Startseite › Gudensberg › Antrag
Lärmschutzmaßnahmen A49, Aufstellung eines Bebauungsplans (Antrag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen)
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Gudensberg |
| Datum | 2026-09-24 geplant |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die Fraktion Bündnis90/Die Grünen beantragt, dass die Stadt Gudensberg Bebauungspläne für Flächen entlang der A49 aufstellt. Grund ist die erhebliche Lärmbelastung der Anwohner durch den Autobahnverkehr, deren Behebung bisherige Bemühungen gegenüber dem Bund nicht erreichten. Durch „Sondergebiete Lärmschutz A49" sollen Flächen für aktive Lärmschutzmaßnahmen wie Wälle oder Wände gesichert werden. Bauvorhaben auf geeigneten Flächen darf bis zur Planaufstellung keine gemeindliche Zustimmung erteilt werden.
Automatisch aus dem Quelldokument zusammengefasst. Wichtige Details bitte immer im Originaldokument unten prüfen.
Dokument
Extrahierter Text
Der Magistrat der Stadt Gudensberg
Beschlussvorlage
Vorlagennummer: 2026/0388 Datum: 10.09.2026
Fachbereich: Stabsstelle Verwaltungsleitung
Aktenzeichen: P-GUD10213
Beratungsfolge: Termin: Status:
Stadtverordnetenversammlung 24.09.2026 öffentlich
Betreff:
Lärmschutzmaßnahmen A49, Aufstellung eines BPlans (Antrag Fraktion
Bündnis90/Die Grünen)
Sachverhalt:
Text des Antrages und des Beschlussvorschlags, Posteingang 09.09.2026:
Die Bewohnerinnen und Bewohner entlang der A49 sind seit über einem Jahr
erheblichen Lärmbelastungen durch den Verkehr auf der A49 ausgesetzt. Diese
Belastungen beeinträchtigen die Lebensqualität, die Gesundheit und das
Wohlbefinden der Anwohnerinnen und Anwohner in erheblichem Maße, Tendenz
steigend. Bisherige Bemühungen, über die Autobahn GmbH bzw. den Bund
adäquate Lärmschutzmaßnahmen (Lärmvorsorge) zu erwirken, haben nicht zum
gewünschten Erfolg geführt. Um den berechtigten Interessen der Bürgerinnen und
Bürger dennoch gerecht zu werden, soll sich die Stadt Gudensberg alle
Möglichkeiten offen lassen, innovative Lösungsansätze zu finden und ggf. neue
Wege zu gehen, Lärmschutz auch ohne direkte Bundesbeteiligung zu realisieren.
Es sollen ein oder mehrere BPläne für all die Gudensberger Flurstücke entlang der
A49 aufgestellt werden, die sich für aktive Lärmschutzmaßnahmen wie z.B. Wälle,
Wände oder vergleichbare Bauwerke eignen, um den Lärm der A49 von den
Wohnbebauungen Gudensbergs besser abzuschirmen. Die dafür benötigten Flächen
sollen gesichert werden, um zukünftigen Lärmschutzmaßnahmen den notwendigen
Raum bieten zu können.
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beauftragt den Magistrat der Stadt Gudensberg,
einen oder mehrere Bebauungspläne für Flächen entlang der A49 zu erstellen, die
sich für aktive Lärmschutzmaßnahmen eignen. Es sollen ‚Sondergebiete Lärmschutz
A 49‘ ausgewiesen werden, um zukünftigen Lärmschutzmaßnahmen die nötigen
Flächen zu sichern und einen kostengünstigen, aber effektiven Lärmschutz zu
ermöglichen. Etwaigen Bauvorhaben auf für den Lärmschutz geeigneten Flächen
entlang der A49 darf bis zur Aufstellung des BPlanes kein gemeindliches
Einvernehmen erteilt werden (§36 BauGB), sofern diese der im BPlan beabsichtigten
Flächensicherung entgegenstehen.
Text aus PDF extrahiert