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Gemeinsamer Antrag der CDU-, SPD- und Wir-Fraktion zur zukünftigen Publikation einer Gemeindezeitschrift
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Brüggen |
| Datum | 2026-09-22 geplant |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
CDU, SPD und Wir-Fraktion beantragen die Erörterung der zukünftigen Publikation einer Gemeindezeitschrift. Die Verwaltung berichtet über jahrzehntelange Zusammenarbeit mit verschiedenen Herausgebern und dokumentiert seit 2021 zunehmende Schwierigkeiten mit der Firma Sroka GbR (fehlende Zuverlässigkeit, Kommunikationsprobleme, reduzierter Seitenumfang). Nach gescheiterten Lösungsversuchen prüfte die Verwaltung Alternativen und erhielt von Manuel Uebbing ein Angebot zur Übernahme ab Oktober 2026. Die Verwaltung stellt dar, dass bisher keine schriftlichen Verträge bestanden und konkrete Vertragsdetails noch ausstehend sind.
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Dokument
Extrahierter Text
Antrag bzw. Anfrage A 32/2026
(öffentlich)
Antrag der Brüggen, 10. August 2026
gemeinsamer Antrag CDU, SPD, Wir
Beratungsgremien
Hauptausschuss am 15. September 2026
Rat der Burggemeinde Brüggen am 22. September 2026
Betreff
Gemeinsamer Antrag der CDU-, SPD- und Wir-Fraktion zur zukünftigen Publikation einer
Gemeindezeitschrift
Bezug
Anlagen
Gemeinsamer Antrag der CDU-, SPD- und Wir-Fraktion vom 07.08.2026
Darstellung
1. Anlass
Mit Schreiben vom 07.08.2026 haben die Fraktionen von CDU, SPD und WIR die Aufnahme
des Tagesordnungspunktes „Zukünftige Publikation einer Gemeindezeitung“ beantragt.
Die Verwaltung nimmt dies zum Anlass, die Entwicklung der kommunalen Printberichterstat-
tung und die Zusammenarbeit mit den jeweiligen Herausgebern nachvollziehbar darzustel-
len.
2. Historische Entwicklung der Gemeindezeitung
Die Veröffentlichung gemeindlicher Informationen über eine regelmäßig erscheinende Ge-
meindezeitung hat in Brüggen eine lange Tradition.
Von April 1994 bis September 2007 erfolgte die Veröffentlichung gemeindlicher Informatio-
nen über die Zeitung „Brüggen aktuell“. Herausgeber war ein Verlag aus Viersen, der in er-
heblichem Umfang redaktionell durch die Verwaltung unterstützt wurde.
Im Jahr 2004 wurde dem Rat erstmals das Vorhaben des Brüggener Grafikers und Medien-
gestalters Manuel Uebbing vorgestellt, mit einer eigenen lokalen Publikation die bestehende
Zeitung „Brüggen aktuell“ abzulösen und das „Stadtjournal Brüggen“ herauszugeben.
Der Rat entschied sich in seiner Sitzung vom 18.05.2004 gegen dieses Vorhaben und für die
Fortführung der Zusammenarbeit mit dem bisherigen Verlag.
Schließlich wurde die Zusammenarbeit mit dem Verlag jedoch im Jahr 2007 beendet. In der
Ratssitzung vom 11.09.2007 informierte Bürgermeister Gottwald den Rat darüber, dass die
Burggemeinde künftig das „Stadtjournal Brüggen“ unterstützen werde, welches durch Herrn
Uebbing herausgegeben werden sollte.
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Ein Beschluss über die Beauftragung eines bestimmten Herausgebers oder den Abschluss
eines Vertragsverhältnisses wurde hierbei nicht gefasst. Nach den vorliegenden Unterlagen
nahm der Rat die Mitteilung der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.
