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Antrag des Stadtrates vom 23.07.2026; Errichtung einer temporären Brücke über die Itz während der Vollsperrung Mohrenbrücke
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Stadt Coburg |
| Datum | 2026-09-16 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung, eine provisorische Brücke für Fußgänger und Radfahrer über die Itz während der geplanten Vollsperrung der Mohrenbrücke (März bis November 2027) zu errichten. Die Verwaltung prüfte drei Varianten: Ankauf eines Brückensteg (ca. 350.000 Euro), Anmietung eines Gerüstbauwerks (ca. 240.000 Euro) oder ein THW-Provisorium. Die Brücke soll eine Spannweite von etwa 25 Metern und nutzbare Breite von mindestens 2,50 Metern aufweisen.
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Dokument
Extrahierter Text
Stadt Coburg
Antrag
Nummer 416/2026
Aktenzeichen
Federführendes Amt Stadtbauamt
Senat/Ausschuss Referent: Louis Münster
Stadtrat
TOP im Senat/Ausschuss I./5.
TOP im Stadtrat
Datum 07.09.2026
Beratungsfolge Termin Sitzungsteil
Bau- und Umweltsenat 16.09.2026 öffentlich
Antrag des Stadtrates vom 23.07.2026;
Errichtung einer temporären Brücke über die Itz während der Vollsperrung Mohrenbrücke
Antrag im Wortlaut:
Die Verwaltung wird beauftragt die Möglichkeiten einer Behelfsbrücke für Fußgänger und Radfahrer über die
Itz während der Vollsperrung der Mohrenbrücke zu prüfen und dem Stadtrat Ca-Kosten und technische
Möglichkeiten vorzustellen.
Sachdarstellung:
In der Stadtratssitzung vom 23.07.2026 wurde die Entwurfsplanung der Sanierung der Mohrenbrücke
beschlossen. Der zugrunde liegende Zeitplan sieht aufgrund der komplexen Randbedingungen eine
Vollsperrung der Mohrenbrücke für die gesamte Bauzeit (voraussichtlich März bis November 2027) vor.
Im direkten Umfeld der Mohrenbrücke kann kein temporäres Ersatzbauwerk für Fußgänger und Radfahrer
erstellt werden.
Seit der Antragsstellung wurden die Rahmenbedingungen für die technische Umsetzung und der finanzielle
Rahmen geprüft. Bei den vorliegenden Varianten handelt es sich um grobe Konzepte, die im Weiteren vertieft
betrachtet werden müssten.
Grundlage der Prüfung ist die Herstellung einer Wegeverbindung vom Dr.-Werner-Daniel-Weg (ungefähr in
Verlängerung der Kanalstraße) über das Schulgelände der Rückert-Mittelschule zur Löwenstraße. Nach
Abstimmung mit den Eigentümern des Grundstücks Flurnr.: 1089/11 Gemarkung Coburg ist eine direkte
Verbindung zur Mohrenstraße über Privatgrund nicht möglich.
Als Vorgabe für das Brückenbauwerk wurde eine Spannweite von ca. 25m und eine nutzbare Breite von
mindestens 2,50m vorgegeben.
Folgende Varianten wurden geprüft:
1
Vorlage: 416/2026 Seite - 2 -
1. Die Anschaffung eines Brückensteges (zur späteren Verwendung an anderer Stelle)
2. Die Anmietung eines temporären Bauwerkes aus Gerüstteilen
3. Ein durch das THW erstelltes Provisorium
Außerdem wurden alle weiteren entstehenden Kosten (Winterdienst & Reinigung, Beleuchtung,
Verkehrssicherung, Rodung & Ersatzpflanzungen, Wegebau, …) nach bestem Wissen und Gewissen
zusammengestellt.
Die Kosten für die einzelnen Varianten belaufen sich auf:
1. Ca. 350.000,- Euro (brutto)
2. Ca. 240.000,- Euro (brutto)
3. Ca. XXX.XXX,- Euro (brutto)
Für die technischen Unterschiede und weiteren Rahmenbedingungen wird auf die Ausführungen im
Sachvortrag verwiesen.
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt den Aufbau einer provisorischen Brücke während der Zeit der Vollsperrung der
Mohrenbrücke (voraussichtlich März bis November 2027) durchzuführen.
Dabei soll Variante 1./2./3. zugrunde gelegt werden.
Text aus PDF extrahiert