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Anpassungen im ÖPNV Liniennetz ab Fahrplanwechsel zum 07.01.2027 - Änderungsantrag der Gruppe "Die Stadtgestalter/Volt im Rat" -
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Stadt Bochum |
| Datum | 2026-09-17 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die Gruppe „Die Stadtgestalter/Volt" beantragt, Liniennetztanpassungen ab Januar 2027 vorübergehend zu stoppen. Stattdessen soll eine Unternehmensberatung die BOGESTRA analysieren und ein neuer Gutachter den Nahverkehrsplan unter Einbeziehung von Best-Practices aus Dresden, Hannover, Freiburg und Rostock fortschreiben. Ziele sind finanzielle Stabilisierung, Synergieeffekte, höhere Fahrgastzahlen und neue Angebote wie On-Demand-Services. Ein Beschluss wird nicht erwähnt.
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Dokument
Extrahierter Text
An den Ausschussvorsitzenden
Herrn Julian Meischein
Antrag gem. § 8 GeschO
zur 4. Sitzung des Ausschusses für Beteiligung und Controlling am 17.09.2026
hier: TOP 3.1 - Anpassungen im ÖPNV Liniennetz ab Fahrplanwechsel
zum 07.01.2027
Der Ausschuss möge den Beschlusstext wie folgt ersetzen:
1. In Abstimmung mit der Stadt Gelsenkirchen wird eine renommierte
Unternehmensberatung beauftragt, eine strukturelle Analyse der
Aktiengesellschaft samt der Erarbeitung möglicher
Umstrukturierungsempfehlungen durchzuführen.
Ziel des Consultingprozesses ist
a. die dauerhafte finanzielle Stabilisierung der BOGESTRA,
b. das Heben von Synergieeffekten,
c. die Absicherung aller notwendigen (infrastrukturellen) Investitionen,
d. die Vorbereitung auf eine weitergehende interkommunale Integration
durch z.B. zentralisierten und effizienzsteigernden Einkaufs-, Service- und
Personalgesellschaften,
e. die Prüfung von (weiteren) Fremdvergaben, die Senkung des
Personalbedarfs und höchste Anstrengungen im Bereich des autonomen
Fahrens,
f. sowie insbesondere die deutliche Steigerung der Fahrgastzahlen und
damit die Stärkung der Ertragsseite.
Die Ergebnisse sind den Gremien und dem Rat in Bochum sowie in
Gelsenkirchen zur Vorberatung bzw. zum Beschluss vorzulegen.
2. Es wird in Absprache mit der Stadt Gelsenkirchen ein anderer Gutachter als der
für das Netz 2020 Beauftragte für die Erstellung der aktuellen Fortschreibung des
Nahverkehrsplans herangezogen.
Zusätzlich wird das Know-how der laut aktuellem VDV-Kundenbarometer und
gem. dern lokalen Modal-Split-Anteilen besonders erfolgreichen
Verkehrsunternehmen der Kommunen Dresden, Hannover, Freiburg und Rostock
angefragt und in die hiesige lokale Nahverkehrsplanung integriert.
Ziel aller Maßnahmen ist die Streichung von nicht ertragreichen Linien und die
Identifikation und Integration neuer und ertragversprechender Angebote, z.B.
insbesondere im Bereich On-Demand-AngeboteRidesharing, die auch über die
Struktur des bisherigen Dienstleistungsportfolie der BOGESTRA hinausgehen.
3. Bis zur vollständigen Analyse aus 1. und 2. werden alle Anpassungen im
Liniennetz vorübergehend zurückgestellt.
Begründung:
Zu 1.: Das Bochumer Nahverkehrsunternehmen weist ein seit einigen Jahren
steigendes Defizit aus. Zuletzt lag der Jahresfehlbetrag 2025 bei insgesamt 95,6 Mio.
EUR. Die Verwaltung gibt in der vorliegenden Beschlussvorlage an, dass bei
Fortschreibung der Entwicklung für das derzeitige Angebot ein Defizit von über 121 Mio.
EUR im Jahr 2030 einzuplanen sei. Diese Erwartung würde auch nur realisierbar sein,
wenn wichtige Investitionsmaßnahmen wie die Elektrifizierung der Busflotte zumindest
in den nächsten Jahren gestoppt werden. Diese enorme Summe ist angesichts der
haushalterisch bedrohlichen Entwicklung der kommunalen Finanzen sowie der zu
erwartenden Auftürmung von aufgeschobenen Investitionsmaßnahmen nicht zu
stemmen.
Die im Rahmen der Eckwertbeschlüsse für den kommenden Haushalt von SPD und
Grünen in der Ratssitzung im Juni 2026 grundsätzlich vorgesehenen Beauftragung
einer externen Beratung für die Defizitstabilisierung der BOGESTRA müssen nun
vielmehr inhaltlich konkretisiert werden. Eine externe Beratung sollte sich für eine
langfristige Sanierung der Aktiengesellschaft nicht nur auf die Nahverkehrsplanung,
sondern insbesondere auch die Modernisierung der Struktur und eine nachhaltige
kommunale, mindestens sektorale Kooperation beinhalten.
Zu 2.: Die bisherigen Anstrengungen zum Netz 2020 als maßgeblicher Teil des derzeitig
gültigen Nahverkehrsplans haben eine Senkung der Fahrgastzahlen und damit eine
Schwächung der Ertragsseite des Unternehmens zur Folge gehabt. Trotz der nun
komplett überwundenen Corona-Bedingungen gelang es über die letzten Jahre nicht,
wieder alle Kund*innen aus der Vor-Corona-Zeit zurückzugewinnen. Die Erfahrungen
mit dem damals beauftragten Gutachters begründen eine erneute Beauftragung also
nicht.
Vielmehr sollte für eine Beratung und Begutachtung zur Fortschreibung des
Nahverkehrsplans das bereits als herausragend geprüfte Know-how aus Kommunen
wie Dresden, Hannover, Freiburg und Rostock herangezogen werden. Diese weisen in
Kombination der dortigen Modal-Split-Anteile des ÖPNV mit den Ergebnissen des
aktuellen VDV-Kundenbarometers eine besondere Expertise für einen erfolgreichen
Nahverkehr auf, von den Bochum profitieren kann.
Eine Anpassung des Netzes darf sich nicht allein in Einsparmaßnahmen erschöpfen,
sondern soll insbesondere der Identifikation und Integration eines neuen, attraktiven
Dienstleistungsportfolios dienen, das nachhaltig viele Menschen von der BOGESTRA
erfolgt.
Zu 3.: Die bisher vorgelegten Einsparungsmaßnahmen stellen mit ihrem Volumen von
weniger als 1 Mio. EUR/a nur einen kleinen Ausriss aller notwendigen Einsparungen
dar. Diese sollten nicht solitär stehen, sondern sich in der umfangreichen
Neuausrichung der BOGESTRA einfügen. Eine Umsetzung soll nur erfolgen, wenn
diese im Einklang mit der modernen und kund*innenfreundlichen Umstrukturierung
stehen.
Dennis Heiland
Sachkundiger Bürger
Text aus PDF extrahiert