Die Unterstützung des „Stadtjournal Brüggen“ mit Herrn Uebbing als Herausgeber erfolgte
bis zum Jahr 2021. Im Oktober 2021 wurde die Verwaltung durch die Firma Sroka GbR dar-
über informiert, dass sie zukünftig die Gemeindezeitung an Stelle von Herrn Uebbing heraus-
geben werde. Die Marke „Stadtjournal“ dürfe hier durch die Sroka GbR weiterverwendet wer-
den und mit dem Markennamen „ose Mont“ kombiniert.
3. Bisherige Form der Zusammenarbeit
Die Zusammenarbeit mit dem „Stadtjournal Brüggen“ sowie später mit der Firma Sroka GbR
beruhte über viele Jahre auf praktizierter Zusammenarbeit und nicht auf einer detaillierten
vertraglichen Grundlage.
Weder mit Herrn Uebbing noch später mit der Firma Sroka GbR bestand ein schriftlicher Ver-
trag. Ebenso existierten keine Regelungen über Vertragslaufzeiten, Kündigungsfristen, kon-
krete Veröffentlichungsumfänge oder sonstige gegenseitige Rechte und Pflichten.
Die Burggemeinde stellte nicht lediglich die eigenen Pressemitteilungen zur Verfügung, son-
dern übernahm wesentliche Teile der redaktionellen Vorarbeit. Informationen wurden gesich-
tet, Texte erstellt oder überarbeitet, Bildmaterial zusammengestellt und veröffentlichungsfä-
hig vorbereitet. Der jeweilige Herausgeber übernahm hauptsächlich die Einbindung in die
Zeitung sowie die Entscheidung über Umfang und Platzierung.
Die Burggemeinde leistete einen finanziellen Beitrag aus dem Bereich Öffentlichkeitsarbeit,
der für jede Ausgabe in Rechnung gestellt wurde. Parallel finanzierte sich die jeweilige Publi-
kation überwiegend über Anzeigenkunden.
Dieses Modell funktionierte über viele Jahre auf Grundlage gegenseitigen Vertrauens.
4. Entwicklung der Zusammenarbeit in den vergangenen Jahren
Aus Ratsniederschriften, Verwaltungsvorgängen und Protokollen ergibt sich, dass die Zu-
sammenarbeit bereits seit mehreren Jahren Gegenstand verwaltungsinterner und politischer
Diskussionen war.
Nach der Übernahme des Stadtjournals durch die Firma Sroka GbR im Jahr 2021 traten aus
Sicht der Verwaltung zunehmend Schwierigkeiten in der Zusammenarbeit auf. Hierzu gehör-
ten insbesondere Unsicherheiten hinsichtlich veröffentlichter Inhalte, fehlende Rückmeldun-
gen zu eingereichten Beiträgen, Veröffentlichungsfehler sowie wiederkehrende Abstim-
mungsprobleme.
Parallel hierzu war in den letzten Jahren eine deutliche Reduzierung des Seitenumfangs der
Publikation festzustellen. Hierdurch verringerte sich zugleich der insgesamt zur Verfügung
stehende Raum für redaktionelle Inhalte und gemeindliche Informationen.
Besonders problematisch hierbei war, dass die Verwaltung erst nach Erscheinen der jeweili-
gen Ausgabe Kenntnis darüber erlangte, welche Beiträge tatsächlich veröffentlicht worden
waren und welche nicht.
Die beschriebenen Problemlagen wurden auch unter Bürgermeister Gellen über mehrere
Jahre hinweg wiederholt gegenüber der Herausgeberin angesprochen. Neben regelmäßigem
Austausch per E-Mail und Telefon fanden unter anderem mehrere persönliche Gespräche
unter Beteiligung von Bürgermeister und Mitarbeitenden der Verwaltung mit Frau Sroka statt.
Stets war das Ziel, die Kommunikation zu verbessern, Veröffentlichungsabläufe verlässlicher
zu gestalten und eine tragfähige Grundlage für die weitere Zusammenarbeit zu schaffen.
