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Eigenstromnutzung mit Batteriespeichern städtischer PV Anlagen; Antrag der CDU- UWV vom 30.06.26
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Mechernich |
| Datum | 2026-09-22 geplant |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die CDU/UWV beantragt vom 30. Juni 2026, dass die Stadt Mechernich ihre selbst erzeugten Solarstrom (ca. 1 Mio. kWh/Jahr) stärker in eigenen Gebäuden nutzt statt extern zu beziehen (ca. 3 Mio. kWh/Jahr). Die Verwaltung soll ein Bilanzkreismodell mit dem Stromversorger e-Regio einrichten, das die Eigenerzeugung und den Verbrauch an verschiedenen Orten bilanziert. Dies ist wirtschaftlich sinnvoll, wenn die Einspeisevergütung unter 10 Cent/kWh liegt; jüngere Anlagen sollen in dieses Modell überführt werden, ggf. mit zusätzlichen Speichern. Der Ausschuss beschließt, die Verwaltung damit zu beauftragen.
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Dokument
Extrahierter Text
Stadt Mechernich V 0212/2026
Der Bürgermeister X öffentlich
nichtöffentlich
Datum: 07.09.2026
Ergebnis
An den ein- ja nein Enth.
stimmig
Betriebs-, Umwelt- und Energieausschuss am 22.09.2026 TOP 4
Eigenstromnutzung mit Batteriespeichern städtischer PV Anlagen;
Antrag der CDU- UWV vom 30.06.26
Kostenstelle/Konto HH-Ansatz (Euro) bisher verfügt (Euro)
Mittel stehen haushaltsrechtlich - nicht -
zur Verfügung.
Mittel werden überplanmäßig -
außerplanmäßig - bereitgestellt.
Deckungsvorschlag:
Bürgermeister: Erster Beigeordneter: Kämmerei:
gez. M. Fingel (08.09.2026 gez. T. Hambach (07.09.2026) gez. S. Mannz (07.09.2026)
Sachbearbeiter/in: Hambach, Thomas federführender Fachbereich: Dezernat 2 Fachbereich 5 :
(FB 4 bis 6) gez. C. Breuer (10.09.2026)
RPA: Gleichstellungsbeauftragte: Fachbereich :
Beschlussvorschlag für das letztentscheidende Gremium:
Die Verwaltung wird beauftragt für ihre Stromverträge im Bereich kommunaler Gebäude einen Bilanzkreis-
modell Strom errichten zu lassen und den eigenerzeugten Strom hierin, soweit wirtschaftlich sinnvoll, einzu-
bringen und in den kommunalen Gebäuden zu verwerten.
Begründung der Vorlage:
Die Stadt Mechernich betreibt eine Reihe von eigenen PV- Anlagen auf kommunalen Dächern. In Summe
werden so zurzeit rd. 1 Mio. kWh Strom erzeugt (siehe Anlage)
Andererseits benötigt die Stadt für den Betrieb ihrer kommunalen Anlagen (Gebäude, Straßenbeleuchtung,
Wasser/ Abwasserbeseitigung) in Summe rd. 3 Mio. KWh jährlich.
Der politische Antrag vom 30.06.26 der CDU/ UWV zielt darauf ab den eigenerzeugten Strom selbst zu nut-
zen und dafür weniger bis keinen Strom extern mehr zu beziehen. Dieser Gedanke ist grundsätzlich nicht
von der Hand zu weisen, wenn dies wirtschaftlich darstellbar ist.
Hierzu hat die Verwaltung ein Gespräch mit Vertretern der e-Regio geführt um über ein sog. Bilanzkreismo-
dell zu sprechen.
Dieses Bilanzkreismodell bedeutet, dass zum einen die erzeugte Energie ins Netz eingespeist wird und zum
anderen egal an welcher Stelle oder an gleicher Stelle der Strom in eigenen Objekten verbraucht wird.
Der beste Fall bestünde darin, dass an der gleichen Stelle wo der Strom verbraucht wird auch die Erzeu-
gung des Stroms erfolgt. Zudem müsste, damit dies gelingt, auch die zeitliche Verfügbarkeit des erzeugten
Stroms "just in time" gegeben sein. Dies ist so jedoch nicht gegeben und darstellbar, so dass immer das
Netz benötigt wird zum Bezug von Mindermengen oder Überschussmengen (ohne Stromspeicher)
Hierzu dient eben dieses v.g. Bilanzkreismodell. Der Strom wird auf Dächern oder Freiflächen selbst produ-
ziert und an anderer Stelle genutzt. Hier muss aber ebenfalls der Verbrauch und die Erzeugung zur gleichen
Zeit erfolgen.
Da die Stromnetzbetreiber erst zu geringen Teilen im Ausbau intelligenter Messsysteme sind, gibt es noch
keine flächendeckende Messung der Verbräuche im benötigten viertelstunden- Raster. Dennoch ist dies
lösbar, indem Nutzungsmodelle erstellt werden, wo Tagesverbräuche hinterlegt werden.
Zusammengefasst ist diese Lösung machbar und auch sinnvoll, wenn die Wirtschaftlichkeit gegeben ist.
Die Wirtschaftlichkeit ist gegeben, wenn der eigenerzeugte Strom günstiger ist, als der Stromeinkaufspreis.
Dabei zählt nicht der Gesamtpreis, sondern der Arbeitspreis. Zurzeit liegt dieser lt. e Regio etwas über 10
Cent. Demnach macht diese Regelung für städtische Anlagen Sinn, wo die Stadt unter 10 Cent Einspeise-
vergütung erhält.
Die Einspeisevergütungen der jeweiligen PV-Anlagen sind auf dem beigefügten Anhang ersichtlich. Da die
überwiegende Anzahl der städtischen PV- Anlagen weitaus höhere Einspeisevergütungen erzielen, macht
es bis zum Auslaufen der jeweiligen Einspeisegarantie keinen Sinn diese Anlagen zum Eigenverbrauch um-
zustellen.
Alle Anlagen die unterhalb dieses Wertes liegen (jüngste Anlagen) werden bereit Großteils zum Eigenver-
brauch genutzt bzw. können dann komplett zur Eigennutzung umgestellt werden. Insgesamt macht es bei
diesem Bilanzkreismodell sogar Sinn noch weitere Anlagen bis zur Höhe der eigenen Vollversorgung aus-
zubauen, wenn die Erstellungskosten unter diesen 10 Cent/ kWh zu erreichen ist.
Die Verwaltung wird hierzu ein Angebot zur Erstellung und den Betrieb über das Thema Bilanzkreismodell
einholen (Kann die Stadt selbst nicht einrichten und betreiben) und die Anlagen, die eine Einspeisevergü-
tung unter dem Grenzwert von 10 Cent (zurzeit) haben, in dieses Strombetriebsmodell einbringen. Des Wei-
teren wird geprüft inwieweit weitere Anlagen ggfls. mit Speicher zugebaut werden können bzw. müssen, um
in Richtung Vollversorgung zu gelangen.
Verbunden mit der Umstellung auf ein Bilanzkreismodell entfallen jedoch Einzelabrechnungen für jedes Ob-
jekt. Diese können lediglich per Nebenrechnung erstellt werden, da im Bilanzkreismodell eine Abrechnung
über alle Abnehmer zusammen erstellt wird (Eingang, Ausgang)
Vor abschließender Umsetzung, nach Vorlage aller Zahlen und des Betriebsangebotes, wird das Modell
nochmal konkret im Ausschuss vorgestellt.
Text aus PDF extrahiert