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Antrag der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Neuenhaus - sozialer Wohnungsbau
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Samtgemeinde Neuenhaus |
| Datum | 2026-09-29 geplant |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die SPD-Fraktion beantragt Maßnahmen zum sozialen Wohnungsbau in Neuenhaus, um bis 2035 einen Bedarf von 160 Wohnungen zu decken. Die Verwaltung berichtet von bisherigen Erfolgen (40 Wohnungen geschaffen), laufenden Gesprächen mit der GEWO/Nordhorn und geplanten Projekten (14 Wohnungen im Thesingfeld, davon 6 gefördert). Sie sieht Herausforderungen durch unzureichende Förderprogramme und schwierige Rahmenbedingungen. Der Rat soll die Vorlage zur Kenntnis nehmen und das weitere Vorgehen beraten.
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Dokument
Extrahierter Text
Stadt
Neuenhaus Beschlussvorlage
öffentlich
Amt Aktenzeichen Datum Drucksache-Nr. Bezugs-Nr.
FB1 11124 27.08.2026 2026/0254
Beratungsfolge Sitzungstermin
Verwaltungsausschuss 16.09.2026
Rat der Stadt Neuenhaus 29.09.2026
TOP-Bezeichnung:
Antrag der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Neuenhaus - sozialer Wohnungsbau
Beschlussvorschlag:
Die Ausführungen der Vorlage werden zur Kenntnis genommen. Das weitere Vorgehen ist zu
beraten.
Problembeschreibung/Begründung:
Die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Neuenhaus hat einen Antrag zum Thema sozialer
Wohnungsbau gestellt. Dieser ist als Anlage beigefügt. Auf die einzelnen Punkte wird
nachfolgend eingegangen.
I. Sachstand:
Vorab ist in der Angelegenheit mitzuteilen, dass es sich um eine gesellschaftspolitisch sehr
wichtige Thematik handelt. So wurde die Notwendigkeit bereits deutlich aus der Fortschreibung
des Wohnraumversorgungskonzeptes, das dem VA seinerzeit vorgestellt wurde. Daraus ergibt
sich insgesmat ein Bedarf an bis zu 160 Wohnungen im Bereich des sozialen Wohnungsbaus bis
2035. Bekanntlich hat die Stadt Neuenhaus vor einiger Zeit eine (leider erfolglose) Initiative
ergriffen, gemeinsam mit den Niedergrafschafter Samtgemeinden und Gemeinden sowie dem
Landkreis eine Wohnungsbaugesellschaft zu gründen.
Zur Schaffung von preisgebundenem Wohnraum kamen bisher verschiedene Modelle zur
Anwendung:
- Geförderter Wohnungsbau nach Nds. Wohnraumfördergesetz (also unter
Inanspruchnahme von Fördermitteln bzw. Förderdarlehen)
- Langfristige Mietmodelle, die auf Mieten nach Nds. Wohnraumfördergesetz Bezug
nehmen
- Sonstige Vertragliche langfristige Vereinbarungen über Mieten die Bezug nehmen auf
Nds. Wohnraumfördergesetz
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Insgesamt sind in den vergangenen Jahren so 40 Wohnungen geschaffen worden (bzw. im Bau
befindlich) mit entsprechender Mietpreisbindung. Mehr als in jeder anderen Gemeinde der
Grafschaft (bezogen auf die Bevölkerung).
Dennoch gibt es nach wie vor hohen Bedarf. Aus diesem Grunde hat auch der Landkreis auf
Bitten insb. der Stadt Neuenhaus das Thema untersuchen lassen, nachdem die Bemühungen der
Stadt zur Gründung einer Gesellschaft in der Niedergrafschaft erfolglos waren. Die Ergebnisse
dieser durch die Fa. empirica unternommenen Untersuchung wurden dem VA im April
vorgestellt (empirica-Gutachten).
In den vergangenen Monaten wurde mit der GEWO/Nordhorn zur Thematik gesprochen. Dort
gibt es Interesse an der Verwirklichung von Projekten auch in Neuenhaus, wenn die Kapazitäten
dies zulassen und eine Wirtschaftlichkeit gegeben ist. Die Gespräche sollen nach Neubildung der
Räte fortgesetzt werden.
