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Antrag (P) der CDU und ÜWG-Fraktion: Videoüberwachung

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeMichelstadt
Datum2026-09-15
DatenstufeNur Dokumente
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

CDU und ÜWG beantragen, dass der Magistrat die rechtlichen, technischen und organisatorischen Möglichkeiten einer Videoüberwachung am Marktplatz prüft. Der Bericht soll Bewertungen nach Hessischem Sicherheitsgesetz und Datenschutzrecht, Umsetzungsvorschläge mit Kamerastandorten, Speicherdauer und Hinweisschildern sowie Optionen für polizeiliche Kooperation enthalten. Die Stadtverordnetenversammlung soll bis zu ihrer nächsten Sitzung einen entsprechenden Bericht erhalten.

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Stadtverwaltung Michelstadt Antrag Vorlage Nr.: AT-6/2026 Antragssteller CDU, ÜWG Zuständigkeit: H auptamt eingereicht am: 18.08.2026 Kostenstelle: Status: öffentlich Beratungsfolge Termin Beratungsaktion Stadtverordnetenversammlung 15.09.2026 beschließend Betreff: Antrag (P) der CDU und ÜWG-Fraktion: Videoüberwachung Beschlussvorschlag: Der Magistrat wird beauftragt, die rechtlichen, technischen und organisatorischen Möglichkeiten einer kommunalen Videoüberwachung am Marktplatz zu prüfen und der Stadtverordnetenversammlung einen Bericht mit konkreten Umsetzungsvorschlägen vorzulegen. Der Bericht soll insbesondere enthalten: 1. Rechtliche Bewertung Darstellung der kommunalen Befugnisse zur Videoüberwachung nach: a. Hessischem Sicherheits- und Ordnungsgesetz (HSOG), b. Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), c. Hessischem Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG). Abgrenzung zwischen kommunaler Videoüberwachung und polizeilicher Gefahrenabwehr. 2. Ausübung des kommunalen Hausrechts durch videobasierte Objektsicherung. Der Magistrat soll insbesondere prüfen, wie im Rahmen der Wahrnehmung des kommunalen Hausrechts und zum Schutz des städtischen Eigentums gemäß § 4 HDSIG die Installation Videoüberwachung an städtischen Objekten realisiert werden kann. Ziel ist es, außerhalb der Betriebszeiten gezielt Vandalismus, Sachbeschädigungen sowie unbefugtes Betreten des eigenen Grundstücks zu unterbinden. 3. Technische und datenschutzkonforme Umsetzungsmöglichkeiten a. Kamerastandorte und Kamerawinkel, b. Maskierung von Privatflächen und Gastronomiebereichen, c. Speicherdauer, d. Hinweisschilder, e. ergänzende Beleuchtungskonzepte. 4. Kooperation mit der Polizeidirektion Erbach Darstellung, in welchen Bereichen eine polizeiliche Videoüberwachung nach HSOG sinnvoll sein könnte und wie die Stadt hierzu beitragen kann. Der Magistrat wird gebeten, den Bericht bis zur nächsten Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vorzulegen. Seite 1 von 2 Anlage(n): 1 2026-08-14 Antrag (P)_CDU_ÜWG_Viedeoüberwachung Antrag AT-6/2026 Seite 2 von 2

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