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Beleuchtung unter der HTS - Antrag der Volt-Fraktion

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeSiegen
Datum2026-09-22 geplant
DatenstufeNur Dokumente
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die Volt-Fraktion beantragt eine verbesserte Beleuchtung unter der Hochstraße (HTS). Die Verwaltung erklärt, dass die Stadt Siegen nicht als Netzbetreiber fungiert und keine einzelnen Straßenabschnitte steuern kann, da die Schaltzeiten zentral gesteuert werden und mehrere Verkehrsflächen an einem Verteilernetz hängen. Eine ortsabhängige Steuerung ist technisch nicht realisierbar. Derzeit werden Angebote für eine Planungsleistung eingeholt, um eine Beleuchtungsverdichtung zu prüfen.

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UNIVERSITÄTSSTADT SIEGEN Vorlage Nr. AT 84/2026 A Der Bürgermeister A N T R A G gemäß § 9 der Geschäftsordnung für den Rat der Universitätsstadt Siegen und seine Ausschüsse Antragsteller/in Volt- Fraktion Eingang 08.09.2026 GB 4, Abt. 4/1 in Verbindung mit dem Landesbetrieb Straße Federführend NRW Beratungsfolge: X öffentlich nichtöffentlich Mobilitätsausschuss 22.09.2026 Betreff: Beleuchtung unter der HTS - Antrag der Volt-Fraktion Ersteinschätzung der Verwaltung: Rechtliche Umsetzbarkeit Ist der Antrag rechtlich umsetzbar? ☐Ja ☐Nein Stellungnahme zu rechtlichen Aspekten: Finanzielle Umsetzbarkeit Ist der Antrag finanziell umsetzbar? ☐Ja ☐Nein Stellungnahme zu finanziellen Aspekten: . . . Vorlage Nr. AT 84/2026 A Seite 2 / 2 Klimaschutzaspekte Sind Klimaschutzaspekte betroffen? ☐Ja ☐Nein Stellungnahme zu Klimaschutzaspekten: Allgemeine Stellungnahme zum Antrag: Die Stadt Siegen ist nicht Netzbetreiber und ihr obliegt es somit nicht, in den Netzbetrieb einzu­ greifen. Die Schaltzeiten (Ein- und Ausschalten) sind zentral gesteuert und festgelegt, unterliegen einer definierten Logik, um ein Überlasten des Netzes beim Ein- bzw. Ausschalten zu vermeiden. Eine einzelne Steuerung von Straßen oder Wegen bzw. einzelner Abschnitte, wie im Antrag vorge­ sehen, ist nicht möglich. Bei der Beleuchtung öffentlicher Verkehrsflächen sind stets die gesamten am entsprechenden Ver­ teilernetz hängenden Straßen zu berücksichtigen. Dieser im Antrag erwähnte Abschnitt beinhaltet den gesamten Radweg sowie die Beleuchtung in der Poststraße und die Beleuchtung zur Glückauf- Kampfbahn. Es ist somit als eine Art „Netzverbund“ zu verstehen. Eine Schaltung auf Basis von Lichtverhältnissen vor Ort ist ebenfalls nicht realisierbar, da die Steue­ rung der SB zentral erfolgt. Für den Geh-/Radweg unter der HTS werden aktuell Angebote für eine Planung eingeholt. Die Pla­ nungsleistung soll die Beleuchtungsverdichtung überprüfen, die sodann nachverdichtet wird. gez. Der Antrag wurde im Rahmen eines Workflows durch die beteiligten Adressaten digital veri­ fiziert und weitergegeben und ist ohne Unterschrift gültig.

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