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Initiativantrag zur Sperrung der L162/Kölner Straße im Bereich der Erftbrücke hier: Antrag der CDU-Fraktion

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeKolpingstadt Kerpen
Datum2026-09-22 geplant
DatenstufeNur Dokumente
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die CDU-Fraktion beantragt die Sperrung der L162/Kölner Straße im Bereich der Erftbrücke. Der Landesbetrieb Straßenbau NRW hatte auf Probleme der Brückenstatik hingewiesen. Aktuell ist die Brücke für Fahrzeuge bis 7,5t sowie Einsatzfahrzeuge freigegeben; ein Ersatzneubau ist für Q4 2027 angestrebt. Die Verwaltung wird Umleitungskonzepte in Abstimmung mit Behörden, Rettungsdiensten und ÖPNV erarbeiten und die Betroffenen informieren.

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Extrahierter Text

KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 16.2 / Verkehrsplanung und Drs.-Nr.: 382.26 Mobilitätsmanagement Bearbeitung: Herr Strehling Datum : 17.06.2026 Beratungsfolge Termin Bemerkungen Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Umwelt 22.09.2026 X Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Initiativantrag zur Sperrung der L162/Kölner Straße im Bereich der Erftbrücke hier: Antrag der CDU-Fraktion X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Kostenträger/Sachkonto: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Kostenträger/Sachkonto: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) X Durch die Vorlage entstehen keine klimarelevanten Wirkungen. Durch die Vorlage entstehen klimarelevante Wirkungen. Das Vorhaben hat Auswirkungen auf… positiv neutral negativ … den Verbrauch von Energie und/oder Ressourcen. … das Stadtklima (Hitze, Regenwasser…). … die Bewusstseinsbildung für den Klimawandel. Kommentar der Abteilung 16.3 – Klima und Umwelt: Pflichtaufgabe Freiwillige Aufgabe Sachbear- Abteilungs- Amtsleitung Zuständiger Mitzeichnung Kämmerer Bürgermeister Amt 10 beitung leitung Dezernent Abtlg. 16.3 Ratsbüro gez. Strehling gez. Strehling gez. Mackeprang gez. Marner gez. Bleckmann gez. Jurczyk gez. Grafe Beschlussentwurf: Der Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Umwelt nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Begründung: Der Landesbetrieb Straßenbau NRW ist im Frühjahr auf die Kolpingstadt Kerpen zugekommen, um auf die Problematik der Brückenstatik am Bauwerk L162 Kölner Straße / Erftkanal hinzuweisen. Im Hinblick auf die aktuellen straßenverkehrsrechtlichen Regelungen wurden auch die Polizei, die Feuerwehr, die Autobahn GmbH, die REVG sowie die Aufsichtsbehörden Straßenverkehrsamt des Rhein-Erft-Kreises sowie die Bezirksregierung Köln rechtzeitig in die Abstimmungen einbezogen. Dabei ist es gemeinsam gelungen Lösungen zu finden, die Brücke bis zur vollständigen Sanierung zumindest für Fahrzeuge bis 7,5t sowie für Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr und Busverkehre bis auf weiteres zur Nutzung freizugeben. Sowohl die REVG als auch die Feuerwehr haben nun in frühzeitiger Kenntnis der Rahmenbedingungen die Möglichkeit, Lösungen für die Zeit der zwingend erforderlichen Vollsperrung des o.g. Brückenbauwerkes zu finden. Ebenso ist wegen der möglichen Auswirkungen auf den Rettungsdienst der Rhein-Erft-Kreis als Träger des Rettungsdienstes mit einzubeziehen. Hierzu werden in den nächsten Wochen und Monaten noch weitere intensive Gespräche geführt. Die Verwaltung wird sich dafür einsetzen, dass sich die verkehrlichen Belastungen, die es zweifelsohne für das umliegende Straßennetz gibt, auf ein Minimum reduzieren lassen. Inwieweit aber die Einrichtung von Haltverboten oder z.B. Anpassungen an vorhandenen Ampelschaltungen erforderlich werden, kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht seriös abgeschätzt werden. Die im Antrag benannten Aspekte, u.a. Kommunikation und die Sicherstellung einer konfliktarmen Trasse für den Fuß- und Radverkehr im Bereich des Erftradwegs, werden