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2. vereinfachte Änderung zum Bebauungsplans Nr. 5-247-0 für den Bereich Köhlerweg im Ortsteil Reichswalde Hier: Satzungsbeschluss
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Kleve |
| Eingereicht von | XII. |
| Datum | 2026-09-17 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die Stadt Kleve beschließt die 2. vereinfachte Änderung des Bebauungsplans Nr. 5-247-0 in Reichswalde als Satzung. Ein Eigentümer beantragte die Vergrößerung des Baufensters um ca. 3 m, um sein bestehendes Gebäude aufgrund von Familienzuwachs zu erweitern. Die Änderung ist städtebaulich vertretbar und wird ergänzt um Klimaschutzfestsetzungen zur Dach- und Fassadenbegrünung, Begrünung von Vorgärten und wasserdurchlässigen Belägen für Stellplätze.
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Dokument
Extrahierter Text
Stadt Kleve Drucksache Nr.: 228 /XII.
Der Bürgermeister XII. Ratsperiode
öffentliche Sitzung
Az.: 61.1.0901.002.001
2. vereinfachte Änderung zum Bebauungsplans Nr. 5-247-0 für den Bereich Köhlerweg
im Ortsteil Reichswalde
Hier: Satzungsbeschluss
Beratungsweg Sitzungstermin
Bau- und Planungsausschuss 17.09.2026
Haupt- und Finanzausschuss 30.09.2026
Rat 14.10.2026
Zuständige/r Dezernent/in Bomblat, Christian
Finanzielle Auswirkungen JA X NEIN
Im Haushaltsplan vorgesehen JA NEIN
Teilergebnisplan Teilfinanzplan Investitionsmaßnahme
Produkt Nr.
Kontengruppe
Betrag
einmalige Erträge Aufwendungen laufende Erträge Aufwendungen
Insgesamt Insgesamt
Beteiligter Dritter Beteiligter Dritter
Anteil Stadt Kleve Anteil Stadt Kleve
Teil des Klimaschutzfahrplans X JA NEIN
Handlungsfeld und Maßnahmentitel: Klimafreundliche Stadtentwicklung- Bepflanzung im
bebauten Raum; Klimarobuste Siedlungsflächen
Erläuterungen: S. Sachverhalt
1.Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Kleve wägt alle im Rahmen des Bauleitplanverfahrens vorgelegten
Stellungnahmen von Bürgern und Behörden ab und beschließt aufgrund der §§ 2 Abs. 1 und
10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung und des § 7
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der derzeit gültigen Fassung die 2.
Vereinfachte Änderung des Bebauungsplans Nr. 5-247-0 für den Bereich Köhlerweg im
Ortsteil Reichswalde bestehend aus der Planzeichnung, der Begründung sowie den
dazugehörigen Gutachten und Berichten als Satzung.
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2. Schilderung des Sachverhaltes / Begründung
Das Plangebiet des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 5-247-0 umfasst eine Gesamtfläche
von ca. 7,2 ha. Es liegt unmittelbar südöstlich der Ortsmitte von Reichswalde und bildet derzeit
den südlichen Abschluss des zusammenhängenden Siedlungsbereichs. Das Zentrum der
Stadt Kleve befindet sich in einer Entfernung von ca. 3 km. Der Geltungsbereich der 2.
vereinfachten Änderung liegt im südöstlichen Bereich des rechtsverbindlichen
Bebauungsplans und umfasst ausschließlich ein Flurstück.
Für das betreffende Flurstück liegt der Verwaltung ein Antrag auf Änderung des
Bebauungsplans vor. Aufgrund von Familienzuwachs soll das bestehende Gebäude erweitert
werden. Das derzeit festgesetzte Baufenster reicht hierfür nicht aus, sodass eine
Vergrößerung des Baufensters um ca. 3 m beantragt wurde.
Da die Baufenster in der unmittelbaren Umgebung bereits entsprechend größer dimensioniert
sind, ist die geplante Erweiterung aus städtebaulicher Sicht vertretbar und fügt sich in die
vorhandene städtebauliche Struktur ein.
Der Bebauungsplanentwurf sieht daher eine entsprechende Erweiterung des Baufensters vor.
Die bisher geltenden Festsetzungen zur Eingeschossigkeit sowie zur Art der baulichen
Nutzung als Allgemeines Wohngebiet werden unverändert aus dem rechtskräftigen
Bebauungsplan übernommen.
Im Zuge der Bebauungsplanänderung sollen darüber hinaus klimaschutzbezogene
Festsetzungen ergänzt und planungsrechtlich verankert werden.
Durch die Festsetzung zur Begrünung von Flachdächern und flach geneigten Dächern sowie
durch die Festsetzung zur Fassadenbegrünung wird der Grünanteil im bebauten Raum erhöht.
Ergänzend wird über die örtliche Bauvorschrift festgelegt, dass mindestens 50 % der
Vorgartenbereiche zu bepflanzen oder einzusäen sind. Damit wird zum einen das Ziel verfolgt,
die Durchgrünung des Siedlungsbereichs zu sichern und zu stärken. Zum anderen werden
Vorgaben für eine klimarobuste Entwicklung der Siedlungsflächen planungsrechtlich
verankert.
Ein höherer Grünanteil wirkt sich positiv auf das lokale Kleinklima aus, trägt zur Reduzierung
von Temperaturen bei und kann die Geschwindigkeit des in die Kanalisation eingeleiteten
Niederschlagswassers reduzieren. Die hierdurch erzielte Kühlwirkung sowie die verzögerte
Einleitung von Niederschlagswasser tragen dazu bei, den Siedlungsbereich gegenüber den
Folgen des Klimawandels resilienter zu gestalten.
Gleiches gilt für die Festsetzung, dass Stellplätze, Hofflächen, Zufahrten und vergleichbare
Flächen mit wasserdurchlässigen Belägen zu befestigen sind. Hierdurch wird die Versickerung
von Niederschlagswasser gefördert und der Oberflächenabfluss reduziert. Darüber hinaus
wird die Nutzung klimaschädlicher fossiler Brennstoffe ausgeschlossen.
Im Rahmen der Offenlage wurden Stellungnahmen abgegeben. Diese führten zu keiner
Änderung des Bebauungsplanentwurfs. Aus Sicht der Verwaltung bestehen daher keine
entgegenstehenden Belange. Die Verwaltung empfiehlt, den Bebauungsplan als Satzung zu
beschließen.
Kleve, den 28.08.2026
(Dahmen)
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