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Trotz entsprechender Gespräche und Rückmeldungen traten die angesprochenen Themen
aus Sicht der Verwaltung weiterhin wiederkehrend auf.
Die Problemlagen beschränkten sich dabei nicht auf einzelne Veröffentlichungen oder Ein-
zelfälle. Vielmehr wurden über einen längeren Zeitraum hinweg wiederholt Sachverhalte fest-
gestellt, die zu Nachfragen, zusätzlichem Abstimmungsaufwand und Beschwerden innerhalb
der Verwaltung führten.
Die Verwaltung gelangte daher schon unter Bürgermeister Gellen zunehmend zu der Ein-
schätzung, dass nicht einzelne Vorgänge die Ursache der bestehenden Schwierigkeiten wa-
ren, sondern grundsätzliche Fragestellungen der Zusammenarbeit.
Nach dem Wechsel des Bürgermeisters wurden die bereits seit längerer Zeit bestehenden
Fragestellungen und Schwierigkeiten in der Zusammenarbeit erneut wahrgenommen.
Vor diesem Hintergrund hat die Verwaltung zunächst versucht, die bestehenden Problemla-
gen gemeinsam mit der Herausgeberin zu klären und mögliche Lösungsansätze für eine
Fortführung der Zusammenarbeit zu entwickeln. Die Verwaltung wollte hierdurch eine ver-
lässliche und für beide Seiten tragfähige Grundlage für die zukünftige Zusammenarbeit
schaffen.
5. Persönliches Gespräch mit Frau Sroka
Am 28.01.2026 fand ein persönlicher Austausch zwischen der Herausgeberin und mehreren
Mitarbeitenden der Verwaltung statt.
Anlass waren die seit längerer Zeit bestehenden Fragestellungen im Zusammenhang mit
Kommunikation, Veröffentlichungsabläufen und der zukünftigen Ausgestaltung der Zusam-
menarbeit. Darüber hinaus wurden Rückmeldungen aus der Verwaltung zum gegenseitigen
Umgang sowie öffentliche Äußerungen der Herausgeberin thematisiert, die aus Sicht der
Verwaltung einer konstruktiven Zusammenarbeit nicht förderlich waren.
Die bestehenden Fragestellungen sollten geklärt und eine verlässliche Grundlage für die wei-
tere Zusammenarbeit geschaffen werden.
Es wurden verschiedene Möglichkeiten erörtert, wie wichtige gemeindliche Informationen
künftig zuverlässig veröffentlicht werden können. Da durch Frau Sroka keine verbindliche Zu-
sage für einen bestimmten Veröffentlichungsumfang innerhalb des bisherigen Modells erfol-
gen konnte, wurde als möglicher Lösungsansatz die verbindliche Bereitstellung von vier zu-
sammenhängenden Seiten für gemeindliche Informationen diskutiert.
Um den Aufwand für die Herausgeberin möglichst gering zu halten, erklärte sich die Verwal-
tung bereit, diese Seiten künftig vollständig redaktionell aufzubereiten und satzfertig zur Ver-
fügung zu stellen.
Von allen Teilnehmenden wurde am Ende des Gespräches signalisiert, dass Einvernehmen
über diesen Lösungsansatz bestand.
Mit E-Mail vom 29.01.2026 teilte die Herausgeberin mit, dass die im Gespräch erörterte Lö-
sung nach erneuter Prüfung nicht umgesetzt werden könne und unterbreitete alternative Vor-
stellungen zur zukünftigen Zusammenarbeit.
Über diese Entwicklung informierte der Bürgermeister die Fraktionsvorsitzenden mit E-Mail
vom 03.02.2026.
Für die Verwaltung stellten das Gespräch vom 28.01.2026 sowie die anschließende E-Mail
vom 29.01.2026 den vorläufigen Abschluss eines bereits über mehrere Jahre geführten Aus-
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tausches dar. Vor diesem Hintergrund gelangte sie zu der Einschätzung, dass eine tragfä-
hige gemeinsame Grundlage für die zukünftige Zusammenarbeit nicht gefunden werden
konnte.
