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5. vereinfachte Änderung des Bebauungsplan 4-114-1 Berliner Straße/ Gemeindeweg im Ortsteil Materborn hier: Satzungsbeschluss
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Kleve |
| Eingereicht von | XII. |
| Datum | 2026-09-17 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die Stadt Kleve beschließt die 5. vereinfachte Änderung des Bebauungsplans 4-114-1 für den Bereich Berliner Straße/Gemeindeweg in Materborn als Satzung. Der Plan schafft Planungsrecht für ein zusätzliches Wohngebäude mit maximal zwei Wohneinheiten, eingeschossiger Bauweise und einer Höchstbegrenzung von 9,50 m. Die Öffentlichkeit wurde von Juli bis August 2026 beteiligt; es gingen keine änderungsrelevanten Stellungnahmen ein. Der Plan verankert Klimaschutzmaßnahmen wie Dach- und Fassadenbegrünung sowie wasserdurchlässige Beläge.
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Dokument
Extrahierter Text
Stadt Kleve Drucksache Nr.: 224 /XII.
Der Bürgermeister XII. Ratsperiode
öffentliche Sitzung
Az.: 61.1.0901.002.001
5. vereinfachte Änderung des Bebauungsplan 4-114-1 Berliner Straße/ Gemeindeweg
im Ortsteil Materborn
hier: Satzungsbeschluss
Beratungsweg Sitzungstermin
Bau- und Planungsausschuss 17.09.2026
Haupt- und Finanzausschuss 30.09.2026
Rat 14.10.2026
Zuständige/r Dezernent/in Bomblat, Christian
Finanzielle Auswirkungen JA X NEIN
Im Haushaltsplan vorgesehen JA NEIN
Teilergebnisplan Teilfinanzplan Investitionsmaßnahme
Produkt Nr.
Kontengruppe
Betrag
einmalige Erträge Aufwendungen laufende Erträge Aufwendungen
Insgesamt Insgesamt
Beteiligter Dritter Beteiligter Dritter
Anteil Stadt Kleve Anteil Stadt Kleve
Teil des Klimaschutzfahrplans X JA NEIN
Handlungsfeld und Maßnahmentitel: Klimafreundliche Stadtentwicklung- Bepflanzung im
bebauten Raum; Klimarobuste Siedlungsflächen
Erläuterungen: s. Sachverhalt
1.Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Kleve wägt alle im Rahmen des Bauleitplanverfahrens vorgelegten
Stellungnahmen von Bürgern und Behörden ab und beschließt aufgrund der §§ 2 Abs. 1 und
10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung und des § 7
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der derzeit gültigen Fassung die 5.
vereinfachte Änderung des Bebauungsplans Nr. 4-114-1 für den Bereich Berliner Straße/
Gemeindeweg im Ortsteil Materborn, bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung,
sowie den dazugehörigen Gutachten und Berichten, als Satzung.
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2. Schilderung des Sachverhaltes / Begründung
Durch die 5. vereinfachte Änderung des Bebauungsplans Nr. 4-114-1 wird das Planungsrecht
für ein weiteres Wohngebäude innerhalb bestehender Siedlungsstrukturen geschaffen. Der
Bebauungsplan setzt neben einer Grundflächenzahl von 0,3 eine offene Bauweise in
eingeschossiger Bebauung bei einer Begrenzung der maximalen Gebäudehöhe auf 9,50 m im
Allgemeinen Wohngebiet fest. Die zulässige Anzahl der Wohneinheiten wird auf maximal zwei
je überbaubarer Fläche begrenzt.
Der Rat der Stadt Kleve hat am 21.05.2025 den Beschluss zur Aufstellung des
Bebauungsplans gefasst. Zudem wurde die Offenlage beschlossen.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit fand in der Zeit vom 20.07.2026 bis einschließlich 24.08.2026
statt. Die Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 15.07.2026 um
Stellungnahme gebeten.
Im Zuge der Offenlage wurden keine Stellungnahmen eingereicht, die zu einer Änderung der
Planzeichnung führen, sodass nun der Satzungsbeschluss empfohlen werden kann.
Durch die im Bebauungsplan getroffene Festsetzung zur Begrünung von Flachdächern und
flach geneigten Dächern, die Festsetzung zur Fassadenbegrünung sowie die Verankerung der
örtlichen Gestaltungsvorschrift zum Bepflanzen oder Einsäen von mindestens 50 % des
Vorgartenbereichs wird zum einen das Ziel der Bepflanzung im bebauten Raum verstetigt,
zum anderen werden damit Vorgaben für eine klimarobuste Siedlungsflächenentwicklung
planungsrechtlich verankert. Ein höherer Grünanteil wirkt sich positiv auf das Kleinklima aus,
hilft, Temperaturen zu reduzieren, und vermindert die Geschwindigkeit des in die Kanalisation
einfließenden Niederschlagswassers. Eine erhöhte Kühlwirkung sowie die Verzögerung der
Einleitung von Niederschlagswasser machen den Bereich robuster gegenüber den
klimatischen Veränderungen. Gleiches gilt für die getroffene Festsetzung, für die Befestigung
von Stellplätzen, Hofflächen, Zufahrten u. Ä. wasserdurchlässige Beläge zu verwenden.
Weiterhin ist die Nutzung von klimaschädlichen fossilen Brennstoffen nicht zulässig.
Die Verwaltung schlägt vor, das Verfahren abzuschließen und die 5. vereinfachte Änderung
des Bebauungsplans Nr. 4-114-1 für den Bereich Berliner Straße/ Gemeindeweg im Ortsteil
Materborn als Satzung zu beschließen. Über die schriftlich vorgebrachten Stellungnahmen,
die in Kopie dieser Drucksache beigefügt sind, hat der Rat der Stadt unter Abwägung der
privaten und öffentlichen Interessen gegeneinander und untereinander zu beraten und
abschließend zu entscheiden.
Kleve, den 07.09.2026
(Dahmen)
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