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Bebauungsplan Nr. 4-385-0 für den Bereich Huissener Straße/ Delfter Straße im Ortsteil Materborn Hier: Einleitung und Beschluss der Offenlage

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeKleve
Eingereicht vonXII.
Datum2026-09-17
DatenstufeNur Dokumente
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die Stadt Kleve leitet das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 4-385-0 für das Areal Huissener Straße/Delfter Straße in Materborn ein. Das brachliegende Gewerbegelände soll von einer reinen Gewerbefläche in ein Urbanes Gebiet mit gemischter Nutzung und verdichteter Wohnnutzung umgewandelt werden, mit Gebäuden bis zu fünf Geschossen, Tiefgaragen und durchgehender Grünstruktur. Der Bebauungsplan wird mit beschleunigtem Verfahren ohne Umweltprüfung öffentlich ausgelegt und Behörden beteiligt.

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Stadt Kleve Drucksache Nr.: 234 /XII. Der Bürgermeister XII. Ratsperiode öffentliche Sitzung Az.: 61.1.0901.002.001 Bebauungsplan Nr. 4-385-0 für den Bereich Huissener Straße/ Delfter Straße im Ortsteil Materborn Hier: Einleitung und Beschluss der Offenlage Beratungsweg Sitzungstermin Bau- und Planungsausschuss 17.09.2026 Zuständige/r Dezernent/in Bomblat, Christian Finanzielle Auswirkungen JA X NEIN Im Haushaltsplan vorgesehen JA NEIN Teilergebnisplan Teilfinanzplan Investitionsmaßnahme Produkt Nr. Kontengruppe Betrag einmalige Erträge Aufwendungen laufende Erträge Aufwendungen Insgesamt Insgesamt Beteiligter Dritter Beteiligter Dritter Anteil Stadt Kleve Anteil Stadt Kleve Teil des Klimaschutzfahrplans X JA NEIN Handlungsfeld und Maßnahmetitel: Erläuterungen:s. Sachverhalt 1.Beschlussvorschlag Der Bau- und Planungsausschuss beschließt, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 4-385-0 für den Bereich Huissener Straße/ Delfter Straße im Ortsteil Materborn einzuleiten. Es wird das beschleunigte Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung, ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB angewendet. Zusätzlich beschließt der Bau- und Planungsausschuss den Bebauungsplan Nr. 4-385-0 für den Bereich Huissener Straße/ Delfter Straße im Ortsteil Materborn gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gem. § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen. Seite 2 von 4 2. Schilderung des Sachverhaltes / Begründung Im Bereich der Huissener Straße befinden sich derzeit noch Gewerbeflächen der Firma Prowerb, die mittlerweile nicht mehr genutzt werden. Die Huissener Straße verfügt über eine Wendeanlage und ist an die Querallee angebunden. Die Gewerbeflächen erstrecken sich bis zur Delfter Straße. Planungsrechtlich ist der gesamte Bereich derzeit als Gewerbegebiet festgesetzt. Durch die Verlagerung des Betriebs ergeben sich für den bisher gewerblich genutzten Standort neue städtebauliche Entwicklungsmöglichkeiten. Eine intensive gewerbliche Nutzung erscheint aufgrund der Lage und der umgebenden Bebauung jedoch nur eingeschränkt geeignet, da diese bereits heute deutliche Nutzungseinschränkungen mit sich bringt. Darüber hinaus ist die bestehende Erschließungsstruktur nur bedingt für eine intensivere gewerbliche Nutzung ausgelegt. Aufgrund seiner Lage im Stadtgebiet bietet sich für den Standort vielmehr eine gemischte Nutzung an. Insbesondere eine verdichtete Wohnnutzung erscheint unter städtebaulichen Gesichtspunkten geeignet, um die vorhandenen Siedlungsstrukturen weiterzuentwickeln und die bereits erschlossenen Flächen einer neuen Nutzung zuzuführen. Vor diesem Hintergrund schlägt die Verwaltung vor, den bestehenden Bebauungsplan zu ändern und für den brachgefallenen Gewerbestandort einen neuen Bebauungsplan aufzustellen. Als Art der baulichen Nutzung wird die Festsetzung eines Urbanen Gebiets (MU) vorgeschlagen. Dadurch kann eine angemessene Mischung unterschiedlicher Nutzungen ermöglicht und zugleich eine städtebaulich verträgliche Verdichtung des Standortes erreicht werden. Die vorgesehene Geschossigkeit variiert entsprechend der städtebaulichen Situation. Entlang der bestehenden Straßen sind Gebäude mit bis zu drei Geschossen vorgesehen. In der Quartiersmitte soll eine höhere bauliche Dichte mit Gebäuden mit vier bis fünf Geschossen ermöglicht werden. Der ruhende Verkehr soll überwiegend in Tiefgaragen untergebracht werden. Dadurch können die oberirdischen Freiflächen weitgehend von Stellplätzen freigehalten und stärker begrünt sowie als qualitätsvolle Aufenthalts- und Freiräume gestaltet werden. Zur Gliederung und Durchgrünung des neuen Quartiers ist zudem eine öffentliche Grünverbindung vorgesehen. Diese soll durch das Quartier geführt und an die bestehende Grünfläche im Bereich der Sackstraße angebunden werden. Auf diese Weise entsteht eine durchgängige Grünstruktur innerhalb des Plangebiets, die sowohl ökologische als auch freiraumplanerische Funktionen übernimmt. Die Erschließung des Quartiers ist grundsätzlich von der Huissener Straße bis zur Delfter Straße vorgesehen. Dabei soll der überwiegende Teil des Verkehrs über die Huissener Straße in Richtung Querallee abgeleitet werden. Hierdurch soll eine möglichst verträgliche Verkehrsabwicklung gewährleistet und die Belastung der angrenzenden Bereiche reduziert werden. Der Bebauungsplan berücksichtigt mit seinen Festsetzungen zudem die Ziele und Maßnahmen des Klimaschutzfahrplans der Stadt Kleve. Durch die Festsetzung unterschiedlicher Gebäudetypologien werden die Voraussetzungen für die Entwicklung vielfältiger Wohnformen geschaffen und damit insbesondere die Maßnahme 3.2 „Neue Wohnformen“ unterstützt. Darüber hinaus wird durch textliche Festsetzungen zur Begrünung nicht überbauter Grundstücksflächen sowie zur Dach- und Fassadenbegrünung ein hoher Grünanteil innerhalb des Quartiers sichergestellt. Ergänzend trägt die Festsetzung einer öffentlichen Grünfläche in Seite 3 von 4 besonderem Maße zur Umsetzung der Maßnahme „Bepflanzung im öffentlichen Raum“ bei. Gleichzeitig wird eine klimarobuste Siedlungsflächenentwicklung planungsrechtlich verankert. Ein höherer Grünanteil wirkt sich positiv auf das Mikroklima aus, trägt zur Reduzierung von Temperaturen bei und kann die Geschwindigkeit des in die Kanalisation eingeleiteten Niederschlagswassers verringern. Begrünte Flächen und Dächer fördern zudem die Verdunstung und erhöhen dadurch die Kühlwirkung innerhalb des Quartiers. Die Rückhaltung und verzögerte Ableitung von Niederschlagswasser trägt darüber hinaus zur Entlastung der Kanalisation bei. Insgesamt wird der Standort dadurch widerstandsfähiger gegenüber den zu erwartenden Folgen des Klimawandels. Die Verwaltung empfiehlt daher, das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplans einzuleiten und gleichzeitig den Beschluss zur öffentlichen Auslegung zu fassen. Kleve, den 09.09.2026 (Dahmen) Seite 4 von 4

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