Startseite › Stadt Erftstadt › Antrag
Verbot von Schottergärten - Anregung nach § 24 GO NRW
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Stadt Erftstadt |
| Datum | 2026-09-15 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Ein Bürgerantrag fordert konsequente Umsetzung und Kontrolle bestehender Regelungen zu Schottergärten, Flächenversiegelung und Kunstrasen in Erftstadt zur Bekämpfung von Hitzeinseln und Hochwasserrisiken. Die Stadtverwaltung teilt die Ziele, verweist aber auf personelle Kapazitätsgrenzen für flächendeckende Kontrollen. Der Ausschuss folgt dem Antrag nicht vollumfänglich, setzt stattdessen auf Information, Sensibilisierung und interkommunale Zusammenarbeit mit informativem Informationsmaterial für Bürger.
Automatisch aus dem Quelldokument zusammengefasst. Wichtige Details bitte immer im Originaldokument unten prüfen.
Dokument
Extrahierter Text
STADT ERFTSTADT öffentlich
Die Bürgermeisterin B 256/2026
Az.: Amt: - 61 -
BeschlAusf.: - 61 -
Dezernat: - IV -
Datum: 10.09.2026
gez. Schulz, techni- gez. Weitzel
scher Beigeordneter Bürgermeisterin
Dezernat II Dezernat III Dezernat IV BM
gez. Lamberty @VLGEZ8@
Amtsleitung RPA Mitzeichnung weitere Betriebsleitung
Amtsleitung
Beratungsfolge Termin Bemerkungen
Ausschuss für Stadtentwicklung, Um-
15.09.2026 beschließend
welt und Landwirtschaft
Verbot von Schottergärten
Betrifft:
- Anregung nach § 24 GO NRW
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto:
Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt:
Ja Nein
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Landwirtschaft nimmt die Ausführungen der
Stadtverwaltung zur Kenntnis und folgt dem Bürgerantrag nicht in dem dargelegten Umfang.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die vorliegende Anregung gemäß § 24 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
regt eine konsequente Umsetzung und Kontrolle der bestehenden Regelungen zu Schottergärten,
vollständigen Flächenversiegelungen und Kunstrasen im privaten und öffentlichen Raum in Erft-
stadt an.
Die Auswirkungen zunehmender Hitzeperioden und Extremwetterereignisse verdeutlichen die Be-
deutung einer klimaangepassten und ökologisch nachhaltigen Gestaltung privater und öffentlicher
Freiflächen.
Versiegelte und stark mit Steinen oder Schotter gestaltete Flächen können sich bei hohen Tempe-
raturen erheblich aufheizen und die gespeicherte Wärme über einen längeren Zeitraum wieder an
die Umgebung abgeben. Dadurch kann die Entstehung lokaler Hitzeinseln begünstigt und die Auf-
enthaltsqualität in bebauten Bereichen beeinträchtigt werden. Begrünte und bepflanzte Flächen
können demgegenüber durch Verschattung und Verdunstung zur Verbesserung des Mikroklimas
beitragen.
Auch die Bedeutung der natürlichen Versickerung von Niederschlagswasser ist in diesem Zusam-
menhang hervorzuheben. Eine weitgehende Versiegelung von Grundstücksflächen kann die Versi-
ckerung von Regenwasser beeinträchtigen und damit sowohl bei Starkregenereignissen als auch
während längerer Trockenperioden negative Auswirkungen auf den Wasserhaushalt haben. Be-
grünte und möglichst wasserdurchlässige Flächen leisten daher einen wichtigen Beitrag zur Kli-
maanpassung, zur Verbesserung des Mikroklimas und zur Förderung der biologischen Vielfalt.
Die Stadtverwaltung teilt daher die Einschätzung, dass jeder entsiegelte und begrünte Quadratme-
ter einen Beitrag zur Klimaanpassung und zur Stärkung der ökologischen Widerstandsfähigkeit
des Stadtgebietes leisten kann. Dies gilt insbesondere auch vor dem Hintergrund der Erfahrungen
mit Extremwetterereignissen und der Hochwasserkatastrophe im Jahr 2021.
Zusammenarbeit und interkommunaler Erfahrungsaustausch
Die Stadt Erftstadt arbeitet bereits gemeinsam mit anderen Kommunen im Rahmen der Initiative
für mehr Artenvielfalt zusammen. Im Zuge dieser interkommunalen Zusammenarbeit wurde unter
anderem ein Informationsflyer entwickelt, der Bürger:innen über Möglichkeiten einer vielfältigen,
naturnahen und artenreichen Gestaltung ihrer Vorgärten informiert.
Der Flyer „Schottergarten – was tun?“ zeigt insbesondere Möglichkeiten auf, wie bereits vorhan-
dene Schotterflächen zurückgebaut und in begrünte, ökologisch wertvolle und dennoch pflege-
leichte Vorgärten umgestaltet werden können. Damit soll den Bürgerinnen und Bürgern nicht aus-
schließlich die bestehende Problematik aufgezeigt, sondern insbesondere auch eine konkrete Hil-
festellung für eine positive und umsetzbare Umgestaltung ihrer Grundstücksflächen angeboten
werden.
Ein Austausch mit anderen Kommunen und der Erfahrungsaustausch über unterschiedliche Vorge-
hensweisen, Kommunikationsstrategien und Möglichkeiten der Umsetzung werden grundsätzlich
als sinnvoll erachtet. Hierdurch können bestehende Ansätze weiterentwickelt und geeignete Maß-
nahmen für die örtlichen Gegebenheiten in Erftstadt identifiziert werden.
