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Industriebahngleis Viersen Stilllegung der Betriebsanlage und Freistellung des Grundstückes von den Bahnbetriebszwecken
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Viersen |
| Eingereicht von | II |
| Datum | 2026-09-22 geplant |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die Stadt Viersen beantragt die Stilllegung der Industriebahntrasse und Freistellung des städtischen Grundstücks von Bahnbetriebszwecken. Das Stammgleis I wird seit der Kündigung des letzten Nutzers zum 31.12.2023 nicht mehr genutzt und ist ohne Nachnutzungsinteresse. Nach Stilllegung sollen die Flächen wieder der städtischen Planungshoheit unterliegen und aus den Bebauungsplänen als Bahnanlagen gestrichen werden. Die Kosten für Rückbau sind teilweise nicht bezifferbar; für die Anschlussweiche trägt die Stadt 50 Prozent.
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Dokument
Extrahierter Text
Öffentliche Sitzungsvorlage
D e r B ü r g e r m e i s t e r
Vorlagen-Nr.: 2026/4964/FB 80/II
Aktenzeichen: 80/II/MV93/E
Datum: 06.05.2026
Tagesordnungspunkt:
Industriebahngleis Viersen
Stilllegung der Betriebsanlage und Freistellung des Grundstückes von den Bahnbetriebs-
zwecken
Beratungsfolge: Sitzungsdatum: Zuständigkeit:
Ausschuss für Stadtentwicklung und -planung 23.06.2026 Vorberatung
Ausschuss für Wirtschaftsförderung 22.09.2026 Vorberatung
Haupt- und Finanzausschuss 09.11.2026 Vorberatung
Rat 17.11.2026 Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und -planung empfiehlt,
der Ausschuss für Wirtschaftsförderung empfiehlt,
der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt,
der Rat beschließt,
die Stilllegung der Industriebahntrasse sowie die Freistellung des städtischen Grundstückes von den Be-
triebszwecken zu beantragen.
Finanzielle und personelle Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen: Ja
a) Maßnahme im aktuellen Haushaltsjahr veranschlagt: Nein
Mitzeichnung des Stadtkämmerers erforderlich: Nein
b) Maßnahme im Finanzplanungszeitraum veranschlagt: Nein
Mitzeichnung des Verwaltungsvorstandes erforderlich: Nein
Finanzielle Auswirkungen einschl. Folgekosten:
Etwaige Kosten für den zu beantragenden Freistellungsbescheid werden im Rahmen üblicher Ge-
bührentatbestände anfallen. Die Kosten für den Rückbau der Anschlussweiche (hälftig von der
Stadt zu tragen) sowie den Rückbau der Eisenbahninfrastruktur auf städtischem Grund sind zum
jetzigen Zeitpunkt nicht bezifferbar.
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Personeller Mehrbedarf: Nein
Mitzeichnung des Verwaltungsvorstandes erforderlich: Nein
Personelle Auswirkungen:
(Personeller Aufwand/Stellenbedarf; Erläuterungen siehe unten.)
Beschlusskontrolle:
Beschlusskontrolle erforderlich: Ja
Umsetzungsdatum: 2027
Sitzungsvorlage 2026/4964/FB 80/II Seite 2 von 4
Sachverhalt:
Mit Vereinbarung vom 30.05.1928 bzw. 14.06.1928, ersetzt durch die Vereinbarung vom 12. bzw.
14.09.1963, wurde zwischen der jetzigen DB Netz AG und der Stadt Viersen ein Privatgleisan-
schlussvertrag (Anlage 1) geschlossen.
Dieser beinhaltet Regelungen zum Anschluss einer auf städtischer Fläche verlegten Schienen-
trasse an das Schienensystem der DB Netz AG, um darüber für Viersener Industrieunternehmen
das Schienennetz der DB Netz AG zu erschließen.
Ursprünglich bestand das Industriebahngleis aus den beiden Stammgleisen I und II (Anlage 2) so-
wie aus dem Anschlussgleis, über welches die Stammgleise I und II über die im Jahre 2019 durch
die DB Netz AG erneuerte Anschlussweiche 19 an den Bahnhof Viersen angeschlossen wurde.
