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Wirtschaftliches Betreiberkonzept und Nachweis des öffentlichen Zwecks der städtischen Veranstaltungshallen - Einbringung eines Antrags der AfD-Fraktion vom 23.06.2026

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeKrefeld
Datum2026-09-15
DatenstufeNur Dokumente
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die AfD-Fraktion beantragt, dass die Seidenweberhaus GmbH der Stadt Krefeld ein umfassendes Konzept vorlegen soll, das ein dauerhaft wirtschaftliches Betreiben der städtischen Veranstaltungshallen ermöglicht. Das Konzept soll den öffentlichen Zweck der Einrichtungen nachweisen, den Zuschussbedarf (aktuell knapp 4 Mio. Euro jährlich) begründen, Wirtschaftlichkeitspotenziale analysieren, eine transparente Gebührenordnung darstellen und gleichberechtigte Nutzungsbedingungen für alle gesellschaftlichen Gruppen sicherstellen. Beschlussempfehlungen liegen für Juli und September 2026 vor.

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Rathaus, Zimmer B 40 Von-der-Leyen-Platz 1 Antrag der AfD-Fraktion im Rat der Stadt Krefeld -öffentlich- Vorlagennummer 1204/26 A Krefeld, 23.06.2026 Beratungsfolge Sitzungstermin Beschlussform Rat 09.07.2026 beschließend Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen 09.09.2026 vorberatend Rat 15.09.2026 beschließend Betreff Wirtschaftliches Betreiberkonzept und Nachweis des öffentlichen Zwecks der städtischen Veranstaltungshallen - Einbringung eines Antrags der AfD-Fraktion vom 23.06.2026 Beschlussentwurf Der Rat der Stadt Krefeld beschließt: Die Vertreter der Stadt Krefeld in der Gesellschafterversammlung der Seidenweberhaus GmbH werden aufgefordert, darauf hinzuwirken, dass die Geschäftsführung der Seidenweberhaus GmbH beauftragt wird, 1. dem Rat der Stadt Krefeld ein Konzept vorzulegen, das ein dauerhaft wirtschaftliches Be- treiben der Veranstaltungsgebäude, die der Seidenweberhaus GmbH zugeordnet sind, er- möglicht. Dabei ist auch das geplante Kesselhaus zu berücksichtigen; 2. in diesem Konzept insbesondere folgende Punkte darzustellen: A) Darlegung des öffentlichen Zwecks Es ist nachvollziehbar darzulegen, warum die Stadt Krefeld die der Seidenweber- haus GmbH zugeordneten Veranstaltungsgebäude jeweils benötigt. Dabei ist insbesondere darzustellen, • welche kommunalen Funktionen die Spielstätten erfüllen, • welche kulturellen Funktionen sie für die Stadtgesellschaft wahrnehmen, • welche gesellschaftlichen Funktionen sie für Bürger, Vereine, Verbände, In- stitutionen und sonstige Nutzer erfüllen, • welchen konkreten Mehrwert die Einrichtungen für die Einwohner der Stadt Krefeld haben, AfD Fraktion im Rat der Stadt Krefeld Von-der-Leyen-Platz 1 47798 Krefeld E-Mail: [email protected] Drucksache 1204/26 A Seite - 2 - • inwiefern sich dieser öffentliche Zweck von einer rein kommerziellen Veran- staltungsnutzung unterscheidet. B) Nachweis der Erforderlichkeit des Zuschusses Es ist darzulegen, warum die Spielstätten nicht kostendeckend betrieben werden können und weshalb ein jährlicher Zuschuss aus dem städtischen Haushalt erfor- derlich ist. Dabei sind insbesondere offenzulegen: • die Kostenstruktur der Seidenweberhaus GmbH, • die Einnahmen aus Vermietung, Ticketing, Gastronomie, Sponsoring, Na- mensrechten und sonstigen Erlösen, • die jeweiligen Kosten und Erträge der einzelnen Spielstätten, • die Höhe und Entwicklung des städtischen Zuschusses, • die Gründe für ein strukturelles Defizit, • die Maßnahmen, die bislang zur Reduzierung des Zuschussbedarfs ergriffen wurden. C) Wirtschaftlichkeitsbetrachtung Die Geschäftsführung wird aufgefordert, eine umfassende Wirtschaftlichkeitsbe- trachtung vorzulegen. Diese soll insbesondere beantworten: • Welche Einsparpotenziale bestehen bei Personal-, Betriebs-, Energie-, In- standhaltungs-, Verwaltungs- und Programmkosten? • Sind die bestehenden Kostenstrukturen angemessen? • Welche Kostensteigerungen sind in den kommenden Jahren zu erwarten? • Welche Maßnahmen sind geeignet, den Zuschussbedarf dauerhaft zu sen- ken? • Welche Risiken bestehen für den städtischen Haushalt? • Welche Auswirkungen hätte eine Reduzierung oder Deckelung des Zuschus- ses? • Welche alternativen Betreiber-, Nutzungs- oder Kooperationsmodelle wurden geprüft? D) Gebühren- und Entgeltordnung Für die Nutzung der Spielstätten durch Private, Vereine, Verbände, Parteien, Kam- mern, Veranstalter, Unternehmen und sonstige Nutzer ist eine transparente Gebüh- ren- und