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Softwareseitige Lizenzinventur und systematisches Lizenzmanagement an Kerpener Schulen hier:Antrag der Piratengruppe
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Kolpingstadt Kerpen |
| Datum | 2026-09-23 geplant |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die Piratengruppe beantragt eine softwareseitige Lizenzinventur an Kerpener Schulen bis 30.09.2026, zentrale Erfassung von Vertragsdaten, Identifikation von Doppellizenzen und Erstellung eines Standardisierungskonzepts. Die Verwaltung lehnt den Antrag ab, da die Schul-IT personell erheblich unterbesetzt ist (zwei von drei Stellen nicht besetzt), keine automatisierte Lizenzmanagement-Software vorhanden ist und eine manuelle Datenerhebung unverhältnismäßig aufwendig wäre. Zudem liegt der IT keine vollständige Übersicht über alle an den Schulen eingesetzten Softwareprodukte vor.
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Dokument
Extrahierter Text
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 35.2 / IT
Drs.-Nr.: 156.26
Bearbeitung: Herr Butz
Datum : 16.03.2026
Beratungsfolge Termin Bemerkungen
Schulausschuss 23.09.2026
X Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil
Softwareseitige Lizenzinventur und systematisches Lizenzmanagement an Kerpener
Schulen
hier:Antrag der Piratengruppe
X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Kostenträger/Sachkonto:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Kostenträger/Sachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
X Durch die Vorlage entstehen keine klimarelevanten Wirkungen.
Durch die Vorlage entstehen klimarelevante Wirkungen.
Das Vorhaben hat Auswirkungen auf… positiv neutral negativ
… den Verbrauch von Energie und/oder Ressourcen.
… das Stadtklima (Hitze, Regenwasser…).
… die Bewusstseinsbildung für den Klimawandel.
Kommentar der Abteilung 16.3 – Klima und Umwelt:
Sachbear- Abteilungs- Amtsleitung Zuständiger Mitzeichnung Kämmerer Bürgermeister Amt 10
beitung leitung Dezernent Abtlg. 16.3 Ratsbüro
gez. Butz gez. Butz gez. Yilmaz gez. Bleckmann gez. Schaaf gez. Jurczyk gez.
Seidenpfennig
Beschlussentwurf:
Die Verwaltung beschließt den Antrag der Partei „Die Piratengruppe“ abzulehnen.
Begründung:
Stellungnahme der Verwaltung
Zu 1. Durchführung einer Lizenzinventur bis zum 30.09.2026
Die Durchführung einer umfassenden softwareseitigen Lizenzinventur aller schulischen IT-
Umgebungen kann derzeit nicht umgesetzt werden. Die Schul-IT der Kolpingstadt Kerpen ist aktuell
personell erheblich eingeschränkt. Von drei vorgesehenen Stellen ist eine Stelle aufgrund einer
Langzeiterkrankung nicht besetzt. Eine weitere Stelle ist vakant und befindet sich im
Besetzungsverfahren. Die vorhandenen personellen Ressourcen werden vollständig für den Betrieb,
die Betreuung und die Weiterentwicklung der schulischen IT-Infrastruktur benötigt.
Zu 2. Gegenüberstellung von Lizenzen und tatsächlicher Nutzung sowie zentrale Erfassung
der Vertragsdaten
Eine automatisierte Ermittlung der tatsächlichen Softwarenutzung sowie die zentrale Erfassung
sämtlicher Vertragsdaten sind derzeit nicht möglich. Die Kolpingstadt Kerpen verfügt über keine
Softwarelösung für ein zentrales Lizenzmanagement, die entsprechende Auswertungen
automatisiert erstellen könnte. Die geforderte Datenerhebung müsste daher überwiegend manuell
erfolgen und wäre mit einem unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand verbunden.
Zu 3. Identifikation von Doppellizenzen und funktionalen Redundanzen
Die IT-Abteilung stellt den Schulen ausschließlich zentrale Standardsoftware, insbesondere
Betriebssysteme, Office-Anwendungen sowie Fernwartungssoftware wie PC-Visit und TeamViewer,
bereit und administriert diese. Es gibt keine Alternative zur Bereitstellung dieser verschiedenen
Programme. Darüberhinausgehende Fachanwendungen und sonstige individuelle
Softwarelösungen werden von den Schulen eigenständig beschafft. Die Beschaffung erfolgt in
diesen Fällen über das Schulamt. Der Schul-IT liegt daher keine vollständige Übersicht über
sämtliche an den Schulen eingesetzten Softwareprodukte vor. Eine belastbare Identifikation von
Doppellizenzen und funktionalen Redundanzen ist deshalb nicht möglich.
Zu 4. Erstellung eines Lizenzbereinigungs- und Standardisierungskonzeptes
Mangels vollständiger Datenbasis und aufgrund der fehlenden personellen und technischen
Voraussetzungen kann ein belastbares Lizenzbereinigungs- und Standardisierungskonzept derzeit
nicht erstellt werden. Die Erarbeitung eines solchen Konzeptes setzt zunächst eine vollständige und
zentral verfügbare Datenlage über sämtliche eingesetzten Softwareprodukte und deren Nutzung
voraus.
Zu 5. Interdisziplinäre Zusammenarbeit zwischen Schulverwaltung, IT und Kämmerei
Eine enge Zusammenarbeit zwischen Schulverwaltung, Abteilung Digitalisierung und IT sowie
Kämmerei erfolgt bereits bei den von der Stadt zentral bereitgestellten Softwarelösungen. Die im
Antrag geforderte umfassende Aufgabenwahrnehmung würde jedoch aufgrund der dargestellten
personellen und technischen Rahmenbedingungen zu zusätzlichen erheblichen Belastungen der
beteiligten Organisationseinheiten führen und kann derzeit nicht gewährleistet werden.
Vor dem Hintergrund der fehlenden technischen Voraussetzungen, der unvollständigen zentralen
Datenlage sowie der derzeitigen personellen Situation der Schul-IT empfiehlt die Verwaltung, den
Antrag abzulehnen.
Beschlussvorlage 156.26 Seite 2
Text aus PDF extrahiert