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Umsetzung des Pilotprojektes Fahrradstraße Alte Landstraße und Verbesserung der Verkehrssicherheit an der Schützenstraße im Jahr 2026 hier: Antrag der SPD-Fraktion

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeKolpingstadt Kerpen
Datum2026-09-22 geplant
DatenstufeNur Dokumente
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die SPD-Fraktion beantragt die Umsetzung eines Pilotprojekts für eine Fahrradstraße auf der Alten Landstraße in Kerpen sowie Verbesserungen der Verkehrssicherheit an der Schützenstraße. Das Projekt kostet 60.000 Euro und sieht unter anderem Markierungen, Halteverbote und eine Umgestaltung des Kreuzungsbereichs Alte Landstraße–Beethovenstraße vor. Die Verwaltung empfiehlt, Fördermittel des Landes NRW (bis 80 Prozent) zu beantragen und die Umsetzung dadurch auf 2027–2028 zu verschieben.

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KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 16.2 / Verkehrsplanung und Drs.-Nr.: 424.26 Mobilitätsmanagement Bearbeitung: Herr Strehling Datum : 22.07.2026 Beratungsfolge Termin Bemerkungen Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Umwelt 22.09.2026 X Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Umsetzung des Pilotprojektes Fahrradstraße Alte Landstraße und Verbesserung der Verkehrssicherheit an der Schützenstraße im Jahr 2026 hier: Antrag der SPD-Fraktion Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten X Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von 60.000 € (s. Anlage) X Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr 2026 Kostenträger/Sachkonto: 515119900/5242320 (Radverkehrsmaßnahmen) Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Kostenträger/Sachkonto: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: 2027 Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) Durch die Vorlage entstehen keine klimarelevanten Wirkungen. X Durch die Vorlage entstehen klimarelevante Wirkungen. Das Vorhaben hat Auswirkungen auf… positiv neutral negativ … den Verbrauch von Energie und/oder Ressourcen. X … das Stadtklima (Hitze, Regenwasser…). X … die Bewusstseinsbildung für den Klimawandel. X Kommentar der Abteilung 16.3 – Klima und Umwelt: Pflichtaufgabe X Freiwillige Aufgabe Sachbear- Abteilungs- Amtsleitung Zuständiger Mitzeichnung Kämmerer Bürgermeister Amt 10 beitung leitung Dezernent Abtlg. 16.3 Ratsbüro gez. Strehling gez. Strehling gez. Mackeprang gez. Marner gez. Aring gez. Schaaf gez. Jurczyk gez. Grafe Beschlussentwurf: Der Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Umwelt beschließt, die Verwaltung mit der Umsetzung der vorgestellten Planungen für die Fahrradstraße in der Alten Landstraße in Kerpen zu beauftragen. Die Verwaltung empfiehlt die Beantragung von Fördermitteln aus den Richtlinien zur Förderung der Nahmobilität in den Städten, Gemeinden und Kreisen des Landes Nordrhein-Westfalen vom Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr (MUNV NRW). Beschlussvorlage 424.26 Seite 2 MAßNAHME: ______________________________________________ ÜBERSICHT Ausgaben / Einnahmen Aufwendungen / Erträge lfd. Jahr 1. Folgejahr 2. Folgejahr 3. Folgejahr 4. Folgejahr 60.000,- Einmalkosten 60.000,- Ausgaben / Aufwendungen Anschaffungskosten (z.B. Baukosten) 60.000,- Einrichtungskosten Personalkosten Honorare Architekten/Ingenieure o.