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Antrag der CDU-Fraktion: Anschaffung und Anbringung eines Schaukastens für Vereinsinformationen am Gemeindezentrum Dernbach, neben dem Schaukasten "Der Bürgermeister informiert"
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Verbandsgemeinde Wirges |
| Datum | 2026-09-16 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die CDU-Fraktion beantragt, am Gemeindezentrum Dernbach einen zusätzlichen, verschließbaren Schaukasten für Vereinsinformationen anzubringen. Der Schaukasten soll Vereinen zur Ankündigung von Veranstaltungen dienen und unterliegt Nutzungsregeln wie DIN-A4-Format, maximal vierwöchige Aushangs-Dauer und Ausschluss rechtswidriger oder diskriminierender Inhalte. Der Kulturausschuss soll eine detaillierte Nutzungsordnung erarbeiten. Ein Beschluss ist nicht dokumentiert.
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Dokument
Extrahierter Text
«CDU
CDU-Fraktion im Ortsgemeinderat Dernbach
Dr. Rainer Kempf
Dr. Domarus - Straße 6
56428 Dernbach
Anden
Ortsbürgermeister der Ortsgemeinde Dernbach
Herrn Ferdi Düber
Hauptstraße 17
56428 Dernbach
Dernbach, 27.07.26
Antrag gemäß $ 34 Abs. 5 Satz 2 GemO Rheinland-Pfalz auf Aufnahme eines
Beratungsgegenstands in die Tagesordnung der nächsten öffentlichen Sitzung des
Ortsgemeinderats
Sehr geehrter Herr Ortsbürgermeister Düber,
im Namen der CDU-Fraktion im Ortsgemeinderat Dernbach beantrage ich hiermit gemäß $ 34 Abs. 5
Satz 2 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO), den nachstehenden Beratungsgegenstand in
die Tagesordnung der nächsten öffentlichen Sitzung des Ortsgemeinderats aufzunehmen und zur
Beratung sowie Beschlussfassung zu stellen:
„Anschaffung, Anbringung und Nutzung eines Schaukastens für Vereinsinformationen am
Gemeindezentrum Dernbach“
Die CDU-Fraktion beantragt, der Ortsgemeinderat möge folgenden Beschluss fassen:
1. Der Ortsbürgermeister wird beauftragt, für die Ortsgemeinde Dernbach einen weiteren
witterungsbeständigen und verschließbaren Schaukasten zur Veröffentlichung von
Vereinsinformationen zu beschaffen und am Gemeindezentrum anbringen zu lassen.
Die Umsetzung erfolgt im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel und unter Beachtung der
jeweils einschlägigen vergabe-, bau- und haushaltsrechtlichen Vorgaben.
2. Der Schaukasten wird vorrangig den in der Ortsgemeinde Dernbach tätigen Vereinen zur
Ankündigung von Veranstaltungen sowie zur Information über ihre Tätigkeit zur Verfügung
gestellt.
3. Für die Nutzung des Schaukastens gelten zunächst folgende verbindliche Grundregeln:
o Aushänge dürfen das Format DIN A4 nicht überschreiten.
o Die Dauer eines Aushangs beträgt grundsätzlich höchstens vier Wochen.
o Aushänge zu bereits durchgeführten Veranstaltungen sind unverzüglich, spätestens
jedoch innerhalb von sieben Kalendertagen nach der Veranstaltung, zu entfernen.
o Aushänge dürfen weder rechtswidrige noch diskriminierende, beleidigende,
parteipolitische oder kommerzielle Inhalte enthalten.
o Bei begrenztem Platzangebot haben Hinweise auf zeitlich näher bevorstehende örtliche
Veranstaltungen Vorrang.
4. Der Kulturausschuss wird beauftragt, Vorschläge zur Gestaltung der regelmäßigen Kontrolle
und Pflege sowie bei Bedarf für eine ergänzende Nutzungsordnung, insbesondere für
Zuständigkeiten, Zugang zum Schaukasten, Veröffentlichung von Aushängen, Priorisierung bei
Platzmangel zu erarbeiten und dem Ortsgemeinderat zur Beschlussfassung vorzulegen.
5. Bis zu einer abschließenden Regelung durch den Ortsgemeinderat obliegt die organisatorische
Betreuung des Schaukastens dem Kulturausschuss im Rahmen seiner Zuständigkeit
beziehungsweise einer durch ihn benannten Ansprechperson.
Begründung:
Das Vereinsleben nimmt in der Ortsgemeinde Dernbach einen wesentlichen Stellenwert für das
gemeinschaftliche Zusammenleben ein. Die ortsansässigen Vereine führen über das Jahr hinweg
zahlreiche Veranstaltungen und Aktivitäten durch. Ein zentral gelegener Schaukasten am
Gemeindezentrum gewährleistet eine niedrigschwellige Information aller Einwohnerinnen und
Einwohner über diese Angebote.
Die vorgesehenen Nutzungsgrundsätze sollen einen gleichberechtigten, nachvollziehbaren und
geordneten Zugang zum Schaukasten sicherstellen. Eine nähere Ausgestaltung einer
Nutzungsordnung durch den Kulturausschuss gewährleistet, dass die Regelungen unter
Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten konkretisiert und dem Ortsgemeinderat zur
Entscheidung vorgelegt werden können.
Freundlichen Grüße
Zu
Dr. Rainer Kempf
Fraktionsvorsitzender der CDU-Fraktion im Ortsgemeinderat Dernbach
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