6. Prüfung möglicher Alternativen
Da keine gemeinsame Grundlage für die zukünftige Ausgestaltung der Zusammenarbeit ge-
funden werden konnte, prüfte die Verwaltung verschiedene Handlungsoptionen.
Hierzu wurden Gespräche mit mehreren möglichen Anbietern u.a. auch Herrn Uebbing ge-
führt. Maßgeblich war die Frage, ob die bisherigen Leistungen innerhalb des bisherigen fi-
nanziellen Rahmens verlässlich erbracht werden können.
Ein Anbieter konnte die von der Verwaltung formulierten Anforderungen innerhalb der vorge-
gebenen Rahmenbedingungen nicht erfüllen, erklärte jedoch sein grundsätzliches Interesse
und seine Bereitschaft, zukünftig im Bereich der kommunalen Öffentlichkeitsarbeit mit der
Burggemeinde Brüggen zusammenzuarbeiten und sich im Rahmen seiner Möglichkeiten ein-
zubringen.
Herr Uebbing erklärte hingegen, die von der Verwaltung gewünschten Leistungen innerhalb
des bisherigen finanziellen Rahmens erbringen zu können. Hierzu wurde ein entsprechendes
Angebot unterbreitet, das einen erweiterten Veröffentlichungsumfang für gemeindliche Infor-
mationen vorsieht.
7. Behandlung der im Antrag enthaltenen Anregungen und Prüfaufträge
Zu 1: Bitte um Teilnahme und Vorstellung des Konzeptes zur Gemeindezeitung „Dreiklang“
durch Herrn Uebbing:
Nach Rücksprache mit Herrn Uebbing wird er nicht an der Sitzung teilnehmen und die ge-
wünschte persönliche Vorstellung nicht durchführen können.
Zu 2: Bitte um Vorlage der Formulierung des zu vereinbarenden Vertrages mit einem zukünf-
tigen Herausgeber:
Die Verwaltung hat bislang keinen Vertrag abgeschlossen und auch keinen ausformulierten
Vertragsentwurf erstellt.
Die Entscheidung, die zukünftige Herausgabe der Gemeindezeitung ab Oktober 2026 mit
Herrn Uebbing weiterzuverfolgen, wurde auf Grundlage einer verwaltungsseitigen Prüfung
verschiedener Handlungsoptionen getroffen. Maßgeblich war hierbei die Frage, ob die von
der Verwaltung formulierten Anforderungen innerhalb des bisherigen finanziellen Rahmens
verlässlich erfüllt werden können.
Die konkrete vertragliche Ausgestaltung war zu diesem Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen
und sollte erst im weiteren Verfahren auf Basis des übermittelten Angebotes erfolgen.
Die Verwaltung ist bislang davon ausgegangen, dass die organisatorische Ausgestaltung der
kommunalen Öffentlichkeitsarbeit und die hierfür erforderlichen Vereinbarungen im Rahmen
des laufenden Verwaltungshandelns erfolgen können, da dies auch in der Vergangenheit so
praktiziert wurde.
Nachdem das Thema zwischenzeitlich Gegenstand politischer Beratungen geworden ist,
wird die Verwaltung die weiteren Überlegungen transparent darstellen und die politische Dis-
kussion abwarten.
Unabhängig hiervon sollte eine mögliche zukünftige Zusammenarbeit auch unabhängig vom
Anbieter erstmals auf eine schriftliche Grundlage gestellt werden.
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Zu 3: Vorlage aller Zahlen und Daten bezüglich der zukünftigen/dauerhaften Finanzierung
einschließlich der Haushaltsbelastung und Personalressourcen sowie der Aufgabenzuschnitt
(Gestaltung, Redaktion, Publikation, Distribution usw.):
Bislang belief sich die finanzielle Unterstützung der Burggemeinde bis August 2025 auf
1.200,- €/Netto pro Ausgabe. Auf Antrag der Herausgeberin wurde zur weiteren Unterstüt-
zung ab 01. August 2025 eine Erhöhung auf 1.400,- €/Netto pro Ausgabe vorgenommen.
