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Beschluss über den Änderungsantrag zum Beschluss B-264/2022 vom 22.09.2022 - Spielplatz Vehlefanz Einbringer: BfO-Fraktion

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeOberkrämer
Datum2026-09-24 geplant
DatenstufeNur Dokumente
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die BfO-Fraktion beantragt eine Änderung des Beschlusses B-264/2022 zum Spielplatz Vehlefanz. Der ursprüngliche Beschluss soll ergänzt werden, dass die Prüfung und Vorlage der Investitionssumme für Planung und Umsetzung des Spielplatzes zur ersten Sitzungsrunde 2027 erfolgen soll. Der Beschluss wurde in der Gemeindevertretung am 08.10.2026 verabschiedet.

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G O EM EIN D E B ER K R Ä M ER Drucksache-Nr: DS-478/2026 Beratungsgegenstand: Beschluss über den Änderungsantrag zum Beschluss B-264/2022 vom 22.09.2022 - Spielplatz Vehlefanz Einbringer: BfO-Fraktion Anlagen: - Antrag BfO-Fraktion vom 03.08.2026 Beratungsfolge Gremium Sitzungsdatum Beratungszweck Öffentlichkeitsstatus Empfehlung Ja Nein Ortsbeirat Vehlefanz 02.09.2026 Vorberatung Öffentliche Sitzung Ausschuss für Bauen, 07.09.2026 Vorberatung Öffentliche Sitzung Entwicklung und Tourismus Ausschuss für Finanzen und 17.09.2026 Vorberatung Öffentliche Sitzung Wirtschaft Hauptausschuss 24.09.2026 Vorberatung Öffentliche Sitzung Gemeindevertretung 08.10.2026 Entscheidung Öffentliche Sitzung Einreicher: Hauptamt Bau- und Ordnungsamt Kämmerei Büro des Bürgermeisters BfO-Fraktion über Büro BM Bestätigung Amtsleiter: Unterschrift: Bestätigung Justitiar: Unterschrift: Bestätigung Kämmerei: Haushaltsmäßige Berührung: Ja Nein Unterschrift: Bestätigung Bürgermeister: Unterschrift: 2058487937 Seite 2 Drucksache-Nr.: DS-478/2026 Beschlusswortlaut: Der Beschluss der Gemeindevertretung B-264/2022 vom 22.09.2022 wird insoweit ergänzt, dass die Prüfung und Vorlage der Investitionssumme für die Planung und Umsetzung des Spielplatzes zur ersten Sitzungsrunde 2027 vorzulegen ist. dd Abstimmungsergebnis: gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums: 23 davon anwesend: Ja-Stimmen: Nein-Stimmen: Enthaltungen: Aufgrund des § 22 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg waren Mitglieder von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. Begründung: - siehe Antrag Datum/Unterschrift

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