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Bebauungsplan Nr. 4-385-0 für den Bereich Huissener Straße/ Delfter Straße im Ortsteil Materborn Hier: Einleitung und Beschluss der Offenlage
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Kleve |
| Eingereicht von | XII. |
| Datum | 2026-09-17 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die Stadt Kleve leitet das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 4-385-0 für das Areal Huissener Straße/Delfter Straße in Materborn ein. Das brachliegende Gewerbegelände soll von einer reinen Gewerbefläche in ein Urbanes Gebiet mit gemischter Nutzung und verdichteter Wohnnutzung umgewandelt werden, mit Gebäuden bis zu fünf Geschossen, Tiefgaragen und durchgehender Grünstruktur. Der Bebauungsplan wird mit beschleunigtem Verfahren ohne Umweltprüfung öffentlich ausgelegt und Behörden beteiligt.
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Dokument
Extrahierter Text
Stadt Kleve Drucksache Nr.: 234 /XII.
Der Bürgermeister XII. Ratsperiode
öffentliche Sitzung
Az.: 61.1.0901.002.001
Bebauungsplan Nr. 4-385-0 für den Bereich Huissener Straße/ Delfter Straße im Ortsteil
Materborn
Hier: Einleitung und Beschluss der Offenlage
Beratungsweg Sitzungstermin
Bau- und Planungsausschuss 17.09.2026
Zuständige/r Dezernent/in Bomblat, Christian
Finanzielle Auswirkungen JA X NEIN
Im Haushaltsplan vorgesehen JA NEIN
Teilergebnisplan Teilfinanzplan Investitionsmaßnahme
Produkt Nr.
Kontengruppe
Betrag
einmalige Erträge Aufwendungen laufende Erträge Aufwendungen
Insgesamt Insgesamt
Beteiligter Dritter Beteiligter Dritter
Anteil Stadt Kleve Anteil Stadt Kleve
Teil des Klimaschutzfahrplans X JA NEIN
Handlungsfeld und Maßnahmetitel:
Erläuterungen:s. Sachverhalt
1.Beschlussvorschlag
Der Bau- und Planungsausschuss beschließt, das Verfahren zur Aufstellung des
Bebauungsplans Nr. 4-385-0 für den Bereich Huissener Straße/ Delfter Straße im Ortsteil
Materborn einzuleiten. Es wird das beschleunigte Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch
(BauGB) in der derzeit gültigen Fassung, ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2
Abs. 4 BauGB angewendet. Zusätzlich beschließt der Bau- und Planungsausschuss den
Bebauungsplan Nr. 4-385-0 für den Bereich Huissener Straße/ Delfter Straße im Ortsteil
Materborn gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange sind gem. § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.
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2. Schilderung des Sachverhaltes / Begründung
Im Bereich der Huissener Straße befinden sich derzeit noch Gewerbeflächen der Firma
Prowerb, die mittlerweile nicht mehr genutzt werden. Die Huissener Straße verfügt über eine
Wendeanlage und ist an die Querallee angebunden. Die Gewerbeflächen erstrecken sich bis
zur Delfter Straße. Planungsrechtlich ist der gesamte Bereich derzeit als Gewerbegebiet
festgesetzt.
Durch die Verlagerung des Betriebs ergeben sich für den bisher gewerblich genutzten Standort
neue städtebauliche Entwicklungsmöglichkeiten. Eine intensive gewerbliche Nutzung
erscheint aufgrund der Lage und der umgebenden Bebauung jedoch nur eingeschränkt
geeignet, da diese bereits heute deutliche Nutzungseinschränkungen mit sich bringt. Darüber
hinaus ist die bestehende Erschließungsstruktur nur bedingt für eine intensivere gewerbliche
Nutzung ausgelegt.
Aufgrund seiner Lage im Stadtgebiet bietet sich für den Standort vielmehr eine gemischte
Nutzung an. Insbesondere eine verdichtete Wohnnutzung erscheint unter städtebaulichen
Gesichtspunkten geeignet, um die vorhandenen Siedlungsstrukturen weiterzuentwickeln und
die bereits erschlossenen Flächen einer neuen Nutzung zuzuführen.
