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Außenanlage Schwimmbad Ransberg Hier: Beschluss zur Aufnahme von Gesprächen mit der NEW mobil & aktiv Viersen GmbH
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Viersen |
| Eingereicht von | II |
| Datum | 2026-09-21 geplant |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die Fraktionen CDU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen beantragen, dass die Verwaltung Gespräche mit der NEW mobil & aktiv Viersen GmbH (Betreiberin des Schwimmbads Ransberg) aufnimmt, um Außenanlagen zu entwickeln. Das Konzept soll Liegewiesen, Spielbereiche, Außenbecken, barrierearm gestaltete Bereiche und klimafreundliche Begrünung umfassen. Der Haupt- und Finanzausschuss beschloss, die Verwaltung zu beauftragen, diese Gespräche zu führen und eine Machbarkeitsstudie einzuholen. Die Kämmerei weist auf mögliche negative finanzielle Auswirkungen durch reduzierte Gewinnausschüttungen hin.
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Dokument
Extrahierter Text
Öffentliche Sitzungsvorlage
D e r B ü r g e r m e i s t e r
Vorlagen-Nr.: 2026/5028/GB IV/II
Aktenzeichen: GB IV/II/Zi
Datum: 08.07.2026
Tagesordnungspunkt:
Außenanlage Schwimmbad Ransberg
Hier: Beschluss zur Aufnahme von Gesprächen mit der NEW mobil & aktiv Viersen GmbH
Beratungsfolge: Sitzungsdatum: Zuständigkeit:
Haupt- und Finanzausschuss 21.09.2026 Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt:
Die Verwaltung wird beauftragt, Gespräche mit der NEW mobil & aktiv Viersen GmbH als Betreibe-
rin des Schwimmbades Ransberg aufzunehmen, um die Möglichkeit zur Errichtung und Entwick-
lung von Außenanlagen in Kooperation mit der NEW mobil & aktiv Viersen GmbH zu prüfen.
Finanzielle und personelle Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen: Nein
a) Maßnahme im aktuellen Haushaltsjahr veranschlagt: Nein
Mitzeichnung des Stadtkämmerers erforderlich: Ja
b) Maßnahme im Finanzplanungszeitraum veranschlagt: Nein
Mitzeichnung des Verwaltungsvorstandes erforderlich: Nein
Finanzielle Auswirkungen einschl. Folgekosten:
In Abhängigkeit des derzeit nicht zu beziffernden Kostenvolumens ergeben sich mittelbar negative
finanzielle Auswirkungen in Form einer verringerten Gewinnausschüttung aus dem NEW-Konzern.
Personeller Mehrbedarf: Nein
Beschlusskontrolle:
Beschlusskontrolle erforderlich: Nein
Umsetzungsdatum:
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Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 02.07.2026 beantragen die Fraktionen von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen
im Rat der Stadt Viersen die Verwaltung Gespräche mit der NEW mobil & aktiv Viersen GmbH als
Betreiberin des Schwimmbades Ransberg aufzunehmen, um die Möglichkeiten zur Einrichtung
und Entwicklung einer Außenanlage am Schwimmbad Ransberg zu prüfen.
Ziel dieser Gespräche soll es sein, gemeinsam mit der NEW ein Konzept für attraktive Außenanla-
gen zu entwickeln. Dieses sollte insbesondere folgende Elemente berücksichtigen:
• Liegewiesen und Rückzugsorte zur Erholung,
• Spiel- und Aufenthaltsbereiche für Kinder, Jugendliche und Familien,
• Außenbecken beziehungsweise Wasserflächen zur Nutzung an warmen und heißen Ta-
gen,
• barrierearme und familienfreundliche Gestaltung,
• klimafreundliche Begrünung und Beschattung,
• eine wirtschaftlich tragfähige Umsetzung und ein nachhaltiges Betriebskonzept.
Die Stadt Viersen verfügt mit dem Schwimmbad am Ransberg über einen wichtigen Freizeit-,
Sport- und Erholungsstandort mit erheblichem Entwicklungspotenzial im Außenbereich.
Dieses Potenzial sollte stärker genutzt werden, um den Bürgerinnen und Bürgern ein zeitgemäßes,
attraktives und familienfreundliches Schwimm- und Freizeitangebot zu ermöglichen.
Ein attraktives Freibad- beziehungsweise Außenangebot erhöht nachhaltig den Freizeitwert der
Stadt und macht Viersen insbesondere für Familien, Kinder und Jugendliche noch lebenswerter.