in die weiteren Abstimmungen mit einfließen. Die Verwaltung wird sich gemeinsam mit allen anderen Behörden / Dienststellen um tragfähige Lösungen bemühen und zu gegebener Zeit über die Ergebnisse im Ausschuss berichten. Im Hinblick auf zahlreiche Nachfragen aus Politik und Bürgerschaft hat der Landesbetrieb Straßenbau NRW zu verschiedenen Fragestellungen folgende allgemeine Stellungnahme abgegeben: „Zwischenzeitlich ist die Planung bei Straßen.NRW weiter vorangeschritten. Aktuell laufen die vorbereitenden Planungen für den Ersatzneubau mit dem Ziel einer Beauftragung im Frühjahr 2027. Unter den aktuell absehbaren Gegebenheiten ist die Zielsetzung den Ersatzneubau im vierten Quartal 2027 für den Verkehr freizugegeben. Dabei handelt es sich nach wie vor um beabsichtigte bzw. angestrebte Termine. Die Durchführung hängt insbesondere vom Ergebnis der Ausschreibung ab. Die Ausschreibung soll als funktionale Ausschreibung erfolgen. Dadurch werden die konkreten Abläufe und Zeitpunkte in wesentlichen Teilen erst mit dem Ergebnis der Ausschreibung und der anschließenden Vergabe an das ausführende Bauunternehmen feststehen. Der tatsächliche Bauablauf hängt somit auch vom Angebot und der vorgesehenen Bauausführung des erfolgreichen Bieters ab. Angestrebt wird, die erforderlichen Bauleistungen nach einer Ausschreibung im Frühjahr 2027 möglichst zeitnah zu vergeben und anschließend mit Abriss und Ersatzneubau zu beginnen. Ziel von Straßen.NRW ist es ausdrücklich, die Dauer der Vollsperrung und damit die Zeit für Abriss und Neubau so gering wie möglich zu halten, um die damit verbundenen Verkehrseinschränkungen für alle Betroffenen möglichst gering zu halten. Beschlussvorlage 382.26 Seite 2 Ein abschließend ausgearbeitetes Umleitungskonzept für eine Vollsperrung liegt derzeit noch nicht vor. Straßen.NRW wird dieses gemeinsam mit den zuständigen und betroffenen Stellen – insbesondere der Straßenverkehrsbehörde, dem Rhein-Erft-Kreis, den Rettungskräften und dem ÖPNV – in enger Abstimmung erarbeiten. Dabei wird an die guten und konstruktiven Abstimmungen mit allen Beteiligten zur derzeitigen Verkehrsführung angeknüpft. Ziel ist es, eine gesamtheitliche und für die verschiedenen Verkehrsteilnehmenden möglichst verträgliche Lösung zu entwickeln. Die konkreten Auswirkungen auf Mödrath, Kerpen-Mitte und das weitere Umfeld können deshalb zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht belastbar benannt werden. Es ist jedoch gemeinsames Ziel aller Beteiligten, die Verkehrsbelastungen und Einschränkungen so gering und verträglich wie möglich zu halten. Die Planung ist inzwischen weiter vorangeschritten, befindet sich aber weiterhin in einem frühen Stadium. Die Umsetzung steht insbesondere unter dem Vorbehalt einer erfolgreichen Ausschreibung und Vergabe. Derzeit handelt es sich daher um einen angestrebten Zeitplan, der unter den genannten Voraussetzungen eingehalten werden soll. Die erforderlichen Haushaltsmittel werden bedarfsgerecht bereitgestellt. Eine konkrete Bezifferung kann erst im Zuge der Verfeinerung der Planung erfolgen. Sobald die maßgeblichen Rahmenbedingungen und insbesondere der konkrete Bau- und Verkehrsablauf feststehen, sollen die betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner sowie die Verkehrsteilnehmer so früh wie möglich und in einem entsprechenden, zielführenden Umfang informiert werden. Dies soll insbesondere über Pressemitteilungen und öffentliche Bekanntmachungen erfolgen. Die Information wird entsprechend dem Fortschritt der Planung und der Festlegung des konkreten Bau- und Umleitungskonzepts weiter konkretisiert. Bis dahin wird die Kolpingstadt Kerpen die weitere Abstimmung mit Straßen.NRW und den beteiligten Stellen begleiten, damit die Auswirkungen der Baumaßnahme auf Anwohner, Pendler, Rettungsdienste, ÖPNV und den übrigen Verkehr möglichst geringgehalten werden können.“ Beschlussvorlage 382.26 Seite 3

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