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Antrag der CDU-Fraktion: Anschaffung und Anbringung eines Schaukastens für Vereinsinformationen am Gemeindezentrum Dernbach, neben dem Schaukasten "Der Bürgermeister informiert"

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeVerbandsgemeinde Wirges
Datum2026-09-16
DatenstufeNur Dokumente
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die CDU-Fraktion beantragt, am Gemeindezentrum Dernbach einen zusätzlichen, verschließbaren Schaukasten für Vereinsinformationen anzubringen. Der Schaukasten soll Vereinen zur Ankündigung von Veranstaltungen dienen und unterliegt Nutzungsregeln wie DIN-A4-Format, maximal vierwöchige Aushangs-Dauer und Ausschluss rechtswidriger oder diskriminierender Inhalte. Der Kulturausschuss soll eine detaillierte Nutzungsordnung erarbeiten. Ein Beschluss ist nicht dokumentiert.

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Dokument

Extrahierter Text

«CDU CDU-Fraktion im Ortsgemeinderat Dernbach Dr. Rainer Kempf Dr. Domarus - Straße 6 56428 Dernbach Anden Ortsbürgermeister der Ortsgemeinde Dernbach Herrn Ferdi Düber Hauptstraße 17 56428 Dernbach Dernbach, 27.07.26 Antrag gemäß $ 34 Abs. 5 Satz 2 GemO Rheinland-Pfalz auf Aufnahme eines Beratungsgegenstands in die Tagesordnung der nächsten öffentlichen Sitzung des Ortsgemeinderats Sehr geehrter Herr Ortsbürgermeister Düber, im Namen der CDU-Fraktion im Ortsgemeinderat Dernbach beantrage ich hiermit gemäß $ 34 Abs. 5 Satz 2 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO), den nachstehenden Beratungsgegenstand in die Tagesordnung der nächsten öffentlichen Sitzung des Ortsgemeinderats aufzunehmen und zur Beratung sowie Beschlussfassung zu stellen: „Anschaffung, Anbringung und Nutzung eines Schaukastens für Vereinsinformationen am Gemeindezentrum Dernbach“ Die CDU-Fraktion beantragt, der Ortsgemeinderat möge folgenden Beschluss fassen: 1. Der Ortsbürgermeister wird beauftragt, für die Ortsgemeinde Dernbach einen weiteren witterungsbeständigen und verschließbaren Schaukasten zur Veröffentlichung von Vereinsinformationen zu beschaffen und am Gemeindezentrum anbringen zu lassen. Die Umsetzung erfolgt im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel und unter Beachtung der jeweils einschlägigen vergabe-, bau- und haushaltsrechtlichen Vorgaben. 2. Der Schaukasten wird vorrangig den in der Ortsgemeinde Dernbach tätigen Vereinen zur Ankündigung von Veranstaltungen sowie zur Information über ihre Tätigkeit zur Verfügung gestellt. 3. Für die Nutzung des Schaukastens gelten zunächst folgende verbindliche Grundregeln: o Aushänge dürfen das Format DIN A4 nicht überschreiten. o Die Dauer eines Aushangs beträgt grundsätzlich höchstens vier Wochen. o Aushänge zu bereits durchgeführten Veranstaltungen sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von sieben Kalendertagen nach der Veranstaltung, zu entfernen. o Aushänge dürfen weder rechtswidrige noch diskriminierende, beleidigende, parteipolitische oder kommerzielle Inhalte enthalten. o Bei begrenztem Platzangebot haben Hinweise auf zeitlich näher bevorstehende örtliche Veranstaltungen Vorrang. 4. Der Kulturausschuss wird beauftragt, Vorschläge zur Gestaltung der regelmäßigen Kontrolle und Pflege sowie bei Bedarf für eine ergänzende Nutzungsordnung, insbesondere für Zuständigkeiten, Zugang zum Schaukasten, Veröffentlichung von Aushängen, Priorisierung bei Platzmangel zu erarbeiten und dem Ortsgemeinderat zur Beschlussfassung vorzulegen. 5. Bis zu einer abschließenden Regelung durch den Ortsgemeinderat obliegt die organisatorische Betreuung des Schaukastens dem Kulturausschuss im Rahmen seiner Zuständigkeit beziehungsweise einer durch ihn benannten Ansprechperson. Begründung: Das Vereinsleben nimmt in der Ortsgemeinde Dernbach einen wesentlichen Stellenwert für das gemeinschaftliche Zusammenleben ein. Die ortsansässigen Vereine führen über das Jahr hinweg zahlreiche Veranstaltungen und Aktivitäten durch. Ein zentral gelegener Schaukasten am Gemeindezentrum gewährleistet eine niedrigschwellige Information aller Einwohnerinnen und Einwohner über diese Angebote. Die vorgesehenen Nutzungsgrundsätze sollen einen gleichberechtigten, nachvollziehbaren und geordneten Zugang zum Schaukasten sicherstellen. Eine nähere Ausgestaltung einer Nutzungsordnung durch den Kulturausschuss gewährleistet, dass die Regelungen unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten konkretisiert und dem Ortsgemeinderat zur Entscheidung vorgelegt werden können. Freundlichen Grüße Zu Dr. Rainer Kempf Fraktionsvorsitzender der CDU-Fraktion im Ortsgemeinderat Dernbach

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