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Änderungsantrag der SPD-Fraktion, lfd. Nr. 069, zum Antrag 063

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeTrebur
Datum2026-09-11
DatenstufeNur Dokumente
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die SPD-Fraktion beantragt, dass der Gemeindevorstand ein Gesamtkonzept zur Reduzierung der Verkehrsbelastung im Ortskern Geinsheim erarbeitet, insbesondere für die L 3094 und L 3012/L 3096. Das Konzept soll Tempo-30-Zonen, Verkehrsüberwachung, mögliche Parkbeschränkungsaufhebungen und gestaffelte Maßnahmen umfassen, ohne Belastungen zu verlagern oder den ÖPNV zu beeinträchtigen. Grund sind zunehmende Schäden, Gesundheitsbelastungen und Sicherheitsrisiken durch Schwerlast- und Durchgangsverkehr sowie das Logistikzentrum.

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Extrahierter Text

AT069 Eingang: 28.08.2026 Sozialdemokratische Partei Deutschlands SPD-Fraktion Trebur E-Mail: [email protected] An den Vorsitzenden der Gemeindevertretung Herrn Dr. Uwe Zimmermann Herrngasse 3 65468 Trebur Mehmet Aslan Fraktionsvorsitzender SPD-Fraktion Änderungsantrag der SPD-Fraktion nach § 15 Abs. 2 GO zu AT063 Die Gemeindevertretung fordert den Gemeindevorstand auf, in Zusammenarbeit mit den übergeordneten Straßenverkehrsbehörden und zuständigen Stellen ein Konzept zu erarbeiten, wie die starke Belastung des Ortskerns von Geinsheim durch Schwerlast und Durchgangsverkehr kontrolliert und reduziert werden kann. Insbesondere ist die Verkehrsbelastung in der Durchfahrt der L 3094 (Oppenheimer und Wallerstädter Straße) sowie in der Treburer und Leeheimer Straße (L 3012 und L 3096) anzugehen. Dabei ist - darauf zu achten, dass die Belastung nicht nur innerhalb des Ortskernes (etwa von der Treburer Straße in die Oppenheimer und Wallerstädter Straße oder umgekehrt) verlagert und die Belange des ÖPNV nicht beeinträchtigt werden. - sowohl für die Oppenheimer Straße, beginnend hinter der Ortseinfahrt, als auch die Wallerstädter Straße bis hinter die Eimündung Lachenweg eine durchgehende Tempo 30 Beschränkung und vom Ortsende bis hinter die Einmündung Diamantstraße von Tempo 50 mit den zuständigen Straßenverkehrsbehörden zielführend zu prüfen. - der Einsatz von zusätzlichen stationären und mobilen Verkehrsüberwachungsanlagen zur Durchsetzung einzuplanen und mit den zuständigen Straßenverkehrsbehörden und beteiligten Stellen abzustimmen. - unter Berücksichtigung der Erkenntnisse der Unfallstatistik zu prüfen, ob an bestimmten Stellen auch eine Aufhebung von Parkbeschränkungen zur Entschleunigung des Verkehrs und Erhöhung der Sicherheit beitragen kann - zwischen kurz- und mittelfristig umsetzbaren Maßnahmen abzustufen und ein langfristiges Konzept zu erstellen Begründung: Die Anwohner des Ortskerns des Ortsteils Geinsheim haben unter immer stärker zunehmenden Verkehrsbelastungen zu leiden. Diese führten nicht nur zu vermehrten Gebäudeschäden, sondern stellen auch eine erheblichen Gesundheitsbelastung der Anwohner sowie Gefährdung von Fußgängern und Fahrradfahrenden sowie von Kindern auf dem Weg zu Kindergarten und Schule dar. Insbesondere bei Schwerlastern und beim Durchgangsverkehr in den Stoßzeiten stellen die Bürger fest, dass rücksichtsloses Fahren und überhöhte Geschwindigkeiten zunehmen. Durch das Logistikzentrum ist die Gesamtbelastung bereits erheblich gewachsen und wird weiter anwachsen. Hinzu kommt eine für die Zukunft absehbare erhebliche Ausweitung der Belastung durch den Kieslastverkehr. In den Sommermonaten kommen an den Wochenenden in der Wallerstädter-, Treburer-, Oppenheimer- und Leeheimer Straße ein erheblicher Freizeitverkehr mit einer enormen Steigerung der Lärmbelastung hinzu. Es macht daher keinen Sinn mit Einzelmaßnahmen, die in keinem Gesamtkonzept abgestimmt sind, Teilbereiche zu entlasten und dabei gleichzeitig andere bereits schon stark belastete Durchgangsstraßen im Ortskern noch mehr zu belasten. Vielmehr muss die Gesamtheit der Belastungen der Durchgangstraßen im Ortskern im Auge behalten bleiben. Darum sind Maßnahmen zur Disziplinierung des Verkehrs prioritär zu betrachten. Aufgrund der seit dem 11.10.2024 geltenden neuen Regelungen im StVG ließe sich eine durchgehende Tempobeschränkung wegen der hohen Schwerlastverkehrsbelastung mit Sicherheitsgründen wegen der engen Bürgersteige in der Oppenheimer Straße sowie der verstärkten Frequentierung der Wallerstädter Straße durch Kinder und Jugendliche als Weg zu den Kindertagestädten und der Grundschule begründen. Als zusätzliche Begründung können der Schutz der Gesundheit der Bevölkerung und der Lückenschluss zwischen den Tempo 30 Zonen in der Oppenheimer und Treburer Straße herangezogen werden. Kurz- und mittelfristige Perspektiven dürfen bei den Maßnahmen nicht hinter längerfristiger Planung hintanstehen. Der Fehler bei der Ansiedlung des Logistikzentrums, die zwar diskutierte aber nicht vorhandene Umgehungsstraße Trebur zur Grundlage des Verkehrskonzeptes für die Ansiedlung zu machen, darf nicht wiederholt werden. Die Realisierung der Umgehungsstraße ist immer noch nicht abzusehen. Die Folgen des nicht funktionierenden Verkehrskonzeptes für den LKW-Verkehr haben aber die Bürger von Trebur, Geinsheim und Wallerstädten seit der vollständigen Inbetriebnahme in 2019 jeden Tag zu spüren bekommen. SPD-Fraktion in der Gemeindevertretung Trebur Fraktionsvorsitzender Mehmet Aslan

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