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Antrag der Fraktion Die Linke betreffend Turnus für Baumkontrollen erhöhen und mit Pflegemaßnahmen ergänzen

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeHattersheim am Main
Datum2026-09-15
DatenstufeNur Dokumente
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die Fraktion Die Linke beantragt, dass der Magistrat Baumkontrollen von jährlich auf halbjährlichen Turnus erhöht und diese um Pflegemaßnahmen ergänzt. Die Kontrollen sollen auch Bäume in Grünanlagen, Friedhöfen und Parks einbeziehen, und die Bewässerung neu gepflanzter Bäume soll optimiert werden. Als Begründung wird auf ein OLG-Urteil verwiesen, das besondere Kontrollen bei Trockenheit fordert, und auf die Klimawirksamkeit des Baumbestands verwiesen. Ein Beschluss ist im Dokument nicht dokumentiert.

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Dokument

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Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Hattersheim am Main XIII. Wahlperiode Drucksache Nr. 0018/LINKE/XIII Antrag der Fraktion Die Linke betreffend Turnus für Baumkontrollen erhöhen und mit Pflegemaßnahmen ergänzen Beschlussvorschlag: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert a) die verkehrssicherungsrechtliche Baumkontrolle im halbjährlichen Turnus durchführen zu lassen; b) die Kontrollen durch Pflegemaßnahmen zu ergänzen um den Baumbestand gesund zu erhalten; c) die regelmäßige Kontrolle und Pflege auszuweiten auf die alten Bäume die sich in Grünanlagen, Friedhöfen und Parks befinden; d) die Bewässerung neu gepflanzter Bäume rechtzeitig anzugehen, den Zeitraum angemessen zu verlängern und den Turnus in Dürreperioden zu erhöhen. Begründung: Wir gehen davon aus, dass die Stadt Hattersheim die Prüfung der Straßenbäume auf Verkehrssicherheit nach der Baumkontrollrichtlinie der Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V. (FLL-Richtlinie) ¹) durchführen lässt. Diese Richtlinie ist zwar kein Gesetz, legt u. a. aber fest, in welchem Turnus Bäume kontrolliert werden müssen. Dies ist bisher in der Regel jährlich. Doch unter bestimmten Umständen, wie etwa bei Trockenheit, sind zusätzliche Kontrollen unerlässlich. Seite 1 von 2 Ein Urteil des OLG Frankfurt vom 11.05.2023 ²) zur Pflicht der Gemeinde, Straßenbäume zu kontrollieren führt aus: ...“die Richtlinie geht aber, worauf der Sachverständige gleichfalls überzeugend hingewiesen hat und was nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach besondere Umstände zu berücksichtigen sind, auch geboten ist, selbst davon aus, dass in begründeten Fällen auch kürzere Intervalle und besondere Untersuchungen in Betracht zu ziehen sind, insbesondere bei starken Schäden.“ Das Urteil bezieht sich auf einen Vorfall im Jahr 2019 nach dem trockenen Sommer 2018. Die letzten trockenen Jahre, insbesondere die Dürre dieses Sommers haben den Straßenbäumen und den Bäumen in Parks, Grünanlagen, Friedhöfen usw. stark zugesetzt, sie in Stress versetzt der ihre Vitalität und Lebensdauer beeinträchtigt. Wie wichtig Baumbestand, insbesondere auch alter Baumbestand, für Klima und Kleinklima ist, zeigt sich immer deutlicher. Und deshalb ergibt sich eine neue Aufgabe für die Kommune: Die Pflege des Baumbestandes mit dem Ziel der Erhaltung. Nicht die Verkehrssicherung und das Fällen krank gewordener Bäume steht an erster Stelle, sondern die Sicherung des Bestandes. Und deshalb soll ein halbjährlicher Kontrollturnus Regel werden, um der Verkehrssicherungspflicht nachzukommen und zusätzlich den Baumbestand in unserer Kommune zu erhalten, zu pflegen und zu entwickeln. Junge, neu gepflanzte, Bäume brauchen einige Jahre besondere Aufmerksamkeit, genügend Wasser in Trockenzeiten Wasser um die Wurzeln richtig auszubilden. Deshalb muss eine Bewässerung rechtzeitig erfolgen und sichergestellt werden. ¹) https://www.fll.de/fachgremien/baeume-und-gehoelze/ ²) https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/LARE230004515 Hattersheim am Main, 31. August 2026 Beate Ullrich-Graf für die Fraktion Die Linke 0018/LINKE/XIII Seite 2 von 2

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