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Umsetzung des Pilotprojektes Fahrradstraße Alte Landstraße und Verbesserung der Verkehrssicherheit an der Schützenstraße im Jahr 2026 hier: Antrag der SPD-Fraktion
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Kolpingstadt Kerpen |
| Datum | 2026-09-22 geplant |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die SPD-Fraktion beantragt die Umsetzung eines Pilotprojekts für eine Fahrradstraße auf der Alten Landstraße in Kerpen sowie Verbesserungen der Verkehrssicherheit an der Schützenstraße. Das Projekt kostet 60.000 Euro und sieht unter anderem Markierungen, Halteverbote und eine Umgestaltung des Kreuzungsbereichs Alte Landstraße–Beethovenstraße vor. Die Verwaltung empfiehlt, Fördermittel des Landes NRW (bis 80 Prozent) zu beantragen und die Umsetzung dadurch auf 2027–2028 zu verschieben.
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Dokument
Extrahierter Text
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 16.2 / Verkehrsplanung und
Drs.-Nr.: 424.26
Mobilitätsmanagement
Bearbeitung: Herr Strehling
Datum : 22.07.2026
Beratungsfolge Termin Bemerkungen
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Umwelt 22.09.2026
X Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil
Umsetzung des Pilotprojektes Fahrradstraße Alte Landstraße und Verbesserung der
Verkehrssicherheit an der Schützenstraße im Jahr 2026
hier: Antrag der SPD-Fraktion
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
X Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von 60.000 € (s. Anlage)
X Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr 2026
Kostenträger/Sachkonto: 515119900/5242320 (Radverkehrsmaßnahmen)
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Kostenträger/Sachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: 2027
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
Durch die Vorlage entstehen keine klimarelevanten Wirkungen.
X Durch die Vorlage entstehen klimarelevante Wirkungen.
Das Vorhaben hat Auswirkungen auf… positiv neutral negativ
… den Verbrauch von Energie und/oder Ressourcen. X
… das Stadtklima (Hitze, Regenwasser…). X
… die Bewusstseinsbildung für den Klimawandel. X
Kommentar der Abteilung 16.3 – Klima und Umwelt:
Pflichtaufgabe X Freiwillige Aufgabe
Sachbear- Abteilungs- Amtsleitung Zuständiger Mitzeichnung Kämmerer Bürgermeister Amt 10
beitung leitung Dezernent Abtlg. 16.3 Ratsbüro
gez. Strehling gez. Strehling gez. Mackeprang gez. Marner gez. Aring gez. Schaaf gez. Jurczyk gez. Grafe
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Umwelt beschließt, die Verwaltung mit der Umsetzung
der vorgestellten Planungen für die Fahrradstraße in der Alten Landstraße in Kerpen zu beauftragen.
Die Verwaltung empfiehlt die Beantragung von Fördermitteln aus den Richtlinien zur Förderung der
Nahmobilität in den Städten, Gemeinden und Kreisen des Landes Nordrhein-Westfalen vom
Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr (MUNV NRW).
Beschlussvorlage 424.26 Seite 2
MAßNAHME: ______________________________________________
ÜBERSICHT Ausgaben / Einnahmen
Aufwendungen / Erträge
lfd. Jahr 1. Folgejahr 2. Folgejahr 3. Folgejahr 4. Folgejahr
60.000,-
Einmalkosten 60.000,-
Ausgaben / Aufwendungen
Anschaffungskosten (z.B. Baukosten) 60.000,-
Einrichtungskosten
Personalkosten
Honorare Architekten/Ingenieure o.ä.
gesamt: 60.000,-
Einnahmen / Erträge
Zuschüsse
Beiträge
gesamt:
Saldo: 60.000,-
Folgekosten:
Aufwendungen
Sachkosten (z.B. Unterhaltung)
Schuldendienste/Zinsen
Abschreibung
Personalkosten
gesamt
Erträge
Zuschüsse
Gebühren
gesamt
Beschlussvorlage 424.26 Seite 3
KlimaCheck
KLIMASCHUTZ
Beschlussvorlage 424.26 Seite 4
vitisop lartuen vitagen
tnnakebnu
Wie wirkt sich das Vorhaben auf den zukünftigen Verbrauch von Energie (Strom und/oder
☐ ☒ ☐ ☐
Wärme) aus?
