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Prüfauftrag zur Verbesserung des Raumklimas und der Energieeffizienz in städtischen Schulen – Antrag der FDP-Fraktion
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Stadt Nettetal |
| Datum | 2026-09-24 geplant |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die FDP-Fraktion beantragt, die Verwaltung mit einem Prüfauftrag zur Verbesserung des Raumklimas und der Energieeffizienz in städtischen Schulen zu beauftragen. Der Auftrag umfasst Priorisierung von Schulstandorten, Untersuchung technischer Lösungen, Photovoltaik-Integration, Wirtschaftlichkeitsberechnungen, Fördermittelprüfung und Pilotstandort-Auswahl. Der Rat beschloss, die Verwaltung mit der Befassung zu beauftragen und das Ergebnis im zuständigen Fachausschuss zu beraten. Die erforderlichen Kosten für externe Fachplanungsleistungen werden dem Rat separat zur Entscheidung vorgelegt.
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Dokument
Extrahierter Text
Sitzungsvorlage mit finanz. Auswirkungen
öffentlich
1267/2025-30
Geschäftsbereich NetteBetrieb
Federführung BB Immobilienmanagement
Datum 07.09.2026
Beratungsverlauf Termin Beratungsaktion
Rat 24.09.2026 Entscheidung
Betreff:
Prüfauftrag zur Verbesserung des Raumklimas und der Energieeffizienz in städtischen Schulen –
Antrag der FDP-Fraktion
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, sich mit dem Antrag zu befassen. Über das Ergebnis wird im zuständigen
Fachausschuss beraten.
Begründung der Vorlage:
Die FDP-Fraktion beantragt, die Verwaltung mit der Erstellung eines Konzeptes zur Verbesserung des Raum-
klimas in den städtischen Schulen zu beauftragen. Der Prüfauftrag umfasst insbesondere die Priorisierung
einzelner Schulstandorte, die Untersuchung verschiedener technischer Lösungsansätze, die Einbindung von
Photovoltaikanlagen, Wirtschaftlichkeitsberechnungen, die Prüfung möglicher Förderprogramme sowie die
Benennung eines Pilotstandortes.
Der beantragte Prüfauftrag betrifft sämtliche städtischen Schulgebäude und stellt aufgrund der Vielzahl der zu
untersuchenden Fragestellungen einen erheblichen planerischen und personellen Aufwand dar. Für die Bear-
beitung wären insbesondere folgende Arbeitsschritte erforderlich:
• Erfassung und Bewertung sämtlicher Schulgebäude einschließlich ihrer baulichen und technischen
Rahmenbedingungen
• Durchführung einer systematischen Bestandsaufnahme der sommerlichen Wärmebelastung, bei-
spielsweise durch Temperaturmessungen über einen längeren Zeitraum
• Erstellung gebäudespezifischer Fachplanungen und thermischer Bewertungen
• Untersuchung verschiedener technischer Lösungsansätze, beispielsweise außenliegender Sonnen-
schutz, Nachtlüftung sowie dezentrale oder zentrale Klimatisierungssysteme
• Prüfung der Einbindung vorhandener oder geplanter Photovoltaikanlagen
• Prüfung der elektrotechnischen Infrastruktur einschließlich Netzanschlüssen, Leistungsreserven und
erforderlicher Anpassungen
• Berücksichtigung von Schall-, Brand- und gegebenenfalls Denkmalschutzanforderungen
• Durchführung von Wirtschaftlichkeitsberechnungen unter Einbeziehung von Investitions-, Betriebs-,
Wartungs- und Folgekosten
• Prüfung möglicher Förderprogramme des Bundes und des Landes
• Entwicklung einer Priorisierung der Schulstandorte sowie Auswahl eines geeigneten Pilotstandortes
Bereits an verschiedenen städtischen Schulen und in Turnhallen sind raumlufttechnische Anlagen (RLT-Anla-
gen) beziehungsweise Klimaanlagen vorhanden. Die vorhandene Ausstattung und deren jeweilige Funktiona-
lität stellt eine wichtige Grundlage für die weitere Betrachtung der Schulstandorte dar. Dabei ist insbesondere
zu berücksichtigen, dass eine vorhandene RLT-Anlage nicht automatisch über eine aktive Kühlfunktion ver-
fügt.
Der derzeitige Bestand stellt sich wie folgt dar:
• Kita Kinderreich, Lobberich: RLT-Anlage vorhanden, keine Kühlfunktion
• Kita Zauberwald, Lobberich: RLT-Anlage vorhanden, keine Kühlfunktion
• Kita NetteWelt, Breyell: RLT-Anlage vorhanden, mit Nachtabkühlung, jedoch ohne aktive Kühlfunktion
• Kita Kinderreich, Kaldenkirchen: RLT-Anlage und Kälteanlage vorhanden
• Kita Wiewaldi, Breyell: RLT-Anlage vorhanden, keine Kühlfunktion
• OGS GGS Kaldenkirchen: RLT-Anlage vorhanden, mit Nachtabkühlung, jedoch ohne aktive Kühlfunk-
tion
• Container der Mosaikschule, Schaag: Klimaanlage vorhanden
• Werner-Jaeger-Gymnasium: RLT-Anlage nur im Selbstlernzentrum vorhanden
• GGS Lobberich: Klimaanlage im Obergeschoss in vier Klassenräumen vorhanden
• Realschule Kaldenkirchen: RLT-Anlage nur in der Aula vorhanden, ohne Kühlung
• Turnhalle Sassenfelder Straße: RLT-Anlage vorhanden, ohne Kühlung
• Turnhalle Ravensstraße: RLT-Anlage vorhanden, ohne Kühlung
• Dreifeldsporthalle: RLT-Anlage vorhanden, mit Nachtabkühlung, jedoch ohne aktive Kühlfunktion
Damit bestehen an einzelnen Standorten bereits technische Anlagen zur Lüftung beziehungsweise zur Ab-
kühlung. Die vorhandene Ausstattung ist jedoch hinsichtlich Umfang, Leistungsfähigkeit und Kühlfunktion un-
terschiedlich. Eine flächendeckende Verbesserung des Raumklimas kann daher nicht allein durch die Betrach-
tung beziehungsweise Erweiterung bestehender RLT-Anlagen beurteilt werden. Vielmehr ist eine standortbe-
zogene Betrachtung der jeweiligen baulichen und technischen Gegebenheiten erforderlich.
