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Maßnahmenpaket zur wirtschaftlichen Unterbringung und Versorgung von Personen ohne gesicherten Aufenthaltsstatus - Einbringung eines Antrags der AfD-Fraktion vom 23.06.2026
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Krefeld |
| Datum | 2026-09-15 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die AfD-Fraktion beantragt, dass die Verwaltung ein Maßnahmenpaket zur kostengünstigeren Unterbringung von Personen ohne gesichertes Aufenthaltsrecht vorlegt. Der Antrag umfasst sieben Punkte: Priorisierung von Gemeinschaftsunterkünften statt Einzelwohnungen, Begrenzung kommunaler Kosten auf Bund-/Landeserstattungen, Prüfung von Sachleistungen statt Geldleistungen, differenzierte Statistiken der Personengruppen, Maßnahmen gegen Verfestigung von Aufenthalten, Übersicht bestehender Verträge sowie Vorlage eines konkreten Maßnahmen- und Zeitplans bis Ende 2026. Ein Beschluss ist für September 2026 vorgesehen.
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Dokument
Extrahierter Text
Rathaus, Zimmer B 40
Von-der-Leyen-Platz 1
Antrag der AfD-Fraktion
im Rat der Stadt Krefeld
-öffentlich-
Vorlagennummer
1207/26 A
Krefeld, 23.06.2026
Beratungsfolge Sitzungstermin Beschlussform
Rat 09.07.2026 beschließend
Ausschuss für Soziales, Arbeit, Wohnen, Gesundheit, In-
10.09.2026 vorberatend
klusion, Senioren und Integration
Rat 15.09.2026 beschließend
Betreff
Maßnahmenpaket zur wirtschaftlichen Unterbringung und Versorgung von Personen ohne
gesicherten Aufenthaltsstatus - Einbringung eines Antrags der AfD-Fraktion vom 23.06.2026
Beschlussentwurf
Der Rat der Stadt Krefeld beschließt:
Die Verwaltung wird beauftragt, ein Maßnahmenpaket zur wirtschaftlichen, rechtssicheren und
haushaltsschonenden Unterbringung und Versorgung von Drittstaatsangehörigen ohne Aufent-
haltstitel bzw. ohne gesichertes Aufenthaltsrecht vorzulegen.
Ziel ist es, die kommunalen Aufwendungen für Unterbringung und Versorgung auf das notwendige
Maß zu begrenzen und möglichst in dem Rahmen zu halten, der durch Bund und Land erstattet
wird.
Das Maßnahmenpaket soll insbesondere folgende Punkte umfassen:
1. Vorrang von Sammel- und Gemeinschaftsunterkünften
Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen und darzustellen, in welchem Umfang Personen ohne
gesichertes Aufenthaltsrecht künftig vorrangig in Sammel- bzw. Gemeinschaftsunterkünften statt in
Einzelwohnungen oder Hotels untergebracht werden können.
Dabei sind insbesondere zu berücksichtigen:
• bestehende Unterbringungskapazitäten,
• mögliche Erweiterung kommunaler Sammelunterkünfte,
• Kostenvergleich zwischen Einzelwohnungen, Hotels, angemieteten Wohnungen und Ge-
meinschaftsunterkünften,
AfD Fraktion im Rat der Stadt Krefeld
Von-der-Leyen-Platz 1
47798 Krefeld
E-Mail: [email protected]
Drucksache 1207/26 A Seite - 2 -
• Mindeststandards der Unterbringung,
• Sicherheits-, Betreuungs- und Verwaltungsaufwand,
• Auswirkungen auf den städtischen Haushalt,
• rechtliche Grenzen und Vorgaben.
Ziel ist es, die kostenintensive dezentrale Unterbringung in Einzelwohnungen und Hotels auf ein
Minimum zu beschränken.
2. Begrenzung der Kosten auf Erstattungsbeträge von Bund und Land
Die Verwaltung stellt dar, welche Aufwendungen der Stadt Krefeld für Unterbringung, Versorgung,
Betreuung, Gesundheitsleistungen und sonstige Leistungen für Personen ohne gesichertes Auf-
enthaltsrecht entstehen.