Wie wirkt sich das Vorhaben auf die zukünftige Emission von Treibhausgasen aus? ☒ ☐ ☐ ☐
Wie wirkt sich das Vorhaben auf den Ausbau erneuerbarer Energien aus? ☐ ☒ ☐ ☐
Wie wirkt sich das Vorhaben auf das Aufkommen des motorisierten Individualverkehrs
☒ ☐ ☐ ☐
aus?
Wie wirkt sich das Vorhaben auf den Verbrauch von Ressourcen aus? ☐ ☒ ☐ ☐
KLIMAFOLGENANPASSUNG
vitisop lartuen vitagen
tnnakebnu
Wie wirkt sich das Vorhaben auf das Stadtklima bzw. städtische Mikroklima aus? ☐ ☒ ☐ ☐
Wie wirkt sich das Vorhaben auf den Bodenverbrauch und die Versiegelung von Flächen
☐ ☒ ☐ ☐
aus?
Wie wirkt sich das Vorhaben auf die Anpassung an mögliche Starkregen- und
☐ ☒ ☐ ☐
Überschwemmungsereignisse aus?
Wie wirkt sich das Vorhaben auf die Anpassung an zunehmend längere Trockenperioden
☐ ☒ ☐ ☐
aus?
Wie wirkt sich das Vorhaben auf die Aufenthaltsqualität und den Schutz der menschlichen
☐ ☒ ☐ ☐
Gesundheit insbesondere bei anhaltenden Hitzeperioden aus?
BEWUSSTSEIN FÜR DEN KLIMAWANDEL vitisop lartuen vitagen
tnnakebnu
Wie wirkt sich das Vorhaben auf die Bewusstseinsbildung für den Klimawandel und
notwendige Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen in der Bevölkerung, der ☒ ☐ ☐ ☐
Verwaltung oder unter lokalen Akteuren aus?
Begründung:
Das Thema Fahrradstraßen war in den vergangenen Jahren immer wieder Inhalt der Beratungen.
Letztlich wurde seitens des Arbeitskreises für Verkehrsplanung und Verkehrssicherheit in seiner
Sitzung vom 27.08.2024 empfohlen und vom damaligen Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr
am 10.09.2024 (Drs.-Nr. 366.24) beschlossen, die Alte Landstraße in Kerpen zwischen
Schützenstraße und Fußgängerbrücke Beethovenstraße sowie den zusammenhängenden
Straßenzug in Horrem, Hemmersbacher Straße, Sistenichstraße sowie Am Kalkofen zwischen
Hauptstraße und Sistenichstraße, in eine Fahrradstraße umzuwandeln.
Auf Grundlage dieses Beschlusses wurde seinerzeit zunächst vorrangig mit den Planungen der
Fahrradstraße in den Horremer Straßenzügen begonnen. Aufgrund div. komplexer Fragestellungen
im Zuge der Planungen sowie der zwischenzeitlich erfolgten Fertigstellung der „Grünen Spange“ in
Kerpen-Mitte wurden die Planungen in Horrem gemäß Beschluss des Ausschusses für
Stadtplanung, Verkehr und Umwelt vom 17.03.2026 zunächst zurückgestellt und die Planungen der
Fahrradstraße auf der Alten Landstraße priorisiert (Drs.-Nr. 103.26).
Die Planungen der Fahrradstraße in der Alten Landstraße sollen im Zuge dieser Sitzung vorgestellt
werden. Eine Planskizze wird entsprechend in den Anlagen zur Verfügung gestellt.
