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Antrag (P) der CDU und ÜWG-Fraktion: Sicherheitskooperation

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeMichelstadt
Datum2026-09-15
DatenstufeNur Dokumente
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

CDU und ÜWG beantragen, dass der Magistrat eine verstärkte sicherheitsbezogene Zusammenarbeit der Ordnungsämter von Michelstadt, Erbach, Bad König, Oberzent und Höchst prüft. Der Bericht soll Erfahrungsaustausch, Einbindung weiterer kommunaler Bereiche (Jugendpflege, Soziales, Schulsozialarbeit), gemeinsame Bewertung von Angsträumen, koordinierte Präventionsmaßnahmen und Abstimmung mit der Polizei abdecken. Die Stadtverordnetenversammlung berät beschließend am 15.09.2026.

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Stadtverwaltung Michelstadt Antrag Vorlage Nr.: AT-7/2026 Antragssteller CDU, ÜWG Zuständigkeit: H auptamt eingereicht am: 18.08.2026 Kostenstelle: Status: öffentlich Beratungsfolge Termin Beratungsaktion Stadtverordnetenversammlung 15.09.2026 beschließend Betreff: Antrag (P) der CDU und ÜWG-Fraktion: Sicherheitskooperation Beschlussvorschlag: Der Magistrat wird beauftragt, eine verstärkte sicherheitsbezogene Zusammenarbeit der Ordnungsämter von Michelstadt, Erbach, Bad König, Oberzent und Höchst zu prüfen und der Stadtverordnetenversammlung einen Bericht vorzulegen. Der Bericht soll insbesondere enthalten: 1. Erfahrungsaustausch der Ordnungsämter Darstellung, welche sicherheitsrelevanten Erkenntnisse und Maßnahmen in Erbach und Höchst bereits bestehen (u. a. Umgang mit Vandalismus, Angsträumen, Videoüberwachung). 2. Einbindung eines erweiterten Fachkreises Prüfung, inwieweit zusätzlich folgende kommunale Bereiche in den Austausch einbezogen werden sollten: a. Jugendpflege / Jugendsozialarbeit b. Sozialbereich c. Schulsozialarbeit d. Jugend- und Sozialausschüsse 3. Gemeinsame Bewertung von Angsträumen Analyse, ob eine abgestimmte interkommunale Bewertung sicherheitsrelevanter Orte sinnvoll ist und welche Präventionsmaßnahmen daraus abgeleitet werden können. 4. Koordinierte Präventionsmaßnahmen Darstellung, welche Maßnahmen gemeinsam entwickelt oder abgestimmt werden können (z. B. Beleuchtungskonzepte, Nulltolleranzstrategie, Konsequente Verfolgung von Bagatelldelikten, Präsenzzeiten, Präventionskampagnen). 5. Abstimmung mit der Polizeidirektion Erbach/ Kriminaldirektion des Polizeipräsdiums Südhessen Prüfung, wie eine koordinierte Zusammenarbeit der kommunalen Stellen die polizeiliche Gefahrenabwehr unterstützen kann. Der Magistrat wird gebeten, den Bericht bis zur nächsten Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vorzulegen. Anlage(n): Seite 1 von 2 1 2026-08-14 Antrag (P)_CDU_ÜWG_Sicherheitskooperation Antrag AT-7/2026 Seite 2 von 2

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