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Geschäftsordnung des ACI - Beiblatt in verständlicher Sprache

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeKleve
Eingereicht vonXII.
Datum2026-09-21 geplant
DatenstufeNur Dokumente
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die Stadt Kleve beantragt, ein Beiblatt zur Geschäftsordnung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration in verständlicher Sprache zu veröffentlichen. Das Beiblatt soll die wesentlichen Inhalte der formalen Geschäftsordnung einfach erklären, ersetzt diese aber nicht, sondern dient als zusätzliche Orientierungshilfe. Ziel ist, die Arbeit des Ausschusses transparenter und zugänglicher zu machen, besonders für Menschen mit Schwierigkeiten bei komplizierter Verwaltungssprache. Der Rat beschließt die Veröffentlichung des Beiblatts.

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Stadt Kleve Drucksache Nr.: 243 /XII. Der Bürgermeister XII. Ratsperiode öffentliche Sitzung Az.: 50.0.05.002.001 Geschäftsordnung des ACI - Beiblatt in verständlicher Sprache Beratungsweg Sitzungstermin Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration 21.09.2026 Haupt- und Finanzausschuss 30.09.2026 Rat 14.10.2026 Zuständige/r Dezernent/in Keysers, Klaus Finanzielle Auswirkungen JA X NEIN Im Haushaltsplan vorgesehen JA X NEIN Teilergebnisplan Teilfinanzplan Investitionsmaßnahme Produkt Nr. Kontengruppe Betrag einmalige Erträge Aufwendungen laufende Erträge Aufwendungen Insgesamt Insgesamt Beteiligter Dritter Beteiligter Dritter Anteil Stadt Kleve Anteil Stadt Kleve Teil des Klimaschutzfahrplans JA X NEIN Handlungsfeld und Maßnahmetitel: Erläuterungen: 1.Beschlussvorschlag Der Rat der Stadt Kleve beschließt, das Beiblatt zur Geschäftsordnung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration zu veröffentlichen. 2. Schilderung des Sachverhaltes / Begründung Der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration hat in seiner Sitzung am 15.01.2026 die aktuelle Geschäftsordnung beschlossen. Eine Geschäftsordnung eines Ausschusses enthält wichtige Regeln darüber, wie der Ausschuss arbeitet, wie Sitzungen ablaufen und welche Rechte und Pflichten die beteiligten Personen haben. Solche Regelungen sind jedoch häufig in einer formellen und teilweise schwer verständlichen Sprache verfasst. Damit auch Menschen, die mit Verwaltungssprache oder rechtlichen Texten nicht vertraut sind, die Arbeitsweise des Ausschusses nachvollziehen können, soll ergänzend zur Geschäftsordnung ein Beiblatt in verständlicher Sprache veröffentlicht werden. Das Beiblatt soll die wesentlichen Inhalte der Geschäftsordnung einfach und nachvollziehbar erklären. Es ersetzt dabei nicht die verbindliche Geschäftsordnung, sondern dient als zusätzliche Orientierungshilfe. Die Veröffentlichung hat insbesondere folgende Vorteile: • Verständlichkeit: Die Regeln des Ausschusses werden auch für Menschen verständlich, die Schwierigkeiten mit komplizierter Verwaltungs- oder Rechtssprache haben. • Transparenz: Bürgerinnen und Bürger können besser nachvollziehen, wie Entscheidungen im Ausschuss vorbereitet und getroffen werden. • Teilhabe: Verständliche Informationen erleichtern es mehr Menschen, sich über die Arbeit des Ausschusses zu informieren und sich gegebenenfalls einzubringen. • Barrierearme Information: Eine Erklärung in verständlicher Sprache kann insbesondere Menschen helfen, die aufgrund von Lernschwierigkeiten, geringer Sprachkompetenz oder fehlender Erfahrung mit Verwaltungstexten Schwierigkeiten beim Verständnis der ursprünglichen Geschäftsordnung haben. • Vertrauen in Verwaltung und Politik: Wenn Abläufe und Regeln nachvollziehbar dargestellt werden, wird die Arbeit des Ausschusses transparenter und zugänglicher. • Zusammenarbeit im Ausschuss: Eine verständliche Version der Geschäftsordnung unterstützt die aktive und gleichberechtigte Teilhabe aller Ausschussmitglieder. Die Veröffentlichung des Beiblatts ist daher ein sinnvoller Beitrag zu einer bürgernahen, transparenten und verständlichen Kommunikation. Sie ermöglicht einen leichteren Zugang zu den Informationen, ohne die rechtliche Verbindlichkeit oder die Bedeutung der eigentlichen Geschäftsordnung zu verändern. Kleve, den 10.09.2026 (Dahmen) Seite 2 von 2

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