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Antrag der FDP-Fraktion vom 21.04.2026 hier: Neubau des Laubenganges am HHG - Maßnahme 26-33-000593

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeKreisstadt Mettmann
Datum2026-09-08
DatenstufeNur Dokumente
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die FDP-Fraktion beantragt den Neubau des Laubenganges am Heinrich-Heine-Gymnasium (Maßnahme 26-33-000593). Die Verwaltung ermittelte Kosten von etwa 225.000 € (Trapezblechdach) bis 295.000 € (mit Gründach) für die rund 500 m² Überdachung. Die Verwaltung empfiehlt Ablehnung, da der Laubengang für den ordnungsgemäßen Schulbetrieb nicht erforderlich ist und verfügbare Mittel prioritär für notwendige Maßnahmen des Masterplans Schulen genutzt werden sollten. Ein Beschluss ist nicht dokumentiert.

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Dokument

Extrahierter Text

KREISSTADT METTMANN Der Bürgermeister Drucksachennummer Fraktionsantrag Dezernat 3 Planung, Bau, öffentlich x 164.5/2026 Betrieb Wilmsen, Jürgen nicht öffentlich Gremium: TOP-NR: Datum: Ausschuss für Planen, Umwelt und Bauen 4.a 16.09.2026 Antrag der FDP-Fraktion vom 21.04.2026 hier: Neubau des Laubenganges am HHG - Maßnahme 26-33-000593 Finanzielle Auswirkungen Kosten (einschließl. MWSt.) Produkt 03.03.05 Gymnasien Haushaltsjahr 2026 Folgekosten Mittel stehen im Haushalt zur Verfügung ja nein Deckungsvorschlag Fördermittel: Anmerkung der Stadtkämmerin: Personelle Auswirkungen: ☐ Pflichtaufgabe ohne Gestaltungsspielraum (= A-Leistung) ☐ Pflichtaufgabe mit Gestaltungsspielraum (= B-Leistung) ☒ Freiwillige Aufgabe (= C-Leistung) Klima / Umweltrelevanz BESCHLUSSVORSCHLAG Nach dem Ergebnis der Beratung. 164.5/2026 Abstimmungsergebnis: Ja Nein Enthaltungen CDU FDP M.U.T Die Grünen SPD AfD Zur Sache!ME Trox (fraktionslos) Frau Dr. Lenz (fraktionslos) Schuh (fraktionslos) Bürgermeister - 2 - 164.5/2026 Verwaltungserläuterung: Ergänzende Verwaltungserläuterung zu den voraussichtlichen Kosten Die Verwaltung hat für einen möglichen Neubau des Laubenganges am Heinrich-Heine- Gymnasium eine erste überschlägige Kostenermittlung vorgenommen. Nach dem derzeitigen Vorentwurf beträgt die zu überdachende Fläche rund 500 m². Da der Laubengang im Verlauf unterschiedlich breit ausgebildet werden soll, erfolgt die Kostenermittlung flächenbezogen. Für die weitere Betrachtung werden zwei Ausführungsvarianten zugrunde gelegt: - eine verzinkte und beschichtete Stahltragkonstruktion mit Trapezblechdach sowie - eine entsprechende Konstruktion mit zusätzlichem extensivem Gründachaufbau. Eine ergänzende Nutzung der Dachfläche für Photovoltaik wird nicht weiterverfolgt. Aufgrund der unmittelbar angrenzenden und vor dem möglichen Laubengang stehenden Bäume ist mit einer erheblichen Verschattung der Dachfläche zu rechnen. Eine Photovoltaikanlage erscheint an diesem Standort daher weder technisch noch wirtschaftlich zielführend. Für die Ausführung mit einem Trapezblechdach werden einschließlich der erforderlichen Stahltragkonstruktion, der Fundamente, der Dachentwässerung, der Montage sowie der Planungs- und Baunebenkosten Gesamtkosten von bis zu rund 450 €/m² (nach BKI 2026) brutto angesetzt. Bezogen auf die vorgesehene Fläche von rund 500 m² ergibt sich daraus ein gerundeter Kostenansatz von rund 225.000 € brutto. Für eine Ausführung mit zusätzlichem extensivem Gründachaufbau werden Gesamtkosten von bis zu rund 590 €/m² brutto angesetzt. Bei einer Fläche von rund 500 m² ergibt sich daraus ein gerundeter Kostenansatz von rund 295.000 € brutto. Die