Insgesamt ist Enttäuschung der sozial orientierten Wohnungswirtschaft festzustellen, da die
Förderprogramme nicht auskömmlich sind und auch die sonstigen Rahmenbedingungen
(Baupreise, Grundstücke) dem sozialen Wohnungsbau nicht zuträglich sind. Aktuell ist auch in
der Grafschaft von verschiedenen Seiten Zurückhaltung festzustellen.
Letztlich wirkt auch der Bauturbo (noch) nicht. Auf das Beispiel Hoffbeckenweg wird hierbei
hingewiesen.
II. Konkrete Projekte im Vorlauf:
Im Bereich Thesingfeld ist es zudem gelungen, dass in Kürze ein Vertrag mit einem Investor
über drei Grundstück abgeschossen wird, damit insgesamt 14 Wohnungen (davon 6 gefördert)
entstehen.
Die Vergabe eines Grundstücks in Hilten für den sozialen Wohnungsbau ist bislang leider
erfolglos geblieben. Weitere Grundstücke stehen im Herbst/Winter zur Vergabe an. Hier soll ein
erneuter Anlauf erfolgen. Da diese Grundstücke intensiver und damit voraussichtlich
wirtschaftlicher bebaut werden können, erscheint dieser Ansatz erfolgversprechend. Es gibt nach
wie vor Interessenten für Investitionen in das Thema sozialer Wohnungsbau.
III. Bezugnahme auf den Antrag:
Ohne derzeit näher auf die einzelnen Punkte des Antrags eingehen zu wollen darf angemerkt
werden, dass zu
Punkt 2 (Aufhebung und Anpassung veralteter Bebauungspläne) sich schnelle Erfolge aufgrund
der Komplexität solcher Verfahren und voraussichtlichen Widerstands aus der
Umgebungsbebauung wohl nicht erzielen lassen. Hier sei nur daran erinnert, dass immer wieder
bei alten B-Plänen auch die fehlenden Regelungen zur Begrenzung von Wohneinheiten
ausgenutzt wurden – mit den oben beschriebenen Folgen (z.B. die mehrgeschossige intensive
Bebauung in gewachsenen Einfamilienhausstrukturen wie der Grafenstraße, Kolberger Straße).
Punkt 3 (Vergünstigte Abgabe geeigneter Grundstücke) auch bedacht werden muss, dass die
GEG den Verkauf durchführt, dass also dann entweder die GEG in anderen Bereichen einen
höheren Verkaufspreis nehmen müsste oder aber der „Verlust“ durch die Stadt auszugleichen
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wäre. In jedem Fall müsste dies in einer Gesellschafterversammlung der GEG diskutiert und
entschieden werden.
Punkt 4 (Kooperation mit geeigneter Wohnungsbaugesellschaft) eine Kooperation mit vielen
verschiedenen Akteuren ständig erfolgt und stets auch das Thema mitbedacht wird. Darüber wird
stetig durch die Verwaltung berichtet. Dabei ist aber zu beachten, dass nicht alle Vorhabenträger
berechtigt sind, Förderanträge zu stellen.
In der Begründung zum Antrag wird aufgeführt, dass die Stadt über diverse geeignete
Grundstücke verfügt. Diese sind der Verwaltung nicht bekannt. Aus diesem Grund wird um die
Benennung dieser Flächen durch die antragstellende Fraktion gebeten, damit eine sachgerechte
Prüfung erfolgen kann.
Der Vollständigkeit halber sind als Anlagen aktuelle Artikel aus dem Politikjournal Rundblci
zum Thema der Genossenschaften „Teufelskreis beim Bauen – warum neue Genossenschaften
kaum eine Chance haben“ sowie zur aktuellen Problematik beim geförderten Wohnungsbau
„Weniger Neubauten, weniger Förderung…“ beigefügt.
Bauturbo wirkt in Neuenhaus nicht – Beispiel Hoffbeckenweg
Finanzielle Entscheidungsgrundlage:
Auswirkungen: Nein
Euro
Veranschlagung: Lfd. Verwaltungstätigkeit
Ansatz: Die Mittel sind überplanmäßig bereitzustellen.
Deckungsvorschlag: Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben.
Michael Kramer
Stadtdirektor Sachbearbeiter(in)
Text aus PDF extrahiert