Startseite › Rodenbach › Antrag
Fraktionsantrag: Prüfantrag Kinderbürgermeister (FDP-Fraktion)
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Rodenbach |
| Datum | 2026-09-17 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die FDP-Fraktion beantragt, dass der Gemeindevorstand prüft, wie ein „Kinderbürgermeister" in Rodenbach implementiert werden kann. Das Amt soll für 10- bis 15-Jährige durch demokratische Wahl für ein Jahr vergeben werden. Aufgaben umfassen die Bewertung von Spielplätzen, Organisation von Veranstaltungen und regelmäßigen Austausch mit dem Bürgermeister. Die Prüfung soll organisatorische, rechtliche und finanzielle Rahmenbedingungen klären, dabei Fördermittel des Bundesprogramms „Demokratie leben!" nutzen und externe Partner wie das Deutsche Kinderhilfswerk einbeziehen.
Automatisch aus dem Quelldokument zusammengefasst. Wichtige Details bitte immer im Originaldokument unten prüfen.
Dokument
Extrahierter Text
Vorlage an die Gemeindevertretung Rodenbach
Amt / Aktenzeichen Datum Drucksache Nr.
Amt für Familie, Senioren und Soziales A50 01.09.2026 A 2026/011
Betreff
Fraktionsantrag: Prüfantrag Kinderbürgermeister (FDP-Fraktion)
Anlage
Originalantrag - Prüfantrag Kinderbürgermeister FDP-Fraktion)
Beschlussvorschlag
Der Gemeindevorstand wird beauftragt zu prüfen, unter welchen organisatorischen,
rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen das Projekt eines „Kinderbürgermeisters“
(m/w/d) in der Gemeinde Rodenbach implementiert werden kann.
Hilfestellung gibt es u. a. auf der Seite des „Deutschen Kinderhilfswerks“: Auch die Stadt
Erlensee gibt bestimmt gerne Ratschläge, da es dort bereits im 2. Jahr einen
Kinderbürgermeister gibt.
Dabei sollen insbesondere folgende Eckpunkte Berücksichtigung finden:
1. Zielgruppe und Amtszeit: Das passive Wahlrecht gilt für alle in Rodenbach
wohnhaften Kinder und Jugendlichen im Alter von 10 bis 15 Jahren. Die Wahl erfolgt
demokratisch für eine Amtszeit von einem Jahr.
2. Direkte Demokratie & Beteiligung: Zum Wahlverfahren werden alle Kinder und
Jugendlichen der entsprechenden Altersklasse in der Gemeinde direkt und persönlich
angeschrieben, um ein Höchstmaß an Transparenz und Teilhabe zu sichern.
3. Schulische Einbindung: Die ortsansässige Schule solle aktiv in die Informations- und
Vorbereitungsphase der Wahl eingebunden werden, um politische Bildung praxisnah
zu vermitteln.
4. Professionelle Begleitung: Das Projekt wird durch die kommunale Jugendarbeit
sowie externe Partner (z. B. Kinderschutzbund, große Wohlfahrtsverbände, Deutsches
Kinderhilfswerk, etc.) organisatorisch und pädagogisch intensiv begleitet, um die
gewählten Vertreter fachlich zu stützen.
5. Austausch mit der Verwaltungsspitze: Es wird eine regelmäßige, strukturierte
Besprechung zwischen dem Kinderbürgermeister und dem amtierenden Bürgermeister
der Gemeinde Rodenbach festgeschrieben, um den Anliegen der Jugend Gehör zu
verleihen.
6. Finanzierung und Budgetierung: Für die Umsetzung des Projekts, einschließlich der
Wahlkoordination und jugendgerechter Informationsmaterialien, werden die
notwendigen Haushaltsmittel ermittelt. Hierbei soll vorrangig die Inanspruchnahme
von Fördermitteln aus dem Bundesprogramm „Demokratie leben!“ geprüft werden,
um den kommunalen Haushalt zu entlasten.
