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Maßnahmenpaket zur wirtschaftlichen Unterbringung und Versorgung von Personen ohne gesicherten Aufenthaltsstatus - Einbringung eines Antrags der AfD-Fraktion vom 23.06.2026

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeKrefeld
Datum2026-09-15
DatenstufeNur Dokumente
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die AfD-Fraktion beantragt, dass die Verwaltung ein Maßnahmenpaket zur kostengünstigeren Unterbringung von Personen ohne gesichertes Aufenthaltsrecht vorlegt. Der Antrag umfasst sieben Punkte: Priorisierung von Gemeinschaftsunterkünften statt Einzelwohnungen, Begrenzung kommunaler Kosten auf Bund-/Landeserstattungen, Prüfung von Sachleistungen statt Geldleistungen, differenzierte Statistiken der Personengruppen, Maßnahmen gegen Verfestigung von Aufenthalten, Übersicht bestehender Verträge sowie Vorlage eines konkreten Maßnahmen- und Zeitplans bis Ende 2026. Ein Beschluss ist für September 2026 vorgesehen.

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Rathaus, Zimmer B 40 Von-der-Leyen-Platz 1 Antrag der AfD-Fraktion im Rat der Stadt Krefeld -öffentlich- Vorlagennummer 1207/26 A Krefeld, 23.06.2026 Beratungsfolge Sitzungstermin Beschlussform Rat 09.07.2026 beschließend Ausschuss für Soziales, Arbeit, Wohnen, Gesundheit, In- 10.09.2026 vorberatend klusion, Senioren und Integration Rat 15.09.2026 beschließend Betreff Maßnahmenpaket zur wirtschaftlichen Unterbringung und Versorgung von Personen ohne gesicherten Aufenthaltsstatus - Einbringung eines Antrags der AfD-Fraktion vom 23.06.2026 Beschlussentwurf Der Rat der Stadt Krefeld beschließt: Die Verwaltung wird beauftragt, ein Maßnahmenpaket zur wirtschaftlichen, rechtssicheren und haushaltsschonenden Unterbringung und Versorgung von Drittstaatsangehörigen ohne Aufent- haltstitel bzw. ohne gesichertes Aufenthaltsrecht vorzulegen. Ziel ist es, die kommunalen Aufwendungen für Unterbringung und Versorgung auf das notwendige Maß zu begrenzen und möglichst in dem Rahmen zu halten, der durch Bund und Land erstattet wird. Das Maßnahmenpaket soll insbesondere folgende Punkte umfassen: 1. Vorrang von Sammel- und Gemeinschaftsunterkünften Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen und darzustellen, in welchem Umfang Personen ohne gesichertes Aufenthaltsrecht künftig vorrangig in Sammel- bzw. Gemeinschaftsunterkünften statt in Einzelwohnungen oder Hotels untergebracht werden können. Dabei sind insbesondere zu berücksichtigen: • bestehende Unterbringungskapazitäten, • mögliche Erweiterung kommunaler Sammelunterkünfte, • Kostenvergleich zwischen Einzelwohnungen, Hotels, angemieteten Wohnungen und Ge- meinschaftsunterkünften, AfD Fraktion im Rat der Stadt Krefeld Von-der-Leyen-Platz 1 47798 Krefeld E-Mail: [email protected] Drucksache 1207/26 A Seite - 2 - • Mindeststandards der Unterbringung, • Sicherheits-, Betreuungs- und Verwaltungsaufwand, • Auswirkungen auf den städtischen Haushalt, • rechtliche Grenzen und Vorgaben. Ziel ist es, die kostenintensive dezentrale Unterbringung in Einzelwohnungen und Hotels auf ein Minimum zu beschränken. 