Unabhängig vom zukünftigen Herausgeber sollte es bei dieser finanziellen Unterstützung
von 1.400,- €/Netto pro Ausgabe bleiben.
Die Verwaltung übernimmt bereits seit Jahrzehnten wesentliche Teile der redaktionellen Ar-
beiten. Dies galt für „Brüggen aktuell“, das Stadtjournal unter Herrn Uebbing sowie die Zu-
sammenarbeit mit der Firma Sroka.
Unabhängig von der Frage der Gemeindezeitung hat die Verwaltung organisatorische Verän-
derungen im Bereich der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit vorgenommen. Diese betreffen
die gesamte externe Kommunikation der Burggemeinde Brüggen und stehen nicht im Zu-
sammenhang mit einem bestimmten Herausgeber oder einer bestimmten Publikation.
Diese redaktionelle Unterstützung soll auch zukünftig im gleichen Maße erfolgen. Das be-
deutet, die Verwaltung wird wie bisher die eigenen Pressemitteilungen erstellen und zur Ver-
öffentlichung u.a. auch an eine Gemeindezeitung weitergeben.
Zu 4: Vorlage fehlender Unterlagen und Niederschriften:
Die Verwaltung hat die verfügbaren Sitzungsunterlagen, Niederschriften und Verwaltungs-
vorgänge zur historischen Entwicklung der Gemeindezeitung umfassend ausgewertet.
Dabei wurden nicht nur die angesprochenen Unterlagen aus dem Jahr 2007, sondern die
verfügbaren Ratsniederschriften der vorangegangenen und nachfolgenden Jahre betrachtet.
Ein Ratsbeschluss, mit dem ein bestimmter Herausgeber, eine bestimmte Gemeindezeitung
oder eine konkrete Form der Zusammenarbeit verbindlich beschlossen worden wäre liegt
nicht vor.
Festgestellt werden konnte lediglich, dass der Rat drei Jahre vorher, also am 18.05.2004 das
seinerzeit vorgestellte Konzept „Stadtjournal Brüggen“ von Herrn Uebbing ablehnte und die
Fortführung von „Brüggen aktuell“ im Rahmen der bisherigen Zusammenarbeit mit einem an-
deren Verlag beschloss.
Die Umstellung auf das Stadtjournal im Jahr 2007 nahm der Rat laut Niederschrift „zustim-
mend zur Kenntnis“. Zum Wechsel des Herausgebers im Jahr 2021 wurden keine Informatio-
nen gefunden.
Nach Auswertung der vorliegenden Unterlagen ergibt sich daher weder für das Jahr 2007
noch für einen späteren Zeitraum ein Ratsbeschluss, der die Verwaltung dauerhaft an einen
bestimmten Herausgeber, ein bestimmtes Medium oder ein bestimmtes Kooperationsmodell
bindet.
Zu 5: Bitte um Vorlage von Vergleichszahlen:
Die Fraktionen bitten um Vorlage verschiedener Unterlagen und Informationen, insbeson-
dere um Vergleichszahlen, Vergleiche des geleisteten Arbeitsaufwandes, Unterlagen zu ei-
ner Vertragsauflösung, Unterlagen zu einer Auftragsvergabe sowie weitere entscheidungsre-
levante Unterlagen.
Hierzu ist zunächst festzustellen, dass die im Antrag genannten Unterlagen bei der Verwal-
tung nicht vorhanden sind, beziehungsweise den tatsächlichen Abläufen nicht entsprechen.
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Vergleichszahlen im Sinne einer Gegenüberstellung verschiedener Vertragsmodelle liegen
nicht vor. Die bisherige Zusammenarbeit mit den jeweiligen Herausgebern der Gemeindezei-
tung beruhte nicht auf vertraglich definierten Leistungsbeschreibungen.