ä. gesamt: 60.000,- Einnahmen / Erträge Zuschüsse Beiträge gesamt: Saldo: 60.000,- Folgekosten: Aufwendungen Sachkosten (z.B. Unterhaltung) Schuldendienste/Zinsen Abschreibung Personalkosten gesamt Erträge Zuschüsse Gebühren gesamt Beschlussvorlage 424.26 Seite 3 KlimaCheck KLIMASCHUTZ Beschlussvorlage 424.26 Seite 4 vitisop lartuen vitagen tnnakebnu Wie wirkt sich das Vorhaben auf den zukünftigen Verbrauch von Energie (Strom und/oder ☐ ☒ ☐ ☐ Wärme) aus? Wie wirkt sich das Vorhaben auf die zukünftige Emission von Treibhausgasen aus? ☒ ☐ ☐ ☐ Wie wirkt sich das Vorhaben auf den Ausbau erneuerbarer Energien aus? ☐ ☒ ☐ ☐ Wie wirkt sich das Vorhaben auf das Aufkommen des motorisierten Individualverkehrs ☒ ☐ ☐ ☐ aus? Wie wirkt sich das Vorhaben auf den Verbrauch von Ressourcen aus? ☐ ☒ ☐ ☐ KLIMAFOLGENANPASSUNG vitisop lartuen vitagen tnnakebnu Wie wirkt sich das Vorhaben auf das Stadtklima bzw. städtische Mikroklima aus? ☐ ☒ ☐ ☐ Wie wirkt sich das Vorhaben auf den Bodenverbrauch und die Versiegelung von Flächen ☐ ☒ ☐ ☐ aus? Wie wirkt sich das Vorhaben auf die Anpassung an mögliche Starkregen- und ☐ ☒ ☐ ☐ Überschwemmungsereignisse aus? Wie wirkt sich das Vorhaben auf die Anpassung an zunehmend längere Trockenperioden ☐ ☒ ☐ ☐ aus? Wie wirkt sich das Vorhaben auf die Aufenthaltsqualität und den Schutz der menschlichen ☐ ☒ ☐ ☐ Gesundheit insbesondere bei anhaltenden Hitzeperioden aus? BEWUSSTSEIN FÜR DEN KLIMAWANDEL vitisop lartuen vitagen tnnakebnu Wie wirkt sich das Vorhaben auf die Bewusstseinsbildung für den Klimawandel und notwendige Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen in der Bevölkerung, der ☒ ☐ ☐ ☐ Verwaltung oder unter lokalen Akteuren aus? Begründung: Das Thema Fahrradstraßen war in den vergangenen Jahren immer wieder Inhalt der Beratungen. Letztlich wurde seitens des Arbeitskreises für Verkehrsplanung und Verkehrssicherheit in seiner Sitzung vom 27.08.2024 empfohlen und vom damaligen Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr am 10.09.2024 (Drs.-Nr. 366.24) beschlossen, die Alte Landstraße in Kerpen zwischen Schützenstraße und Fußgängerbrücke Beethovenstraße sowie den zusammenhängenden Straßenzug in Horrem, Hemmersbacher Straße, Sistenichstraße sowie Am Kalkofen zwischen Hauptstraße und Sistenichstraße, in eine Fahrradstraße umzuwandeln. Auf Grundlage dieses Beschlusses wurde seinerzeit zunächst vorrangig mit den Planungen der Fahrradstraße in den Horremer Straßenzügen begonnen. Aufgrund div. komplexer Fragestellungen im Zuge der Planungen sowie der zwischenzeitlich erfolgten Fertigstellung der „Grünen Spange“ in Kerpen-Mitte wurden die Planungen in Horrem gemäß Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr und Umwelt vom 17.03.2026 zunächst zurückgestellt und die Planungen der Fahrradstraße auf der Alten Landstraße priorisiert (Drs.