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Antrag der SPD-Fraktion: Frühzeitige Maßnahmen bei drohendem Trinkwassernotstand ermöglichen
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Gemeinde Ober-Mörlen |
| Datum | 2026-09-21 geplant |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die SPD-Fraktion beantragt, die Gefahrenabwehrverordnung der Gemeinde Ober-Mörlen zu ändern. Grund: Bislang können Wasserverbrauchsbeschränkungen erst bei ausgerufenen Notständen erfolgen, obwohl Trockenheit und gedrosselte Fördermengen bereits problematisch sind. Die SPD möchte eine neue Stufe „drohender Trinkwassernotstand" einführen, um frühzeitig Maßnahmen wie Pkw-Wäsche- und Terrassenabspritzverbote zu ermöglichen. Der Gemeindevorstand soll eine entsprechende Satzungsänderung erarbeiten.
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Dokument
Extrahierter Text
Gemeinde Ober-Mörlen AT-23/2026
Antrag SPD-Fraktion
Beratungsfolge Termin
Gemeindevertretung 21.09.2026
Betreff:
Antrag der SPD-Fraktion: Frühzeitige Maßnahmen bei drohendem Trinkwassernotstand
ermöglichen
Sachdarstellung:
Die „Gefahrenabwehrverordnung der Gemeinde Ober-Mörlen über die Einschränkung des
Trinkwasserverbrauchs bei Notständen in der Wasserversorgung“ ermöglicht es der Gemeinde,
bei einem Wassernotstand Maßnahmen zu ergreifen, um die Grundversorgung der Bevölkerung zu
sichern. Das Inkrafttreten des Notstands setzt einen Beschluss des Gemeindevorstands voraus.
Trotz Dürre und anhaltender Trockenheit wurde der Wassernotstand bislang nicht ausgerufen.
Gleichzeitig wurde die Fördermenge der OVAG bereits gedrosselt, und die gemeindeeigenen
Brunnen lieferten zunehmend weniger Wasser. Da die mit einem Wassernotstand verbundenen
Einschränkungen erheblich sind, ist die Entscheidung des Gemeindevorstands mit einer
schwierigen Abwägung verbunden. Aus Sicht der SPD-Fraktion sollten erste Maßnahmen deshalb
nicht erst bei Eintritt des Wassernotstands möglich sein, sondern bereits bei einem drohenden
Notstand beziehungsweise bei der gelben Wasserampel. Insbesondere das Waschen privater Pkw
sowie das Abspritzen von Terrassen, Wand- und Hofflächen sollten schon vor Eintritt des
Notstands eingeschränkt werden können
Beschlussvorschlag:
Der Gemeindevorstand wird beauftragt eine Satzungsänderung der Gefahrenabwehrverordnung
der Gemeinde Ober-Mörlen über die Einschränkung des Trinkwasserverbrauchs bei Notständen
zu erarbeiten und dem Haupt- und Finanzausschuss zur Beratung vorzulegen. Der „drohende
Trinkwassernotstand“ soll als zusätzliche Stufe aufgenommen werden. Maßnahmen, die sinnvoll
bereits vor Eintritt des Notstands ergriffen werden können, sollen bereits an die Ausrufung des
„drohenden Trinkwassernotstands“ geknüpft werden.
gezeichnet
Theo Mielke
Text aus PDF extrahiert