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Hitzeschutz für Kindertagestätten und Pflegeeinrichtungen (Antrag der CDU-Fraktion)

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeGudensberg
Datum2026-09-24 geplant
DatenstufeNur Dokumente
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die CDU-Fraktion beantragt, dass die Stadt Gudensberg Vorbereitungen zur Teilnahme am Landesprogramm „Hitzehilfe für Hessen" trifft. Der Magistrat soll eine Bestandsaufnahme der Klimatisierung in städtischen Kitas und Pflegeeinrichtungen durchführen und bei Programmöffnung unverzüglich Förderanträge für fehlende Klimageräte einreichen. Zudem sollen private Träger informiert werden. Ein Beschluss ist für 24.09.2026 vorgesehen.

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Der Magistrat der Stadt Gudensberg Beschlussvorlage Vorlagennummer: 2026/0385 Datum: 10.09.2026 Fachbereich: Stabsstelle Verwaltungsleitung Aktenzeichen: P-GUD10213 Beratungsfolge: Termin: Status: Stadtverordnetenversammlung 24.09.2026 öffentlich Betreff: Hitzeschutz für Kindertagestätten und Pflegeeinrichtungen (Antrag CDU-Fraktion) Sachverhalt: Text des Antrags und des Beschlussvorschlags, 09.09.2026: Die Sommermonate sind auch in unserer Region zunehmend von intensiven Hitzewellen geprägt. Während Erwachsene Belastungen oft eigenständig regulieren können, gehören Kleinkinder und Pflegebedürftige im Hinblick auf Überhitzung und Dehydrierung zu den vulnerabelsten Personengruppen. Zudem erfordert die Betreuungsarbeit der Fachkräfte unter hohen Raumtemperaturen erhebliche körperliche Anstrengung. Mit dem angekündigten Landesprogramm „Hitzehilfe für Hessen“ stellt das Land Fördermittel in Aussicht, um Bildungseinrichtungen, Kitas und Pflegestätten bei der Bewältigung extremer Wärmeperioden durch die Beschaffung von Klimageräten spürbar zu entlasten. Da Förderprogramme des Landes oft mit begrenzten Kontingenten („Windhundprinzip“) oder engen Antragsfristen arbeiten, muss die Stadt Gudensberg bestens vorbereitet sein. Durch eine sofortige Bestandsaufnahme wird Transparenz über den aktuellen Ausstattungsgrad geschaffen. Bei Bekanntgabe der Richtlinie können die Anträge zur Nachrüstung der unklimatisierten Räume dann unverzüglich eingereicht werden. Darüber hinaus gebietet es die kommunale Fürsorge, auch freie Kita-Träger und Senioreneinrichtungen rechtzeitig mitzunehmen, um ein flächendeckend hitzeresistentes Umfeld in unserer Stadt zu gewährleisten. Beschlussvorschlag: 1. Der Magistrat wird beauftragt, die formalen, baulichen und administrativen Voraussetzungen für eine Teilnahme der Stadt Gudensberg am angekündigten Landesförderprogramm „Hitzehilfe für Hessen“ zu prüfen und unverzüglich alle notwendigen verwaltungsseitigen Vorbereitungen zu treffen, um bei Öffnung des Antragsfensters eine frühestmögliche Antragstellung sicherzustellen. 2. Der Magistrat wird beauftragt, für sämtliche städtischen Einrichtungen der Kindertagesbetreuung und der Pflege eine Bestandsaufnahme der bereits vorhandenen Kühl- und Klimatisierungstechnik durchzuführen. Hierbei ist detailliert darzulegen, welche Räumlichkeiten in den jeweiligen Einrichtungen gegenwärtig bereits über eine funktionierende Klimatisierung verfügen 3. Sofern die Bestandsaufnahme ergibt, dass Gruppen-, Spiel- und Aufenthaltsräume bislang nicht klimatisiert sind, sind diese für eine Ausstattung mit den durch das Landesförderprogramm „Hitzehilfe für Hessen“ förderfähigen Klimageräten vorzusehen. 4. Unmittelbar nach Veröffentlichung der endgültigen Förderrichtlinie des Landes Hessen reicht der Magistrat für alle ermittelten, geeigneten Maßnahmen Förderanträge ein, sofern die Richtlinienbedingungen eine wirtschaftlich und betrieblich sinnvolle Umsetzung ermöglichen. 5. Die zu erwartenden kommunalen Eigenmittel sowie etwaige nicht zuwendungsfähige Begleit- oder Montagekosten sind zu beziffern und – soweit erforderlich – im Rahmen der laufenden Haushaltsbewirtschaftung beziehungsweise in den anstehenden Haushaltsberatungen bereitzustellen. 6. Der Magistrat wird beauftragt, die nichtstädtischen Träger von Kindertagesstätten sowie die Träger der stationären Pflege- und Seniorenwohneinrichtungen im Stadtgebiet frühzeitig und aktiv über das Landesprogramm „Hitzehilfe für Hessen“ zu informieren und auf deren Antragsberechtigung hinzuweisen. 7. Der zuständige Fachausschuss für Jugend, Senioren und Soziales sowie die Stadtverordnetenversammlung sind zeitnah über das Ergebnis der Bestandsaufnahme, die ermittelten Bedarfe und den Stand der Förderanträge zu unterrichten.

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