Eine Außenanlage mit Liegewiesen, Spielbereichen und Außenbecken würde die Aufenthaltsquali-
tät des Schwimmbades Ransberg deutlich erhöhen und einen echten Mehrwert für die Menschen
in Viersen schaffen. Zudem schafft ein wohnortnahes Schwimmbad mit Außenbereich Begeg-
nungsräume und ermöglicht vielen Menschen unabhängig von Alter, Einkommen oder Mobilität
eine attraktive Freizeitgestaltung. Durch eine Erweiterung der Außenbereiche kann das Schwimm-
bad Ransberg als zentraler Freizeit- und Sportstandort in Viersen langfristig gesichert und weiter-
entwickelt werden.
Empfehlung zum weiteren Vorgehen:
Nach den interfraktionellen und mit der Verwaltung vereinbarten Verfahrensregeln hat zunächst
der zuständige Ausschuss darüber zu entscheiden, ob sich die Verwaltung mit den Inhalten des
Antrages sachlich und fachlich beschäftigen soll (Stufe 1). Da durch die Antragstellung der Fraktio-
nen CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen eine politische Mehrheit besteht, soll im vorliegenden Fall
von der Zweistufigkeit zur Behandlung des Antrags abgewichen werden.
Mit Beschluss dieses Antrags wird die Verwaltung vertiefende Gespräche mit der NEW mobil & ak-
tiv Viersen GmbH zur Bewertung möglicher Entwurfsansätze führen sowie ein Angebot für eine
Machbarkeitsstudie über die NEW mobil & aktiv Viersen GmbH einholen.
Weiterführend soll die Studie dazu dienen den konkreten Bedarf zu ermitteln und zu bewerten,
erste grobe Varianten mit Herstellungskosten aufzuzeigen sowie Fördermöglichkeiten und Umset-
zungsperspektiven bewerten zu können.
Darstellung der finanziellen/personellen Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen:
Mit dem Beschluss über die Vorgehensweise gehen zunächst keine finanziellen Auswirkungen ein-
her.
Personelle Auswirkungen:
Der Beschluss über die Vorgehensweise hat keine personellen Auswirkungen.
Sitzungsvorlage 2026/5028/GB IV/II Seite 2 von 3
Stellungnahme der Kämmerei:
Wenngleich aus den vorgesehenen Gesprächen zunächst keine direkten finanziellen Auswirkungen
bei der Stadt Viersen entstehen, da das Bad Ransberg von der NEW mobil & aktiv Viersen GmbH
betrieben wird, soll bereits jetzt auf folgende Umstände hingewiesen werden: Es ist nach derzeitigen
Erkenntnissen gesichert davon auszugehen, dass die Stadt Viersen für das Haushaltsjahr 2027 kein
genehmigungsfähiges Haushaltssicherungskonzept aufstellen kann und sich somit ab dem
01.01.2027 dauerhaft in der vorläufigen Haushaltsführung gem. § 82 GO NRW befinden wird (sog.
„Nothaushaltsrecht“). Im Zuge des unweigerlich durchzuführenden und deutlich zu intensivierenden
Konsolidierungskurses ist auch der Konsolidierungsbeitrag städtischer Beteiligungen in Form von
Gewinnausschüttungen zu untersuchen. Insofern ist zu berücksichtigen, dass eine Ausweitung des
Bäderbetriebes bei der NEW mobil & aktiv Viersen GmbH zu einer Erhöhung des Verlustes für die
Bädersparte führen würde mit der Folge, dass die Erträge im städtischen Haushalt aus der Gewinn-
ausschüttung der NEW Kommunalholding GmbH sinken würden. Die Gewinne der NEW Kommu-
nalholding GmbH, welche insbesondere aus der Versorgungssparte der NEW AG herrühren, werden
mit den Verlusten der NEW mobil & aktiv Viersen GmbH aus dem Bäder- und Verkehrsbereich ver-
rechnet.
Da es sich im vorliegenden Fall um keine gesetzliche Pflichtaufgabe der Stadt handelt, wäre eine
direkte oder auch indirekte städtische (Kosten-)Beteiligung am Vorhaben unter den zu erwartenden,
haushaltsrechtlichen Bedingungen als nicht darstellbar einzuschätzen.
In Vertretung
gez.
Susanne Fritzsche
Technische Beigeordnete
Anlagen:
1. Antrag der CDU Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN und der SPD Fraktion im
Original
Sitzungsvorlage 2026/5028/GB IV/II Seite 3 von 3
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