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Satzung der Stadt Kleve über die Gestaltung von Werbeanlagen im Bereich Emmericher Straße ab Kreisverkehr Wiesenstraße/ Van-den-Bergh-Straße/ Briener Straße bis Emmericher Straße Kreuzung Wilhelmstraße/ Postdeich (Gestaltungssatzung Werbeanlagen Unterstadt)

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeKleve
Eingereicht vonXII.
Datum2026-09-17
DatenstufeNur Dokumente
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die Stadt Kleve beschließt eine Gestaltungssatzung für Werbeanlagen im Bereich der Emmericher Straße (Unterstadt). Hintergrund ist das 2024 beschlossene Klimaanpassungskonzept, das eine Überprüfung der Gestaltungssatzungen fordert. Nach Inaugenscheinnahme wurde festgestellt, dass nur dieser Straßenbereich einer Regelung bedarf, da vorhandene Werbeanlagen nicht zur bestehenden Struktur passen und ein unruhiges Stadtbild entstehen. Die Satzung zielt auf gestalterische Aufwertung und ausgewogene Balance zwischen Stadtbild und Außenwerbung.

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Stadt Kleve Drucksache Nr.: 152 /XII. Der Bürgermeister XII. Ratsperiode öffentliche Sitzung Az.: 61.2.1001.002.001 Satzung der Stadt Kleve über die Gestaltung von Werbeanlagen im Bereich Emmericher Straße ab Kreisverkehr Wiesenstraße/ Van-den-Bergh-Straße/ Briener Straße bis Emmericher Straße Kreuzung Wilhelmstraße/ Postdeich (Gestaltungssatzung Werbeanlagen Unterstadt) Beratungsweg Sitzungstermin Bau- und Planungsausschuss 17.09.2026 Haupt- und Finanzausschuss 30.09.2026 Rat 14.10.2026 Zuständige/r Dezernent/in Bomblat, Christian Finanzielle Auswirkungen JA X NEIN Im Haushaltsplan vorgesehen JA NEIN Teilergebnisplan Teilfinanzplan Investitionsmaßnahme Produkt Nr. Kontengruppe Betrag einmalige Erträge Aufwendungen laufende Erträge Aufwendungen Insgesamt Insgesamt Beteiligter Dritter Beteiligter Dritter Anteil Stadt Kleve Anteil Stadt Kleve Teil des Klimaschutzfahrplans JA X NEIN Handlungsfeld und Maßnahmetitel: Erläuterungen: 1.Beschlussvorschlag Der Rat der Stadt Kleve beschließt die beigefügte Satzung der Stadt Kleve über die Gestaltung von Werbeanlagen im Bereich Emmericher Straße ab Kreisverkehr Wiesenstraße/ Van-den- Bergh-Straße/ Briener Straße bis Emmericher Straße Kreuzung Wilhelmstraße/ Postdeich (Gestaltungssatzung Werbeanlagen Unterstadt). 2. Schilderung des Sachverhaltes / Begründung Das vom Rat der Stadt Kleve in seiner Sitzung am 24.04.2024 beschlossene Klimaanpassungskonzept der Stadt Kleve enthält als Schlüsselmaßnahme 05 – klimawandelgerechte Stadt- und Freiraumplanung in Kleve – die Überprüfung und Ergänzung der Klever Gestaltungssatzungen im Hinblick auf die Klimaanpassung. Vor diesem Hintergrund wurden die Regelungen der bestehenden Gestaltungssatzungen der Stadt Kleve (Stand: 03.06.2004), mit Ausnahme der Gestaltungssatzung vom 14.04.2014 für die Klever Innenstadt, auf ihre Notwendigkeit sowie einen gegebenenfalls bestehenden Anpassungsbedarf hin überprüft. Im Rahmen dieser Überprüfung wurde festgestellt, dass Regelungen zur Gestaltung von Werbeanlagen für bestimmte Bereiche des Stadtgebiets nach wie vor erforderlich sind. Im Vorfeld fand eine Inaugenscheinnahme der im Stadtgebiet vorhandenen Werbeanlagen durch Befahrung der Gewerbe- und Industriegebiete sowie der übrigen wesentlichen relevanten Bereiche statt. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass eine Regelung der in den Gewerbe- und Industriegebieten vorhandenen Werbeanlagen entbehrlich ist. In diesen Gebieten ist die vorhandene Werbung hinsichtlich Größe und Gestaltung als geordnet und verträglich anzusehen. Zudem liegt der Fokus hier auf der Funktionalität der Betriebe und nicht vorrangig auf gestalterischen Aspekten, sodass die Gestaltung der Werbeanlagen in diesen Bereichen zu vernachlässigen ist bzw. vielmehr den Gewerbetreibenden vorbehalten bleiben sollte. Ein Regelungsbedarf wurde hingegen für den als Anlage beigefügten Geltungsbereich festgestellt, da sich die vorhandenen Werbeanlagen zu einem Großteil nicht an die bestehende Struktur anpassen und dadurch ein sehr unruhiges Stadtbild entsteht. Der gewählte Geltungsbereich erstreckt sich entlang der Emmericher Straße vom Kreisverkehr Wiesenstraße / Van-den-Bergh-Straße / Briener Straße bis zur Kreuzung Wilhelmstraße / Postdeich. Die Bebauung in diesem Bereich ist überwiegend durch eine offene Bauweise mit einer durchmischten Nutzung aus Wohnen, Gewerbe und großflächigem Einzelhandel geprägt. Da es sich um eine Durchfahrtsstraße handelt, bedarf die Bewerbung der vorhandenen Angebote einer gewissen Größe und Deutlichkeit. Ziel dieser Satzung ist die gestalterische Aufwertung dieser Haupterschließungsstraße in das Klever Stadtgebiet sowie die Förderung der Stadtbildqualität durch eine angepasste, einheitlich gestaltete und stadtbildverträgliche Werbung. Dadurch soll eine ausgewogene Balance zwischen Stadtbild und Außenwerbung erreicht werden. Die vorhandenen Werbeanlagen genießen Bestandsschutz. Zur Umsetzung dieser Gestaltungssatzung erfolgt eine Bestandsaufnahme der vorhandenen Werbeanlagen, die es ermöglichen soll, auch bei Geschäftsaufgaben sowie beim Austausch oder der Erneuerung von Werbeanlagen entsprechend tätig werden zu können. Durch die klaren und stringenten Vorgaben soll das Stadtbild sowie die Aufenthaltsqualität im Geltungsbereich dieser Gestaltungssatzung sukzessive aufgewertet werden. Kleve, den 17.04.2026 (Dahmen) Seite 2 von 2

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