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Weniger Bürokratie bei geförderten Vereinsmitgliedsbeiträgen
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Kassel |
| Datum | 2026-09-17 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die CDU-Fraktion beantragt, dass der Magistrat prüft, wie die Abwicklung von Vereinsmitgliedsbeiträgen im Rahmen der Leistungen für Bildung und Teilhabe vereinfacht werden kann. Ziel ist es, die Zahlungen zu bündeln und an die Abrechnungsrhythmen der Vereine anzupassen, um Verwaltungsaufwand zu reduzieren. Dies soll ohne Einschränkung der individuellen Leistungsansprüche erfolgen und insbesondere ehrenamtlich geführte Vereine entlasten. Der Antrag wird zur Überweisung in den Ausschuss für Soziales, Integration und Digitalisierung empfohlen.
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2. September 2026
Vorlage Nr. 101.20.171
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Weniger Bürokratie bei geförderten Vereinsmitgliedsbeiträgen
Antrag
zur Überweisung in den Ausschuss für Soziales, Integration und Digitalisierung
Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob und wie die Abwicklung und
Auszahlung der im Rahmen der Leistungen für Bildung und Teilhabe
übernommenen Mitgliedsbeiträge für Vereine so angepasst werden kann, dass
der damit verbundene Verwaltungsaufwand für die Vereine möglichst
geringgehalten wird.
Hierzu soll insbesondere geprüft werden, ob die Auszahlung bewilligter
Mitgliedsbeiträge in größeren Zeitabständen gebündelt und nach Möglichkeit an
die üblichen Beitrags- und Abrechnungsrhythmen der jeweiligen Vereine
angepasst werden kann.
Ziel soll es sein, die Zahl einzelner Zahlungseingänge und Abrechnungsvorgänge
für die Vereine deutlich zu reduzieren, ohne den individuellen Leistungsanspruch
der Leistungsberechtigten einzuschränken.
Der Magistrat wird gebeten, die hierfür notwendigen verwaltungsinternen
Abläufe im Rahmen der bestehenden rechtlichen Möglichkeiten entsprechend
anzupassen.
Begründung:
Kasseler Vereine leisten einen wichtigen Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenhalt
und ermöglichen insbesondere Kindern und Jugendlichen unabhängig von der
finanziellen Situation ihrer Familien die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben.
Über die Leistungen für Bildung und Teilhabe können für anspruchsberechtigte Kinder
und Jugendliche Mitgliedsbeiträge in Vereinen übernommen werden. Die praktische
Abwicklung dieser Förderung sollte dabei so einfach und unbürokratisch wie möglich
erfolgen.
Viele Vereine organisieren die Erhebung und Verbuchung ihrer Mitgliedsbeiträge nicht
monatlich, sondern in größeren Zeitabständen. Werden die durch die Stadt
übernommenen Mitgliedsbeiträge dagegen in vielen einzelnen Zahlungen abgewickelt, 2 von 2
kann dies insbesondere für kleinere und ehrenamtlich geführte Vereine zusätzlichen
Aufwand verursachen. Zahlungseingänge müssen verbucht, Mitgliedern zugeordnet und
mit den eigenen Beitragskonten abgeglichen werden.
Dabei geht es ausdrücklich nicht darum, Mitgliedsbeiträge künftig zwingend jährlich
oder in einem anderen festgelegten Rhythmus zu bewilligen oder auszuzahlen. Vielmehr
soll eine flexiblere Verwaltungspraxis ermöglicht werden, durch die mehrere Zahlungen
dort gebündelt werden können, wo dies rechtlich möglich und für den jeweiligen Verein
sinnvoll ist.
Eine solche Vereinfachung verändert weder die Höhe noch die Voraussetzungen des
individuellen Leistungsanspruchs. Sie reduziert lediglich die Zahl vermeidbarer
Verwaltungsvorgänge auf Seiten der Vereine.
Gerade ehrenamtlich geführte Vereine verfügen nur über begrenzte personelle und
zeitliche Ressourcen. Diese sollten möglichst für die eigentliche Vereinsarbeit zur
Verfügung stehen und nicht durch vermeidbare Abrechnungs- und Buchungsvorgänge
gebunden werden.
Mit einer flexibleren und vereinsfreundlicheren Abwicklung der übernommenen
Mitgliedsbeiträge kann die Stadt Kassel daher mit einfachen Mitteln Bürokratie im
Ehrenamt reduzieren und gleichzeitig die gesellschaftliche Teilhabe von Kindern und
Jugendlichen fördern.
Berichterstatter/-in: Stadtverordnete Alisare Dahere
gez. Holger Augustin
Fraktionsvorsitzender
Antrag CDU-Fraktion Vorlage-Nr. 101.20.171
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