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Satzung der Stadt Kleve über die Begrünung und Gestaltung von bebauten Grundstücken (Begrünungssatzung) und Aufhebung von Gestaltungssatzungen
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Kleve |
| Eingereicht von | XII. |
| Datum | 2026-09-17 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die Stadt Kleve schafft eine neue Begrünungssatzung und hebt bestehende Gestaltungssatzungen (außer der Innenstadtsatzung von 2014) auf. Dies umsetzt Schlüsselmaßnahme 05 des Klimaanpassungskonzepts zur klimagerechten Stadt- und Freiraumplanung. Die Neuregelung konzentriert sich auf Begrünung und Vorgartenbereiche, während Gestaltungsaspekte wie Dachformen künftig der Eigenverantwortung der Grundstückseigentümer unterliegen und das Planungsrecht regelt. Der Rat beschließt die Satzung.
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Dokument
Extrahierter Text
Stadt Kleve Drucksache Nr.: 149 /XII.
Der Bürgermeister XII. Ratsperiode
öffentliche Sitzung
Az.: 61.2.1001.002.001
Satzung der Stadt Kleve über die Begrünung und Gestaltung von bebauten
Grundstücken (Begrünungssatzung) und Aufhebung von Gestaltungssatzungen
Beratungsweg Sitzungstermin
Bau- und Planungsausschuss 07.05.2026
Haupt- und Finanzausschuss 11.05.2026
Rat 20.05.2026
Bau- und Planungsausschuss 17.09.2026
Haupt- und Finanzausschuss 30.09.2026
Rat 14.10.2026
Zuständige/r Dezernent/in Bomblat, Christian
Finanzielle Auswirkungen JA X NEIN
Im Haushaltsplan vorgesehen JA NEIN
Teilergebnisplan Teilfinanzplan Investitionsmaßnahme
Produkt Nr.
Kontengruppe
Betrag
einmalige Erträge Aufwendungen laufende Erträge Aufwendungen
Insgesamt Insgesamt
Beteiligter Dritter Beteiligter Dritter
Anteil Stadt Kleve Anteil Stadt Kleve
Teil des Klimaschutzfahrplans X JA NEIN
Handlungsfeld und Maßnahmetitel:
Schlüsselmaßnahme 05 des Klimanpassungskonzepts
Erläuterungen:
Überprüfung und Ergänzung der Klever Gestaltungssatzungen in Hinblick auf
Klimaanpassung
1.Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Kleve beschließt die beigefügte Satzung der Stadt Kleve über die Begrünung
und Gestaltung von bebauten Grundstücken (Begrünungssatzung).
2. Schilderung des Sachverhaltes / Begründung
Das vom Rat der Stadt Kleve in seiner Sitzung am 24.04.2024 beschlossene
Klimaanpassungskonzept der Stadt Kleve enthält als Schlüsselmaßnahme 05 –
Klimawandelgerechte Stadt- und Freiraumplanung in Kleve die Überprüfung und Ergänzung
der Klever Gestaltungssatzungen in Hinblick auf Klimaanpassung.
Vor diesem Hintergrund wurden die Regelungen der bestehenden Gestaltungssatzungen der
Stadt Kleve, Stand vom 03.06.2004 mit Ausnahme der Gestaltungssatzung vom 14.04.2014
für die Klever Innenstadt auf ihre Notwendigkeit hin und ggf. erforderlichen Anpassungsbedarf
überprüft.
Dabei wurde festgestellt, dass eine Steuerung der Gestaltung von baulichen Anlagen
vorrangig dem Planungsrecht, durch Bebauungspläne oder dem Erfordernis des Einfügens im
unbeplanten Innenbereich, obliegen sollte. Darüber hinaus fällt die Gestaltung auch in die
Eigentumsbefugnis der Grundstückseigentümer:innen. Die Gestaltungsfreiheit der
Grundstückseigentümer:innen soll daher ausgeweitet und gestärkt werden.
Die Erfahrung zeigt zudem, dass wesentlicher Anwendungsbereich der Satzungen die
Regelungen die Grundstückseinfriedungen betreffend sind. Der Wunsch nach Privatsphäre
auf dem eigenen Grundstück hat sich dabei als sehr bedeutend herausgestellt. Die in den
Satzungen enthaltenen Regelungen werden diesem jedoch in keiner Weise gerecht. Darüber
hinaus enthält das Nachbarrechtsgesetz Regelungen zu den Anforderungen an beispielweise
Grundstückseinfriedungen, so dass eine weitere Regelung in einer Gestaltungssatzung
entbehrlich ist.
Damit einher ginge auch ein Bürokratieabbau, da die in diesem Zusammenhang zu stellenden
Anträge auf Abweichung von den Regelungen der Gestaltungssatzungen entfallen würden.
Bezugnehmend auf die in Rede stehenden vier Gestaltungssatzungen bedeutet dies, dass
Regelungen beispielsweise die Ausrichtung der Gebäude, Dächer oder die äußere Gestaltung
betreffend der Gestaltungsfreiheit der Grundstückseigentümer:innen obliegen sollte. Genauso
sollte die Einfriedung von Gärten Sache der Grundstückseigentümer:innen bleiben.
Anwendung findet hier zudem das Nachbarrechtsgesetz.
Die Regelung von z. B. Flachdachgebieten oder Gebäudehöhen obliegt dagegen dem
Planungsrecht und erfährt darüber eine Steuerung.
Regelungsbedarf wird nach wie vor gesehen für die Einfriedung und Begrünung der
Vorgartenbereiche.
Aufgrund von Entwicklungen im Stadtgebiet wird ausdrücklich Regelungsbedarf für
Werbeanlagen in bestimmten Bereichen des Stadtgebiets gesehen (siehe auch Drucksachen
Nrn. 151/XII. und 152/XII.).
Im Ergebnis ist festzustellen, dass die Einschränkung der Gestaltungsfreiheit der
Grundstückseigentümer:innen weder erforderlich noch zeitgemäß ist.
Der Fokus sollte daher mit Blick auf die o. a. Schlüsselmaßnahme 05 des
Klimaanpassungskonzeptes weg von gestalterischen hin zu klimatischen Vorgaben gelenkt
werden.
Es wird daher vorgeschlagen, die bestehenden Gestaltungssatzungen mit Ausnahme der
Gestaltungssatzung vom 14.04.2014 für die Klever Innenstadt aufzuheben und eine Satzung
über die Begrünung und Gestaltung von bebauten Grundstücken zu erlassen.
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Kleve, den 21.04.2026
(Dahmen)
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