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Antrag der FDP-Fraktion: Digitale Sitzungsteilnahme
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Verbandsgemeinde Westerburg |
| Datum | 2026-09-15 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die FDP-Fraktion beantragt die Möglichkeit digitaler Sitzungsteilnahme (Hybridsitzungen). Der Hauptausschuss empfiehlt die Regelung ausschließlich für Ausschusssitzungen, nicht für den Verbandsgemeinderat. Der Verbandsgemeinderat beschließt die Änderung der Geschäftsordnung um § 5a für digitale Ausschusssitzungen gemäß § 35a GemO. Eine Überprüfung ist für Sommer 2027 vorgesehen.
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Dokument
Extrahierter Text
Vorlage Vorlage-Nr: VO/2026/0324
AZ: 1111.16
Datum: 06.07.2026
Federführend:
Verfasser: Herr Nico Lauf
Abteilung 1 - Zentralabteilung
Antrag der FDP-Fraktion: Digitale Sitzungsteilnahme
Beratungsfolge:
Status Datum Gremium Zuständigkeit
öffentlich 14.07.2026 Hauptausschuss der Verbandsgemeinde Westerburg vorberatend
öffentlich 15.09.2026 Verbandsgemeinderat Westerburg beschließend
Sachverhalt:
Zum Sachverhalt wird auf den Antrag der FDP-Fraktion verwiesen.
Für den Verbandsgemeinderat:
In seiner Sitzung vom 14.07.2026 hat der Hauptausschuss der Verbandsgemeinde den Antrag
vorberaten. Die Möglichkeit der digitalen Sitzungsteilnahme soll lediglich für Ausschusssitzun-
gen gegeben werden, nicht jedoch für Sitzungen des Verbandsgemeinderates.
Bisher gilt für den Verbandsgemeinderat die Mustergeschäftsordnung des Ministeriums des
Innern und für Sport, da keine eigene Mustergeschäftsordnung beschlossen wurde (§ 37 Abs.
2 GemO).
Für die Möglichkeit der digitalen Sitzungsteilnahme muss der §5a gem. des Musters des Ge-
meinde- und Städtebundes (siehe Anlage) aufgenommen werden.
Beschlussvorschlag:
Für den Hauptausschuss:
Seitens der Verwaltung ergeht kein Beschlussvorschlag.
Für den Verbandsgemeinderat:
Der Verbandsgemeinderat beschließt die Änderung der Geschäftsordnung hinsichtlich der
Möglichkeit der digitalen Sitzungsteilnahme (Hybridsitzungen) gem. § 35a GemO ausschließ-
lich für Ausschusssitzungen. Die Geschäftsordnung soll um den § 5a, wie vorgeschlagen, er-
gänzt werden.
Nach einem Jahr soll eine Überprüfung der Änderung im Sommer 2027 stattfinden.
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Anlage/n:
260703_JH FDP Antrag zur digitalen Sitzungsteilnahme an Rats- und Ausschusssitzungen
Aufnahme digitale Sitzungen Geschäftsordnung
VO/2026/0324 Seite: 1/1
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