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Initiativantrag zur Sperrung der L162/Kölner Straße im Bereich der Erftbrücke hier: Antrag der CDU-Fraktion
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Kolpingstadt Kerpen |
| Datum | 2026-09-22 geplant |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die CDU-Fraktion beantragt die Sperrung der L162/Kölner Straße im Bereich der Erftbrücke. Der Landesbetrieb Straßenbau NRW hatte auf Probleme der Brückenstatik hingewiesen. Aktuell ist die Brücke für Fahrzeuge bis 7,5t sowie Einsatzfahrzeuge freigegeben; ein Ersatzneubau ist für Q4 2027 angestrebt. Die Verwaltung wird Umleitungskonzepte in Abstimmung mit Behörden, Rettungsdiensten und ÖPNV erarbeiten und die Betroffenen informieren.
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Dokument
Extrahierter Text
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 16.2 / Verkehrsplanung und
Drs.-Nr.: 382.26
Mobilitätsmanagement
Bearbeitung: Herr Strehling
Datum : 17.06.2026
Beratungsfolge Termin Bemerkungen
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Umwelt 22.09.2026
X Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil
Initiativantrag zur Sperrung der L162/Kölner Straße im Bereich der Erftbrücke
hier: Antrag der CDU-Fraktion
X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Kostenträger/Sachkonto:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Kostenträger/Sachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
X Durch die Vorlage entstehen keine klimarelevanten Wirkungen.
Durch die Vorlage entstehen klimarelevante Wirkungen.
Das Vorhaben hat Auswirkungen auf… positiv neutral negativ
… den Verbrauch von Energie und/oder Ressourcen.
… das Stadtklima (Hitze, Regenwasser…).
… die Bewusstseinsbildung für den Klimawandel.
Kommentar der Abteilung 16.3 – Klima und Umwelt:
Pflichtaufgabe Freiwillige Aufgabe
Sachbear- Abteilungs- Amtsleitung Zuständiger Mitzeichnung Kämmerer Bürgermeister Amt 10
beitung leitung Dezernent Abtlg. 16.3 Ratsbüro
gez. Strehling gez. Strehling gez. Mackeprang gez. Marner gez. Bleckmann gez. Jurczyk gez. Grafe
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Umwelt nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur
Kenntnis.
Begründung:
Der Landesbetrieb Straßenbau NRW ist im Frühjahr auf die Kolpingstadt Kerpen zugekommen, um
auf die Problematik der Brückenstatik am Bauwerk L162 Kölner Straße / Erftkanal hinzuweisen. Im
Hinblick auf die aktuellen straßenverkehrsrechtlichen Regelungen wurden auch die Polizei, die
Feuerwehr, die Autobahn GmbH, die REVG sowie die Aufsichtsbehörden Straßenverkehrsamt des
Rhein-Erft-Kreises sowie die Bezirksregierung Köln rechtzeitig in die Abstimmungen einbezogen.
Dabei ist es gemeinsam gelungen Lösungen zu finden, die Brücke bis zur vollständigen Sanierung
zumindest für Fahrzeuge bis 7,5t sowie für Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr und Busverkehre bis
auf weiteres zur Nutzung freizugeben.
Sowohl die REVG als auch die Feuerwehr haben nun in frühzeitiger Kenntnis der
Rahmenbedingungen die Möglichkeit, Lösungen für die Zeit der zwingend erforderlichen
Vollsperrung des o.g. Brückenbauwerkes zu finden. Ebenso ist wegen der möglichen Auswirkungen
auf den Rettungsdienst der Rhein-Erft-Kreis als Träger des Rettungsdienstes mit einzubeziehen.
Hierzu werden in den nächsten Wochen und Monaten noch weitere intensive Gespräche geführt.
Die Verwaltung wird sich dafür einsetzen, dass sich die verkehrlichen Belastungen, die es
zweifelsohne für das umliegende Straßennetz gibt, auf ein Minimum reduzieren lassen. Inwieweit
aber die Einrichtung von Haltverboten oder z.B. Anpassungen an vorhandenen Ampelschaltungen
erforderlich werden, kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht seriös abgeschätzt werden.
Die im Antrag benannten Aspekte, u.a. Kommunikation und die Sicherstellung einer konfliktarmen
Trasse für den Fuß- und Radverkehr im Bereich des Erftradwegs, werden in die weiteren
Abstimmungen mit einfließen. Die Verwaltung wird sich gemeinsam mit allen anderen Behörden /
Dienststellen um tragfähige Lösungen bemühen und zu gegebener Zeit über die Ergebnisse im
Ausschuss berichten.
