Startseite › Kleve › Antrag

Bebauungsplan Nr. 4-018-3 für den Bereich Braustraße im Ortsteil Materborn hier: Satzungsbeschluss

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeKleve
Eingereicht vonXII.
Datum2026-09-17
DatenstufeNur Dokumente
QuelleQuelldokument herunterladen →

Zusammenfassung (KI, experimentell)

Ein Investor plant ein Mehrfamilienhaus mit sechs Wohneinheiten auf einem Grundstück in Materborn, das bislang nur zwei Wohneinheiten pro Gebäude erlaubt. Die Stadt Kleve ändert daher den Bebauungsplan Nr. 4-018-3 und verankert zusätzlich Klimaschutzfestsetzungen wie Fassaden- und Dachbegrünung sowie Vorgartengestaltung. Nach zwei öffentlichen Auslegungen ohne Änderungsanforderungen beschließt der Rat am 14.10.2026 den Plan als Satzung.

Automatisch aus dem Quelldokument zusammengefasst. Wichtige Details bitte immer im Originaldokument unten prüfen.

Dokument

Extrahierter Text

Stadt Kleve Drucksache Nr.: 229 /XII. Der Bürgermeister XII. Ratsperiode öffentliche Sitzung Az.: 61.1.0901.002.001 Bebauungsplan Nr. 4-018-3 für den Bereich Braustraße im Ortsteil Materborn hier: Satzungsbeschluss Beratungsweg Sitzungstermin Bau- und Planungsausschuss 17.09.2026 Haupt- und Finanzausschuss 30.09.2026 Rat 14.10.2026 Zuständige/r Dezernent/in Bomblat, Christian Finanzielle Auswirkungen JA X NEIN Im Haushaltsplan vorgesehen JA NEIN Teilergebnisplan Teilfinanzplan Investitionsmaßnahme Produkt Nr. Kontengruppe Betrag einmalige Erträge Aufwendungen laufende Erträge Aufwendungen Insgesamt Insgesamt Beteiligter Dritter Beteiligter Dritter Anteil Stadt Kleve Anteil Stadt Kleve Teil des Klimaschutzfahrplans X JA NEIN Handlungsfeld und Maßnahmentitel: Klimafreundliche Stadtentwicklung- Bepflanzung im bebauten Raum; Klimarobuste Siedlungsflächen Erläuterungen: s. Sachverhalt 1.Beschlussvorschlag Der Rat der Stadt Kleve wägt alle im Rahmen des Bauleitplanverfahrens vorgelegten Stellungnahmen von Bürgern und Behörden ab und beschließt aufgrund der §§ 2 Abs. 1 und 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung und des § 7 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der derzeit gültigen Fassung den Bebauungsplan Nr. 4-018-3 für den Bereich Braustraße im Ortsteil Materborn, bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung, sowie den dazugehörigen Gutachten und Berichten, als Satzung. Seite 2 von 4 2. Schilderung des Sachverhaltes / Begründung Der Rat der Stadt Kleve hat am 02.04.2025 die Einleitung des Verfahrens zum Bebauungsplan Nr. 4-018-3 sowie die öffentliche Auslegung beschlossen. Die Auslegung fand vom 22.09.2025 bis einschließlich 24.10.2025 statt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 17.09.2025 um Stellungnahme gebeten. Hintergrund der Aufstellung des Bebauungsplans ist ein Antrag auf Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplans. Ein Investor plant die Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit sechs Wohneinheiten. Aktuell befindet sich das betreffende Grundstück im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 4-018-1, welcher eine Begrenzung auf zwei Wohneinheiten je Gebäude vorsieht. Daher ist für das Vorhaben die Änderung des Bebauungsplans notwendig. Städtebaulich wird das Vorhaben als verträglich anzusehen. Die Lage des Plangebietes ist innenstadtnah in einem Bereich, der durch Wohnungsbau unterschiedlicher Dichte geprägt ist. Die Grundstücke sind aufgrund ihrer Tiefe sehr groß, da es sich um Flächen einer ehemaligen Gärtnerei handelt. Da im Inneren keine Erschließung vorliegt, ist eine Nachverdichtung im hinteren Bereich nicht möglich. Eine Nachverdichtung entlang der Straße ist jedoch denkbar. Zudem werden Klimaschutzfestsetzungen, z. B. zur Fassaden- und Dachbegrünung sowie zur Vorgartengestaltung, aufgenommen. Durch die im Bebauungsplan getroffene Festsetzung zur Begrünung von Flachdächern und flach geneigten Dächern sowie durch die Verankerung der örtlichen Gestaltungsvorschrift zum Bepflanzen oder Einsäen von mindestens 50 % des Vorgartenbereichs wird zum einen das Ziel der Begrünung im bebauten Raum verstetigt, zum anderen werden damit Vorgaben für eine klimarobuste Siedlungsflächenentwicklung planungsrechtlich verankert. Ein höherer Grünanteil wirkt sich positiv auf das Kleinklima aus, hilft, Temperaturen zu reduzieren, und vermindert die Geschwindigkeit des in die Kanalisation einfließenden Niederschlagswassers. Eine erhöhte Kühlwirkung sowie die Verzögerung der Einleitung von Niederschlagswasser machen den Bereich robuster gegenüber den klimatischen Veränderungen. Im Zuge der Offenlage sind keine Stellungnahmen eingegangen, die zu einer Änderung des Plans führten. Eine weitere Überprüfung des Plangebietes durch die Stadtverwaltung hat jedoch ergeben, dass sich im Plangebiet außerhalb der überbaubaren Fläche ein schützenswerter Baum befindet. Daher wurde der Baum zum Erhalt festgesetzt. Diese Änderung bedingte jedoch eine erneute Offenlage. Der Rat der Stadt Kleve hat am 18.02.2026 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 4-018-3 für den Bereich Braustraße im Ortsteil Materborn erneut öffentlich auszulegen. Im Zuge der erneuten Offenlage, welche vom 20.07.2026 bis einschließlich 24.08.2026 stattfand, sind keine Anregungen oder Stellungnahmen eingegangen, die zu einer Änderung der Planung geführt haben. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 15.07.2026 um Stellungnahme gebeten. Die Verwaltung schlägt vor, das Verfahren abzuschließen und den Bebauungsplan Nr. 4-018- 3 für den Bereich Braustraße im Ortsteil Materborn als Satzung zu beschließen. Über die schriftlich vorgebrachten Stellungnahmen, die in Kopie dieser Drucksache beigefügt sind, hat der Rat der Stadt unter Abwägung zwischen privaten und öffentlichen Interessen gegeneinander und untereinander zu beraten und abschließend zu entscheiden. Seite 3 von 4 Kleve, den 07.09.2026 (Dahmen) Seite 4 von 4

Text aus PDF extrahiert