2. Begrenzung der Kosten auf Erstattungsbeträge von Bund und Land Die Verwaltung stellt dar, welche Aufwendungen der Stadt Krefeld für Unterbringung, Versorgung, Betreuung, Gesundheitsleistungen und sonstige Leistungen für Personen ohne gesichertes Auf- enthaltsrecht entstehen. Dabei ist gegenüberzustellen: • tatsächliche kommunale Aufwendungen, • Erstattungen durch Bund und Land, • nicht erstattete kommunale Eigenanteile, • Kosten je untergebrachter Person, • Kosten je Unterbringungsform, • Entwicklung der Kosten in den Jahren 2023, 2024 und 2025 sowie Planwerte für 2026. Es sollen konkrete Maßnahmen zur Beschlussfassung vorgelegt werden, wie die städtischen Auf- wendungen so begrenzt werden können, dass sie möglichst vollständig durch Erstattungen von Bund und Land gedeckt werden. 3. Prüfung von Sachleistungen statt Geldleistungen Die Stadt prüft, in welchem Umfang Leistungen an leistungsberechtigte Personen nach dem Asyl- bewerberleistungsgesetz rechtssicher vorrangig als Sachleistungen oder über zweckgebundene Leistungssysteme statt als Geldleistungen erbracht werden können. Dabei sind insbesondere zu prüfen: • Ausgabe von Sachleistungen, • Gutscheinsysteme, • Bezahlkartensysteme, • Direktabrechnung von Unterkunft und Verpflegung, • zentrale Versorgung in Gemeinschaftsunterkünften, • rechtliche Vorgaben des Asylbewerberleistungsgesetzes, • Verwaltungsaufwand und Wirtschaftlichkeit, • mögliche Einsparungen für den städtischen Haushalt. Ziel ist es, Fehlanreize abzuschaffen, zweckwidrige Mittelverwendung zu vermeiden und so den kommunalen Haushalt zu entlasten. 4. Differenzierte Darstellung der betroffenen Personengruppen Die Verwaltung wird beauftragt, die betroffenen Personengruppen differenziert und rechtlich zutref- fend darzustellen. Insbesondere soll ausgewiesen werden: • Anzahl der anerkannt politisch verfolgten Asylberechtigten, • Anzahl der anerkannt subsidiär Schutzberechtigten, • vollziehbar ausreisepflichtige Personen, • abgelehnte Asylbewerber, • Geduldete, • Personen ohne geklärten Aufenthaltsstatus, • Drittstaatsangehörige ohne Aufenthaltstitel, • Personen, deren Aufenthalt nur vorübergehend geduldet wird, • sonstige Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Dabei ist jeweils darzustellen: • Anzahl der Personen, • Unterbringungsform, • durchschnittliche Aufenthaltsdauer in kommunaler Unterbringung, • Kosten je Personengruppe, Drucksache 1207/26 A Seite - 3 - • rechtliche Verpflichtungen der Stadt, • bestehende Erstattungsansprüche gegenüber Bund und Land. 5. Vermeidung dauerhafter Verfestigung kommunaler Unterbringung Die Verwaltung wird beauftragt darzustellen, welche Maßnahmen ergriffen werden können, um eine dauerhafte Verfestigung des Aufenthalts in kommunaler Unterbringung zu vermeiden. Hierzu gehören insbesondere: • regelmäßige Überprüfung des Aufenthaltsstatus, • enge Abstimmung mit Ausländerbehörde, Bezirksregierung, Land und Bund, • konsequente Weitergabe relevanter Informationen an zuständige Behörden, • Angebot zur Rückkehrberatung, • Unterstützung freiwilliger Ausreise im Rahmen bestehender Programme, • Vermeidung dauerhafter Wohnraumintegration bei Personen ohne Bleibeperspektive, • Priorisierung der Rückführung vollziehbar ausreisepflichtiger Personen im Rahmen der rechtlichen Zuständigkeiten. 6. Bericht über bestehende Unterbringungs- und Mietverträge Die Verwaltung wird beauftragt, dem Rat eine Übersicht über bestehende Miet-, Belegungs-, Be- treiber- und Dienstleistungsverträge im Zusammenhang mit der Unterbringung von Personen ohne gesichertes Aufenthaltsrecht vorzulegen. Die Übersicht soll insbesondere enthalten: • Anzahl und Art der angemieteten Objekte, • Laufzeiten der Verträge, • monatliche Kosten, • Kosten je Platz, • Auslastung, • Kündigungs- und Anpassungsmöglichkeiten, • Betreiberkosten, • Sicherheits- und Betreuungskosten, • Möglichkeiten zur Vertragsoptimierung oder Kostensenkung. 