Im Hinblick auf zahlreiche Nachfragen aus Politik und Bürgerschaft hat der Landesbetrieb
Straßenbau NRW zu verschiedenen Fragestellungen folgende allgemeine Stellungnahme
abgegeben:
„Zwischenzeitlich ist die Planung bei Straßen.NRW weiter vorangeschritten. Aktuell laufen
die vorbereitenden Planungen für den Ersatzneubau mit dem Ziel einer Beauftragung im
Frühjahr 2027. Unter den aktuell absehbaren Gegebenheiten ist die Zielsetzung den
Ersatzneubau im vierten Quartal 2027 für den Verkehr freizugegeben. Dabei handelt es sich
nach wie vor um beabsichtigte bzw. angestrebte Termine. Die Durchführung hängt
insbesondere vom Ergebnis der Ausschreibung ab.
Die Ausschreibung soll als funktionale Ausschreibung erfolgen. Dadurch werden die
konkreten Abläufe und Zeitpunkte in wesentlichen Teilen erst mit dem Ergebnis der
Ausschreibung und der anschließenden Vergabe an das ausführende Bauunternehmen
feststehen. Der tatsächliche Bauablauf hängt somit auch vom Angebot und der
vorgesehenen Bauausführung des erfolgreichen Bieters ab.
Angestrebt wird, die erforderlichen Bauleistungen nach einer Ausschreibung im Frühjahr
2027 möglichst zeitnah zu vergeben und anschließend mit Abriss und Ersatzneubau zu
beginnen. Ziel von Straßen.NRW ist es ausdrücklich, die Dauer der Vollsperrung und damit
die Zeit für Abriss und Neubau so gering wie möglich zu halten, um die damit verbundenen
Verkehrseinschränkungen für alle Betroffenen möglichst gering zu halten.
Beschlussvorlage 382.26 Seite 2
Ein abschließend ausgearbeitetes Umleitungskonzept für eine Vollsperrung liegt derzeit
noch nicht vor. Straßen.NRW wird dieses gemeinsam mit den zuständigen und betroffenen
Stellen – insbesondere der Straßenverkehrsbehörde, dem Rhein-Erft-Kreis, den
Rettungskräften und dem ÖPNV – in enger Abstimmung erarbeiten. Dabei wird an die guten
und konstruktiven Abstimmungen mit allen Beteiligten zur derzeitigen Verkehrsführung
angeknüpft. Ziel ist es, eine gesamtheitliche und für die verschiedenen
Verkehrsteilnehmenden möglichst verträgliche Lösung zu entwickeln. Die konkreten
Auswirkungen auf Mödrath, Kerpen-Mitte und das weitere Umfeld können deshalb zum
jetzigen Zeitpunkt noch nicht belastbar benannt werden. Es ist jedoch gemeinsames Ziel aller
Beteiligten, die Verkehrsbelastungen und Einschränkungen so gering und verträglich wie
möglich zu halten.
Die Planung ist inzwischen weiter vorangeschritten, befindet sich aber weiterhin in einem
frühen Stadium. Die Umsetzung steht insbesondere unter dem Vorbehalt einer erfolgreichen
Ausschreibung und Vergabe. Derzeit handelt es sich daher um einen angestrebten Zeitplan,
der unter den genannten Voraussetzungen eingehalten werden soll. Die erforderlichen
Haushaltsmittel werden bedarfsgerecht bereitgestellt. Eine konkrete Bezifferung kann erst im
Zuge der Verfeinerung der Planung erfolgen.
Sobald die maßgeblichen Rahmenbedingungen und insbesondere der konkrete Bau- und
Verkehrsablauf feststehen, sollen die betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner sowie die
Verkehrsteilnehmer so früh wie möglich und in einem entsprechenden, zielführenden Umfang
informiert werden. Dies soll insbesondere über Pressemitteilungen und öffentliche
Bekanntmachungen erfolgen. Die Information wird entsprechend dem Fortschritt der
Planung und der Festlegung des konkreten Bau- und Umleitungskonzepts weiter
konkretisiert. Bis dahin wird die Kolpingstadt Kerpen die weitere Abstimmung mit
Straßen.NRW und den beteiligten Stellen begleiten, damit die Auswirkungen der
Baumaßnahme auf Anwohner, Pendler, Rettungsdienste, ÖPNV und den übrigen Verkehr
möglichst geringgehalten werden können.“
Beschlussvorlage 382.26 Seite 3
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