Startseite › Wunstorf › Antrag
Fortgang Sanierung Innenstadt - gemeinsamer Antrag der Fraktionen CDU und B'90/DIE GRÜNEN sowie Ratsherrn Maurer vom 08.09.2026 -
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Wunstorf |
| Datum | 2026-09-23 geplant |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP-Ratsherr Maurer beantragen, die Verwaltung bis November 2026 alle rechtlich möglichen Optionen zur Fortsetzung der Innenstadtsanierung darzustellen. Dies umfasst die Fortführung des laufenden Verfahrens, einen kompletten Neustart mit Wettbewerb oder Ausschreibung sowie Kompromisslösungen. Zudem sollen zeitliche Abläufe, finanzielle Kosten und Auswirkungen auf Fördermittel erläutert werden. Hintergrund sind Bedenken von Eigentümern und Gewerbetreibenden bezüglich Eingriffe in ihre Rechte.
Automatisch aus dem Quelldokument zusammengefasst. Wichtige Details bitte immer im Originaldokument unten prüfen.
Dokument
Extrahierter Text
Gemeinsamer Antrag der Fraktionen von CDU/BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN/
FDP-Ratsherren Klaus-Jürgen Mauer im Rat der Stadt Wunstorf
08.09.2026
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Carsten Piellusch,
die Fraktionen CDU und BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN sowie FDP-Ratsherr Klaus-Jürgen Maurer
stellen folgenden Antrag zum weiteren Verfahren der Sanierung der Innenstadt von
Wunstorf:
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Wunstorf möge beschließen:
Die Verwaltung wird beauftragt, bis zur konstituierenden Sitzung des neu gewählten Rates
der Stadt Wunstorf am 11.11.2026:
1. Alle formalrechtlich möglichen Optionen der Fortsetzung des Verfahrens zur
Sanierung der Wunstorfer Innenstadt darzustellen, die
a) zum einen den derzeitigen Stand des Verfahrens, d.h. die Beauftragung eines der
nach dem Wettbewerb verblieben Planungsbüros, abbilden,
b) die Möglichkeit eines kompletten Neustarts unter Berücksichtigung der Auslobung
eines neuen städtebaulichen Wettbewerbs oder
c) die Möglichkeit eines kompletten Neustarts durch die Ausschreibung und Vergabe
an ein Planungsbüro auf Basis einer neuen Leistungsbeschreibung
d) sowie mögliche Verknüpfungen/Kompromisslösungen zwischen diesen verschie-
denen Handlungsoptionen offenzulegen.
2. Die damit verbunden zeitlichen Abläufe und finanziellen Kosten dieser Handlungs-
optionen zu erläutern bzw. zu beziffern.
3. Die Auswirkungen der verschiedenen Optionen auf die Umsetzung des Integrierten
Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes sowie
4. die Einwerbung von Mitteln aus dem Städtebauförderprogramm „Lebendige Zentren
– Erhalt und Entwicklung der Stadt- und Ortskerne“ aufzuzeigen.
Begründung:
Die geplante Sanierung der Wunstorfer Innenstadt, insbesondere der Fußgängerzone, ist seit
mehreren Monaten sehr umstritten, da die von der Sanierung betroffenen Eigentümerinnen
und Eigentümer im Sanierungsgebiet und die Gewerbetreibenden in der Fußgängerzone
gravierende Eingriffe in Ihre Immobilienrechte und Handelsgeschäfte befürchten.
Von der Wunstorfer Politik wird erwartet, dass sie diese Sorgen Ernst nimmt und Lösungen
aufzeigt, wie diese bei der anstehenden Sanierung Berücksichtigung finden.
Der Rat der Stadt Wunstorf hat die Möglichkeit, Änderungen beim Fahrplan sowie den
inhaltlichen Schwerpunkten der bevorstehenden Sanierung der Innenstadt vorzunehmen.
Die Verwaltung soll daher bis zur Konstituierung des am 13.09.2026 neu gewählten Rates
der Stadt Wunstorf alle formalrechtlich möglichen Optionen für den Fortgang des Verfahrens
zur Sanierung der Wunstorfer Innenstadt offenlegen und die damit verbundenen zeitlichen
und finanziellen Restriktionen und Chancen darstellen.
Gez.
Christiane Schweer
Marvin Nowak
Klaus-Jürgen Maurer
Text aus PDF extrahiert