Dabei ist gegenüberzustellen:
• tatsächliche kommunale Aufwendungen,
• Erstattungen durch Bund und Land,
• nicht erstattete kommunale Eigenanteile,
• Kosten je untergebrachter Person,
• Kosten je Unterbringungsform,
• Entwicklung der Kosten in den Jahren 2023, 2024 und 2025 sowie Planwerte für 2026.
Es sollen konkrete Maßnahmen zur Beschlussfassung vorgelegt werden, wie die städtischen Auf-
wendungen so begrenzt werden können, dass sie möglichst vollständig durch Erstattungen von
Bund und Land gedeckt werden.
3. Prüfung von Sachleistungen statt Geldleistungen
Die Stadt prüft, in welchem Umfang Leistungen an leistungsberechtigte Personen nach dem Asyl-
bewerberleistungsgesetz rechtssicher vorrangig als Sachleistungen oder über zweckgebundene
Leistungssysteme statt als Geldleistungen erbracht werden können.
Dabei sind insbesondere zu prüfen:
• Ausgabe von Sachleistungen,
• Gutscheinsysteme,
• Bezahlkartensysteme,
• Direktabrechnung von Unterkunft und Verpflegung,
• zentrale Versorgung in Gemeinschaftsunterkünften,
• rechtliche Vorgaben des Asylbewerberleistungsgesetzes,
• Verwaltungsaufwand und Wirtschaftlichkeit,
• mögliche Einsparungen für den städtischen Haushalt.
Ziel ist es, Fehlanreize abzuschaffen, zweckwidrige Mittelverwendung zu vermeiden und so den
kommunalen Haushalt zu entlasten.
4. Differenzierte Darstellung der betroffenen Personengruppen
Die Verwaltung wird beauftragt, die betroffenen Personengruppen differenziert und rechtlich zutref-
fend darzustellen.
Insbesondere soll ausgewiesen werden:
• Anzahl der anerkannt politisch verfolgten Asylberechtigten,
• Anzahl der anerkannt subsidiär Schutzberechtigten,
• vollziehbar ausreisepflichtige Personen,
• abgelehnte Asylbewerber,
• Geduldete,
• Personen ohne geklärten Aufenthaltsstatus,
• Drittstaatsangehörige ohne Aufenthaltstitel,
• Personen, deren Aufenthalt nur vorübergehend geduldet wird,
• sonstige Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
Dabei ist jeweils darzustellen:
• Anzahl der Personen,
• Unterbringungsform,
• durchschnittliche Aufenthaltsdauer in kommunaler Unterbringung,
• Kosten je Personengruppe,
Drucksache 1207/26 A Seite - 3 -
• rechtliche Verpflichtungen der Stadt,
• bestehende Erstattungsansprüche gegenüber Bund und Land.
5. Vermeidung dauerhafter Verfestigung kommunaler Unterbringung
Die Verwaltung wird beauftragt darzustellen, welche Maßnahmen ergriffen werden können, um
eine dauerhafte Verfestigung des Aufenthalts in kommunaler Unterbringung zu vermeiden.
Hierzu gehören insbesondere:
• regelmäßige Überprüfung des Aufenthaltsstatus,
• enge Abstimmung mit Ausländerbehörde, Bezirksregierung, Land und Bund,
• konsequente Weitergabe relevanter Informationen an zuständige Behörden,
• Angebot zur Rückkehrberatung,
• Unterstützung freiwilliger Ausreise im Rahmen bestehender Programme,
• Vermeidung dauerhafter Wohnraumintegration bei Personen ohne Bleibeperspektive,
• Priorisierung der Rückführung vollziehbar ausreisepflichtiger Personen im Rahmen der
rechtlichen Zuständigkeiten.
6. Bericht über bestehende Unterbringungs- und Mietverträge
Die Verwaltung wird beauftragt, dem Rat eine Übersicht über bestehende Miet-, Belegungs-, Be-
treiber- und Dienstleistungsverträge im Zusammenhang mit der Unterbringung von Personen ohne
gesichertes Aufenthaltsrecht vorzulegen.