Ebenso liegen keine Auswertungen über den personellen Arbeitsaufwand der Verwaltung für
die redaktionelle Betreuung der Gemeindezeitung vor. Die erstellten Inhalte dienen regelmä-
ßig nicht ausschließlich der Gemeindezeitung, sondern werden gleichzeitig für die Internet-
seite, Social-Media-Kanäle, Presseverteiler und weitere Kommunikationswege genutzt. Eine
belastbare Zuordnung des Arbeitsaufwandes ausschließlich zur Gemeindezeitung ist daher
nicht möglich.
Soweit mit dem Antrag ein Vergleich des bisherigen Arbeitsaufwandes mit einer möglichen
zukünftigen Form der Zusammenarbeit gemeint sein sollte, weist die Verwaltung darauf hin,
dass durch den Wechsel des Herausgebers keine Veränderungen der bestehenden Arbeits-
abläufe vorgesehen sind.
Die Erstellung, Abstimmung und redaktionelle Aufbereitung gemeindlicher Inhalte erfolgt be-
reits heute innerhalb der Verwaltung und wurde in vergleichbarer Weise bereits bei „Brüggen
aktuell“, dem „Stadtjournal Brüggen“ unter Herrn Uebbing sowie dem Stadtjournal unter Frau
Sroka durchgeführt.
Unterlagen über die Kündigung oder Auflösung eines Vertrages können ebenfalls nicht vor-
gelegt werden, da zwischen der Burggemeinde Brüggen und den jeweiligen Herausgebern
der Gemeindezeitung zu keinem Zeitpunkt ein schriftlicher Vertrag bestanden hat. Frau
Sroka wurde lediglich schriftlich mitgeteilt, dass die Verwaltung die zukünftige finanzielle Un-
terstützung zum Oktober einstellen werde.
Ebenso liegen keine Unterlagen über eine Auftragsvergabe vor.
Nach Prüfung verschiedener Handlungsoptionen hatte die Verwaltung entschieden, die zu-
künftige Herausgabe der Gemeindezeitung ab Oktober 2026 mit Herrn Uebbing weiterzuver-
folgen. Zum Zeitpunkt der Antragstellung der Fraktionen war jedoch weder ein Auftrag erteilt
noch ein Vertrag abgeschlossen worden.
Weitergehende Schritte wurden nun zunächst zurückgestellt, um die politische Beratung ab-
zuwarten.
Nicht zur Verfügung gestellt werden interne/externe E-Mail-Korrespondenzen, Gesprächs-
vermerke, Entwürfe, persönliche Notizen sowie sonstige Unterlagen der verwaltungsinternen
Meinungsbildung.
Hierfür bestehen mehrere Gründe: Zum einen enthalten zahlreiche Unterlagen personenbe-
zogene Daten sowie Informationen, deren Weitergabe datenschutzrechtliche und persönlich-
keitsrechtliche Belange berühren kann. Zum anderen dienen interne E-Mails, Arbeitsver-
merke und Entwürfe der verwaltungsinternen Vorbereitung, Abstimmung und Meinungsbil-
dung. Sie stellen keine abschließenden Entscheidungen der Verwaltung dar, sondern doku-
mentieren interne Arbeitsprozesse und Zwischenstände.
Die Verwaltung verfolgt hierbei ausdrücklich nicht das Ziel, Informationen zurückzuhalten.
Vielmehr ist ein angemessener Ausgleich zwischen dem berechtigten Informationsinteresse
des Rates, den gesetzlichen Datenschutzanforderungen, den Rechten Dritter sowie der Ver-
traulichkeit interner Verwaltungsabläufe herzustellen.
Zur Gewährleistung größtmöglicher Transparenz wird den Ratsmitgliedern daher die Mög-
lichkeit der Akteneinsicht nach § 55 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen eingeräumt. Die
relevanten Unterlagen können kurzfristig eingesehen werden.
