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Antrag der FDP-Fraktion vom 21.04.2026 hier: Neubau des Laubenganges am HHG - Maßnahme 26-33-000593
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Kreisstadt Mettmann |
| Datum | 2026-09-08 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die FDP-Fraktion beantragt den Neubau des Laubenganges am Heinrich-Heine-Gymnasium (Maßnahme 26-33-000593). Die Verwaltung ermittelte Kosten von etwa 225.000 € (Trapezblechdach) bis 295.000 € (mit Gründach) für die rund 500 m² Überdachung. Die Verwaltung empfiehlt Ablehnung, da der Laubengang für den ordnungsgemäßen Schulbetrieb nicht erforderlich ist und verfügbare Mittel prioritär für notwendige Maßnahmen des Masterplans Schulen genutzt werden sollten. Ein Beschluss ist nicht dokumentiert.
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Dokument
Extrahierter Text
KREISSTADT METTMANN
Der Bürgermeister Drucksachennummer
Fraktionsantrag
Dezernat 3 Planung, Bau,
öffentlich x 164.5/2026
Betrieb
Wilmsen, Jürgen nicht öffentlich
Gremium: TOP-NR: Datum:
Ausschuss für Planen, Umwelt und Bauen 4.a 16.09.2026
Antrag der FDP-Fraktion vom 21.04.2026
hier: Neubau des Laubenganges am HHG - Maßnahme 26-33-000593
Finanzielle Auswirkungen
Kosten (einschließl. MWSt.)
Produkt 03.03.05 Gymnasien
Haushaltsjahr 2026
Folgekosten
Mittel stehen im Haushalt zur Verfügung ja nein
Deckungsvorschlag
Fördermittel:
Anmerkung der Stadtkämmerin:
Personelle Auswirkungen:
☐
Pflichtaufgabe ohne Gestaltungsspielraum (= A-Leistung)
☐
Pflichtaufgabe mit Gestaltungsspielraum (= B-Leistung)
☒
Freiwillige Aufgabe (= C-Leistung)
Klima / Umweltrelevanz
BESCHLUSSVORSCHLAG
Nach dem Ergebnis der Beratung.
164.5/2026
Abstimmungsergebnis:
Ja Nein Enthaltungen
CDU
FDP
M.U.T
Die Grünen
SPD
AfD
Zur Sache!ME
Trox (fraktionslos)
Frau Dr. Lenz (fraktionslos)
Schuh (fraktionslos)
Bürgermeister
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Verwaltungserläuterung:
Ergänzende Verwaltungserläuterung zu den voraussichtlichen Kosten
Die Verwaltung hat für einen möglichen Neubau des Laubenganges am Heinrich-Heine-
Gymnasium eine erste überschlägige Kostenermittlung vorgenommen. Nach dem derzeitigen
Vorentwurf beträgt die zu überdachende Fläche rund 500 m². Da der Laubengang im Verlauf
unterschiedlich breit ausgebildet werden soll, erfolgt die Kostenermittlung flächenbezogen.
Für die weitere Betrachtung werden zwei Ausführungsvarianten zugrunde gelegt:
- eine verzinkte und beschichtete Stahltragkonstruktion mit Trapezblechdach sowie
- eine entsprechende Konstruktion mit zusätzlichem extensivem Gründachaufbau.
Eine ergänzende Nutzung der Dachfläche für Photovoltaik wird nicht weiterverfolgt. Aufgrund der
unmittelbar angrenzenden und vor dem möglichen Laubengang stehenden Bäume ist mit einer
erheblichen Verschattung der Dachfläche zu rechnen. Eine Photovoltaikanlage erscheint an
diesem Standort daher weder technisch noch wirtschaftlich zielführend.
Für die Ausführung mit einem Trapezblechdach werden einschließlich der erforderlichen
Stahltragkonstruktion, der Fundamente, der Dachentwässerung, der Montage sowie der
Planungs- und Baunebenkosten Gesamtkosten von bis zu rund 450 €/m² (nach BKI 2026) brutto
angesetzt. Bezogen auf die vorgesehene Fläche von rund 500 m² ergibt sich daraus ein
gerundeter Kostenansatz von rund 225.000 € brutto.
