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5. vereinfachte Änderung des Bebauungsplan 4-114-1 Berliner Straße/ Gemeindeweg im Ortsteil Materborn hier: Satzungsbeschluss

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeKleve
Eingereicht vonXII.
Datum2026-09-17
DatenstufeNur Dokumente
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die Stadt Kleve beschließt die 5. vereinfachte Änderung des Bebauungsplans 4-114-1 für den Bereich Berliner Straße/Gemeindeweg in Materborn als Satzung. Der Plan schafft Planungsrecht für ein zusätzliches Wohngebäude mit maximal zwei Wohneinheiten, eingeschossiger Bauweise und einer Höchstbegrenzung von 9,50 m. Die Öffentlichkeit wurde von Juli bis August 2026 beteiligt; es gingen keine änderungsrelevanten Stellungnahmen ein. Der Plan verankert Klimaschutzmaßnahmen wie Dach- und Fassadenbegrünung sowie wasserdurchlässige Beläge.

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Stadt Kleve Drucksache Nr.: 224 /XII. Der Bürgermeister XII. Ratsperiode öffentliche Sitzung Az.: 61.1.0901.002.001 5. vereinfachte Änderung des Bebauungsplan 4-114-1 Berliner Straße/ Gemeindeweg im Ortsteil Materborn hier: Satzungsbeschluss Beratungsweg Sitzungstermin Bau- und Planungsausschuss 17.09.2026 Haupt- und Finanzausschuss 30.09.2026 Rat 14.10.2026 Zuständige/r Dezernent/in Bomblat, Christian Finanzielle Auswirkungen JA X NEIN Im Haushaltsplan vorgesehen JA NEIN Teilergebnisplan Teilfinanzplan Investitionsmaßnahme Produkt Nr. Kontengruppe Betrag einmalige Erträge Aufwendungen laufende Erträge Aufwendungen Insgesamt Insgesamt Beteiligter Dritter Beteiligter Dritter Anteil Stadt Kleve Anteil Stadt Kleve Teil des Klimaschutzfahrplans X JA NEIN Handlungsfeld und Maßnahmentitel: Klimafreundliche Stadtentwicklung- Bepflanzung im bebauten Raum; Klimarobuste Siedlungsflächen Erläuterungen: s. Sachverhalt 1.Beschlussvorschlag Der Rat der Stadt Kleve wägt alle im Rahmen des Bauleitplanverfahrens vorgelegten Stellungnahmen von Bürgern und Behörden ab und beschließt aufgrund der §§ 2 Abs. 1 und 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung und des § 7 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der derzeit gültigen Fassung die 5. vereinfachte Änderung des Bebauungsplans Nr. 4-114-1 für den Bereich Berliner Straße/ Gemeindeweg im Ortsteil Materborn, bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung, sowie den dazugehörigen Gutachten und Berichten, als Satzung. Seite 2 von 3 2. Schilderung des Sachverhaltes / Begründung Durch die 5. vereinfachte Änderung des Bebauungsplans Nr. 4-114-1 wird das Planungsrecht für ein weiteres Wohngebäude innerhalb bestehender Siedlungsstrukturen geschaffen. Der Bebauungsplan setzt neben einer Grundflächenzahl von 0,3 eine offene Bauweise in eingeschossiger Bebauung bei einer Begrenzung der maximalen Gebäudehöhe auf 9,50 m im Allgemeinen Wohngebiet fest. Die zulässige Anzahl der Wohneinheiten wird auf maximal zwei je überbaubarer Fläche begrenzt. Der Rat der Stadt Kleve hat am 21.05.2025 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans gefasst. Zudem wurde die Offenlage beschlossen. Die Beteiligung der Öffentlichkeit fand in der Zeit vom 20.07.2026 bis einschließlich 24.08.2026 statt. Die Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 15.07.2026 um Stellungnahme gebeten. Im Zuge der Offenlage wurden keine Stellungnahmen eingereicht, die zu einer Änderung der Planzeichnung führen, sodass nun der Satzungsbeschluss empfohlen werden kann. Durch die im Bebauungsplan getroffene Festsetzung zur Begrünung von Flachdächern und flach geneigten Dächern, die Festsetzung zur Fassadenbegrünung sowie die Verankerung der örtlichen Gestaltungsvorschrift zum Bepflanzen oder Einsäen von mindestens 50 % des Vorgartenbereichs wird zum einen das Ziel der Bepflanzung im bebauten Raum verstetigt, zum anderen werden damit Vorgaben für eine klimarobuste Siedlungsflächenentwicklung planungsrechtlich verankert. Ein höherer Grünanteil wirkt sich positiv auf das Kleinklima aus, hilft, Temperaturen zu reduzieren, und vermindert die Geschwindigkeit des in die Kanalisation einfließenden Niederschlagswassers. Eine erhöhte Kühlwirkung sowie die Verzögerung der Einleitung von Niederschlagswasser machen den Bereich robuster gegenüber den klimatischen Veränderungen. Gleiches gilt für die getroffene Festsetzung, für die Befestigung von Stellplätzen, Hofflächen, Zufahrten u. Ä. wasserdurchlässige Beläge zu verwenden. Weiterhin ist die Nutzung von klimaschädlichen fossilen Brennstoffen nicht zulässig. Die Verwaltung schlägt vor, das Verfahren abzuschließen und die 5. vereinfachte Änderung des Bebauungsplans Nr. 4-114-1 für den Bereich Berliner Straße/ Gemeindeweg im Ortsteil Materborn als Satzung zu beschließen. Über die schriftlich vorgebrachten Stellungnahmen, die in Kopie dieser Drucksache beigefügt sind, hat der Rat der Stadt unter Abwägung der privaten und öffentlichen Interessen gegeneinander und untereinander zu beraten und abschließend zu entscheiden. Kleve, den 07.09.2026 (Dahmen) Seite 3 von 3

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