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Antrag (P) der CDU und ÜWG-Fraktion: Videoüberwachung
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Michelstadt |
| Datum | 2026-09-15 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
CDU und ÜWG beantragen, dass der Magistrat die rechtlichen, technischen und organisatorischen Möglichkeiten einer Videoüberwachung am Marktplatz prüft. Der Bericht soll Bewertungen nach Hessischem Sicherheitsgesetz und Datenschutzrecht, Umsetzungsvorschläge mit Kamerastandorten, Speicherdauer und Hinweisschildern sowie Optionen für polizeiliche Kooperation enthalten. Die Stadtverordnetenversammlung soll bis zu ihrer nächsten Sitzung einen entsprechenden Bericht erhalten.
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Dokument
Extrahierter Text
Stadtverwaltung Michelstadt
Antrag
Vorlage Nr.: AT-6/2026
Antragssteller CDU, ÜWG
Zuständigkeit: H auptamt eingereicht am: 18.08.2026
Kostenstelle:
Status: öffentlich
Beratungsfolge Termin Beratungsaktion
Stadtverordnetenversammlung 15.09.2026 beschließend
Betreff:
Antrag (P) der CDU und ÜWG-Fraktion: Videoüberwachung
Beschlussvorschlag:
Der Magistrat wird beauftragt, die rechtlichen, technischen und organisatorischen Möglichkeiten
einer kommunalen Videoüberwachung am Marktplatz zu prüfen und der
Stadtverordnetenversammlung einen Bericht mit konkreten Umsetzungsvorschlägen vorzulegen.
Der Bericht soll insbesondere enthalten:
1. Rechtliche Bewertung
Darstellung der kommunalen Befugnisse zur Videoüberwachung nach:
a. Hessischem Sicherheits- und Ordnungsgesetz (HSOG),
b. Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO),
c. Hessischem Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG).
Abgrenzung zwischen kommunaler Videoüberwachung und polizeilicher Gefahrenabwehr.
2. Ausübung des kommunalen Hausrechts durch videobasierte Objektsicherung.
Der Magistrat soll insbesondere prüfen, wie im Rahmen der Wahrnehmung des kommunalen
Hausrechts und zum Schutz des städtischen Eigentums gemäß § 4 HDSIG die Installation
Videoüberwachung an städtischen Objekten realisiert werden kann. Ziel ist es, außerhalb der
Betriebszeiten gezielt Vandalismus, Sachbeschädigungen sowie unbefugtes Betreten des
eigenen Grundstücks zu unterbinden.
3. Technische und datenschutzkonforme Umsetzungsmöglichkeiten
a. Kamerastandorte und Kamerawinkel,
b. Maskierung von Privatflächen und Gastronomiebereichen,
c. Speicherdauer,
d. Hinweisschilder,
e. ergänzende Beleuchtungskonzepte.
4. Kooperation mit der Polizeidirektion Erbach
Darstellung, in welchen Bereichen eine polizeiliche Videoüberwachung nach HSOG sinnvoll sein
könnte und wie die Stadt hierzu beitragen kann.
Der Magistrat wird gebeten, den Bericht bis zur nächsten Sitzung der Stadtverordnetenversammlung
vorzulegen.
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Anlage(n):
1 2026-08-14 Antrag (P)_CDU_ÜWG_Viedeoüberwachung
Antrag AT-6/2026 Seite 2 von 2
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