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Gemeinsamer Antrag der Fraktionen von SPD, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu TOP "Kinder- und Jugendförderplan 2027-2031"

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeGütersloh
Datum2026-09-10
DatenstufeNur Dokumente
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

SPD, CDU und Bündnis 90/Die Grünen beantragen, den Kinder- und Jugendförderplan 2027–2031 anzunehmen, jedoch die Beratung zum Abschnitt Schulsozialarbeit auf September 2026 zu verschieben. Die Verwaltung soll vorher mit dem Jugendhilfeausschuss offene Fragen zu Betreuungsrelationen, Schülerzahlentwicklung, Personalausstattung und Finanzierung klären. Ziel ist eine transparente und fundierte Entscheidungsgrundlage für die zukünftige Ausstattung der Schulsozialarbeit.

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Dokument

Extrahierter Text

An den Vorsitzenden des Jugendhilfeausschusses Herrn Carsten Rethage Stadt Gütersloh Per Mail Gütersloh, den 8. Juli 2026 Gemeinsamer Antrag der Fraktionen von SPD, CDU und Bündnis 90/Die Grünen Beschlussvorschlag 1. Der Kinder- und Jugendförderplan 2027–2031 wird mit Ausnahme des Ab- schnitts zur Schulsozialarbeit beschlossen. 2. Die Beratung und Beschlussfassung zum Abschnitt 10.1 Schulsozialarbeit wird in die Sitzung des Jugendhilfeausschusses im September 2026 vertagt. 3. Die Verwaltung wird gebeten, die offenen fachlichen und finanziellen Frage- stellungen zur zukünftigen Ausstattung der Schulsozialarbeit mit den Mitglie- dern des Jugendhilfeausschusses im Vorfeld der erneuten Beratung zu erör- tern. Hierzu soll möglichst vor der September-Sitzung ein gemeinsamer Ge- sprächstermin zwischen Verwaltung und Mitgliedern des Jugendhilfeaus- schusses stattfinden. Dabei sollen insbesondere folgende Punkte betrachtet werden: o die Entwicklung der Schülerzahlen im Planungszeitraum 2027–2031 und die Auswirkungen auf die Betreuungsrelation von Schüler*innen je Vollzeitäquivalent, o die fachliche Herleitung der zugrunde gelegten Betreuungsrelationen von 220 Schülerinnen je VzÄ, die Gewichtung des Sozialindexes sowie die Frage, ob ein einheitlicher Versorgungsschlüssel das geeignete Planungsinstrument ist oder ob qualitative Kriterien wie verlässliche Präsenz und Beziehungskontinuität stärker gewichtet werden sollten, o Prüfung alternativer Betreuungsrelationen, die eine fachlich begründete und qualitativ hochwertige Versorgung sicherstellen (z. B. für weiterfüh- rende Schulen 260 Schüler*innen je VzÄ), einschließlich der hierfür er- forderlichen Personal- und Finanzmittel, o Möglichkeiten zur Nutzung weiterer Landesressourcen beziehungs- weise zur Reduzierung des kommunalen Finanzierungsanteils durch zusätzliche Landesstellen unter Voraussetzung verlässlicher Versor- gungskontinuität o Auswirkungen unterschiedlicher Ausbauszenarien auf Personalgewin- nung, Personalbindung und Umsetzbarkeit, o welche Varianten der Schulsozialarbeit die verlässliche Präsenz und Beziehungskontinuität an den Schulen gewährleisten, ohne Verschie- bungen zwischen Schulen und mit stabiler Personalbesetzung. Begründung Die Schulsozialarbeit ist ein zentraler Bestandteil der Unterstützungs- und Präventi- onsstruktur für Kinder und Jugendliche in Gütersloh. Die Entscheidung über ihre zu- künftige Ausstattung hat erhebliche fachliche und finanzielle Auswirkungen und prägt die Arbeit im gesamten Geltungszeitraum des Kinder- und Jugendförderplans 2027– 2031. Die Verwaltung hat im Rahmen der Beratung des Kinder- und Jugendförderplans verschiedene Berechnungsansätze und Entwicklungsmöglichkeiten für die Schulsozi- alarbeit dargestellt. Dabei wird deutlich, dass mit einer zusätzlichen Vollzeitstelle zu- nächst insbesondere einer Verschlechterung der Versorgungsrelation aufgrund ge- stiegener Schülerzahlen entgegengewirkt werden kann. Gleichzeitig besteht weiterer Beratungsbedarf hinsichtlich des langfristigen Zielbildes, möglicher Ausbaustufen so- wie der damit verbundenen finanziellen Auswirkungen. Die antragstellenden Fraktionen unterstützen ausdrücklich eine bedarfsgerechte Weiterentwicklung der Schulsozialarbeit. Ziel der Vertagung ist daher nicht, notwen- dige Verbesserungen aufzuschieben, sondern eine gemeinsame, transparente und belastbare Entscheidungsgrundlage für die Ausstattung der Schulsozialarbeit im Zeit- raum 2027–2031 zu schaffen. Die politische Verantwortung liegt darin, die notwendigen Rahmenbedingungen und Ressourcen festzulegen. Hierfür bedarf es einer nachvollziehbaren Abwägung zwi- schen fachlichem Bedarf, Umsetzungsmöglichkeiten und finanzieller Tragfähigkeit. Mit freundlichen Grüßen Stefan A. Roth Sprecher der CDU-Fraktion im Jugendhilfeausschuss Matthis Haverland Sprecher der SPD-Fraktion im Jugendhilfeausschuss Sara Pérez de Siles Fernández Sprecherin der Bündnis 90/Die Grünen-Fraktion im Jugendhilfeausschuss 2

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