Herausforderungen bei Kontrolle und ordnungsrechtlicher Umsetzung
Die konsequente Überwachung und ordnungsrechtliche Durchsetzung der bestehenden Vorgaben
sind mit einem erheblichen personellen und zeitlichen Aufwand verbunden. Eine flächendeckende
Überprüfung sämtlicher Grundstücke und die Durchführung entsprechender bauordnungsrechtli-
cher Verfahren ist aufgrund der nicht vorhandenen personellen Kapazitäten derzeit nicht möglich.
Vor diesem Hintergrund setzt die Stadtverwaltung ergänzend zu den bestehenden bauordnungs-
rechtlichen Möglichkeiten auf Information, Sensibilisierung und gezielte Ansprache der Bürgerin-
nen und Bürger.
Ergänzende Maßnahmen: Information und Sensibilisierung
Die Stadtverwaltung verfolgt ergänzend zu den bestehenden ordnungsrechtlichen Möglichkeiten
eine verstärkte Strategie der Information, Sensibilisierung und Aufklärung.
- 2 -
Hierzu ist vorgesehen, Informationsschreiben gezielt an die Bürgerschaft zu verteilen. Mit diesen
Schreiben soll auf die rechtlichen Vorgaben zur Gestaltung der nicht überbauten Grundstücksflä-
chen sowie auf die ökologischen und klimatischen Auswirkungen von Schottergärten und stark ver-
siegelten Flächen aufmerksam gemacht werden.
Die Bürger:innen werden dabei insbesondere über die Vorgaben des § 8 Abs. 1 der Bauordnung
für das Land Nordrhein-Westfalen informiert. Danach sind die nicht überbauten Flächen bebauter
Grundstücke grundsätzlich wasseraufnahmefähig zu belassen oder herzustellen sowie zu begrü-
nen oder zu bepflanzen, soweit sie nicht für eine andere zulässige Nutzung, beispielsweise für not-
wendige Stellplätze oder Zuwegungen, benötigt werden.
Darüber hinaus wird auf die negativen Auswirkungen von Schotterflächen auf das örtliche Mikro-
klima, die Regenwasserversickerung und die Artenvielfalt hingewiesen. Gleichzeitig sollen kon-
krete Handlungsmöglichkeiten für eine schrittweise Umgestaltung bestehender Flächen aufgezeigt
werden.
Ziel dieses Vorgehens ist es, möglichst frühzeitig auf die Problematik aufmerksam zu machen und
Bürgerinnen und Bürger für eine naturnahe und klimaangepasste Gestaltung ihrer Grundstücke zu
sensibilisieren. Durch Information, Beratung und konkrete Hilfestellungen soll eine freiwillige Um-
gestaltung bestehender Schotterflächen gefördert werden.
Die Stadtverwaltung ist der Auffassung, dass dieser präventive und kommunikative Ansatz eine
sinnvolle Ergänzung zu den bestehenden bauordnungsrechtlichen und ordnungsbehördlichen
Handlungsmöglichkeiten darstellt. Gleichzeitig können durch eine gezielte Sensibilisierung der Be-
völkerung positive Veränderungen auch dort erreicht werden, wo eine flächendeckende Kontrolle
aufgrund der personellen Ressourcen nur eingeschränkt möglich ist.
Zusammenfassung
Zusammenfassend ist festzuhalten, dass die im Antrag dargestellten Auswirkungen von Schotter-
gärten und einer weitgehenden Flächenversiegelung auf Hitzeentwicklung, Regenwasserversicke-
rung, Hochwasservorsorge, Bodenfunktionen und Artenvielfalt zutreffend sind. Auch die Bedeu-
tung einer konsequenten Umsetzung der bestehenden gesetzlichen Vorgaben für die Klimaanpas-
sung wird grundsätzlich geteilt.
Die Stadt Erftstadt arbeitet bereits mit anderen Kommunen im Rahmen der Initiative für mehr Ar-
tenvielfalt zusammen und stellt den Bürger:innen mit dem gemeinsam entwickelten Informations-
material konkrete Hilfestellungen für die naturnahe und artenreiche Gestaltung ihrer Vorgärten zur
Verfügung.
Da die flächendeckende Kontrolle und Durchführung ordnungsrechtlicher Verfahren aufgrund der
personellen Kapazitäten in der Bauordnungsbehörde eine erhebliche Herausforderung darstellen,
soll die Umsetzung künftig verstärkt durch eine gezielte Informations- und Sensibilisierungsstrate-
gie unterstützt werden. Hierzu sollen Informationsschreiben in unterschiedlichen Straßenzügen im
Stadtgebiet verteilt werden, um die Bürgerschaft über die Rechtslage, die ökologischen Auswirkun-
gen und konkrete Möglichkeiten zur Umgestaltung bestehender Schotterflächen zu informieren.
Die Stadtverwaltung wird damit weiterhin sowohl die bestehenden rechtlichen Möglichkeiten be-
rücksichtigen als auch auf Information, Beratung, interkommunalen Erfahrungsaustausch und die
freiwillige Mitwirkung der Bürger:innen setzen, um einen Beitrag zur Klimaanpassung, zur Hoch-
wasservorsorge und zur Förderung der Artenvielfalt im Stadtgebiet zu leisten.
In Vertretung
- 3 -
gez.
(Knips)
- 4 -
Text aus PDF extrahiert