Entgeltordnung darzustellen bzw. zu entwickeln. Diese soll insbesondere regeln: • die Höhe der Nutzungsentgelte, • die Kriterien für etwaige Ermäßigungen, • die Behandlung gemeinnütziger Nutzer, • die Behandlung kommerzieller Veranstalter, • die Kalkulationsgrundlagen der Entgelte, • den Umgang mit Zusatzkosten, Nebenkosten, Technik, Personal und Sicher- heitsleistungen, • die Voraussetzungen für eine vergünstigte oder kostenfreie Nutzung. E) Transparente und gleichbehandlungsgerechte Nutzungsbedingungen Es ist darzulegen, wie ein sachlicher, transparenter und gleichbehandlungsgerech- ter Zugang zu den Spielstätten gewährleistet wird. Sofern das Seidenweberhaus bzw. künftig das Kesselhaus als öffentliche Einrich- tung oder als wesentlich aus öffentlichen Mitteln bezuschusste Einrichtung der Stadt Krefeld betrieben wird, müssen die Nutzungsbedingungen gleichbehandlungsge- recht und nachvollziehbar ausgestaltet sein. Dabei ist insbesondere sicherzustellen, dass grundsätzlich allen gesellschaftlichen Gruppierungen, insbesondere • Vereinen, • Verbänden, • Kammern, • Parteien, Drucksache 1204/26 A Seite - 3 - • Bürgerinitiativen, • kulturellen und sozialen Organisationen, • sonstigen zivilgesellschaftlichen Gruppen die Möglichkeit zur Durchführung von Veranstaltungen nach transparenten und sachgerechten Kriterien eröffnet wird. 3. Darüber hinaus wird die Geschäftsführung aufgefordert, gesondert darzulegen, welche Ver- anstaltungen in den Jahren 2024, 2025 und 2026 jenseits einer rein kommerziellen Nut- zung eine öffentliche, kulturelle oder gesellschaftliche Funktion für die Bürger der Stadt Kre- feld erfüllt haben bzw. erfüllen sollen. Diese Darstellung soll mindestens enthalten: • Name und Art der Veranstaltung, • Datum und Spielstätte, • Veranstalter, • voraussichtliche bzw. tatsächliche Besucherzahl, • Einordnung als kommunale, kulturelle, gesellschaftliche, gemeinnützige oder kommerzielle Veranstaltung, • Höhe des erhobenen Nutzungsentgelts, • etwaige städtische Vergünstigungen oder Zuschüsse, • Begründung des öffentlichen Interesses an der jeweiligen Veranstaltung. Begründung Der jährliche Zuschuss der Stadt Krefeld an die Seidenweberhaus GmbH beträgt derzeit knapp 4 Mio. Euro bei einem Umsatz von etwa 2,1 Mio. Euro. Damit übersteigt der städtische Zuschuss die eigenen Umsatzerlöse der Gesellschaft deutlich. Vor dem Hintergrund der angespannten Haus- haltslage der Stadt Krefeld ist eine solche Zuschusshöhe besonders begründungsbedürftig. Aus Sicht des Antragstellers darf eine Stadthalle aus kommunalen Mitteln bezuschusst werden, wenn sie nachweisbar eine öffentliche, kulturelle oder gesellschaftliche Funktion für die Einwohner erfüllt. Der Zuschuss ist jedoch kein Selbstzweck. Gerade bei defizitären Haushalten muss die Stadt darlegen können, dass Höhe, Zweck, Wirtschaftlichkeit und Nutzen eines Zuschusses in ei- nem angemessenen Verhältnis zur finanziellen Leistungsfähigkeit der Kommune stehen. Der Zuschuss an die Seidenweberhaus GmbH muss mit den allgemeinen Haushaltsgrundsätzen vereinbar sein. Nach § 75 GO NRW gilt insbesondere: • Die Haushaltswirtschaft ist so zu planen und zu führen, dass die stetige Auf- gabenerfüllung gesichert ist. • Die Haushaltswirtschaft ist wirtschaftlich, effizient und sparsam zu führen. • Der Haushalt soll grundsätzlich ausgeglichen sein. • Die Kommune darf ihre dauernde Leistungsfähigkeit nicht gefährden. • Überschuldung ist unzulässig. In der Praxis bedeutet dies: Je angespannter die Haushaltslage ist, desto genauer muss die Stadt begründen, warum und in welcher Höhe ein Zuschuss an die Seidenweberhaus GmbH noch ver- tretbar ist. Der Rat der Stadt Krefeld benötigt daher eine nachvollziehbare Entscheidungsgrundlage. Es muss transparent dargestellt werden, welche öffentlichen Zwecke die Veranstaltungsgebäude erfüllen, warum ein Zuschuss in der bisherigen Höhe erforderlich ist, welche Einspar- und Einnahmepoten- ziale bestehen und wie ein diskriminierungsfreier Zugang für unterschiedliche gesellschaftliche Gruppen gewährleistet wird. Ziel des Antrags ist nicht die pauschale Infragestellung von Veranstaltungsstätten, sondern die Herstellung von Transparenz, Wirtschaftlichkeit und haushaltsrechtlicher Nachvollziehbarkeit. Öf- fentliche Zuschüsse müssen begründet, überprüfbar und am Nutzen für die Stadtgesellschaft aus- gerichtet sein. Drucksache 1204/26 A Seite - 4 - Gez. Hauke Finger Finanzpolitischer Sprecher

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