Die Übersicht soll insbesondere enthalten:
• Anzahl und Art der angemieteten Objekte,
• Laufzeiten der Verträge,
• monatliche Kosten,
• Kosten je Platz,
• Auslastung,
• Kündigungs- und Anpassungsmöglichkeiten,
• Betreiberkosten,
• Sicherheits- und Betreuungskosten,
• Möglichkeiten zur Vertragsoptimierung oder Kostensenkung.
7. Vorlage eines Maßnahmen- und Zeitplans
Die Verwaltung wird beauftragt, dem Rat spätestens bis zur letzten Sitzung des Rates im Jahr
2026 ein Konzept mit konkretem Maßnahmen- und Zeitplan vorzulegen und dem Rat als Vorlage
zur Abstimmung vorzulegen.
Das Konzept soll insbesondere enthalten:
• kurzfristig umsetzbare Einsparmaßnahmen,
• mittelfristige Umstellung der Unterbringungsstruktur,
• rechtliche Bewertung,
• finanzielle Auswirkungen,
• erwartete Einsparpotenziale,
• notwendige Ratsbeschlüsse,
• Risiken und Umsetzungshindernisse.
Begründung
Die Unterbringung und Versorgung von Personen ohne gesichertes Aufenthaltsrecht belastet die
kommunalen Haushalte erheblich. Dies gilt insbesondere dann, wenn Unterbringung in Einzelwoh-
nungen, Hotels oder sonstigen kostenintensiven dezentralen Formen erfolgt und die tatsächlichen
Aufwendungen nicht vollständig durch Bund und Land erstattet werden.
Die Stadt Krefeld befindet sich in einer angespannten Haushaltslage. Daher ist es geboten, alle
freiwilligen und pflichtigen Ausgabenbereiche auf Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Erforderlich-
Drucksache 1207/26 A Seite - 4 -
keit zu überprüfen. Dies gilt auch für die Unterbringung und Versorgung von Drittstaatsangehöri-
gen ohne Aufenthaltstitel, abgelehnten Asylbewerbern, Geduldeten und sonstigen Personen ohne
gesichertes Aufenthaltsrecht.
Nach Auffassung der AfD-Fraktion muss die Unterbringung dieser Personengruppen so organisiert
werden, dass die Stadt ihrer rechtlichen Verpflichtung nachkommt, ohne über das erforderliche
Maß hinaus zusätzliche kommunale Belastungen zu schaffen. Eine dezentrale Unterbringung in
Einzelwohnungen kann insbesondere bei Personen ohne Bleibeperspektive falsche Anreize set-
zen, Wohnraum für die einheimische Bevölkerung zusätzlich verknappen und den Haushalt über-
mäßig belasten. Sammel- und Gemeinschaftsunterkünfte ermöglichen demgegenüber regelmäßig
eine bessere Kostensteuerung, eine zentralisierte Versorgung, geringeren Verwaltungsaufwand
und eine klare Trennung zwischen vorübergehender Unterbringung und dauerhafter Wohnraumin-
tegration. Sie sind daher als vorrangige Unterbringungsform zu prüfen.
Ebenso ist zu prüfen, in welchem Umfang Leistungen rechtssicher als Sachleistungen oder über
zweckgebundene Systeme erbracht werden können. Dadurch können Fehlanreize reduziert und
die zweckentsprechende Verwendung öffentlicher Mittel besser gewährleistet werden. Geldleistun-
gen sollten dort, wo rechtlich zulässig und verwaltungspraktisch umsetzbar, durch Sachleistungen,
Gutscheine, Bezahlkarten oder direkte Kostenübernahmen ersetzt werden.
Die kommunale Finanzierung darf nicht zur dauerhaften Verfestigung eines Aufenthalts ohne gesi-
chertes Aufenthaltsrecht beitragen. Vielmehr muss die Stadt eng mit den zuständigen Ausländer-
und Landesbehörden zusammenarbeiten, den Aufenthaltsstatus regelmäßig überprüfen und Rück-
kehr- bzw. Ausreisemöglichkeiten im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben konsequent berücksichti-
gen.
Gez.
Hauke Finger
Finanzpolitischer Sprecher
Text aus PDF extrahiert