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Antrag der SPD-Fraktion: Frühzeitige Maßnahmen bei drohendem Trinkwassernotstand ermöglichen

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeGemeinde Ober-Mörlen
Datum2026-09-21 geplant
DatenstufeNur Dokumente
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die SPD-Fraktion beantragt, die Gefahrenabwehrverordnung der Gemeinde Ober-Mörlen zu ändern. Grund: Bislang können Wasserverbrauchsbeschränkungen erst bei ausgerufenen Notständen erfolgen, obwohl Trockenheit und gedrosselte Fördermengen bereits problematisch sind. Die SPD möchte eine neue Stufe „drohender Trinkwassernotstand" einführen, um frühzeitig Maßnahmen wie Pkw-Wäsche- und Terrassenabspritzverbote zu ermöglichen. Der Gemeindevorstand soll eine entsprechende Satzungsänderung erarbeiten.

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Gemeinde Ober-Mörlen AT-23/2026 Antrag SPD-Fraktion Beratungsfolge Termin Gemeindevertretung 21.09.2026 Betreff: Antrag der SPD-Fraktion: Frühzeitige Maßnahmen bei drohendem Trinkwassernotstand ermöglichen Sachdarstellung: Die „Gefahrenabwehrverordnung der Gemeinde Ober-Mörlen über die Einschränkung des Trinkwasserverbrauchs bei Notständen in der Wasserversorgung“ ermöglicht es der Gemeinde, bei einem Wassernotstand Maßnahmen zu ergreifen, um die Grundversorgung der Bevölkerung zu sichern. Das Inkrafttreten des Notstands setzt einen Beschluss des Gemeindevorstands voraus. Trotz Dürre und anhaltender Trockenheit wurde der Wassernotstand bislang nicht ausgerufen. Gleichzeitig wurde die Fördermenge der OVAG bereits gedrosselt, und die gemeindeeigenen Brunnen lieferten zunehmend weniger Wasser. Da die mit einem Wassernotstand verbundenen Einschränkungen erheblich sind, ist die Entscheidung des Gemeindevorstands mit einer schwierigen Abwägung verbunden. Aus Sicht der SPD-Fraktion sollten erste Maßnahmen deshalb nicht erst bei Eintritt des Wassernotstands möglich sein, sondern bereits bei einem drohenden Notstand beziehungsweise bei der gelben Wasserampel. Insbesondere das Waschen privater Pkw sowie das Abspritzen von Terrassen, Wand- und Hofflächen sollten schon vor Eintritt des Notstands eingeschränkt werden können Beschlussvorschlag: Der Gemeindevorstand wird beauftragt eine Satzungsänderung der Gefahrenabwehrverordnung der Gemeinde Ober-Mörlen über die Einschränkung des Trinkwasserverbrauchs bei Notständen zu erarbeiten und dem Haupt- und Finanzausschuss zur Beratung vorzulegen. Der „drohende Trinkwassernotstand“ soll als zusätzliche Stufe aufgenommen werden. Maßnahmen, die sinnvoll bereits vor Eintritt des Notstands ergriffen werden können, sollen bereits an die Ausrufung des „drohenden Trinkwassernotstands“ geknüpft werden. gezeichnet Theo Mielke

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