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Gemeinsamer Antrag der Fraktionen von SPD, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu TOP "Kinder- und Jugendförderplan 2027-2031"
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Gütersloh |
| Datum | 2026-09-10 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
SPD, CDU und Bündnis 90/Die Grünen beantragen, den Kinder- und Jugendförderplan 2027–2031 anzunehmen, jedoch die Beratung zum Abschnitt Schulsozialarbeit auf September 2026 zu verschieben. Die Verwaltung soll vorher mit dem Jugendhilfeausschuss offene Fragen zu Betreuungsrelationen, Schülerzahlentwicklung, Personalausstattung und Finanzierung klären. Ziel ist eine transparente und fundierte Entscheidungsgrundlage für die zukünftige Ausstattung der Schulsozialarbeit.
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Dokument
Extrahierter Text
An den Vorsitzenden des
Jugendhilfeausschusses
Herrn Carsten Rethage
Stadt Gütersloh
Per Mail
Gütersloh, den 8. Juli 2026
Gemeinsamer Antrag der Fraktionen
von SPD, CDU und Bündnis 90/Die Grünen
Beschlussvorschlag
1. Der Kinder- und Jugendförderplan 2027–2031 wird mit Ausnahme des Ab-
schnitts zur Schulsozialarbeit beschlossen.
2. Die Beratung und Beschlussfassung zum Abschnitt 10.1 Schulsozialarbeit
wird in die Sitzung des Jugendhilfeausschusses im September 2026 vertagt.
3. Die Verwaltung wird gebeten, die offenen fachlichen und finanziellen Frage-
stellungen zur zukünftigen Ausstattung der Schulsozialarbeit mit den Mitglie-
dern des Jugendhilfeausschusses im Vorfeld der erneuten Beratung zu erör-
tern. Hierzu soll möglichst vor der September-Sitzung ein gemeinsamer Ge-
sprächstermin zwischen Verwaltung und Mitgliedern des Jugendhilfeaus-
schusses stattfinden.
Dabei sollen insbesondere folgende Punkte betrachtet werden:
o die Entwicklung der Schülerzahlen im Planungszeitraum 2027–2031
und die Auswirkungen auf die Betreuungsrelation von Schüler*innen je
Vollzeitäquivalent,
o die fachliche Herleitung der zugrunde gelegten Betreuungsrelationen
von 220 Schülerinnen je VzÄ, die Gewichtung des Sozialindexes sowie
die Frage, ob ein einheitlicher Versorgungsschlüssel das geeignete
Planungsinstrument ist oder ob qualitative Kriterien wie verlässliche
Präsenz und Beziehungskontinuität stärker gewichtet werden sollten,
o Prüfung alternativer Betreuungsrelationen, die eine fachlich begründete
und qualitativ hochwertige Versorgung sicherstellen (z. B. für weiterfüh-
rende Schulen 260 Schüler*innen je VzÄ), einschließlich der hierfür er-
forderlichen Personal- und Finanzmittel,
o Möglichkeiten zur Nutzung weiterer Landesressourcen beziehungs-
weise zur Reduzierung des kommunalen Finanzierungsanteils durch
zusätzliche Landesstellen unter Voraussetzung verlässlicher Versor-
gungskontinuität
o Auswirkungen unterschiedlicher Ausbauszenarien auf Personalgewin-
nung, Personalbindung und Umsetzbarkeit,
o welche Varianten der Schulsozialarbeit die verlässliche Präsenz und
Beziehungskontinuität an den Schulen gewährleisten, ohne Verschie-
bungen zwischen Schulen und mit stabiler Personalbesetzung.
Begründung
Die Schulsozialarbeit ist ein zentraler Bestandteil der Unterstützungs- und Präventi-
onsstruktur für Kinder und Jugendliche in Gütersloh. Die Entscheidung über ihre zu-
künftige Ausstattung hat erhebliche fachliche und finanzielle Auswirkungen und prägt
die Arbeit im gesamten Geltungszeitraum des Kinder- und Jugendförderplans 2027–
2031.
Die Verwaltung hat im Rahmen der Beratung des Kinder- und Jugendförderplans
verschiedene Berechnungsansätze und Entwicklungsmöglichkeiten für die Schulsozi-
alarbeit dargestellt. Dabei wird deutlich, dass mit einer zusätzlichen Vollzeitstelle zu-
nächst insbesondere einer Verschlechterung der Versorgungsrelation aufgrund ge-
stiegener Schülerzahlen entgegengewirkt werden kann. Gleichzeitig besteht weiterer
Beratungsbedarf hinsichtlich des langfristigen Zielbildes, möglicher Ausbaustufen so-
wie der damit verbundenen finanziellen Auswirkungen.
Die antragstellenden Fraktionen unterstützen ausdrücklich eine bedarfsgerechte
Weiterentwicklung der Schulsozialarbeit. Ziel der Vertagung ist daher nicht, notwen-
dige Verbesserungen aufzuschieben, sondern eine gemeinsame, transparente und
belastbare Entscheidungsgrundlage für die Ausstattung der Schulsozialarbeit im Zeit-
raum 2027–2031 zu schaffen.
Die politische Verantwortung liegt darin, die notwendigen Rahmenbedingungen und
Ressourcen festzulegen. Hierfür bedarf es einer nachvollziehbaren Abwägung zwi-
schen fachlichem Bedarf, Umsetzungsmöglichkeiten und finanzieller Tragfähigkeit.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan A. Roth
Sprecher der CDU-Fraktion im Jugendhilfeausschuss
Matthis Haverland
Sprecher der SPD-Fraktion im Jugendhilfeausschuss
Sara Pérez de Siles Fernández
Sprecherin der Bündnis 90/Die Grünen-Fraktion im Jugendhilfeausschuss
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Text aus PDF extrahiert