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Antrag (P) der CDU und ÜWG-Fraktion: Sicherheitskooperation
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Michelstadt |
| Datum | 2026-09-15 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
CDU und ÜWG beantragen, dass der Magistrat eine verstärkte sicherheitsbezogene Zusammenarbeit der Ordnungsämter von Michelstadt, Erbach, Bad König, Oberzent und Höchst prüft. Der Bericht soll Erfahrungsaustausch, Einbindung weiterer kommunaler Bereiche (Jugendpflege, Soziales, Schulsozialarbeit), gemeinsame Bewertung von Angsträumen, koordinierte Präventionsmaßnahmen und Abstimmung mit der Polizei abdecken. Die Stadtverordnetenversammlung berät beschließend am 15.09.2026.
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Dokument
Extrahierter Text
Stadtverwaltung Michelstadt
Antrag
Vorlage Nr.: AT-7/2026
Antragssteller CDU, ÜWG
Zuständigkeit: H auptamt eingereicht am: 18.08.2026
Kostenstelle:
Status: öffentlich
Beratungsfolge Termin Beratungsaktion
Stadtverordnetenversammlung 15.09.2026 beschließend
Betreff:
Antrag (P) der CDU und ÜWG-Fraktion: Sicherheitskooperation
Beschlussvorschlag:
Der Magistrat wird beauftragt, eine verstärkte sicherheitsbezogene Zusammenarbeit der
Ordnungsämter von Michelstadt, Erbach, Bad König, Oberzent und Höchst zu prüfen und der
Stadtverordnetenversammlung einen Bericht vorzulegen.
Der Bericht soll insbesondere enthalten:
1. Erfahrungsaustausch der Ordnungsämter
Darstellung, welche sicherheitsrelevanten Erkenntnisse und Maßnahmen in Erbach und
Höchst bereits bestehen (u. a. Umgang mit Vandalismus, Angsträumen, Videoüberwachung).
2. Einbindung eines erweiterten Fachkreises
Prüfung, inwieweit zusätzlich folgende kommunale Bereiche in den Austausch einbezogen
werden sollten:
a. Jugendpflege / Jugendsozialarbeit
b. Sozialbereich
c. Schulsozialarbeit
d. Jugend- und Sozialausschüsse
3. Gemeinsame Bewertung von Angsträumen
Analyse, ob eine abgestimmte interkommunale Bewertung sicherheitsrelevanter Orte sinnvoll
ist und welche Präventionsmaßnahmen daraus abgeleitet werden können.
4. Koordinierte Präventionsmaßnahmen
Darstellung, welche Maßnahmen gemeinsam entwickelt oder abgestimmt werden können (z.
B. Beleuchtungskonzepte, Nulltolleranzstrategie, Konsequente Verfolgung von
Bagatelldelikten, Präsenzzeiten, Präventionskampagnen).
5. Abstimmung mit der Polizeidirektion Erbach/ Kriminaldirektion des Polizeipräsdiums
Südhessen
Prüfung, wie eine koordinierte Zusammenarbeit der kommunalen Stellen die polizeiliche
Gefahrenabwehr unterstützen kann.
Der Magistrat wird gebeten, den Bericht bis zur nächsten Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung vorzulegen.
Anlage(n):
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1 2026-08-14 Antrag (P)_CDU_ÜWG_Sicherheitskooperation
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