Bereits im Jahr 2022 (Vorlage 776/2020-25/1) wurde die Ausstattung der städtischen Schulen mit raumluft-
technischen Anlagen untersucht. Obwohl das Projekt im weiteren Verlauf aufgrund Ablehnung mit knapper
Mehrheit im Rat nicht umgesetzt wurde, entstand allein für die vorbereitenden Untersuchungen und Planungen
ein dokumentierter Gesamtaufwand von 1.322 Arbeitsstunden. Dies entspricht rund 165 Arbeitstagen bezie-
hungsweise rund 33 Arbeitswochen einer Vollzeitkraft. Die damaligen Arbeitsleistungen umfassten unter an-
derem Bestandsaufnahmen und Schulbegehungen, technische Recherchen, Energie- und Wirtschaftlichkeits-
berechnungen, Fördermittelprüfungen, elektrotechnische Untersuchungen, Kostenschätzungen, Abstimmun-
gen mit Fachplanern, die Erstellung von Leistungsverzeichnissen und Ausschreibungsunterlagen sowie die
projektbezogene Organisation, Dokumentation und politische Beratung.
Der nun vorliegende Prüfauftrag geht über den damaligen Untersuchungsumfang deutlich hinaus, da nicht nur
eine bestimmte technische Lösung, sondern unterschiedliche Maßnahmen zur Verbesserung des Raumklimas
und der Energieeffizienz für sämtliche Schulstandorte untersucht und miteinander verglichen werden sollen.
Die personellen Kapazitäten des Betriebsbereichs Immobilienmanagement sind aufgrund der Vielzahl laufen-
der investiver Hochbaumaßnahmen und gesetzlicher Pflichtaufgaben derzeit ausgelastet. Die erforderlichen
Bestandsaufnahmen, Fachplanungen und technischen Bewertungen können daher nicht vollständig mit eige-
nen personellen Ressourcen durchgeführt werden. Für die Bearbeitung wären externe Fachplanungs- und
Beratungsleistungen, insbesondere aus den Bereichen Technische Gebäudeausrüstung, Elektrotechnik, Bau-
physik und Energieberatung, erforderlich. Die hierfür notwendigen Mittel sind im Wirtschaftsplan des NetteBe-
triebs derzeit nicht veranschlagt.
Aus Sicht des NetteBetriebs ist die Erarbeitung eines belastbaren Konzeptes aufgrund des Umfangs der er-
forderlichen Untersuchungen und der unterschiedlichen baulichen und technischen Rahmenbedingungen der
Schulstandorte nur unter Einbindung externer Fachplaner und Beratungsleistungen möglich. Sofern der Rat
den Prüfauftrag beschließt, wird der NetteBetrieb den erforderlichen Leistungsumfang und den konkreten ex-
ternen Unterstützungsbedarf ermitteln. Die hierfür erforderlichen Mittel werden dem Rat anschließend geson-
dert zur Entscheidung vorgelegt. Erst auf Grundlage dieser Untersuchungen können belastbare Aussagen zu
geeigneten Maßnahmen, Investitions- und Folgekosten, Wirtschaftlichkeit und möglichen Fördermitteln getrof-
fen sowie die Schulstandorte sachgerecht priorisiert werden.
Anlage(n):
1. Antrag Prüfauftrag Verbesserung Raumklimas und Energieeffizienz in städtischen Schulen
Finanzielle Auswirkungen:
Sitzungsvorlage mit finanz. Auswirkungen 1267/2025-30 Seite 2 von 3
Finanzielle Auswirkungen (einschließlich Folgekosten)
☒ Städtischer Haushalt ☒ Wirtschaftsplan NetteBetrieb
☒ Freiwillige Leistung ☐ Pflichtige Leistung
☐ Vertraglich vereinbart
Auswirkungen auf:
Kostenträger
Bezeichnung
☐ Bereits im Plan berücksichtigt ☐ Abweichung zur bisherigen Planung
Ergebnis-/ Er-
Aktuelles Jahr 1. Folgejahr 2. Folgejahr 3. Folgejahr
folgsplan
Aufwand (€)
Ertrag (€)
Finanz-/ Vermö-
Aktuelles Jahr 1. Folgejahr 2. Folgejahr 3. Folgejahr
gensplan
Auszahlung (€)
Einzahlung (€)
Über-/Außerplanmäßige Mittelbereitstellung erforderlich ☐ Ja ☐ Nein
Voraussichtliche Folgekosten (Mieten, Aufwandserstattung) für den städtischen Haushalt bei Ver-
anschlagung im Wirtschaftsplan:
☐ Nein
☐ Ja, ab Haushaltsjahr: Höhe, jährlich (€):
Stellungnahme des Stadtkämmerers:
☒ Keine Bedenken vor dem Hintergrund, dass bislang noch keine Kosten zu beziffern sind. Es
wird darauf hingewiesen, dass freiwillige Leistungen angesichts der Haushaltslage äußerst kritisch
zu betrachten sind.
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