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Satzung der Stadt Kleve über die Gestaltung von Werbeanlagen im Bereich Hagsche Straße/ Hoffmannallee (Gestaltungssatzung Werbeanlagen Oberstadt)
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Kleve |
| Eingereicht von | XII. |
| Datum | 2026-09-17 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die Stadt Kleve beschließt eine Gestaltungssatzung für Werbeanlagen im Bereich Hagsche Straße/Hoffmannallee. Hintergrund ist das 2024 beschlossene Klimaanpassungskonzept, das eine Überprüfung der Gestaltungssatzungen fordert. Nach Inaugenscheinnahme wurde festgestellt, dass Regelungen für Gewerbe- und Industriegebiete entbehrlich sind, aber für den gewählten Geltungsbereich Regelungsbedarf besteht, da vorhandene Werbeanlagen ein unruhiges Stadtbild erzeugen. Die Satzung zielt auf gestalterische Aufwertung durch einheitlich gestaltete Werbung und Bestandsschutz für vorhandene Anlagen.
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Dokument
Extrahierter Text
Stadt Kleve Drucksache Nr.: 151 /XII.
Der Bürgermeister XII. Ratsperiode
öffentliche Sitzung
Az.: 61.2.1001.002.001
Satzung der Stadt Kleve über die Gestaltung von Werbeanlagen im Bereich Hagsche
Straße/ Hoffmannallee (Gestaltungssatzung Werbeanlagen Oberstadt)
Beratungsweg Sitzungstermin
Bau- und Planungsausschuss 17.09.2026
Haupt- und Finanzausschuss 30.09.2026
Rat 14.10.2026
Zuständige/r Dezernent/in Bomblat, Christian
Finanzielle Auswirkungen JA X NEIN
Im Haushaltsplan vorgesehen JA NEIN
Teilergebnisplan Teilfinanzplan Investitionsmaßnahme
Produkt Nr.
Kontengruppe
Betrag
einmalige Erträge Aufwendungen laufende Erträge Aufwendungen
Insgesamt Insgesamt
Beteiligter Dritter Beteiligter Dritter
Anteil Stadt Kleve Anteil Stadt Kleve
Teil des Klimaschutzfahrplans JA X NEIN
Handlungsfeld und Maßnahmetitel:
Erläuterungen:
1.Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Kleve beschließt die beigefügte Satzung der Stadt Kleve über die Gestaltung
von Werbeanlagen im Bereich Hagsche Straße/ Hoffmannallee (Gestaltungssatzung
Werbeanlagen Oberstadt)
2. Schilderung des Sachverhaltes / Begründung
Das vom Rat der Stadt Kleve in seiner am 24.04.2024 beschlossene Klimaanpassungskonzept
der Stadt Kleve enthält als Schlüsselmaßnahme 05 – Klimawandelgerechte Stadt- und
Freiraumplanung in Kleve die Überprüfung und Ergänzung der Klever Gestaltungssatzungen
in Hinblick auf Klimaanpassung.
Vor diesem Hintergrund wurden die Regelungen der bestehenden Gestaltungssatzungen der
Stadt Kleve, Stand vom 03.06.2004, mit Ausnahme der Gestaltungssatzung vom 14.04.2014
für die Klever Innenstadt auf ihre Notwendigkeit hin und ggf. erforderlichen Anpassungsbedarf
überprüft.
Im Rahmen dieser Überprüfung wurde festgestellt, dass Regelungen zur Gestaltung von
Werbeanlagen für bestimmte Bereiche des Stadtgebiets nach wie vor erforderlich sind.
Im Vorfeld hat eine Inaugenscheinnahme der im Stadtgebiet vorhandenen Werbeanlagen
durch Befahrung der Gewerbe- und Industriegebiete und der übrigen wesentlich relevanten
Bereiche stattgefunden.
Im Ergebnis wurde festgestellt, dass die Regelung der in den Gewerbe- und Industriegebieten
vorhandenen Werbeanlagen entbehrlich ist. In diesen Gebieten ist die vorhandene Werbung
hinsichtlich der Größe und der Gestaltung als geordnet und verträglich anzusehen. Zudem
liegt der Fokus in diesen Gebieten auf der Funktionalität der Betriebe und nicht vorrangig auf
der Gestaltung, so dass auch die Gestaltung der Werbeanlagen in diesen Bereichen zu
vernachlässigen ist bzw. vielmehr den Gewerbetreibenden vorbehalten bleiben sollte.
Regelungsbedarf wurde dagegen für den als Anlage beigefügten Geltungsbereich
ausgemacht, da sich die vorhandenen Werbeanlagen zu einem Großteil nicht an die
vorhandene Struktur anpassen und damit ein sehr unruhiges Stadtbild entsteht. Der gewählte
Geltungsbereich grenzt an den Geltungsbereich der vorhandenen Gestaltungssatzung vom
14.04.2014 für die Klever Innenstadt und endet auf Höhe des Bettenhauses bzw. des
Elefantenstübchens. Die Bebauung in diesem Bereich ist geprägt durch eine geschlossene
Bebauung mit vorrangig kleinen Geschäftseinheiten im Erdgeschoss. Mit der Vielzahl an
Gastronomiebetrieben geht zudem ein Aufenthaltscharakter einher, der weiter gestärkt werden
soll.
Ziel dieser Satzung ist daher die gestalterische Aufwertung der Geschäftsstraßen Hagsche
Straße und Hoffmannallee durch eine angepasste, einheitlich gestaltete und dadurch das
Stadtbild harmonisierende Werbung und damit Gestaltung der Geschäftseinheiten.
Die vorhandenen Werbeanlagen genießen Bestandsschutz. Zur Umsetzung dieser
Gestaltungssatzung erfolgt eine Bestandsaufnahme der vorhandenen Werbeanlagen, die es
ermöglichen soll, auch bei Geschäftsaufgaben oder dem Austausch und der Erneuerung von
Werbeanlagen entsprechend tätig werden zu können.
Durch die klaren und stringenten Vorgaben soll das Stadtbild sowie der Aufenthaltscharakter
im Geltungsbereich dieser Gestaltungssatzung sukzessive eine Aufwertung erfahren.
Kleve, den 17.04.2026
(Dahmen)
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