Im Zeitraum von 2004 bis 2006 wurde das Stammgleis II seitens der Stadt ohne vorherige Geneh-
migung des Ministeriums für Bauen und Verkehr des Landes NRW – Landeseisenbahnverwaltung
– zurückgebaut. Zur nachträglichen Genehmigung des Rückbaus und anschließenden Stilllegung
wurde ein entsprechender Antrag gestellt. In der Folge wurde die Genehmigung zum Bau und Be-
trieb des Stammgleises II Anfang 2006 widerrufen und die endgültige Stilllegung konnte erfolgen.
Erste Flächen des Stammgleises II wurden bereits 2002 veräußert, weitere in den folgenden Jah-
ren.
Die Kündigung des letzten bestehenden Pachtvertrages eines Nutzers des verbliebenen Stamm-
gleises I erfolgte bereits zum 31.12.2023. Schon vor der Kündigung durch diesen letzten Anschlie-
ßer wurde das Industriegleis längere Zeit nicht mehr genutzt. Auch waren und sind keine Interes-
sen für eine Nutzung des Industriebahntrasse vorhanden.
Daher soll nun die Stilllegung des Stammgleises I inklusive des Anschlussgleises sowie die Freis-
tellung des Grundstückes von den Bahnbetriebszwecken vorgenommen bzw. beantragt werden,
um das städtische Grundstück, auf welchem sich die Industriebahntrasse befindet, wieder der
städtischen Planungshoheit zuzuführen.
Die Flächen der Industriebahn werden noch in den maßgeblichen Bebauungsplänen und in dem
Flächennutzungsplan als Flächen für Bahnanlagen ausgewiesen. Im Anschluss an Stilllegung und
Freistellung entfällt die dortige Darstellung als Flächen für Bahnanlagen.
Darstellung der finanziellen/personellen Auswirkungen:
1. Der zu erteilende Freistellungsbescheid ist kostenpflichtig.
Die zu erwartenden Kosten sind geringfügig im Rahmen üblicher Gebührentatbestände und können
aus dem laufenden Budget finanziert werden.
2. Kündigung Privatgleisanschlussvertrag bzw. Stilllegung der Betriebsanlage und Freistellung von
den Betriebszwecken:
Die Kosten für den Rückbau des Anschlusses des Privatgleises an das Schienennetz der DB Netz
AG sind von den am Anschluss beteiligten Eisenbahnen zu gleichen Teilen zu tragen.
Die DB Netz AG hat im Falle des Rückbaus der in ihrem Gleis eingebauten Anschlussweiche die
benötigten Oberbaustoffe alleine zu stellen, weil diese bei deren Einbau in ihre Bestände genommen
wurden.
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Die Kosten eines möglichen Rückbaus der auf städtischem Grund verlegten Eisenbahninfrastruktur-
einrichtungen gingen in jedem Fall zu Lasten der Stadt Viersen. Wann ein solcher Rückbau vorge-
nommen würde, läge nach Stilllegung und Freistellung im Verantwortungsbereich der Stadt.
Sowohl über die Höhe des evtl. Rückbaus der Anschlussweiche im Hauptgleis der DB als auch über
mögliche Kosten des Rückbaus des auf städtischer Fläche befindlichen Stammgleises kann zz. kei-
nerlei Aussage getroffen werden.
Kurzfristig ist jedoch maximal eine Zahlungsverpflichtung in Form der Kostenbeteiligung für den Rü-
ckbau der Anschlussweiche zu erwarten; über den Rückbau der Anlagen auf dem städtischen
Grundstück kann in Abhängigkeit der Kosten zu einem späteren Zeitpunkt entschieden werden.
Für den Rückbau des Industriebahngleises (inkl. Anschlussweiche) wurde in Vorjahren eine Rück-
stellung i. H. v. 200.000 € gebildet.
In Vertretung
gez.
Susanne Fritzsche
Technische Beigeordnete
Anlagen:
1. Anlage 1 - Privatgleisanschlussvertrag mit der Deutschen Bundesbahn 1963
2. Anlage 2 - Streckenplan Industriebahngleis
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