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Antrag der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Neuenhaus - sozialer Wohnungsbau

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeSamtgemeinde Neuenhaus
Datum2026-09-29 geplant
DatenstufeNur Dokumente
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die SPD-Fraktion beantragt Maßnahmen zum sozialen Wohnungsbau in Neuenhaus, um bis 2035 einen Bedarf von 160 Wohnungen zu decken. Die Verwaltung berichtet von bisherigen Erfolgen (40 Wohnungen geschaffen), laufenden Gesprächen mit der GEWO/Nordhorn und geplanten Projekten (14 Wohnungen im Thesingfeld, davon 6 gefördert). Sie sieht Herausforderungen durch unzureichende Förderprogramme und schwierige Rahmenbedingungen. Der Rat soll die Vorlage zur Kenntnis nehmen und das weitere Vorgehen beraten.

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Stadt Neuenhaus Beschlussvorlage öffentlich Amt Aktenzeichen Datum Drucksache-Nr. Bezugs-Nr. FB1 11124 27.08.2026 2026/0254 Beratungsfolge Sitzungstermin Verwaltungsausschuss 16.09.2026 Rat der Stadt Neuenhaus 29.09.2026 TOP-Bezeichnung: Antrag der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Neuenhaus - sozialer Wohnungsbau Beschlussvorschlag: Die Ausführungen der Vorlage werden zur Kenntnis genommen. Das weitere Vorgehen ist zu beraten. Problembeschreibung/Begründung: Die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Neuenhaus hat einen Antrag zum Thema sozialer Wohnungsbau gestellt. Dieser ist als Anlage beigefügt. Auf die einzelnen Punkte wird nachfolgend eingegangen. I. Sachstand: Vorab ist in der Angelegenheit mitzuteilen, dass es sich um eine gesellschaftspolitisch sehr wichtige Thematik handelt. So wurde die Notwendigkeit bereits deutlich aus der Fortschreibung des Wohnraumversorgungskonzeptes, das dem VA seinerzeit vorgestellt wurde. Daraus ergibt sich insgesmat ein Bedarf an bis zu 160 Wohnungen im Bereich des sozialen Wohnungsbaus bis 2035. Bekanntlich hat die Stadt Neuenhaus vor einiger Zeit eine (leider erfolglose) Initiative ergriffen, gemeinsam mit den Niedergrafschafter Samtgemeinden und Gemeinden sowie dem Landkreis eine Wohnungsbaugesellschaft zu gründen. Zur Schaffung von preisgebundenem Wohnraum kamen bisher verschiedene Modelle zur Anwendung: - Geförderter Wohnungsbau nach Nds. Wohnraumfördergesetz (also unter Inanspruchnahme von Fördermitteln bzw. Förderdarlehen) - Langfristige Mietmodelle, die auf Mieten nach Nds. Wohnraumfördergesetz Bezug nehmen - Sonstige Vertragliche langfristige Vereinbarungen über Mieten die Bezug nehmen auf Nds. Wohnraumfördergesetz - 2 - Insgesamt sind in den vergangenen Jahren so 40 Wohnungen geschaffen worden (bzw. im Bau befindlich) mit entsprechender Mietpreisbindung. Mehr als in jeder anderen Gemeinde der Grafschaft (bezogen auf die Bevölkerung). Dennoch gibt es nach wie vor hohen Bedarf. Aus diesem Grunde hat auch der Landkreis auf Bitten insb. der Stadt Neuenhaus das Thema untersuchen lassen, nachdem die Bemühungen der Stadt zur Gründung einer Gesellschaft in der Niedergrafschaft erfolglos waren. Die Ergebnisse dieser durch die Fa. empirica unternommenen Untersuchung wurden dem VA im April vorgestellt (empirica-Gutachten). In den vergangenen Monaten wurde mit der GEWO/Nordhorn zur Thematik gesprochen. Dort gibt es Interesse an der Verwirklichung von Projekten auch in Neuenhaus, wenn die Kapazitäten dies zulassen und eine Wirtschaftlichkeit gegeben ist. Die Gespräche sollen nach Neubildung der