Startseite › Gütersloh › Antrag
Gemeinsamer Antrag der Fraktionen CDU und SPD zum TOP 7 "Kinder- und Jugendförderplan 2027-2031"
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Gütersloh |
| Datum | 2026-09-10 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die Fraktionen CDU und SPD beantragen für den Kinder- und Jugendförderplan 2027-2031 die Umsetzung von Variante B der Schulsozialarbeit mit zusätzlicher Bereitstellung von 1,0 Vollzeitäquivalent (97.000 €). Die Verwaltung soll bis zur ersten JHA-Sitzung 2027 prüfen, wie Schulsozialarbeiter durch Reduktion des Berichtswesens, verlässliche Finanzierung der Fachberatung und externe Übernahme von Routineaufgaben entlastet werden können. Zusätzlich wird eine Prüfung der stärkeren Verankerung von Jugendamtsstellen in Schulen und Sozialräumen verlangt.
Automatisch aus dem Quelldokument zusammengefasst. Wichtige Details bitte immer im Originaldokument unten prüfen.
Dokument
Extrahierter Text
An den Vorsitzenden des
JHA
Herrn Carsten Rethage
Stadt Gütersloh
Per Mail
Gütersloh, den 10. September 2026
Antrag der Fraktionen SPD und CDU für den Jugendhilfeausschuss am
10.09.2026 zum TOP 7 „Kinder- und Jugendförderplan 2027-2031“
Sehr geehrter Herr Rethage,
die Fraktionen SPD und CDU stellen für die Sitzung des Jugendhilfeausschusses am
10.09.2026 den folgenden Antrag zur Schulsozialarbeit zum TOP 7.
Der Jugendhilfeausschuss beschließt:
1. Für die Schulsozialarbeit in Gütersloh wird Variante B umgesetzt:
• zusätzliche Bereitstellung von ca. 1,0 VzÄ (97.000 €).
2. Die Verwaltung prüft bis zur ersten Sitzung des Jugendhilfeausschusses im
Jahr 2027, wie die Schulsozialarbeit vor Ort nachhaltig gestärkt und im Ar-
beitsalltag entlastet werden kann. Dabei sollen insbesondere folgende Punkte
geprüft werden:
• Berichtswesen: Evaluation, inwieweit das Berichtswesen auf das fachlich und
rechtlich notwendige Maß reduziert werden kann, um den Fachkräften mehr
Zeit für die unmittelbare Beziehungs- und Beratungsarbeit mit Kindern, Ju-
gendlichen und Familien zu ermöglichen.
• Fachberatung: Entwicklung eines Vorschlags, wie die Fachberatung der Trä-
ger, insbesondere die Netzwerkarbeit in der Schulsozialarbeit als Grundlage
der Beratungs- und Präventionsarbeit, dauerhaft im Finanzplan der Stadt ab-
gesichert werden kann, sodass hierfür nicht auf unterjährig eingesparte Mittel
zurückgegriffen werden muss.
• Bedarfe und Entlastungsmöglichkeiten: Durchführung eines Austauschs
zwischen den Schulsozialarbeiter*innen und der Fachberatung, um gemein-
sam zu ermitteln, welche Bedarfe bestehen und an welchen Stellen konkrete
Entlastungsmöglichkeiten im Arbeitsalltag geschaffen werden können. Dabei
soll auch geprüft werden, ob routinemäßige Beratungs- und Präventionsange-
bote, beispielsweise Workshops oder Präventionsprogramme, durch externe
Anbieter übernommen werden können, damit die zuständigen Fachkräfte
mehr Kapazitäten für die fallspezifische und beziehungsbasierte Arbeit haben.
Als mögliche Modelle sollen dabei unter anderem „Geld statt Stelle“ und Sprin-
gerstellen betrachtet werden.
3. Die Verwaltung prüft außerdem, inwieweit Jugendamtsstellen stärker in Schu-
len und Sozialräumen verankert werden können, um eine bessere Erreichbar-
keit, Vernetzung und Zusammenarbeit vor Ort zu ermöglichen.
Begründung:
Die Anforderungen an die Schulsozialarbeit haben sich in den vergangenen Jahren
deutlich erhöht. Gleichzeitig steht die Stadt Gütersloh vor erheblichen finanziellen
Herausforderungen und befindet sich in einer Phase der Haushaltskonsolidierung.
Vor diesem Hintergrund gilt es, notwendige Verbesserungen in der Jugendhilfe mit
einem verantwortungsvollen und bedarfsorientierten Umgang mit den vorhandenen
finanziellen Ressourcen zu verbinden.
Mit der zusätzlichen Bereitstellung von 1,0 VzÄ wollen wir dennoch einen konkreten
Schritt zur Stärkung der Schulsozialarbeit gehen und zusätzliche Kapazitäten schaf-
fen. Gleichzeitig halten wir es für sinnvoll, zunächst genauer in den Blick zu nehmen,
an welchen Stellen die Fachkräfte im Arbeitsalltag tatsächlich entlastet werden kön-
nen und wie vorhandene Ressourcen möglichst wirksam eingesetzt werden können.
Die vorgesehene Prüfung soll deshalb nicht nur mögliche zusätzliche Personalbe-
darfe betrachten, sondern auch die bestehenden Strukturen und Aufgaben in den
Blick nehmen. Weniger Verwaltungsaufwand, eine verlässlich finanzierte Fachbera-
tung, eine stärkere Vernetzung sowie eine bedarfsgerechte Organisation von Bera-
tungs- und Präventionsangeboten können dazu beitragen, dass die Schulsozialarbei-
ter*innen mehr Zeit für ihre zentrale Aufgabe haben: die direkte Arbeit mit Kindern,
Jugendlichen und Familien.
Aus unserer Sicht ist es sinnvoll, diese Prüfung zunächst durchzuführen und die dar-
aus gewonnenen Erkenntnisse anschließend für weitere Entscheidungen über die
personelle Ausstattung und die Ausgestaltung der Schulsozialarbeit zu nutzen. So
können zukünftige Maßnahmen gezielter am tatsächlichen Bedarf ausgerichtet und
gleichzeitig die finanziellen Möglichkeiten der Stadt berücksichtigt werden.
Unser Ziel ist eine wirksame, verlässliche und bedarfsorientierte Schulsozialarbeit,
bei der zusätzliche Ressourcen dort eingesetzt werden, wo sie den größten fachli-
chen Nutzen für Kinder, Jugendliche und Familien entfalten.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Alexander Roth
Fraktion CDU
Lisa-Marie Becker
Fraktion SPD
2
Text aus PDF extrahiert