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Bürgeranregung gemäß § 24 GO NRW Öffnung der Einbahnstraße zwischen Talstraße und oberer Talstraße für Radfahrende

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeKreisstadt Mettmann
Datum2026-09-08
DatenstufeNur Dokumente
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Bürger regen an, die Einbahnstraße Obere Talstraße zwischen Talstraße und Wohngebiet Am Island für Radfahrende in Gegenrichtung freizugeben, um eine direkte Verbindung zur Innenstadt zu schaffen. Die Verwaltung befürwortet das Ziel, empfiehlt aber wegen geringer Fahrbahnbreite und eingeschränkter Sichtverhältnisse einen dreimonatigen Probebetrieb. Der Ausschuss beschließt, die Freigabe zunächst probeweise anzuordnen und dann über eine dauerhafte Umsetzung zu entscheiden.

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KREISSTADT METTMANN Der Bürgermeister Drucksachennummer Antrag Dezernat 3 Planung, Bau, öffentlich x 329/2026 Betrieb Alpkaya, Marcel nicht öffentlich Gremium: TOP-NR: Datum: Ausschuss für Planen, Umwelt und Bauen 7.e 16.09.2026 Bürgeranregung gemäß § 24 GO NRW Öffnung der Einbahnstraße zwischen Talstraße und oberer Talstraße für Radfahrende Finanzielle Auswirkungen Kosten (einschließl. MWSt.) Produkt Haushaltsjahr Folgekosten Mittel stehen im Haushalt zur Verfügung ja nein Deckungsvorschlag Fördermittel: Keine Anmerkung der Stadtkämmerin: Personelle Auswirkungen: Keine ☐ Pflichtaufgabe ohne Gestaltungsspielraum (= A-Leistung) ☐ Pflichtaufgabe mit Gestaltungsspielraum (= B-Leistung) ☒ Freiwillige Aufgabe (= C-Leistung) Klima / Umweltrelevanz BESCHLUSSVORSCHLAG Die Verwaltung wird beauftragt, die Freigabe der Einbahnstraße Obere Talstraße zwischen Talstraße und dem Wohngebiet Obere Talstraße/Am Island für den Radverkehr in Gegenrichtung zunächst für einen Zeitraum von drei Monaten probeweise anzuordnen. 329/2026 Nach Abschluss der Probephase wird die Verwaltung die Erfahrungen aus dem Verkehrsversuch auswerten und auf dieser Grundlage über eine dauerhafte Freigabe entscheiden. Abstimmungsergebnis: Ja Nein Enthaltungen CDU FDP M.U.T Die Grünen SPD AfD Zur Sache!ME Trox (fraktionslos) Frau Dr. Lenz (fraktionslos) Schuh (fraktionslos) Bürgermeister - 2 - 329/2026 Verwaltungserläuterung: Mit der vorliegenden Bürgeranregung wird vorgeschlagen, die Einbahnstraße Obere Talstraße für den Radverkehr in Gegenrichtung zu öffnen. Ziel ist es insbesondere, für Radfahrende aus dem Wohngebiet Obere Talstraße / Am Island eine kurze und direkte Verbindung in Richtung Innenstadt zu ermöglichen und Umwege über die stärker belasteten Knotenpunkte im Bereich Talstraße zu vermeiden. Die Verwaltung begrüßt das mit der Bürgeranregung verfolgte Ziel ausdrücklich. Gerade für Kinder und Jugendliche soll das Fahrrad eine sichere und möglichst attraktive Möglichkeit darstellen, selbstständig Wege innerhalb des Stadtgebietes zurückzulegen. Der vorliegende Antrag zeigt dabei sehr anschaulich, an welchen Stellen bestehende Verkehrsführungen aus Sicht der Radfahrenden als Hindernis wahrgenommen werden. Die Straßenverkehrsbehörde hat die vorgeschlagene Freigabe geprüft. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h erfüllt grundsätzlich die Voraussetzungen für eine Öffnung. Kritisch zu bewerten sind allerdings die teilweise geringe Fahrbahnbreite von unter 3,00 m sowie die eingeschränkten Sichtverhältnisse im Einmündungsbereich. Eine uneingeschränkte dauerhafte Freigabe kann daher zum jetzigen Zeitpunkt nicht empfohlen werden. Die Verwaltung möchte den nachvollziehbaren Vorschlag dennoch aufgreifen und schlägt vor, die Öffnung zunächst für drei Monate probeweise zu erproben. Während dieses Zeitraums sollen insbesondere die Begegnungssituationen zwischen Kraftfahrzeug- und Radverkehr sowie mögliche Konflikte im Einmündungsbereich beobachtet werden. Auf diese Weise kann unter realen Verkehrsbedingungen festgestellt werden, ob die gewünschte Verbesserung für den Radverkehr mit den Anforderungen der Verkehrssicherheit vereinbar ist. Verläuft die Probephase ohne relevante Konflikte, kann anschließend eine dauerhafte Freigabe geprüft werden. Die Verwaltung empfiehlt daher, der Bürgeranregung zunächst im Rahmen einer dreimonatigen Probephase zu folgen. A. Havlat - 3 -

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