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Lärmschutzmaßnahmen A49, Aufstellung eines Bebauungsplans (Antrag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen)

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeGudensberg
Datum2026-09-24 geplant
DatenstufeNur Dokumente
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die Fraktion Bündnis90/Die Grünen beantragt, dass die Stadt Gudensberg Bebauungspläne für Flächen entlang der A49 aufstellt. Grund ist die erhebliche Lärmbelastung der Anwohner durch den Autobahnverkehr, deren Behebung bisherige Bemühungen gegenüber dem Bund nicht erreichten. Durch „Sondergebiete Lärmschutz A49" sollen Flächen für aktive Lärmschutzmaßnahmen wie Wälle oder Wände gesichert werden. Bauvorhaben auf geeigneten Flächen darf bis zur Planaufstellung keine gemeindliche Zustimmung erteilt werden.

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Der Magistrat der Stadt Gudensberg Beschlussvorlage Vorlagennummer: 2026/0388 Datum: 10.09.2026 Fachbereich: Stabsstelle Verwaltungsleitung Aktenzeichen: P-GUD10213 Beratungsfolge: Termin: Status: Stadtverordnetenversammlung 24.09.2026 öffentlich Betreff: Lärmschutzmaßnahmen A49, Aufstellung eines BPlans (Antrag Fraktion Bündnis90/Die Grünen) Sachverhalt: Text des Antrages und des Beschlussvorschlags, Posteingang 09.09.2026: Die Bewohnerinnen und Bewohner entlang der A49 sind seit über einem Jahr erheblichen Lärmbelastungen durch den Verkehr auf der A49 ausgesetzt. Diese Belastungen beeinträchtigen die Lebensqualität, die Gesundheit und das Wohlbefinden der Anwohnerinnen und Anwohner in erheblichem Maße, Tendenz steigend. Bisherige Bemühungen, über die Autobahn GmbH bzw. den Bund adäquate Lärmschutzmaßnahmen (Lärmvorsorge) zu erwirken, haben nicht zum gewünschten Erfolg geführt. Um den berechtigten Interessen der Bürgerinnen und Bürger dennoch gerecht zu werden, soll sich die Stadt Gudensberg alle Möglichkeiten offen lassen, innovative Lösungsansätze zu finden und ggf. neue Wege zu gehen, Lärmschutz auch ohne direkte Bundesbeteiligung zu realisieren. Es sollen ein oder mehrere BPläne für all die Gudensberger Flurstücke entlang der A49 aufgestellt werden, die sich für aktive Lärmschutzmaßnahmen wie z.B. Wälle, Wände oder vergleichbare Bauwerke eignen, um den Lärm der A49 von den Wohnbebauungen Gudensbergs besser abzuschirmen. Die dafür benötigten Flächen sollen gesichert werden, um zukünftigen Lärmschutzmaßnahmen den notwendigen Raum bieten zu können. Beschlussvorschlag: Die Stadtverordnetenversammlung beauftragt den Magistrat der Stadt Gudensberg, einen oder mehrere Bebauungspläne für Flächen entlang der A49 zu erstellen, die sich für aktive Lärmschutzmaßnahmen eignen. Es sollen ‚Sondergebiete Lärmschutz A 49‘ ausgewiesen werden, um zukünftigen Lärmschutzmaßnahmen die nötigen Flächen zu sichern und einen kostengünstigen, aber effektiven Lärmschutz zu ermöglichen. Etwaigen Bauvorhaben auf für den Lärmschutz geeigneten Flächen entlang der A49 darf bis zur Aufstellung des BPlanes kein gemeindliches Einvernehmen erteilt werden (§36 BauGB), sofern diese der im BPlan beabsichtigten Flächensicherung entgegenstehen.

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