Räte fortgesetzt werden. Insgesamt ist Enttäuschung der sozial orientierten Wohnungswirtschaft festzustellen, da die Förderprogramme nicht auskömmlich sind und auch die sonstigen Rahmenbedingungen (Baupreise, Grundstücke) dem sozialen Wohnungsbau nicht zuträglich sind. Aktuell ist auch in der Grafschaft von verschiedenen Seiten Zurückhaltung festzustellen. Letztlich wirkt auch der Bauturbo (noch) nicht. Auf das Beispiel Hoffbeckenweg wird hierbei hingewiesen. II. Konkrete Projekte im Vorlauf: Im Bereich Thesingfeld ist es zudem gelungen, dass in Kürze ein Vertrag mit einem Investor über drei Grundstück abgeschossen wird, damit insgesamt 14 Wohnungen (davon 6 gefördert) entstehen. Die Vergabe eines Grundstücks in Hilten für den sozialen Wohnungsbau ist bislang leider erfolglos geblieben. Weitere Grundstücke stehen im Herbst/Winter zur Vergabe an. Hier soll ein erneuter Anlauf erfolgen. Da diese Grundstücke intensiver und damit voraussichtlich wirtschaftlicher bebaut werden können, erscheint dieser Ansatz erfolgversprechend. Es gibt nach wie vor Interessenten für Investitionen in das Thema sozialer Wohnungsbau. III. Bezugnahme auf den Antrag: Ohne derzeit näher auf die einzelnen Punkte des Antrags eingehen zu wollen darf angemerkt werden, dass zu Punkt 2 (Aufhebung und Anpassung veralteter Bebauungspläne) sich schnelle Erfolge aufgrund der Komplexität solcher Verfahren und voraussichtlichen Widerstands aus der Umgebungsbebauung wohl nicht erzielen lassen. Hier sei nur daran erinnert, dass immer wieder bei alten B-Plänen auch die fehlenden Regelungen zur Begrenzung von Wohneinheiten ausgenutzt wurden – mit den oben beschriebenen Folgen (z.B. die mehrgeschossige intensive Bebauung in gewachsenen Einfamilienhausstrukturen wie der Grafenstraße, Kolberger Straße). Punkt 3 (Vergünstigte Abgabe geeigneter Grundstücke) auch bedacht werden muss, dass die GEG den Verkauf durchführt, dass also dann entweder die GEG in anderen Bereichen einen höheren Verkaufspreis nehmen müsste oder aber der „Verlust“ durch die Stadt auszugleichen - 3 - wäre. In jedem Fall müsste dies in einer Gesellschafterversammlung der GEG diskutiert und entschieden werden. Punkt 4 (Kooperation mit geeigneter Wohnungsbaugesellschaft) eine Kooperation mit vielen verschiedenen Akteuren ständig erfolgt und stets auch das Thema mitbedacht wird. Darüber wird stetig durch die Verwaltung berichtet. Dabei ist aber zu beachten, dass nicht alle Vorhabenträger berechtigt sind, Förderanträge zu stellen. In der Begründung zum Antrag wird aufgeführt, dass die Stadt über diverse geeignete Grundstücke verfügt. Diese sind der Verwaltung nicht bekannt. Aus diesem Grund wird um die Benennung dieser Flächen durch die antragstellende Fraktion gebeten, damit eine sachgerechte Prüfung erfolgen kann. Der Vollständigkeit halber sind als Anlagen aktuelle Artikel aus dem Politikjournal Rundblci zum Thema der Genossenschaften „Teufelskreis beim Bauen – warum neue Genossenschaften kaum eine Chance haben“ sowie zur aktuellen Problematik beim geförderten Wohnungsbau „Weniger Neubauten, weniger Förderung…“ beigefügt. Bauturbo wirkt in Neuenhaus nicht – Beispiel Hoffbeckenweg Finanzielle Entscheidungsgrundlage: Auswirkungen: Nein Euro Veranschlagung: Lfd. Verwaltungstätigkeit Ansatz: Die Mittel sind überplanmäßig bereitzustellen. Deckungsvorschlag: Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben. Michael Kramer Stadtdirektor Sachbearbeiter(in)

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