Vor diesem Hintergrund schlägt die Verwaltung vor, den bestehenden Bebauungsplan zu
ändern und für den brachgefallenen Gewerbestandort einen neuen Bebauungsplan
aufzustellen. Als Art der baulichen Nutzung wird die Festsetzung eines Urbanen Gebiets (MU)
vorgeschlagen. Dadurch kann eine angemessene Mischung unterschiedlicher Nutzungen
ermöglicht und zugleich eine städtebaulich verträgliche Verdichtung des Standortes erreicht
werden.
Die vorgesehene Geschossigkeit variiert entsprechend der städtebaulichen Situation. Entlang
der bestehenden Straßen sind Gebäude mit bis zu drei Geschossen vorgesehen. In der
Quartiersmitte soll eine höhere bauliche Dichte mit Gebäuden mit vier bis fünf Geschossen
ermöglicht werden. Der ruhende Verkehr soll überwiegend in Tiefgaragen untergebracht
werden. Dadurch können die oberirdischen Freiflächen weitgehend von Stellplätzen
freigehalten und stärker begrünt sowie als qualitätsvolle Aufenthalts- und Freiräume gestaltet
werden.
Zur Gliederung und Durchgrünung des neuen Quartiers ist zudem eine öffentliche
Grünverbindung vorgesehen. Diese soll durch das Quartier geführt und an die bestehende
Grünfläche im Bereich der Sackstraße angebunden werden. Auf diese Weise entsteht eine
durchgängige Grünstruktur innerhalb des Plangebiets, die sowohl ökologische als auch
freiraumplanerische Funktionen übernimmt.
Die Erschließung des Quartiers ist grundsätzlich von der Huissener Straße bis zur Delfter
Straße vorgesehen. Dabei soll der überwiegende Teil des Verkehrs über die Huissener Straße
in Richtung Querallee abgeleitet werden. Hierdurch soll eine möglichst verträgliche
Verkehrsabwicklung gewährleistet und die Belastung der angrenzenden Bereiche reduziert
werden.
Der Bebauungsplan berücksichtigt mit seinen Festsetzungen zudem die Ziele und
Maßnahmen des Klimaschutzfahrplans der Stadt Kleve. Durch die Festsetzung
unterschiedlicher Gebäudetypologien werden die Voraussetzungen für die Entwicklung
vielfältiger Wohnformen geschaffen und damit insbesondere die Maßnahme 3.2 „Neue
Wohnformen“ unterstützt.
Darüber hinaus wird durch textliche Festsetzungen zur Begrünung nicht überbauter
Grundstücksflächen sowie zur Dach- und Fassadenbegrünung ein hoher Grünanteil innerhalb
des Quartiers sichergestellt. Ergänzend trägt die Festsetzung einer öffentlichen Grünfläche in
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besonderem Maße zur Umsetzung der Maßnahme „Bepflanzung im öffentlichen Raum“ bei.
Gleichzeitig wird eine klimarobuste Siedlungsflächenentwicklung planungsrechtlich verankert.
Ein höherer Grünanteil wirkt sich positiv auf das Mikroklima aus, trägt zur Reduzierung von
Temperaturen bei und kann die Geschwindigkeit des in die Kanalisation eingeleiteten
Niederschlagswassers verringern. Begrünte Flächen und Dächer fördern zudem die
Verdunstung und erhöhen dadurch die Kühlwirkung innerhalb des Quartiers. Die Rückhaltung
und verzögerte Ableitung von Niederschlagswasser trägt darüber hinaus zur Entlastung der
Kanalisation bei. Insgesamt wird der Standort dadurch widerstandsfähiger gegenüber den zu
erwartenden Folgen des Klimawandels.
Die Verwaltung empfiehlt daher, das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplans einzuleiten
und gleichzeitig den Beschluss zur öffentlichen Auslegung zu fassen.
Kleve, den 09.09.2026
(Dahmen)
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