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Anpassungen im ÖPNV Liniennetz ab Fahrplanwechsel zum 07.01.2027 - Änderungsantrag der Gruppe "Die Stadtgestalter/Volt im Rat" -

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeStadt Bochum
Datum2026-09-17
DatenstufeNur Dokumente
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die Gruppe „Die Stadtgestalter/Volt" beantragt, Liniennetztanpassungen ab Januar 2027 vorübergehend zu stoppen. Stattdessen soll eine Unternehmensberatung die BOGESTRA analysieren und ein neuer Gutachter den Nahverkehrsplan unter Einbeziehung von Best-Practices aus Dresden, Hannover, Freiburg und Rostock fortschreiben. Ziele sind finanzielle Stabilisierung, Synergieeffekte, höhere Fahrgastzahlen und neue Angebote wie On-Demand-Services. Ein Beschluss wird nicht erwähnt.

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Dokument

Extrahierter Text

An den Ausschussvorsitzenden Herrn Julian Meischein Antrag gem. § 8 GeschO zur 4. Sitzung des Ausschusses für Beteiligung und Controlling am 17.09.2026 hier: TOP 3.1 - Anpassungen im ÖPNV Liniennetz ab Fahrplanwechsel zum 07.01.2027 Der Ausschuss möge den Beschlusstext wie folgt ersetzen: 1. In Abstimmung mit der Stadt Gelsenkirchen wird eine renommierte Unternehmensberatung beauftragt, eine strukturelle Analyse der Aktiengesellschaft samt der Erarbeitung möglicher Umstrukturierungsempfehlungen durchzuführen. Ziel des Consultingprozesses ist a. die dauerhafte finanzielle Stabilisierung der BOGESTRA, b. das Heben von Synergieeffekten, c. die Absicherung aller notwendigen (infrastrukturellen) Investitionen, d. die Vorbereitung auf eine weitergehende interkommunale Integration durch z.B. zentralisierten und effizienzsteigernden Einkaufs-, Service- und Personalgesellschaften, e. die Prüfung von (weiteren) Fremdvergaben, die Senkung des Personalbedarfs und höchste Anstrengungen im Bereich des autonomen Fahrens, f. sowie insbesondere die deutliche Steigerung der Fahrgastzahlen und damit die Stärkung der Ertragsseite. Die Ergebnisse sind den Gremien und dem Rat in Bochum sowie in Gelsenkirchen zur Vorberatung bzw. zum Beschluss vorzulegen. 2. Es wird in Absprache mit der Stadt Gelsenkirchen ein anderer Gutachter als der für das Netz 2020 Beauftragte für die Erstellung der aktuellen Fortschreibung des Nahverkehrsplans herangezogen. Zusätzlich wird das Know-how der laut aktuellem VDV-Kundenbarometer und gem. dern lokalen Modal-Split-Anteilen besonders erfolgreichen Verkehrsunternehmen der Kommunen Dresden, Hannover, Freiburg und Rostock angefragt und in die hiesige lokale Nahverkehrsplanung integriert. Ziel aller Maßnahmen ist die Streichung von nicht ertragreichen Linien und die Identifikation und Integration neuer und ertragversprechender Angebote, z.B. insbesondere im Bereich On-Demand-AngeboteRidesharing, die auch über die Struktur des bisherigen Dienstleistungsportfolie der BOGESTRA hinausgehen. 3. Bis zur vollständigen Analyse aus 1. und 2. werden alle Anpassungen im Liniennetz vorübergehend zurückgestellt. Begründung: Zu 1.: Das Bochumer Nahverkehrsunternehmen weist ein seit einigen Jahren steigendes Defizit aus. Zuletzt lag der Jahresfehlbetrag 2025 bei insgesamt 95,6 Mio. EUR. Die Verwaltung gibt in der vorliegenden Beschlussvorlage an, dass bei Fortschreibung der Entwicklung für das derzeitige Angebot ein Defizit von über 121 Mio. EUR im Jahr 2030 einzuplanen sei. Diese Erwartung würde auch nur realisierbar sein, wenn wichtige Investitionsmaßnahmen wie die Elektrifizierung der Busflotte zumindest in den nächsten Jahren gestoppt werden. Diese enorme Summe ist angesichts der haushalterisch bedrohlichen Entwicklung der kommunalen Finanzen sowie der zu erwartenden Auftürmung von aufgeschobenen Investitionsmaßnahmen nicht zu stemmen. Die im Rahmen der Eckwertbeschlüsse für den kommenden Haushalt von SPD und Grünen in der Ratssitzung im Juni 2026 grundsätzlich vorgesehenen Beauftragung einer externen Beratung für die Defizitstabilisierung der BOGESTRA müssen nun vielmehr inhaltlich konkretisiert werden. Eine externe Beratung sollte sich für eine langfristige Sanierung der Aktiengesellschaft nicht nur auf die Nahverkehrsplanung, sondern insbesondere auch die Modernisierung der Struktur und eine nachhaltige kommunale, mindestens sektorale Kooperation beinhalten. Zu 2.: Die bisherigen Anstrengungen zum Netz 2020 als maßgeblicher Teil des derzeitig gültigen Nahverkehrsplans haben eine Senkung der Fahrgastzahlen und damit eine Schwächung der Ertragsseite des Unternehmens zur Folge gehabt. Trotz der nun komplett überwundenen Corona-Bedingungen gelang es über die letzten Jahre nicht, wieder alle Kund*innen aus der Vor-Corona-Zeit zurückzugewinnen. Die Erfahrungen mit dem damals beauftragten Gutachters begründen eine erneute Beauftragung also nicht. Vielmehr sollte für eine Beratung und Begutachtung zur Fortschreibung des Nahverkehrsplans das bereits als herausragend geprüfte Know-how aus Kommunen wie Dresden, Hannover, Freiburg und Rostock herangezogen werden. Diese weisen in Kombination der dortigen Modal-Split-Anteile des ÖPNV mit den Ergebnissen des aktuellen VDV-Kundenbarometers eine besondere Expertise für einen erfolgreichen Nahverkehr auf, von den Bochum profitieren kann. Eine Anpassung des Netzes darf sich nicht allein in Einsparmaßnahmen erschöpfen, sondern soll insbesondere der Identifikation und Integration eines neuen, attraktiven Dienstleistungsportfolios dienen, das nachhaltig viele Menschen von der BOGESTRA erfolgt. Zu 3.: Die bisher vorgelegten Einsparungsmaßnahmen stellen mit ihrem Volumen von weniger als 1 Mio. EUR/a nur einen kleinen Ausriss aller notwendigen Einsparungen dar. Diese sollten nicht solitär stehen, sondern sich in der umfangreichen Neuausrichung der BOGESTRA einfügen. Eine Umsetzung soll nur erfolgen, wenn diese im Einklang mit der modernen und kund*innenfreundlichen Umstrukturierung stehen. Dennis Heiland Sachkundiger Bürger

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