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Änderungsantrag der Fraktion Die Linke zum Tagesordnungspunkt Neufassung der Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Spielapparate
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Gemeinde Fuldatal |
| Datum | 2026-09-16 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die Linke beantragt Änderungen zur geplanten Spielapparate-Steuer: Ersetzung von „Spiel- und Geschicklichkeitseinrichtungen" durch „Glücksspieleinrichtungen" sowie Streichung zweier Satzungsabschnitte. Begründung ist, dass nur Glücksspiele mit Suchtpotential besteuert werden sollten, während reine Geschicklichkeitsspiele (Billiard, Dart, Tischkicker) nicht belastet werden sollten, um Freizeitangebote im ländlichen Raum zu erhalten. Über den Antrag sollte die Gemeindevertretung am 16.09.2026 beschließen.
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Dokument
Extrahierter Text
Antragsvorlage
- öffentlich -
2026/141 1. Ergänzung
Antragsteller Die Linke
Datum 14.09.2026
Beratungsfolge Termin Beratungsaktion
Gemeindevertretung 16.09.2026 beschließend
Betreff:
Änderungsantrag der Fraktion Die Linke zum Tagesordnungspunkt Neufassung der Satzung über
die Erhebung einer Steuer auf Spielapparate
Antrag/Beschlussvorschlag:
• In § 2 Abs. 1 Nr. 1 des Satzungsentwurfes wird „Spiel- und Geschicklichkeitseinrichtungen“
durch „Glücksspieleinrichtungen“ ersetzt.
• § 2 Abs. 3 des Satzungsentwurfes wird ersatzlos gestrichen.
• § 4 Abs. 2 des Satzungsentwurfes wird ersatzlos gestrichen.
Begründung:
Zweck der Steuer ist es, eine Lenkungswirkung zu entfalten und die Gemeinde sollte keine Steuern
einfach nur aus Prinzip erheben, weil es geht und das Geld dann der Gemeinde zusteht. Diese
Lenkungswirkung sollte sich aber ausschließlich auf Glücksspiele mit dem entsprechenden Sucht-
potential beziehen. Aufgrund dieses Suchtpotentials ist es angemessen, die Verfügbarkeit von
Glücksspiel unter anderem auch durch die Erhebung einer Steuer einzuschränken, wie es beispiels-
weise bei den ebenfalls süchtig machenden Stoffen Nikotin oder Alkohol gemacht wird. Es er-
scheint dagegen aus der Perspektive des Lenkungswirkung nicht sinnvoll, reine Geschicklichkeits-
spiele ohne entsprechendes Suchtpotential wie Billiard, Dart und Tischkicker gleich zu besteuern.
Im Ergebnis würde dies eine Hürde bedeuten für Betriebe, welche solche Angebote bereits anbie-
ten oder dies in Zukunft planen. Ein Betrieb muss kalkulieren, ob sich bestimmte Angebote lohnen
und mit der Steuer steigt die Wahrscheinlichkeit, dass Betriebe auf diese Angebote verzichten, um
sich keiner Steuerlast auszusetzen. Dies ist insbesondere vor dem schwindenden Freizeitangebot
im ländlichen Raum nicht sinnvoll. Wir sollten froh sein, wenn es noch Kneipen und andere Lokale
mit Billiard, Dart oder Tischkicker in der Gemeinde gibt bzw. sich neue ansiedeln wollen und soll-
ten mit einer Erweiterung der Steuer auf diese Tätigkeitsfelder dabei keine Steine in den Weg le-
gen.
Anlage(n):
1 Änderungsantrag Die Linke zur Satzung Spielapparate
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