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2. vereinfachte Änderung zum Bebauungsplans Nr. 5-247-0 für den Bereich Köhlerweg im Ortsteil Reichswalde Hier: Satzungsbeschluss

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeKleve
Eingereicht vonXII.
Datum2026-09-17
DatenstufeNur Dokumente
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die Stadt Kleve beschließt die 2. vereinfachte Änderung des Bebauungsplans Nr. 5-247-0 in Reichswalde als Satzung. Ein Eigentümer beantragte die Vergrößerung des Baufensters um ca. 3 m, um sein bestehendes Gebäude aufgrund von Familienzuwachs zu erweitern. Die Änderung ist städtebaulich vertretbar und wird ergänzt um Klimaschutzfestsetzungen zur Dach- und Fassadenbegrünung, Begrünung von Vorgärten und wasserdurchlässigen Belägen für Stellplätze.

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Stadt Kleve Drucksache Nr.: 228 /XII. Der Bürgermeister XII. Ratsperiode öffentliche Sitzung Az.: 61.1.0901.002.001 2. vereinfachte Änderung zum Bebauungsplans Nr. 5-247-0 für den Bereich Köhlerweg im Ortsteil Reichswalde Hier: Satzungsbeschluss Beratungsweg Sitzungstermin Bau- und Planungsausschuss 17.09.2026 Haupt- und Finanzausschuss 30.09.2026 Rat 14.10.2026 Zuständige/r Dezernent/in Bomblat, Christian Finanzielle Auswirkungen JA X NEIN Im Haushaltsplan vorgesehen JA NEIN Teilergebnisplan Teilfinanzplan Investitionsmaßnahme Produkt Nr. Kontengruppe Betrag einmalige Erträge Aufwendungen laufende Erträge Aufwendungen Insgesamt Insgesamt Beteiligter Dritter Beteiligter Dritter Anteil Stadt Kleve Anteil Stadt Kleve Teil des Klimaschutzfahrplans X JA NEIN Handlungsfeld und Maßnahmentitel: Klimafreundliche Stadtentwicklung- Bepflanzung im bebauten Raum; Klimarobuste Siedlungsflächen Erläuterungen: S. Sachverhalt 1.Beschlussvorschlag Der Rat der Stadt Kleve wägt alle im Rahmen des Bauleitplanverfahrens vorgelegten Stellungnahmen von Bürgern und Behörden ab und beschließt aufgrund der §§ 2 Abs. 1 und 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung und des § 7 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der derzeit gültigen Fassung die 2. Vereinfachte Änderung des Bebauungsplans Nr. 5-247-0 für den Bereich Köhlerweg im Ortsteil Reichswalde bestehend aus der Planzeichnung, der Begründung sowie den dazugehörigen Gutachten und Berichten als Satzung. Seite 2 von 3 2. Schilderung des Sachverhaltes / Begründung Das Plangebiet des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 5-247-0 umfasst eine Gesamtfläche von ca. 7,2 ha. Es liegt unmittelbar südöstlich der Ortsmitte von Reichswalde und bildet derzeit den südlichen Abschluss des zusammenhängenden Siedlungsbereichs. Das Zentrum der Stadt Kleve befindet sich in einer Entfernung von ca. 3 km. Der Geltungsbereich der 2. vereinfachten Änderung liegt im südöstlichen Bereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans und umfasst ausschließlich ein Flurstück. Für das betreffende Flurstück liegt der Verwaltung ein Antrag auf Änderung des Bebauungsplans vor. Aufgrund von Familienzuwachs soll das bestehende Gebäude erweitert werden. Das derzeit festgesetzte Baufenster reicht hierfür nicht aus, sodass eine Vergrößerung des Baufensters um ca. 3 m beantragt wurde. Da die Baufenster in der unmittelbaren Umgebung bereits entsprechend größer dimensioniert sind, ist die geplante Erweiterung aus städtebaulicher Sicht vertretbar und fügt sich in die vorhandene städtebauliche Struktur ein. Der Bebauungsplanentwurf sieht daher eine entsprechende Erweiterung des Baufensters vor. Die bisher geltenden Festsetzungen zur Eingeschossigkeit sowie zur Art der baulichen Nutzung als Allgemeines Wohngebiet werden unverändert aus dem rechtskräftigen Bebauungsplan übernommen. Im Zuge der Bebauungsplanänderung sollen darüber hinaus klimaschutzbezogene Festsetzungen ergänzt und planungsrechtlich verankert werden. Durch die Festsetzung zur Begrünung von Flachdächern und flach geneigten Dächern sowie durch die Festsetzung zur Fassadenbegrünung wird der Grünanteil im bebauten Raum erhöht. Ergänzend wird über die örtliche Bauvorschrift festgelegt, dass mindestens 50 % der Vorgartenbereiche zu bepflanzen oder einzusäen sind. Damit wird zum einen das Ziel verfolgt, die Durchgrünung des Siedlungsbereichs zu sichern und zu stärken. Zum anderen werden Vorgaben für eine klimarobuste Entwicklung der Siedlungsflächen planungsrechtlich verankert. Ein höherer Grünanteil wirkt sich positiv auf das lokale Kleinklima aus, trägt zur Reduzierung von Temperaturen bei und kann die Geschwindigkeit des in die Kanalisation eingeleiteten Niederschlagswassers reduzieren. Die hierdurch erzielte Kühlwirkung sowie die verzögerte Einleitung von Niederschlagswasser tragen dazu bei, den Siedlungsbereich gegenüber den Folgen des Klimawandels resilienter zu gestalten. Gleiches gilt für die Festsetzung, dass Stellplätze, Hofflächen, Zufahrten und vergleichbare Flächen mit wasserdurchlässigen Belägen zu befestigen sind. Hierdurch wird die Versickerung von Niederschlagswasser gefördert und der Oberflächenabfluss reduziert. Darüber hinaus wird die Nutzung klimaschädlicher fossiler Brennstoffe ausgeschlossen. Im Rahmen der Offenlage wurden Stellungnahmen abgegeben. Diese führten zu keiner Änderung des Bebauungsplanentwurfs. Aus Sicht der Verwaltung bestehen daher keine entgegenstehenden Belange. Die Verwaltung empfiehlt, den Bebauungsplan als Satzung zu beschließen. Kleve, den 28.08.2026 (Dahmen) Seite 3 von 3

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