Startseite › Kleve › Antrag

Satzung der Stadt Kleve über die Gestaltung von Werbeanlagen im Bereich Hagsche Straße/ Hoffmannallee (Gestaltungssatzung Werbeanlagen Oberstadt)

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeKleve
Eingereicht vonXII.
Datum2026-09-17
DatenstufeNur Dokumente
QuelleQuelldokument herunterladen →

Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die Stadt Kleve beschließt eine Gestaltungssatzung für Werbeanlagen im Bereich Hagsche Straße/Hoffmannallee. Hintergrund ist das 2024 beschlossene Klimaanpassungskonzept, das eine Überprüfung der Gestaltungssatzungen fordert. Nach Inaugenscheinnahme wurde festgestellt, dass Regelungen für Gewerbe- und Industriegebiete entbehrlich sind, aber für den gewählten Geltungsbereich Regelungsbedarf besteht, da vorhandene Werbeanlagen ein unruhiges Stadtbild erzeugen. Die Satzung zielt auf gestalterische Aufwertung durch einheitlich gestaltete Werbung und Bestandsschutz für vorhandene Anlagen.

Automatisch aus dem Quelldokument zusammengefasst. Wichtige Details bitte immer im Originaldokument unten prüfen.

Dokument

Extrahierter Text

Stadt Kleve Drucksache Nr.: 151 /XII. Der Bürgermeister XII. Ratsperiode öffentliche Sitzung Az.: 61.2.1001.002.001 Satzung der Stadt Kleve über die Gestaltung von Werbeanlagen im Bereich Hagsche Straße/ Hoffmannallee (Gestaltungssatzung Werbeanlagen Oberstadt) Beratungsweg Sitzungstermin Bau- und Planungsausschuss 17.09.2026 Haupt- und Finanzausschuss 30.09.2026 Rat 14.10.2026 Zuständige/r Dezernent/in Bomblat, Christian Finanzielle Auswirkungen JA X NEIN Im Haushaltsplan vorgesehen JA NEIN Teilergebnisplan Teilfinanzplan Investitionsmaßnahme Produkt Nr. Kontengruppe Betrag einmalige Erträge Aufwendungen laufende Erträge Aufwendungen Insgesamt Insgesamt Beteiligter Dritter Beteiligter Dritter Anteil Stadt Kleve Anteil Stadt Kleve Teil des Klimaschutzfahrplans JA X NEIN Handlungsfeld und Maßnahmetitel: Erläuterungen: 1.Beschlussvorschlag Der Rat der Stadt Kleve beschließt die beigefügte Satzung der Stadt Kleve über die Gestaltung von Werbeanlagen im Bereich Hagsche Straße/ Hoffmannallee (Gestaltungssatzung Werbeanlagen Oberstadt) 2. Schilderung des Sachverhaltes / Begründung Das vom Rat der Stadt Kleve in seiner am 24.04.2024 beschlossene Klimaanpassungskonzept der Stadt Kleve enthält als Schlüsselmaßnahme 05 – Klimawandelgerechte Stadt- und Freiraumplanung in Kleve die Überprüfung und Ergänzung der Klever Gestaltungssatzungen in Hinblick auf Klimaanpassung. Vor diesem Hintergrund wurden die Regelungen der bestehenden Gestaltungssatzungen der Stadt Kleve, Stand vom 03.06.2004, mit Ausnahme der Gestaltungssatzung vom 14.04.2014 für die Klever Innenstadt auf ihre Notwendigkeit hin und ggf. erforderlichen Anpassungsbedarf überprüft. Im Rahmen dieser Überprüfung wurde festgestellt, dass Regelungen zur Gestaltung von Werbeanlagen für bestimmte Bereiche des Stadtgebiets nach wie vor erforderlich sind. Im Vorfeld hat eine Inaugenscheinnahme der im Stadtgebiet vorhandenen Werbeanlagen durch Befahrung der Gewerbe- und Industriegebiete und der übrigen wesentlich relevanten Bereiche stattgefunden. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass die Regelung der in den Gewerbe- und Industriegebieten vorhandenen Werbeanlagen entbehrlich ist. In diesen Gebieten ist die vorhandene Werbung hinsichtlich der Größe und der Gestaltung als geordnet und verträglich anzusehen. Zudem liegt der Fokus in diesen Gebieten auf der Funktionalität der Betriebe und nicht vorrangig auf der Gestaltung, so dass auch die Gestaltung der Werbeanlagen in diesen Bereichen zu vernachlässigen ist bzw. vielmehr den Gewerbetreibenden vorbehalten bleiben sollte. Regelungsbedarf wurde dagegen für den als Anlage beigefügten Geltungsbereich ausgemacht, da sich die vorhandenen Werbeanlagen zu einem Großteil nicht an die vorhandene Struktur anpassen und damit ein sehr unruhiges Stadtbild entsteht. Der gewählte Geltungsbereich grenzt an den Geltungsbereich der vorhandenen Gestaltungssatzung vom 14.04.2014 für die Klever Innenstadt und endet auf Höhe des Bettenhauses bzw. des Elefantenstübchens. Die Bebauung in diesem Bereich ist geprägt durch eine geschlossene Bebauung mit vorrangig kleinen Geschäftseinheiten im Erdgeschoss. Mit der Vielzahl an Gastronomiebetrieben geht zudem ein Aufenthaltscharakter einher, der weiter gestärkt werden soll. Ziel dieser Satzung ist daher die gestalterische Aufwertung der Geschäftsstraßen Hagsche Straße und Hoffmannallee durch eine angepasste, einheitlich gestaltete und dadurch das Stadtbild harmonisierende Werbung und damit Gestaltung der Geschäftseinheiten. Die vorhandenen Werbeanlagen genießen Bestandsschutz. Zur Umsetzung dieser Gestaltungssatzung erfolgt eine Bestandsaufnahme der vorhandenen Werbeanlagen, die es ermöglichen soll, auch bei Geschäftsaufgaben oder dem Austausch und der Erneuerung von Werbeanlagen entsprechend tätig werden zu können. Durch die klaren und stringenten Vorgaben soll das Stadtbild sowie der Aufenthaltscharakter im Geltungsbereich dieser Gestaltungssatzung sukzessive eine Aufwertung erfahren. Kleve, den 17.04.2026 (Dahmen) Seite 2 von 2

Text aus PDF extrahiert