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Gem. Antrag der Bündnis 90/Die Grünen-Fraktion und CDU-Fraktion betreffend Veräußerung/Verpachtung Campingplatz
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Nauheim |
| Datum | 2026-09-23 geplant |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und CDU beantragen, den Campingplatz-Verwaltungsvertrag bis 31.12.2027 zu verlängern, mit Option auf weitere Verlängerung bis 30.06.2028. Der Gemeindevorstand soll bis spätestens Ende 2026 zwei alternative Konzepte zur Beschlussfassung vorlegen: Verkauf oder Verpachtung des Geländes zu marktüblichen Bedingungen. Zusätzlich werden eine Übersicht der Gemeinde- und Verwalter-Pflichten sowie Informationen zu Handlungsspielraum-Limitierungen angefordert. Begründet wird dies mit unbefriedigender Potentialausschöpfung unter den aktuellen Rahmenbedingungen.
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Dokument
Extrahierter Text
Drucksachen-Nr. (ggf. Nachtragsvermerk)
A-059/2026-2
Gemeinde Nauheim
FD: Fachdienst Bauen, Liegenschaften und Umwelt Aktenzeichen:
Antrag
Beratungsfolge Termin TOP
Ausschuss für Bau, Planung und Umwelt 23.09.2026
Haupt- und Finanzausschuss 28.09.2026
Gemeindevertretung 01.10.2026
Gem. Antrag der Bündnis 90/Die Grünen-Fraktion und CDU-Fraktion betreffend Veräußerung/Verpachtung
Campingplatz
Beschlussvorschlag:
1.Der Gemeindevorstand wird gebeten, den Vertrag mit dem aktuellen Verwalter bis zum 31.12.2027 zu verlängern.
Gleichzeitig soll beiden Parteien bis 30.09.2027 eingeräumt werden, den Vertrag einvernehmlich ein weiteres Mal bis
zum 30.06.2028 zu verlängern.
2.Der Gemeindevorstand wird gebeten, mit Einbringung des Haushalts 2027, spätestens jedoch in der letzten
Sitzungsrunde 2026, folgende, alternativen Konzepte zur Beschlussfassung vorzulegen und beide Varianten für die
Zukunft des Campingplatzes im Haushalt 2027 alternativ einzuarbeiten:
a) Verkauf des Geländes
b) Verpachtung des Geländes zu marktüblichen Rahmenbedingungen
3.Der Gemeindevorstand wird gebeten, der Gemeindevertretung spätestens zur Sitzungsrunde eine Übersicht mit
folgenden Inhalten vorzulegen:
a) Welche Hauptpflichten- und Tätigkeiten liegen bei der Gemeinde
b) Welche Hauptpflichten- und Tätigkeiten liegen beim Verwalter
Begründung:
Die aktuellen Rahmenbedingungen für den derzeitigen Betrieb des Campingplatzes lassen weder aus gemeindlicher
noch auch Verwaltersicht die Möglichkeit einer vollen Potentialausschöpfung zu.
Der aktuelle Verwalter hat in den letzten Jahren unbestritten den Campingplatz positiv weiterentwickelt Er stößt aber
in der Umsetzung weiterer Ideen an Grenzen, während die Gemeinde vor dem Hintergrund rechtlicher, kapazitativer
und haushalterischer Einschränkungen eher bremsend als fördernd handeln kann.
Um dieses Dilemma aufzulösen ist der gesamte oder zumindest größtmögliche Handlungsspielraum in die Hände eines
Eigentümers (Verkauf) oder Pächters (Verpachtung) zu geben. Die in der Verwaltung dadurch freiwerdenden
Arbeitskapazitäten können für dringend anstehende andere Tätigkeiten oder Projekte genutzt werden. Ebenso ergibt
sich für die Gemeinde ein besser kalkulierbares Einnahme-/lnvestitionsmodell.
Im Übrigen würde dem aktuellen Verwalter dadurch Planungssicherheit für sich selbst gegeben.
Nauheim, 19.08.2026
Anlagen
Text aus PDF extrahiert