Für eine Ausführung mit zusätzlichem extensivem Gründachaufbau werden Gesamtkosten von bis
zu rund 590 €/m² brutto angesetzt. Bei einer Fläche von rund 500 m² ergibt sich daraus ein
gerundeter Kostenansatz von rund 295.000 € brutto.
Die voraussichtlichen Mehrkosten der Gründachvariante gegenüber einer reinen
Trapezblecheindeckung betragen damit rund 70.000 € brutto.
Bei den genannten Beträgen handelt es sich um eine erste Kostenorientierung. Eine statische
Bemessung, eine konkretisierende Planung und eine Kostenberechnung nach DIN 276 liegen
bislang nicht vor. Um dem frühen Planungsstand und den damit verbundenen Unsicherheiten
angemessen Rechnung zu tragen, wurde der aktuell gültige untere Wert nach BKI 2026 zugrunde
gelegt.
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Kostenveränderungen können sich insbesondere aus den tatsächlichen Gründungsverhältnissen,
den Anschlüssen an den Gebäudebestand, der Dachentwässerung sowie den abschließenden
statischen und konstruktiven Anforderungen ergeben. Eine belastbare Kostenermittlung ist daher
erst im Zuge der weiteren Planung möglich.
Fazit
Die nunmehr vorliegenden Kostenansätze bestätigen die bereits in der ursprünglichen Vorlage
dargestellte Bewertung der Verwaltung. Für den ordnungsgemäßen Schulbetrieb am Heinrich-
Heine-Gymnasium ist ein Ersatzneubau des Laubenganges weder schulorganisatorisch noch
baulich zwingend erforderlich. Der Laubengang stellt vielmehr eine zusätzliche Komfort- und
Aufenthaltsqualität dar, die in vergleichbarer Form an den übrigen Mettmanner Schulen nicht
vorhanden ist.
Auch wenn eine solche Überdachung für die Schule zweifellos einen Mehrwert bieten würde, lässt
sich hieraus keine vorrangige Investitionsnotwendigkeit ableiten. Dies gilt insbesondere vor dem
Hintergrund, dass bei den übrigen Schulstandorten aufgrund der angespannten Haushaltslage
gegenwärtig grundsätzlich nur solche Maßnahmen umgesetzt werden können, die zur
Aufrechterhaltung des Schulbetriebs, zur Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen oder zur
Beseitigung konkreter baulicher und funktionaler Defizite zwingend erforderlich sind.
Vor diesem Hintergrund wäre es nur schwer vermittelbar, am Heinrich-Heine-Gymnasium für eine
zusätzliche, für den Schulbetrieb nicht notwendige Überdachung Haushaltsmittel in Höhe von
rund 230.000 € beziehungsweise bei einer Ausführung mit Gründach von rund 300.000 €
bereitzustellen, während an anderen Schulstandorten selbst fachlich begründete Wünsche wegen
fehlender finanzieller und personeller Kapazitäten zurückgestellt oder auf das unbedingt
erforderliche Maß begrenzt werden müssen.
Dies gilt umso mehr, als im Rahmen des Masterplans Schulen erhebliche Investitionen zu
bewältigen sind. Vorrang haben dabei insbesondere die Schaffung der erforderlichen Kapazitäten
für den schulischen Ganztag, die Deckung des Flächenbedarfs der Gesamtschule sowie die
Beseitigung bestehender funktionaler und baulicher Defizite. Auch am Heinrich-Heine-Gymnasium
selbst steht mit der Modernisierung der naturwissenschaftlichen Fachräume bereits eine für den
Unterricht unmittelbar relevante Maßnahme an.
Die Verwaltung hält daher an ihrer bisherigen Einschätzung fest, dass ein isolierter Ersatzneubau
des Laubenganges derzeit nicht sachgerecht priorisiert werden kann. Eine erneute Betrachtung
könnte allenfalls zu einem späteren Zeitpunkt im Zusammenhang mit einer übergeordneten
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Gesamtplanung für den Schulstandort und unter Berücksichtigung der dann bestehenden
finanziellen Rahmenbedingungen erfolgen.
Die Verwaltung empfiehlt daher, von einem Ersatzneubau des Laubenganges abzusehen und
die hierfür erforderlichen finanziellen und personellen Ressourcen auf die zwingend
notwendigen Maßnahmen des Masterplans Schulen zu konzentrieren.
A. Havlat
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Text aus PDF extrahiert