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Gem. Antrag der Bündnis 90/Die Grünen-Fraktion und CDU-Fraktion betreffend Veräußerung/Verpachtung Campingplatz

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeNauheim
Datum2026-09-28 geplant
DatenstufeNur Dokumente
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Bündnis 90/Die Grünen und CDU beantragen, den Campingplatz-Verwaltungsvertrag bis 31.12.2027 zu verlängern mit Option auf weitere Verlängerung bis 30.06.2028. Der Gemeindevorstand soll bis spätestens Ende 2026 zwei alternative Konzepte zur Zukunft des Platzes vorlegen: Verkauf oder Verpachtung zu marktüblichen Bedingungen. Grund ist, dass aktuelle Strukturen Entwicklungspotenziale blockieren; ein privater Eigentümer oder Pächter könnte mehr Handlungsspielraum nutzen, während die Gemeinde Kapazitäten freisetzt.

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Drucksachen-Nr. (ggf. Nachtragsvermerk) A-059/2026-2 Gemeinde Nauheim FD: Fachdienst Bauen, Liegenschaften und Umwelt Aktenzeichen: Antrag Beratungsfolge Termin TOP Ausschuss für Bau, Planung und Umwelt 23.09.2026 Haupt- und Finanzausschuss 28.09.2026 Gemeindevertretung 01.10.2026 Gem. Antrag der Bündnis 90/Die Grünen-Fraktion und CDU-Fraktion betreffend Veräußerung/Verpachtung Campingplatz Beschlussvorschlag: 1.Der Gemeindevorstand wird gebeten, den Vertrag mit dem aktuellen Verwalter bis zum 31.12.2027 zu verlängern. Gleichzeitig soll beiden Parteien bis 30.09.2027 eingeräumt werden, den Vertrag einvernehmlich ein weiteres Mal bis zum 30.06.2028 zu verlängern. 2.Der Gemeindevorstand wird gebeten, mit Einbringung des Haushalts 2027, spätestens jedoch in der letzten Sitzungsrunde 2026, folgende, alternativen Konzepte zur Beschlussfassung vorzulegen und beide Varianten für die Zukunft des Campingplatzes im Haushalt 2027 alternativ einzuarbeiten: a) Verkauf des Geländes b) Verpachtung des Geländes zu marktüblichen Rahmenbedingungen 3.Der Gemeindevorstand wird gebeten, der Gemeindevertretung spätestens zur Sitzungsrunde eine Übersicht mit folgenden Inhalten vorzulegen: a) Welche Hauptpflichten- und Tätigkeiten liegen bei der Gemeinde b) Welche Hauptpflichten- und Tätigkeiten liegen beim Verwalter Begründung: Die aktuellen Rahmenbedingungen für den derzeitigen Betrieb des Campingplatzes lassen weder aus gemeindlicher noch auch Verwaltersicht die Möglichkeit einer vollen Potentialausschöpfung zu. Der aktuelle Verwalter hat in den letzten Jahren unbestritten den Campingplatz positiv weiterentwickelt Er stößt aber in der Umsetzung weiterer Ideen an Grenzen, während die Gemeinde vor dem Hintergrund rechtlicher, kapazitativer und haushalterischer Einschränkungen eher bremsend als fördernd handeln kann. Um dieses Dilemma aufzulösen ist der gesamte oder zumindest größtmögliche Handlungsspielraum in die Hände eines Eigentümers (Verkauf) oder Pächters (Verpachtung) zu geben. Die in der Verwaltung dadurch freiwerdenden Arbeitskapazitäten können für dringend anstehende andere Tätigkeiten oder Projekte genutzt werden. Ebenso ergibt sich für die Gemeinde ein besser kalkulierbares Einnahme-/lnvestitionsmodell. Im Übrigen würde dem aktuellen Verwalter dadurch Planungssicherheit für sich selbst gegeben. Nauheim, 19.08.2026 Anlagen

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