-Nr. 103.26). Die Planungen der Fahrradstraße in der Alten Landstraße sollen im Zuge dieser Sitzung vorgestellt werden. Eine Planskizze wird entsprechend in den Anlagen zur Verfügung gestellt. Im Zuge der Einrichtung der Fahrradstraße wird im Bereich zwischen Filzengraben und Kreisverkehr ein eingeschränktes Halteverbot angeordnet, um den Charakter einer Straße, in der der Radverkehr Vorrang genießt, zu betonen und den Anliegern dennoch die Möglichkeit zu geben, im Rahmen von Be- und Entladetätigkeiten vor den eigenen Grundstücken zu halten. Zusätzlich werden die vorhandenen Stellflächen auf Höhe des Rathauses (gegenüber Hausnummernbereich 11 – 21) mit einer Parkscheibenregelung werktags in der Zeit zwischen 9 und 18 Uhr versehen. Im Bereich Alte Landstraße – Schützenstraße – Auf dem Bauer endet die Fahrradstraße bereits vor der Alten Landstraße 53. Hintergrund ist, das Ende der Fahrradstraße vom Kreuzungsbereich abzurücken und in eine Tempo 30 Zone überzugehen, um letztlich im Kreuzungsbereich eine eindeutige, begreifbare Vorfahrtsregelung zu schaffen und die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Der aktuell sehr üppige Kreuzungsbereich Alte Landstraße – Beethovenstraße wird mittels Sperrflächen neu geordnet. Ziel ist, den Verkehr aus der Beethovenstraße möglichst rechtwinklig auf die Alte Landstraße zu leiten, um die Sichtverhältnisse auf den konkurrierenden Verkehrsstrom zu verbessern und die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Im Zuge der Umsetzung muss die vorhandene Verkehrsführung in der Buswendeschleife gegenüber des Filzengrabens angepasst werden. Je nach Ausgang der Anpassungen ist die Markierung der Fahrradstraße in diesem Bereich entsprechend anzupassen, weshalb die Skizzen anbei mehrere Varianten beinhalten. Eine Umsetzung noch im Jahr 2026 kann seitens der Verwaltung nicht verlässlich zugesichert werden. Dies begründet sich aus den für die Einrichtung der Fahrradstraße erforderlichen Markierungsarbeiten. Insbesondere die großflächigen Einfärbungen können nicht durch den Baubetriebshof durchgeführt werden und müssen dementsprechend extern ausgeschrieben werden. Je nach Dauer der Ausschreibung sowie den dazu erforderlichen Schritten besteht die Möglichkeit, in eine Zeit zu kommen, in der die Arbeiten witterungsbedingt nicht mehr durchgeführt werden können bzw. das ausführende Unternehmen keine Gewährleistung auf die Arbeiten übernehmen kann. In diesem Fall plant ist die Verwaltung jedoch, die Arbeiten im ersten Halbjahr 2027 umzusetzen. Es besteht die Möglichkeit, Fördermittel für die Einrichtung der Fahrradstraße zu beantragen. Infrage kommen die Richtlinien zur Förderung der Nahmobilität in den Städten, Gemeinden und Kreisen des Landes Nordrhein-Westfalen vom Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr (MUNV NRW). Bis zum 31.05.2027 können Mittel für die Umsetzung im Jahre 2028 beantragt werden, die Förderquote beträgt bis zu 80% Die Verwaltung empfiehlt im Hinblick auf die Haushaltslage die Beschlussvorlage 424.26 Seite 5 Beantragung der Mittel, auch wenn hierdurch die Umsetzung des Projektes aufgeschoben werden muss. Ersatzweise Maßnahmen zur sicheren Führung des Radverkehrs bis zur Umsetzung der Planungen sind aus Sicht der Verwaltung nicht erforderlich, da im gesamten geplanten Straßenzug keinerlei Unfälle mit Beteiligung des Radverkehrs bekannt sind. Zudem ist die verkehrliche Regelung aufgrund vorhandener Verkehrseinrichtungen und baulicher Ausgestaltungen an jeder Stelle des in Rede stehenden Straßenzuges eindeutig. Die im Antrag genannten Markierungsarbeiten sind in den Planungen nicht vorgesehen und können daher nicht umgesetzt werden. Beschlussvorlage 424.26 Seite 6

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