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Antrag der FWG-Fraktion zur Richtlinie zur Förderung der Vereine/Gruppen der Gemeinde Ober-Mörlen

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeGemeinde Ober-Mörlen
Datum2026-09-21 geplant
DatenstufeNur Dokumente
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die FWG-Fraktion beantragt, die Förderrichtlinie für Vereine der Gemeinde Ober-Mörlen zu korrigieren: Der Förderbetrag für Jugendarbeit soll in den Punkten 3.2 und 4.1 von 5,50 auf 11,00 Euro pro aktivem jugendlichem Mitglied bis 18 Jahre erhöht werden, um einen Gemeindevertretungsbeschluss vom 15.06.2023 umzusetzen. Die Richtlinie soll zudem um Beschluss- und Veröffentlichungsdatum ergänzt werden. Der Gemeindevorstand soll prüfen, ob die Zuschüsse seit Juni 2023 korrekt ausgezahlt wurden, und gegebenenfalls Differenzbeträge nachzahlen.

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Gemeinde Ober-Mörlen AT-21/2026 Antrag FWG-Fraktion Beratungsfolge Termin Gemeindevertretung 21.09.2026 Betreff: Antrag der FWG-Fraktion zur Richtlinie zur Förderung der Vereine/Gruppen der Gemeinde Ober-Mörlen Sachdarstellung: Die Gemeindevertretung hat am 15.06.2023 beschlossen, den Förderbetrag zur Förderung der Jugendarbeit in den Vereinen für jedes aktive jugendliche Mitglied im Alter bis zu 18 Jahren auf 11,00 Euro festzusetzen. In der aktuell veröffentlichten Richtlinie zur Förderung der Vereine/Gruppen der Gemeinde Ober- Mörlen ist unter den Punkten 3.2 und 4.1 jedoch weiterhin ein Förderbetrag von 5,50 Euro je aktivem jugendlichem Mitglied ausgewiesen. Zudem ist aus der veröffentlichten Richtlinie nicht ersichtlich, wann diese beschlossen und veröffentlicht wurde. Unter Punkt 6.3 ist lediglich geregelt, dass die Richtlinie mit ihrer Veröffentlichung in Kraft tritt. Die veröffentlichte Richtlinie sollte daher an den Beschluss der Gemeindevertretung vom 15.06.2023 angepasst und zugleich geprüft werden, ob die beschlossene Erhöhung bei den bisherigen Auszahlungen der Vereinsförderung berücksichtigt wurde. Beschlussvorschlag: Die Gemeindevertretung beschließt:  Die Richtlinie zur Förderung der Vereine/Gruppen der Gemeinde Ober-Mörlen wird in den Punkten 3.2 und 4.1 gemäß dem Beschluss der Gemeindevertretung vom 15.06.2023 auf einen Förderbetrag von 11,00 Euro je aktivem jugendlichem Mitglied bis 18 Jahre korrigiert.  Die Richtlinie wird um die konkreten Angaben zum Beschluss- und Veröffentlichungsdatum sowie zum Inkrafttreten ergänzt.  Der Gemeindevorstand prüft, in welcher Höhe die Zuschüsse zur Förderung der Jugendarbeit seit dem Beschluss vom 15.06.2023 tatsächlich ausgezahlt wurden. Sollten Förderbeträge nicht entsprechend dem Beschluss der Gemeindevertretung in Höhe von 11,00 Euro je aktivem jugendlichem Mitglied ausgezahlt worden sein, werden die entsprechenden Differenzbeträge an die betroffenen Vereine nachgezahlt. gezeichnet Catinca Roth (Fraktionsvorsitzende)

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