Auf diese Weise erhalten die Ratsmitglieder die Möglichkeit, sich ein umfassendes Bild vom
Verfahrensablauf und den zugrunde liegenden Unterlagen zu machen, ohne dass interne
Dokumente veröffentlicht oder Rechte Dritter beeinträchtigt werden.
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Antrag bzw. Anfrage A 32/2026 Seite 7
Wunsch der Aussetzung einer Kündigung
Zwischen der Burggemeinde Brüggen und der jeweiligen Herausgeberin bestand zu keinem
Zeitpunkt ein schriftlicher Vertrag. Eine vertragliche Kündigung wurde nicht ausgesprochen.
Richtig ist jedoch, dass die bisher praktizierte Form der Zusammenarbeit und finanzielle Un-
terstützung mit Ablauf September 2026 nicht fortgeführt werden soll. Die Herausgeberin
wurde über diese Verwaltungsentscheidung mehrfach schriftlich informiert.
Hintergrund ist die Einschätzung der Verwaltung, dass die bisherige Zusammenarbeit trotz
zahlreicher Gespräche und Lösungsversuche nicht auf eine dauerhaft verlässliche Grund-
lage gestellt werden kann.
Eine Aussetzung der beabsichtigten Beendigung würde nach Auffassung der Verwaltung die
seit Jahren bestehenden Fragestellungen nicht lösen. Vor dem Hintergrund ihrer Verantwor-
tung für einen wirtschaftlichen und transparenten Umgang mit gemeindlichen Haushaltsmit-
teln hält die Verwaltung daher an dem Ziel fest, die zukünftige Zusammenarbeit auf eine ver-
lässliche Grundlage zu stellen, wird jedoch selbstverständlich die politische Beratung abwar-
ten.
8. Schlussbemerkung
Die Verwaltung ist sich bewusst, dass die zukünftige Ausgestaltung der kommunalen Öffent-
lichkeitsarbeit von erheblichem Interesse für Rat und Öffentlichkeit ist.
Die dargestellten Überlegungen beruhen nicht auf einem einzelnen Ereignis oder einer ein-
zelnen Person, sondern auf einer Entwicklung, die sich über mehrere Jahre erstreckt hat.
Die Verwaltung hat über einen längeren Zeitraum erhebliche Ressourcen in Gespräche, Ab-
stimmungen und Lösungsversuche investiert. Die eingeleiteten Überlegungen erfolgten da-
her nicht vorschnell, sondern nach wiederholten Bemühungen, die bestehenden Fragestel-
lungen innerhalb der bisherigen Zusammenarbeit zu lösen.
Unabhängig von der zukünftigen organisatorischen Ausgestaltung hält die Verwaltung eine
regelmäßig erscheinende Gemeindezeitung weiterhin für einen wichtigen Bestandteil der
kommunalen Öffentlichkeitsarbeit. Sie ermöglicht es, Informationen über Rat, Verwaltung,
Vereine, Institutionen und das gesellschaftliche Leben in der Burggemeinde Brüggen unmit-
telbar an die Bürgerinnen und Bürger weiterzugeben.
Dies gilt insbesondere auch für diejenigen, die digitale Informationsangebote nicht oder nur
eingeschränkt nutzen. Für viele Menschen stellt eine gedruckte Gemeindezeitung nach wie
vor einen wichtigen Informationskanal dar.
Ziel der Verwaltung ist es daher nicht, die kommunale Printberichterstattung zu beenden,
sondern diese auf eine verlässliche, transparente und wirtschaftlich nachvollziehbare Grund-
lage zu stellen. Hierzu gehört auch die Verantwortung für einen sorgsamen Umgang mit ge-
meindlichen Haushaltsmitteln.
Die Verwaltung wird die politischen Beratungen abwarten und über weitere Entwicklungen in-
formieren.
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
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Antrag bzw. Anfrage A 32/2026 Seite 8
Im Auftrag
Gez. Gez.
Sascha Achten Marcel Johnen
Fachbereichsleitung Bürgermeister
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