Zur Tagesordnung des Gemeindevorstandes: Bürgermeister/Beigeordnete(r)
Begründung zur Drucksache A 2026/011 Seite 1
7. Aufgabenbereiche und Kernkompetenzen: Zu den primären Aufgaben des
Kinderbürgermeisters sollen insbesondere folgende Tätigkeiten gehören:
• Infrastruktur im Blick: Regelmäßige Überprüfung und Bewertung der
kommunalen Spielplätze und Freizeitanlagen aus Sicht der Kinder.
• Event-Gestaltung: Organisation von altersgerechten Veranstaltungen und
Aktivitäten, die den Interessen und dem Spaß der Kinder und Jugendlichen in
Rodenbach entsprechen.
• Niedrigschwellige Ansprechperson: Einrichtung fester Kommunikationskanäle für
die Jugend (z. B. durch einen eigenen physischen Briefkasten im Rathaus und eine
offizielle E-Mail-Adresse).
• Orientierung schaffen: Federführende Mitwirkung bei der Erstellung und
Aktualisierung eines digitalen oder gedruckten Kinderstadtplans für Rodenbach.
Begründung zur Drucksache A 2026/011 Seite 1
Gemäß § 4c HGO soll die Gemeinde bei Planungen und Vorhaben, die die Interessen von
Kindern und Jugendlichen berühren, diese in angemessener Weise beteiligen. Hierzu soll die
Gemeinde geeignete Verfahren entwickeln und durchführen. Gemäß § 8c HGO können
Kindern und Jugendlichen in ihrer Funktion als Vertreter von Kinder- und Jugendinitiativen
in den Gremien der Gemeinde Anhörungs-, Vorschlags- und Redemöglichkeiten eingeräumt
werden.
Die frühzeitige Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an demokratischen Prozessen ist
ein wesentlicher Baustein für eine lebendige und zukunftsorientierte Kommunalpolitik. Die
FDP-Fraktion sieht im Modell des Kinderbürgermeisters eine zeitgemäße Möglichkeit, junge
Menschen für die Mitgestaltung ihres direkten Lebensumfeldes in Rodenbach zu begeistern.
Mit der Einführung eines Kinderbürgermeisters schaffen wir eine dauerhafte Plattform, die es
jungen Menschen ermöglicht, ihre Interessen direkt, greifbar und wirksam in die
Gemeindepolitik einzubringen.
Durch das persönliche Anschreiben aller Kinder im Alter von 10 bis 15 Jahren garantieren wir
Chancengleichheit und wecken das Interesse abseits klassischer politischer Strukturen. Die
enge Verzahnung mit den Schulen bringt die Demokratie direkt in den Alltag der
Jugendlichen.
Konkrete Aufgaben wie die Überprüfung von Spielplätzen, die Mitgestaltung eines
Kinderstadtplans oder das Schaffen eigener Kommunikationswege (wie E-Mail und
Briefkasten)
zeigen, dass dieses Amt einen praktischen Nutzen für die gesamte Gemeinde stiftet.
Dies fördert nicht nur das Verständnis für demokratische Abläufe und die politische Bildung
vor Ort, sondern stärkt auch die Identifikation der jüngeren Generation mit ihrer
Heimatgemeinde Rodenbach.
Damit die Jugendlichen mit ihrer neuen Aufgabe nicht überfordert werden, ist eine
kontinuierliche pädagogische Betreuung essenziell. Der direkte Draht zum Bürgermeister
über regelmäßige Berichterstattungen stellt sicher, dass die erarbeiteten Ideen (z. B. zur
Gestaltung von Freizeitflächen oder sicheren Schulwegen) direkt in die Verwaltung
einfließen. Durch die erfolgreichen Praxisbeispiele aus anderen Kommunen, wie der
Nachbarstadt Erlensee, wird deutlich, dass ein solches Projekt einen echten Mehrwert für das
kommunale Zusammenleben bietet. Ein Prüfantrag ist der richtige Schritt, um die
Machbarkeit und die konkreten Rahmenbedingungen für Rodenbach verlässlich zu ermitteln.
Langfristig kann aus den gesammelten Erfahrungen ein dauerhafter Kinder- und Jugendbeirat
als feste Institution in unserer Gemeinde erwachsen.
Finanzierungsvorschlag:
Die Kosten des Antrages sind im Rahmen der allgemeinen Verwaltungskosten abgedeckt.
Text aus PDF extrahiert