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Bebauungsplan Nr. 4-018-3 für den Bereich Braustraße im Ortsteil Materborn hier: Satzungsbeschluss
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Kleve |
| Eingereicht von | XII. |
| Datum | 2026-09-17 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Ein Investor plant ein Mehrfamilienhaus mit sechs Wohneinheiten auf einem Grundstück in Materborn, das bislang nur zwei Wohneinheiten pro Gebäude erlaubt. Die Stadt Kleve ändert daher den Bebauungsplan Nr. 4-018-3 und verankert zusätzlich Klimaschutzfestsetzungen wie Fassaden- und Dachbegrünung sowie Vorgartengestaltung. Nach zwei öffentlichen Auslegungen ohne Änderungsanforderungen beschließt der Rat am 14.10.2026 den Plan als Satzung.
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Dokument
Extrahierter Text
Stadt Kleve Drucksache Nr.: 229 /XII.
Der Bürgermeister XII. Ratsperiode
öffentliche Sitzung
Az.: 61.1.0901.002.001
Bebauungsplan Nr. 4-018-3 für den Bereich Braustraße im Ortsteil Materborn
hier: Satzungsbeschluss
Beratungsweg Sitzungstermin
Bau- und Planungsausschuss 17.09.2026
Haupt- und Finanzausschuss 30.09.2026
Rat 14.10.2026
Zuständige/r Dezernent/in Bomblat, Christian
Finanzielle Auswirkungen JA X NEIN
Im Haushaltsplan vorgesehen JA NEIN
Teilergebnisplan Teilfinanzplan Investitionsmaßnahme
Produkt Nr.
Kontengruppe
Betrag
einmalige Erträge Aufwendungen laufende Erträge Aufwendungen
Insgesamt Insgesamt
Beteiligter Dritter Beteiligter Dritter
Anteil Stadt Kleve Anteil Stadt Kleve
Teil des Klimaschutzfahrplans X JA NEIN
Handlungsfeld und Maßnahmentitel: Klimafreundliche Stadtentwicklung- Bepflanzung im
bebauten Raum; Klimarobuste Siedlungsflächen
Erläuterungen: s. Sachverhalt
1.Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Kleve wägt alle im Rahmen des Bauleitplanverfahrens vorgelegten
Stellungnahmen von Bürgern und Behörden ab und beschließt aufgrund der §§ 2 Abs. 1 und
10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung und des § 7
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der derzeit gültigen Fassung den
Bebauungsplan Nr. 4-018-3 für den Bereich Braustraße im Ortsteil Materborn, bestehend aus
der Planzeichnung und der Begründung, sowie den dazugehörigen Gutachten und Berichten,
als Satzung.
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2. Schilderung des Sachverhaltes / Begründung
Der Rat der Stadt Kleve hat am 02.04.2025 die Einleitung des Verfahrens zum Bebauungsplan
Nr. 4-018-3 sowie die öffentliche Auslegung beschlossen. Die Auslegung fand vom 22.09.2025
bis einschließlich 24.10.2025 statt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
wurden mit Schreiben vom 17.09.2025 um Stellungnahme gebeten.
Hintergrund der Aufstellung des Bebauungsplans ist ein Antrag auf Änderung des
rechtskräftigen Bebauungsplans. Ein Investor plant die Errichtung eines Mehrfamilienhauses
mit sechs Wohneinheiten. Aktuell befindet sich das betreffende Grundstück im
Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 4-018-1, welcher eine Begrenzung auf zwei
Wohneinheiten je Gebäude vorsieht. Daher ist für das Vorhaben die Änderung des
Bebauungsplans notwendig.
Städtebaulich wird das Vorhaben als verträglich anzusehen. Die Lage des Plangebietes ist
innenstadtnah in einem Bereich, der durch Wohnungsbau unterschiedlicher Dichte geprägt ist.
Die Grundstücke sind aufgrund ihrer Tiefe sehr groß, da es sich um Flächen einer ehemaligen
Gärtnerei handelt. Da im Inneren keine Erschließung vorliegt, ist eine Nachverdichtung im
hinteren Bereich nicht möglich. Eine Nachverdichtung entlang der Straße ist jedoch denkbar.
Zudem werden Klimaschutzfestsetzungen, z. B. zur Fassaden- und Dachbegrünung sowie zur
Vorgartengestaltung, aufgenommen.
Durch die im Bebauungsplan getroffene Festsetzung zur Begrünung von Flachdächern und
flach geneigten Dächern sowie durch die Verankerung der örtlichen Gestaltungsvorschrift zum
Bepflanzen oder Einsäen von mindestens 50 % des Vorgartenbereichs wird zum einen das
Ziel der Begrünung im bebauten Raum verstetigt, zum anderen werden damit Vorgaben für
eine klimarobuste Siedlungsflächenentwicklung planungsrechtlich verankert. Ein höherer
Grünanteil wirkt sich positiv auf das Kleinklima aus, hilft, Temperaturen zu reduzieren, und
vermindert die Geschwindigkeit des in die Kanalisation einfließenden Niederschlagswassers.
Eine erhöhte Kühlwirkung sowie die Verzögerung der Einleitung von Niederschlagswasser
machen den Bereich robuster gegenüber den klimatischen Veränderungen.
Im Zuge der Offenlage sind keine Stellungnahmen eingegangen, die zu einer Änderung des
Plans führten. Eine weitere Überprüfung des Plangebietes durch die Stadtverwaltung hat
jedoch ergeben, dass sich im Plangebiet außerhalb der überbaubaren Fläche ein
schützenswerter Baum befindet. Daher wurde der Baum zum Erhalt festgesetzt. Diese
Änderung bedingte jedoch eine erneute Offenlage.
Der Rat der Stadt Kleve hat am 18.02.2026 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 4-018-3 für
den Bereich Braustraße im Ortsteil Materborn erneut öffentlich auszulegen. Im Zuge der
erneuten Offenlage, welche vom 20.07.2026 bis einschließlich 24.08.2026 stattfand, sind
keine Anregungen oder Stellungnahmen eingegangen, die zu einer Änderung der Planung
geführt haben. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben
vom 15.07.2026 um Stellungnahme gebeten.
Die Verwaltung schlägt vor, das Verfahren abzuschließen und den Bebauungsplan Nr. 4-018-
3 für den Bereich Braustraße im Ortsteil Materborn als Satzung zu beschließen. Über die
schriftlich vorgebrachten Stellungnahmen, die in Kopie dieser Drucksache beigefügt sind, hat
der Rat der Stadt unter Abwägung zwischen privaten und öffentlichen Interessen
gegeneinander und untereinander zu beraten und abschließend zu entscheiden.
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Kleve, den 07.09.2026
(Dahmen)
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