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Satzung der Stadt Kleve über die Gestaltung von Werbeanlagen im Bereich Emmericher Straße ab Kreisverkehr Wiesenstraße/ Van-den-Bergh-Straße/ Briener Straße bis Emmericher Straße Kreuzung Wilhelmstraße/ Postdeich (Gestaltungssatzung Werbeanlagen Unterstadt)
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Kleve |
| Eingereicht von | XII. |
| Datum | 2026-09-17 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die Stadt Kleve beschließt eine Gestaltungssatzung für Werbeanlagen im Bereich der Emmericher Straße (Unterstadt). Hintergrund ist das 2024 beschlossene Klimaanpassungskonzept, das eine Überprüfung der Gestaltungssatzungen fordert. Nach Inaugenscheinnahme wurde festgestellt, dass nur dieser Straßenbereich einer Regelung bedarf, da vorhandene Werbeanlagen nicht zur bestehenden Struktur passen und ein unruhiges Stadtbild entstehen. Die Satzung zielt auf gestalterische Aufwertung und ausgewogene Balance zwischen Stadtbild und Außenwerbung.
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Dokument
Extrahierter Text
Stadt Kleve Drucksache Nr.: 152 /XII.
Der Bürgermeister XII. Ratsperiode
öffentliche Sitzung
Az.: 61.2.1001.002.001
Satzung der Stadt Kleve über die Gestaltung von Werbeanlagen im Bereich Emmericher
Straße ab Kreisverkehr Wiesenstraße/ Van-den-Bergh-Straße/ Briener Straße bis
Emmericher Straße Kreuzung Wilhelmstraße/ Postdeich (Gestaltungssatzung
Werbeanlagen Unterstadt)
Beratungsweg Sitzungstermin
Bau- und Planungsausschuss 17.09.2026
Haupt- und Finanzausschuss 30.09.2026
Rat 14.10.2026
Zuständige/r Dezernent/in Bomblat, Christian
Finanzielle Auswirkungen JA X NEIN
Im Haushaltsplan vorgesehen JA NEIN
Teilergebnisplan Teilfinanzplan Investitionsmaßnahme
Produkt Nr.
Kontengruppe
Betrag
einmalige Erträge Aufwendungen laufende Erträge Aufwendungen
Insgesamt Insgesamt
Beteiligter Dritter Beteiligter Dritter
Anteil Stadt Kleve Anteil Stadt Kleve
Teil des Klimaschutzfahrplans JA X NEIN
Handlungsfeld und Maßnahmetitel:
Erläuterungen:
1.Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Kleve beschließt die beigefügte Satzung der Stadt Kleve über die Gestaltung
von Werbeanlagen im Bereich Emmericher Straße ab Kreisverkehr Wiesenstraße/ Van-den-
Bergh-Straße/ Briener Straße bis Emmericher Straße Kreuzung Wilhelmstraße/ Postdeich
(Gestaltungssatzung Werbeanlagen Unterstadt).
2. Schilderung des Sachverhaltes / Begründung
Das vom Rat der Stadt Kleve in seiner Sitzung am 24.04.2024 beschlossene
Klimaanpassungskonzept der Stadt Kleve enthält als Schlüsselmaßnahme 05 –
klimawandelgerechte Stadt- und Freiraumplanung in Kleve – die Überprüfung und Ergänzung
der Klever Gestaltungssatzungen im Hinblick auf die Klimaanpassung.
Vor diesem Hintergrund wurden die Regelungen der bestehenden Gestaltungssatzungen der
Stadt Kleve (Stand: 03.06.2004), mit Ausnahme der Gestaltungssatzung vom 14.04.2014 für
die Klever Innenstadt, auf ihre Notwendigkeit sowie einen gegebenenfalls bestehenden
Anpassungsbedarf hin überprüft.
Im Rahmen dieser Überprüfung wurde festgestellt, dass Regelungen zur Gestaltung von
Werbeanlagen für bestimmte Bereiche des Stadtgebiets nach wie vor erforderlich sind.
Im Vorfeld fand eine Inaugenscheinnahme der im Stadtgebiet vorhandenen Werbeanlagen
durch Befahrung der Gewerbe- und Industriegebiete sowie der übrigen wesentlichen
relevanten Bereiche statt.
Im Ergebnis wurde festgestellt, dass eine Regelung der in den Gewerbe- und
Industriegebieten vorhandenen Werbeanlagen entbehrlich ist. In diesen Gebieten ist die
vorhandene Werbung hinsichtlich Größe und Gestaltung als geordnet und verträglich
anzusehen. Zudem liegt der Fokus hier auf der Funktionalität der Betriebe und nicht vorrangig
auf gestalterischen Aspekten, sodass die Gestaltung der Werbeanlagen in diesen Bereichen
zu vernachlässigen ist bzw. vielmehr den Gewerbetreibenden vorbehalten bleiben sollte.
Ein Regelungsbedarf wurde hingegen für den als Anlage beigefügten Geltungsbereich
festgestellt, da sich die vorhandenen Werbeanlagen zu einem Großteil nicht an die
bestehende Struktur anpassen und dadurch ein sehr unruhiges Stadtbild entsteht. Der
gewählte Geltungsbereich erstreckt sich entlang der Emmericher Straße vom Kreisverkehr
Wiesenstraße / Van-den-Bergh-Straße / Briener Straße bis zur Kreuzung Wilhelmstraße /
Postdeich. Die Bebauung in diesem Bereich ist überwiegend durch eine offene Bauweise mit
einer durchmischten Nutzung aus Wohnen, Gewerbe und großflächigem Einzelhandel
geprägt. Da es sich um eine Durchfahrtsstraße handelt, bedarf die Bewerbung der
vorhandenen Angebote einer gewissen Größe und Deutlichkeit.
Ziel dieser Satzung ist die gestalterische Aufwertung dieser Haupterschließungsstraße in das
Klever Stadtgebiet sowie die Förderung der Stadtbildqualität durch eine angepasste,
einheitlich gestaltete und stadtbildverträgliche Werbung. Dadurch soll eine ausgewogene
Balance zwischen Stadtbild und Außenwerbung erreicht werden.
Die vorhandenen Werbeanlagen genießen Bestandsschutz. Zur Umsetzung dieser
Gestaltungssatzung erfolgt eine Bestandsaufnahme der vorhandenen Werbeanlagen, die es
ermöglichen soll, auch bei Geschäftsaufgaben sowie beim Austausch oder der Erneuerung
von Werbeanlagen entsprechend tätig werden zu können.
Durch die klaren und stringenten Vorgaben soll das Stadtbild sowie die Aufenthaltsqualität im
Geltungsbereich dieser Gestaltungssatzung sukzessive aufgewertet werden.
Kleve, den 17.04.2026
(Dahmen)
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