voraussichtlichen Mehrkosten der Gründachvariante gegenüber einer reinen Trapezblecheindeckung betragen damit rund 70.000 € brutto. Bei den genannten Beträgen handelt es sich um eine erste Kostenorientierung. Eine statische Bemessung, eine konkretisierende Planung und eine Kostenberechnung nach DIN 276 liegen bislang nicht vor. Um dem frühen Planungsstand und den damit verbundenen Unsicherheiten angemessen Rechnung zu tragen, wurde der aktuell gültige untere Wert nach BKI 2026 zugrunde gelegt. - 3 - 164.5/2026 Kostenveränderungen können sich insbesondere aus den tatsächlichen Gründungsverhältnissen, den Anschlüssen an den Gebäudebestand, der Dachentwässerung sowie den abschließenden statischen und konstruktiven Anforderungen ergeben. Eine belastbare Kostenermittlung ist daher erst im Zuge der weiteren Planung möglich. Fazit Die nunmehr vorliegenden Kostenansätze bestätigen die bereits in der ursprünglichen Vorlage dargestellte Bewertung der Verwaltung. Für den ordnungsgemäßen Schulbetrieb am Heinrich- Heine-Gymnasium ist ein Ersatzneubau des Laubenganges weder schulorganisatorisch noch baulich zwingend erforderlich. Der Laubengang stellt vielmehr eine zusätzliche Komfort- und Aufenthaltsqualität dar, die in vergleichbarer Form an den übrigen Mettmanner Schulen nicht vorhanden ist. Auch wenn eine solche Überdachung für die Schule zweifellos einen Mehrwert bieten würde, lässt sich hieraus keine vorrangige Investitionsnotwendigkeit ableiten. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass bei den übrigen Schulstandorten aufgrund der angespannten Haushaltslage gegenwärtig grundsätzlich nur solche Maßnahmen umgesetzt werden können, die zur Aufrechterhaltung des Schulbetriebs, zur Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen oder zur Beseitigung konkreter baulicher und funktionaler Defizite zwingend erforderlich sind. Vor diesem Hintergrund wäre es nur schwer vermittelbar, am Heinrich-Heine-Gymnasium für eine zusätzliche, für den Schulbetrieb nicht notwendige Überdachung Haushaltsmittel in Höhe von rund 230.000 € beziehungsweise bei einer Ausführung mit Gründach von rund 300.000 € bereitzustellen, während an anderen Schulstandorten selbst fachlich begründete Wünsche wegen fehlender finanzieller und personeller Kapazitäten zurückgestellt oder auf das unbedingt erforderliche Maß begrenzt werden müssen. Dies gilt umso mehr, als im Rahmen des Masterplans Schulen erhebliche Investitionen zu bewältigen sind. Vorrang haben dabei insbesondere die Schaffung der erforderlichen Kapazitäten für den schulischen Ganztag, die Deckung des Flächenbedarfs der Gesamtschule sowie die Beseitigung bestehender funktionaler und baulicher Defizite. Auch am Heinrich-Heine-Gymnasium selbst steht mit der Modernisierung der naturwissenschaftlichen Fachräume bereits eine für den Unterricht unmittelbar relevante Maßnahme an. Die Verwaltung hält daher an ihrer bisherigen Einschätzung fest, dass ein isolierter Ersatzneubau des Laubenganges derzeit nicht sachgerecht priorisiert werden kann. Eine erneute Betrachtung könnte allenfalls zu einem späteren Zeitpunkt im Zusammenhang mit einer übergeordneten - 4 - 164.5/2026 Gesamtplanung für den Schulstandort und unter Berücksichtigung der dann bestehenden finanziellen Rahmenbedingungen erfolgen. Die Verwaltung empfiehlt daher, von einem Ersatzneubau des Laubenganges abzusehen und die hierfür erforderlichen finanziellen und personellen Ressourcen auf die zwingend notwendigen Maßnahmen des Masterplans Schulen zu konzentrieren. A. Havlat - 5 -

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