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Antrag der Fraktion Die Linke betreffend Turnus für Baumkontrollen erhöhen und mit Pflegemaßnahmen ergänzen
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Hattersheim am Main |
| Datum | 2026-09-15 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die Fraktion Die Linke beantragt, dass der Magistrat Baumkontrollen von jährlich auf halbjährlichen Turnus erhöht und diese um Pflegemaßnahmen ergänzt. Die Kontrollen sollen auch Bäume in Grünanlagen, Friedhöfen und Parks einbeziehen, und die Bewässerung neu gepflanzter Bäume soll optimiert werden. Als Begründung wird auf ein OLG-Urteil verwiesen, das besondere Kontrollen bei Trockenheit fordert, und auf die Klimawirksamkeit des Baumbestands verwiesen. Ein Beschluss ist im Dokument nicht dokumentiert.
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Dokument
Extrahierter Text
Die Stadtverordnetenversammlung
der Stadt Hattersheim am Main
XIII. Wahlperiode
Drucksache Nr. 0018/LINKE/XIII
Antrag der Fraktion Die Linke
betreffend Turnus für Baumkontrollen erhöhen
und mit Pflegemaßnahmen ergänzen
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird aufgefordert
a) die verkehrssicherungsrechtliche Baumkontrolle im halbjährlichen Turnus
durchführen zu lassen;
b) die Kontrollen durch Pflegemaßnahmen zu ergänzen um den Baumbestand
gesund zu erhalten;
c) die regelmäßige Kontrolle und Pflege auszuweiten auf die alten Bäume die sich in
Grünanlagen, Friedhöfen und Parks befinden;
d) die Bewässerung neu gepflanzter Bäume rechtzeitig anzugehen, den Zeitraum
angemessen zu verlängern und den Turnus in Dürreperioden zu erhöhen.
Begründung:
Wir gehen davon aus, dass die Stadt Hattersheim die Prüfung der Straßenbäume auf
Verkehrssicherheit nach der Baumkontrollrichtlinie der Forschungsgesellschaft
Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V. (FLL-Richtlinie) ¹) durchführen lässt.
Diese Richtlinie ist zwar kein Gesetz, legt u. a. aber fest, in welchem Turnus Bäume
kontrolliert werden müssen. Dies ist bisher in der Regel jährlich. Doch unter bestimmten
Umständen, wie etwa bei Trockenheit, sind zusätzliche Kontrollen unerlässlich.
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Ein Urteil des OLG Frankfurt vom 11.05.2023 ²) zur Pflicht der Gemeinde, Straßenbäume
zu kontrollieren führt aus: ...“die Richtlinie geht aber, worauf der Sachverständige
gleichfalls überzeugend hingewiesen hat und was nach der Rechtsprechung des
Bundesgerichtshofs, wonach besondere Umstände zu berücksichtigen sind, auch geboten
ist, selbst davon aus, dass in begründeten Fällen auch kürzere Intervalle und besondere
Untersuchungen in Betracht zu ziehen sind, insbesondere bei starken Schäden.“
Das Urteil bezieht sich auf einen Vorfall im Jahr 2019 nach dem trockenen Sommer 2018.
Die letzten trockenen Jahre, insbesondere die Dürre dieses Sommers haben den
Straßenbäumen und den Bäumen in Parks, Grünanlagen, Friedhöfen usw. stark
zugesetzt, sie in Stress versetzt der ihre Vitalität und Lebensdauer beeinträchtigt.
Wie wichtig Baumbestand, insbesondere auch alter Baumbestand, für Klima und
Kleinklima ist, zeigt sich immer deutlicher.
Und deshalb ergibt sich eine neue Aufgabe für die Kommune: Die Pflege des
Baumbestandes mit dem Ziel der Erhaltung. Nicht die Verkehrssicherung und das Fällen
krank gewordener Bäume steht an erster Stelle, sondern die Sicherung des Bestandes.
Und deshalb soll ein halbjährlicher Kontrollturnus Regel werden, um der
Verkehrssicherungspflicht nachzukommen und zusätzlich den Baumbestand in unserer
Kommune zu erhalten, zu pflegen und zu entwickeln.
Junge, neu gepflanzte, Bäume brauchen einige Jahre besondere Aufmerksamkeit,
genügend Wasser in Trockenzeiten Wasser um die Wurzeln richtig auszubilden. Deshalb
muss eine Bewässerung rechtzeitig erfolgen und sichergestellt werden.
¹) https://www.fll.de/fachgremien/baeume-und-gehoelze/
²) https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/LARE230004515
Hattersheim am Main, 31. August 2026
Beate Ullrich-Graf
für die Fraktion Die Linke
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