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Antrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke auf Einrichtung eines Unterausschusses

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeBremen
Datum2026-09-18 geplant
DatenstufeNur Dokumente
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die haushaltspolitischen Sprecher von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke beantragen die Einrichtung eines Unterausschusses zur parlamentarischen Begleitung der Umstellung des Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesens auf SAP/4 HANA sowie der gleichzeitigen Umstellung auf doppisches Haushaltswesen und Neufassung der Landeshaushaltsordnung. Der Unterausschuss soll aus neun Mitgliedern bestehen, monatlich tagen und spätestens mit Ende der 21. Wahlperiode aufgelöst werden. Der Haushalts- und Finanzausschuss beschließt die Einrichtung des Unterausschusses.

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Antrag der haushaltspolitischen Sprecher der Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gemäß Ziffer 15 der Verfahrensordnung i.V.m. § 70 GO BB auf Einrichtung eines Unterausschusses des staatlichen und städtischen Haushalts- und Finanzausschusses zur Begleitung des Projektes "Umstellung des Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesens der Kernverwaltung auf SAP/4 HANA" sowie der damit verbundenen Neufassung der LHO Vorlagentext: Der Senat hat in seiner Sitzung am 1. September 2026 dem Abschluss einer Verwaltungsvereinbarung zwischen der Freien Hansestadt Bremen und der Freien und Hansestadt Hamburg für eine Zusammenarbeit in Betrieb und Weiterentwicklung IT- Systemlandschaft im Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen zugestimmt. Mit der Transformation des Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesens der Kernhaushalte nach SAP /4HANA ist zeitgleich eine Umstellung auf das doppische Haushaltswesen vorgesehen. Hieraus ergeben sich tiefgreifende Veränderungen in den bisherigen Prozessen zur Aufstellung und Durchführung der Haushalte, der Rechnungslegung sowie der Landeshaushaltsordnung. Zur parlamentarischen Begleitung des Transformationsprozesses des Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesens der Kernhaushalte nach SAP /4HANA und der Umstellung auf ein doppisches Haushaltswesen sowie der damit verbundenen Neufassung einer LHO soll daher ein Unterausschuss der Haushalts- und Finanzausschüsse nach Ziffer 15 der Verfahrens- ordnung i.V.m. § 70 GO BB (Geschäftsordnung der Bremischen Bürgerschaft) eingerichtet werden. Der Unterausschuss soll monatlich am gleichen Tag wie der Haushalts- und Finanzaus-schuss tagen. Der Unterausschuss endet mit Erledigung der ihm übertragenen Aufgaben, spätestens jedoch mit Ablauf der 21. Wahlperiode. Die erste reguläre Sitzung des Unterausschusses soll so schnell wie möglich, spätestens am 6. November 2026 stattfinden. Der Unterausschuss soll aus neun Mitgliedern bestehen. Die Fraktion der SPD benennt drei, die Fraktion der CDU zwei und jede weitere Fraktion und Gruppe eine:n Vertreter:in für den Unterausschuss. Der Vorsitz sowie der stellvertretende Vorsitz des Unterausschusses obliegen dem Vorsitzenden sowie stellvertretenden Vorsitzenden des Haushalts- und Finanzausschusses (vgl. Ziffer 15 Verfahrensordnung). Es wird vorgeschlagen, Vertreter:innen des Senators für Finanzen und des Rechnungshofs als ständige Gäste für den Unterausschuss zu benennen. Die Beschlüsse des Unterausschusses haben abschließenden Charakter. Der Unterausschuss berichtet dem Haushalts- und Finanzausschuss über den aktuellen Stand seiner Beratungen und seine Beschlusslage. Beschlussempfehlung: Der Haushalts- und Finanzausschuss (Land und Stadt) beschließt die Einrichtung eines Unterausschusses des Haushalts- und Finanzausschusses nach Ziffer 15 der Verfahrensordnung i.V.m. § 70 Geschäftsordnung der Bremischen Bürgerschaft. Arno Gottschalk Philipp Bruck Klaus-Rainer Rupp

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