Im Zuge der Einrichtung der Fahrradstraße wird im Bereich zwischen Filzengraben und Kreisverkehr
ein eingeschränktes Halteverbot angeordnet, um den Charakter einer Straße, in der der Radverkehr
Vorrang genießt, zu betonen und den Anliegern dennoch die Möglichkeit zu geben, im Rahmen von
Be- und Entladetätigkeiten vor den eigenen Grundstücken zu halten. Zusätzlich werden die
vorhandenen Stellflächen auf Höhe des Rathauses (gegenüber Hausnummernbereich 11 – 21) mit
einer Parkscheibenregelung werktags in der Zeit zwischen 9 und 18 Uhr versehen.
Im Bereich Alte Landstraße – Schützenstraße – Auf dem Bauer endet die Fahrradstraße bereits vor
der Alten Landstraße 53. Hintergrund ist, das Ende der Fahrradstraße vom Kreuzungsbereich
abzurücken und in eine Tempo 30 Zone überzugehen, um letztlich im Kreuzungsbereich eine
eindeutige, begreifbare Vorfahrtsregelung zu schaffen und die Verkehrssicherheit zu erhöhen.
Der aktuell sehr üppige Kreuzungsbereich Alte Landstraße – Beethovenstraße wird mittels
Sperrflächen neu geordnet. Ziel ist, den Verkehr aus der Beethovenstraße möglichst rechtwinklig
auf die Alte Landstraße zu leiten, um die Sichtverhältnisse auf den konkurrierenden Verkehrsstrom
zu verbessern und die Verkehrssicherheit zu erhöhen.
Im Zuge der Umsetzung muss die vorhandene Verkehrsführung in der Buswendeschleife gegenüber
des Filzengrabens angepasst werden. Je nach Ausgang der Anpassungen ist die Markierung der
Fahrradstraße in diesem Bereich entsprechend anzupassen, weshalb die Skizzen anbei mehrere
Varianten beinhalten.
Eine Umsetzung noch im Jahr 2026 kann seitens der Verwaltung nicht verlässlich zugesichert
werden. Dies begründet sich aus den für die Einrichtung der Fahrradstraße erforderlichen
Markierungsarbeiten. Insbesondere die großflächigen Einfärbungen können nicht durch den
Baubetriebshof durchgeführt werden und müssen dementsprechend extern ausgeschrieben
werden. Je nach Dauer der Ausschreibung sowie den dazu erforderlichen Schritten besteht die
Möglichkeit, in eine Zeit zu kommen, in der die Arbeiten witterungsbedingt nicht mehr durchgeführt
werden können bzw. das ausführende Unternehmen keine Gewährleistung auf die Arbeiten
übernehmen kann. In diesem Fall plant ist die Verwaltung jedoch, die Arbeiten im ersten Halbjahr
2027 umzusetzen.
Es besteht die Möglichkeit, Fördermittel für die Einrichtung der Fahrradstraße zu beantragen. Infrage
kommen die Richtlinien zur Förderung der Nahmobilität in den Städten, Gemeinden und Kreisen des
Landes Nordrhein-Westfalen vom Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr (MUNV NRW).
Bis zum 31.05.2027 können Mittel für die Umsetzung im Jahre 2028 beantragt werden, die
Förderquote beträgt bis zu 80% Die Verwaltung empfiehlt im Hinblick auf die Haushaltslage die
Beschlussvorlage 424.26 Seite 5
Beantragung der Mittel, auch wenn hierdurch die Umsetzung des Projektes aufgeschoben werden
muss.
Ersatzweise Maßnahmen zur sicheren Führung des Radverkehrs bis zur Umsetzung der Planungen
sind aus Sicht der Verwaltung nicht erforderlich, da im gesamten geplanten Straßenzug keinerlei
Unfälle mit Beteiligung des Radverkehrs bekannt sind. Zudem ist die verkehrliche Regelung
aufgrund vorhandener Verkehrseinrichtungen und baulicher Ausgestaltungen an jeder Stelle des in
Rede stehenden Straßenzuges eindeutig. Die im Antrag genannten Markierungsarbeiten sind in den
Planungen nicht vorgesehen und können daher nicht umgesetzt werden.
Beschlussvorlage 424.26 Seite 6
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