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Antrag der CDU-Fraktion; "Antrag zur Diskussion und ggf. anschließender Abstimmung zur zukünftigen Gebührenregelung der Nachmittagsbetreuung an den Grundschulen der VG NPFL"
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Rockenhausen |
| Datum | 2026-09-21 geplant |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die CDU-Fraktion beantragt, die Gebühren für Nachmittagsbetreuung ab Schuljahr 2027/2028 zu erhöhen (10€ auf 20€ bzw. 20€ auf 40€). Einkommensschwache Familien (unter 2.700€ netto/Monat) erhalten Ermäßigung (15€/30€), Familien mit 3+ Kindern zahlen nur für zwei. Begründet wird dies mit dem Defizit der Betreuung und der Notwendigkeit, Kosten mit anderen Verbandsgemeinden auszugleichen. Eltern sollen frühzeitig informiert werden.
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Dokument
Extrahierter Text
Antrag zur Diskussion und ggf. anschließender Abstimmung zur zukünftigen
Gebührenregelung der Nachmittagsbetreuung an den Grundschulen der VG NPFL
Sachverhalt
In der Sitzung des Schulträgerausschusses vom 05.05.26 legte die Verwaltung einen Vorschlag mit
einer 50 % Erhöhung der Gebühren für die Nachmittagsbetreuung vor. Seitens der CDU wurde in
der Sitzung jedoch eine einkommensabhängige Staffelung vorgeschlagen, der der Ausschuss
einstimmig mit 2 Enthaltungen folgte. Der VG Rat folgte in seiner Sitzung am 12.05.26 der
Empfehlung.
Am 19.05.26 erging seitens der VG ein Schreiben an die Eltern und Erziehungsberechtigten der
Kinder der Grundschulen, mit der Aufforderung, binnen 12 Tagen (01.06) mitzuteilen, ob man von
seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen wolle, ansonsten bis 05.06. den
Einkommensnachweis zu erbringen habe, weil sodann der Höchstsatz eingefordert würde.
Da auf Grund der Feiertagsphase (Pfingsten/Fronleichnam) die Zeitspanne zwischen Erhalt des VG-
Schreibens und Weitergabe an die Eltern (27.06.) und der Nutzung des Sonderkündigungsrechtes
(01.06) nur 2 Arbeitstage betrug, folgte eine Welle der Kündigungen, augenscheinlich wegen der
Einkommensnachweise und der für viele drastischen Erhöhung. In seiner Sitzung am 18.06. machte
der Ausschuss dann den Beschluss rückgängig, um für das Schuljahr 26/27 die Gebühr auf
Vorjahresniveau zu belassen.
Antrag
Die CDU-Fraktion stellt folgenden Antrag zur Diskussion im Schulträgerausschuss:
Beginnend mit dem Schuljahr 2027/2028 werden die Gebühren für die Nachmittagsbetreuung bis
14.00 Uhr von 10,00 € auf 20,00 € und bis 16.00 Uhr von 20,00 € auf 40,00 € erhöht.
Bei Nachweis eines familienbezogenen Einkommens von unterhalb 2.700,00 Euro/netto pro Monat
(30.400,00 €/Jahr) wird der Betrag auf 15,00 €, bzw. 30,00 € ermäßigt.
Familien, bei den 3 und mehr Kinder im Schulzyklus sind, müssen nur für 2 Kinder die Gebühren
entrichten.
Nach Beschluss des Antrags sollte eine sofortige Information mit Wiedervorlage im Frühjahr 2027
an die Eltern und Erziehungsberechtigten ergehen.
Begründung:
Die Nachmittagsbetreuung ist eine freiwillige Leistung der VG und leider höchst defizitär. Mit dem
neu zu beschließendem Gebührensatz liegt die VG NPFL immer noch im Vergleich zu allen anderen
VG`s im Kreis im niedrigen Bereich (Bsp. Winnweiler: 30 €/60 €). Eine Erhöhung ist daher
unvermeidbar. Um die Verwaltung nicht mit zusätzlicher Arbeit zu belasten, wird somit von der
Staffelung nach Einkommensgrenzen Abstand genommen und ein einheitlicher Gebührensatz für
alle angestrebt. Einkommensschwächere Familien und/oder kinderreiche Familien werden entlastet.
Eine frühzeitige Information an die Familien ermöglicht es diesen, sich ggf. rechtzeitig um
Ersatzmaßnahmen zu bemühen.
Text aus PDF extrahiert