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Beschluss über den Änderungsantrag zum Beschluss B-264/2022 vom 22.09.2022 - Spielplatz Vehlefanz Einbringer: BfO-Fraktion
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Oberkrämer |
| Datum | 2026-09-24 geplant |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die BfO-Fraktion beantragt eine Änderung des Beschlusses B-264/2022 zum Spielplatz Vehlefanz. Der ursprüngliche Beschluss soll ergänzt werden, dass die Prüfung und Vorlage der Investitionssumme für Planung und Umsetzung des Spielplatzes zur ersten Sitzungsrunde 2027 erfolgen soll. Der Beschluss wurde in der Gemeindevertretung am 08.10.2026 verabschiedet.
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Dokument
Extrahierter Text
G O
EM EIN D E B ER K R Ä M ER
Drucksache-Nr: DS-478/2026
Beratungsgegenstand:
Beschluss über den Änderungsantrag zum Beschluss B-264/2022 vom 22.09.2022 - Spielplatz
Vehlefanz
Einbringer: BfO-Fraktion
Anlagen:
- Antrag BfO-Fraktion vom 03.08.2026
Beratungsfolge
Gremium Sitzungsdatum Beratungszweck Öffentlichkeitsstatus Empfehlung
Ja Nein
Ortsbeirat Vehlefanz 02.09.2026 Vorberatung Öffentliche Sitzung
Ausschuss für Bauen, 07.09.2026 Vorberatung Öffentliche Sitzung
Entwicklung und Tourismus
Ausschuss für Finanzen und 17.09.2026 Vorberatung Öffentliche Sitzung
Wirtschaft
Hauptausschuss 24.09.2026 Vorberatung Öffentliche Sitzung
Gemeindevertretung 08.10.2026 Entscheidung Öffentliche Sitzung
Einreicher:
Hauptamt Bau- und Ordnungsamt
Kämmerei
Büro des Bürgermeisters BfO-Fraktion über Büro BM
Bestätigung Amtsleiter:
Unterschrift:
Bestätigung Justitiar:
Unterschrift:
Bestätigung Kämmerei: Haushaltsmäßige Berührung: Ja Nein
Unterschrift:
Bestätigung Bürgermeister:
Unterschrift:
2058487937
Seite 2
Drucksache-Nr.: DS-478/2026
Beschlusswortlaut:
Der Beschluss der Gemeindevertretung B-264/2022 vom 22.09.2022 wird insoweit ergänzt, dass
die Prüfung und Vorlage der Investitionssumme für die Planung und Umsetzung des Spielplatzes
zur ersten Sitzungsrunde 2027 vorzulegen ist.
dd
Abstimmungsergebnis:
gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums: 23
davon anwesend:
Ja-Stimmen: Nein-Stimmen: Enthaltungen:
Aufgrund des § 22 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg waren Mitglieder
von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Begründung:
- siehe Antrag
Datum/Unterschrift
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