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Beleuchtung unter der HTS - Antrag der Volt-Fraktion
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Siegen |
| Datum | 2026-09-22 geplant |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die Volt-Fraktion beantragt eine verbesserte Beleuchtung unter der Hochstraße (HTS). Die Verwaltung erklärt, dass die Stadt Siegen nicht als Netzbetreiber fungiert und keine einzelnen Straßenabschnitte steuern kann, da die Schaltzeiten zentral gesteuert werden und mehrere Verkehrsflächen an einem Verteilernetz hängen. Eine ortsabhängige Steuerung ist technisch nicht realisierbar. Derzeit werden Angebote für eine Planungsleistung eingeholt, um eine Beleuchtungsverdichtung zu prüfen.
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Dokument
Extrahierter Text
UNIVERSITÄTSSTADT SIEGEN Vorlage Nr.
AT 84/2026 A
Der Bürgermeister
A N T R A G
gemäß § 9 der Geschäftsordnung für den Rat der Universitätsstadt Siegen
und seine Ausschüsse
Antragsteller/in Volt- Fraktion
Eingang 08.09.2026
GB 4, Abt. 4/1 in Verbindung mit dem Landesbetrieb Straße
Federführend
NRW
Beratungsfolge: X öffentlich nichtöffentlich
Mobilitätsausschuss 22.09.2026
Betreff:
Beleuchtung unter der HTS
- Antrag der Volt-Fraktion
Ersteinschätzung der Verwaltung:
Rechtliche Umsetzbarkeit
Ist der Antrag rechtlich umsetzbar? ☐Ja ☐Nein
Stellungnahme zu rechtlichen Aspekten:
Finanzielle Umsetzbarkeit
Ist der Antrag finanziell umsetzbar? ☐Ja ☐Nein
Stellungnahme zu finanziellen Aspekten:
. . .
Vorlage Nr. AT 84/2026 A Seite 2 / 2
Klimaschutzaspekte
Sind Klimaschutzaspekte betroffen? ☐Ja ☐Nein
Stellungnahme zu Klimaschutzaspekten:
Allgemeine Stellungnahme zum Antrag:
Die Stadt Siegen ist nicht Netzbetreiber und ihr obliegt es somit nicht, in den Netzbetrieb einzu
greifen. Die Schaltzeiten (Ein- und Ausschalten) sind zentral gesteuert und festgelegt, unterliegen
einer definierten Logik, um ein Überlasten des Netzes beim Ein- bzw. Ausschalten zu vermeiden.
Eine einzelne Steuerung von Straßen oder Wegen bzw. einzelner Abschnitte, wie im Antrag vorge
sehen, ist nicht möglich.
Bei der Beleuchtung öffentlicher Verkehrsflächen sind stets die gesamten am entsprechenden Ver
teilernetz hängenden Straßen zu berücksichtigen. Dieser im Antrag erwähnte Abschnitt beinhaltet
den gesamten Radweg sowie die Beleuchtung in der Poststraße und die Beleuchtung zur Glückauf-
Kampfbahn. Es ist somit als eine Art „Netzverbund“ zu verstehen.
Eine Schaltung auf Basis von Lichtverhältnissen vor Ort ist ebenfalls nicht realisierbar, da die Steue
rung der SB zentral erfolgt.
Für den Geh-/Radweg unter der HTS werden aktuell Angebote für eine Planung eingeholt. Die Pla
nungsleistung soll die Beleuchtungsverdichtung überprüfen, die sodann nachverdichtet wird.
gez.
Der Antrag wurde im Rahmen eines Workflows durch die beteiligten Adressaten digital veri
fiziert und weitergegeben und ist ohne Unterschrift gültig.
Text aus PDF extrahiert