7. Vorlage eines Maßnahmen- und Zeitplans Die Verwaltung wird beauftragt, dem Rat spätestens bis zur letzten Sitzung des Rates im Jahr 2026 ein Konzept mit konkretem Maßnahmen- und Zeitplan vorzulegen und dem Rat als Vorlage zur Abstimmung vorzulegen. Das Konzept soll insbesondere enthalten: • kurzfristig umsetzbare Einsparmaßnahmen, • mittelfristige Umstellung der Unterbringungsstruktur, • rechtliche Bewertung, • finanzielle Auswirkungen, • erwartete Einsparpotenziale, • notwendige Ratsbeschlüsse, • Risiken und Umsetzungshindernisse. Begründung Die Unterbringung und Versorgung von Personen ohne gesichertes Aufenthaltsrecht belastet die kommunalen Haushalte erheblich. Dies gilt insbesondere dann, wenn Unterbringung in Einzelwoh- nungen, Hotels oder sonstigen kostenintensiven dezentralen Formen erfolgt und die tatsächlichen Aufwendungen nicht vollständig durch Bund und Land erstattet werden. Die Stadt Krefeld befindet sich in einer angespannten Haushaltslage. Daher ist es geboten, alle freiwilligen und pflichtigen Ausgabenbereiche auf Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Erforderlich- Drucksache 1207/26 A Seite - 4 - keit zu überprüfen. Dies gilt auch für die Unterbringung und Versorgung von Drittstaatsangehöri- gen ohne Aufenthaltstitel, abgelehnten Asylbewerbern, Geduldeten und sonstigen Personen ohne gesichertes Aufenthaltsrecht. Nach Auffassung der AfD-Fraktion muss die Unterbringung dieser Personengruppen so organisiert werden, dass die Stadt ihrer rechtlichen Verpflichtung nachkommt, ohne über das erforderliche Maß hinaus zusätzliche kommunale Belastungen zu schaffen. Eine dezentrale Unterbringung in Einzelwohnungen kann insbesondere bei Personen ohne Bleibeperspektive falsche Anreize set- zen, Wohnraum für die einheimische Bevölkerung zusätzlich verknappen und den Haushalt über- mäßig belasten. Sammel- und Gemeinschaftsunterkünfte ermöglichen demgegenüber regelmäßig eine bessere Kostensteuerung, eine zentralisierte Versorgung, geringeren Verwaltungsaufwand und eine klare Trennung zwischen vorübergehender Unterbringung und dauerhafter Wohnraumin- tegration. Sie sind daher als vorrangige Unterbringungsform zu prüfen. Ebenso ist zu prüfen, in welchem Umfang Leistungen rechtssicher als Sachleistungen oder über zweckgebundene Systeme erbracht werden können. Dadurch können Fehlanreize reduziert und die zweckentsprechende Verwendung öffentlicher Mittel besser gewährleistet werden. Geldleistun- gen sollten dort, wo rechtlich zulässig und verwaltungspraktisch umsetzbar, durch Sachleistungen, Gutscheine, Bezahlkarten oder direkte Kostenübernahmen ersetzt werden. Die kommunale Finanzierung darf nicht zur dauerhaften Verfestigung eines Aufenthalts ohne gesi- chertes Aufenthaltsrecht beitragen. Vielmehr muss die Stadt eng mit den zuständigen Ausländer- und Landesbehörden zusammenarbeiten, den Aufenthaltsstatus regelmäßig überprüfen und Rück- kehr- bzw. Ausreisemöglichkeiten im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben konsequent berücksichti- gen. Gez. Hauke Finger Finanzpolitischer Sprecher

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