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Bürgeranregung gemäß § 24 GO NRW Öffnung der Einbahnstraße zwischen Talstraße und oberer Talstraße für Radfahrende
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Kreisstadt Mettmann |
| Datum | 2026-09-08 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Bürger regen an, die Einbahnstraße Obere Talstraße zwischen Talstraße und Wohngebiet Am Island für Radfahrende in Gegenrichtung freizugeben, um eine direkte Verbindung zur Innenstadt zu schaffen. Die Verwaltung befürwortet das Ziel, empfiehlt aber wegen geringer Fahrbahnbreite und eingeschränkter Sichtverhältnisse einen dreimonatigen Probebetrieb. Der Ausschuss beschließt, die Freigabe zunächst probeweise anzuordnen und dann über eine dauerhafte Umsetzung zu entscheiden.
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Dokument
Extrahierter Text
KREISSTADT METTMANN
Der Bürgermeister Drucksachennummer
Antrag
Dezernat 3 Planung, Bau,
öffentlich x 329/2026
Betrieb
Alpkaya, Marcel nicht öffentlich
Gremium: TOP-NR: Datum:
Ausschuss für Planen, Umwelt und Bauen 7.e 16.09.2026
Bürgeranregung gemäß § 24 GO NRW
Öffnung der Einbahnstraße zwischen Talstraße und oberer Talstraße für Radfahrende
Finanzielle Auswirkungen
Kosten (einschließl. MWSt.)
Produkt
Haushaltsjahr
Folgekosten
Mittel stehen im Haushalt zur Verfügung ja nein
Deckungsvorschlag
Fördermittel:
Keine
Anmerkung der Stadtkämmerin:
Personelle Auswirkungen:
Keine
☐
Pflichtaufgabe ohne Gestaltungsspielraum (= A-Leistung)
☐
Pflichtaufgabe mit Gestaltungsspielraum (= B-Leistung)
☒
Freiwillige Aufgabe (= C-Leistung)
Klima / Umweltrelevanz
BESCHLUSSVORSCHLAG
Die Verwaltung wird beauftragt, die Freigabe der Einbahnstraße Obere Talstraße zwischen Talstraße
und dem Wohngebiet Obere Talstraße/Am Island für den Radverkehr in Gegenrichtung zunächst für
einen Zeitraum von drei Monaten probeweise anzuordnen.
329/2026
Nach Abschluss der Probephase wird die Verwaltung die Erfahrungen aus dem Verkehrsversuch
auswerten und auf dieser Grundlage über eine dauerhafte Freigabe entscheiden.
Abstimmungsergebnis:
Ja Nein Enthaltungen
CDU
FDP
M.U.T
Die Grünen
SPD
AfD
Zur Sache!ME
Trox (fraktionslos)
Frau Dr. Lenz (fraktionslos)
Schuh (fraktionslos)
Bürgermeister
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329/2026
Verwaltungserläuterung:
Mit der vorliegenden Bürgeranregung wird vorgeschlagen, die Einbahnstraße Obere Talstraße für
den Radverkehr in Gegenrichtung zu öffnen. Ziel ist es insbesondere, für Radfahrende aus dem
Wohngebiet Obere Talstraße / Am Island eine kurze und direkte Verbindung in Richtung
Innenstadt zu ermöglichen und Umwege über die stärker belasteten Knotenpunkte im Bereich
Talstraße zu vermeiden.
Die Verwaltung begrüßt das mit der Bürgeranregung verfolgte Ziel ausdrücklich. Gerade für Kinder
und Jugendliche soll das Fahrrad eine sichere und möglichst attraktive Möglichkeit darstellen,
selbstständig Wege innerhalb des Stadtgebietes zurückzulegen. Der vorliegende Antrag zeigt
dabei sehr anschaulich, an welchen Stellen bestehende Verkehrsführungen aus Sicht der
Radfahrenden als Hindernis wahrgenommen werden.
Die Straßenverkehrsbehörde hat die vorgeschlagene Freigabe geprüft. Die zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h erfüllt grundsätzlich die Voraussetzungen für eine Öffnung.
Kritisch zu bewerten sind allerdings die teilweise geringe Fahrbahnbreite von unter 3,00 m sowie
die eingeschränkten Sichtverhältnisse im Einmündungsbereich. Eine uneingeschränkte dauerhafte
Freigabe kann daher zum jetzigen Zeitpunkt nicht empfohlen werden.
Die Verwaltung möchte den nachvollziehbaren Vorschlag dennoch aufgreifen und schlägt vor, die
Öffnung zunächst für drei Monate probeweise zu erproben. Während dieses Zeitraums sollen
insbesondere die Begegnungssituationen zwischen Kraftfahrzeug- und Radverkehr sowie
mögliche Konflikte im Einmündungsbereich beobachtet werden.
Auf diese Weise kann unter realen Verkehrsbedingungen festgestellt werden, ob die gewünschte
Verbesserung für den Radverkehr mit den Anforderungen der Verkehrssicherheit vereinbar ist.
Verläuft die Probephase ohne relevante Konflikte, kann anschließend eine dauerhafte Freigabe
geprüft werden.
Die Verwaltung empfiehlt daher, der Bürgeranregung zunächst im Rahmen einer dreimonatigen
Probephase zu folgen.
A. Havlat
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Text aus PDF extrahiert