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Satzung der Stadt Kleve über die Begrünung und Gestaltung von bebauten Grundstücken (Begrünungssatzung) und Aufhebung von Gestaltungssatzungen

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeKleve
Eingereicht vonXII.
Datum2026-09-17
DatenstufeNur Dokumente
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die Stadt Kleve schafft eine neue Begrünungssatzung und hebt bestehende Gestaltungssatzungen (außer der Innenstadtsatzung von 2014) auf. Dies umsetzt Schlüsselmaßnahme 05 des Klimaanpassungskonzepts zur klimagerechten Stadt- und Freiraumplanung. Die Neuregelung konzentriert sich auf Begrünung und Vorgartenbereiche, während Gestaltungsaspekte wie Dachformen künftig der Eigenverantwortung der Grundstückseigentümer unterliegen und das Planungsrecht regelt. Der Rat beschließt die Satzung.

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Stadt Kleve Drucksache Nr.: 149 /XII. Der Bürgermeister XII. Ratsperiode öffentliche Sitzung Az.: 61.2.1001.002.001 Satzung der Stadt Kleve über die Begrünung und Gestaltung von bebauten Grundstücken (Begrünungssatzung) und Aufhebung von Gestaltungssatzungen Beratungsweg Sitzungstermin Bau- und Planungsausschuss 07.05.2026 Haupt- und Finanzausschuss 11.05.2026 Rat 20.05.2026 Bau- und Planungsausschuss 17.09.2026 Haupt- und Finanzausschuss 30.09.2026 Rat 14.10.2026 Zuständige/r Dezernent/in Bomblat, Christian Finanzielle Auswirkungen JA X NEIN Im Haushaltsplan vorgesehen JA NEIN Teilergebnisplan Teilfinanzplan Investitionsmaßnahme Produkt Nr. Kontengruppe Betrag einmalige Erträge Aufwendungen laufende Erträge Aufwendungen Insgesamt Insgesamt Beteiligter Dritter Beteiligter Dritter Anteil Stadt Kleve Anteil Stadt Kleve Teil des Klimaschutzfahrplans X JA NEIN Handlungsfeld und Maßnahmetitel: Schlüsselmaßnahme 05 des Klimanpassungskonzepts Erläuterungen: Überprüfung und Ergänzung der Klever Gestaltungssatzungen in Hinblick auf Klimaanpassung 1.Beschlussvorschlag Der Rat der Stadt Kleve beschließt die beigefügte Satzung der Stadt Kleve über die Begrünung und Gestaltung von bebauten Grundstücken (Begrünungssatzung). 2. Schilderung des Sachverhaltes / Begründung Das vom Rat der Stadt Kleve in seiner Sitzung am 24.04.2024 beschlossene Klimaanpassungskonzept der Stadt Kleve enthält als Schlüsselmaßnahme 05 – Klimawandelgerechte Stadt- und Freiraumplanung in Kleve die Überprüfung und Ergänzung der Klever Gestaltungssatzungen in Hinblick auf Klimaanpassung. Vor diesem Hintergrund wurden die Regelungen der bestehenden Gestaltungssatzungen der Stadt Kleve, Stand vom 03.06.2004 mit Ausnahme der Gestaltungssatzung vom 14.04.2014 für die Klever Innenstadt auf ihre Notwendigkeit hin und ggf. erforderlichen Anpassungsbedarf überprüft. Dabei wurde festgestellt, dass eine Steuerung der Gestaltung von baulichen Anlagen vorrangig dem Planungsrecht, durch Bebauungspläne oder dem Erfordernis des Einfügens im unbeplanten Innenbereich, obliegen sollte. Darüber hinaus fällt die Gestaltung auch in die Eigentumsbefugnis der Grundstückseigentümer:innen. Die Gestaltungsfreiheit der Grundstückseigentümer:innen soll daher ausgeweitet und gestärkt werden. Die Erfahrung zeigt zudem, dass wesentlicher Anwendungsbereich der Satzungen die Regelungen die Grundstückseinfriedungen betreffend sind. Der Wunsch nach Privatsphäre auf dem eigenen Grundstück hat sich dabei als sehr bedeutend herausgestellt. Die in den Satzungen enthaltenen Regelungen werden diesem jedoch in keiner Weise gerecht. Darüber hinaus enthält das Nachbarrechtsgesetz Regelungen zu den Anforderungen an beispielweise Grundstückseinfriedungen, so dass eine weitere Regelung in einer Gestaltungssatzung entbehrlich ist. Damit einher ginge auch ein Bürokratieabbau, da die in diesem Zusammenhang zu stellenden Anträge auf Abweichung von den Regelungen der Gestaltungssatzungen entfallen würden. Bezugnehmend auf die in Rede stehenden vier Gestaltungssatzungen bedeutet dies, dass Regelungen beispielsweise die Ausrichtung der Gebäude, Dächer oder die äußere Gestaltung betreffend der Gestaltungsfreiheit der Grundstückseigentümer:innen obliegen sollte. Genauso sollte die Einfriedung von Gärten Sache der Grundstückseigentümer:innen bleiben. Anwendung findet hier zudem das Nachbarrechtsgesetz. Die Regelung von z. B. Flachdachgebieten oder Gebäudehöhen obliegt dagegen dem Planungsrecht und erfährt darüber eine Steuerung. Regelungsbedarf wird nach wie vor gesehen für die Einfriedung und Begrünung der Vorgartenbereiche. Aufgrund von Entwicklungen im Stadtgebiet wird ausdrücklich Regelungsbedarf für Werbeanlagen in bestimmten Bereichen des Stadtgebiets gesehen (siehe auch Drucksachen Nrn. 151/XII. und 152/XII.). Im Ergebnis ist festzustellen, dass die Einschränkung der Gestaltungsfreiheit der Grundstückseigentümer:innen weder erforderlich noch zeitgemäß ist. Der Fokus sollte daher mit Blick auf die o. a. Schlüsselmaßnahme 05 des Klimaanpassungskonzeptes weg von gestalterischen hin zu klimatischen Vorgaben gelenkt werden. Es wird daher vorgeschlagen, die bestehenden Gestaltungssatzungen mit Ausnahme der Gestaltungssatzung vom 14.04.2014 für die Klever Innenstadt aufzuheben und eine Satzung über die Begrünung und Gestaltung von bebauten Grundstücken zu erlassen. Seite 2 von 3 Kleve, den 21.04.2026 (Dahmen) Seite 3 von 3

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