Startseite › Gudensberg › Antrag
Hitzeschutz für Kindertagestätten und Pflegeeinrichtungen (Antrag der CDU-Fraktion)
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Gudensberg |
| Datum | 2026-09-24 geplant |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die CDU-Fraktion beantragt, dass die Stadt Gudensberg Vorbereitungen zur Teilnahme am Landesprogramm „Hitzehilfe für Hessen" trifft. Der Magistrat soll eine Bestandsaufnahme der Klimatisierung in städtischen Kitas und Pflegeeinrichtungen durchführen und bei Programmöffnung unverzüglich Förderanträge für fehlende Klimageräte einreichen. Zudem sollen private Träger informiert werden. Ein Beschluss ist für 24.09.2026 vorgesehen.
Automatisch aus dem Quelldokument zusammengefasst. Wichtige Details bitte immer im Originaldokument unten prüfen.
Dokument
Extrahierter Text
Der Magistrat der Stadt Gudensberg
Beschlussvorlage
Vorlagennummer: 2026/0385 Datum: 10.09.2026
Fachbereich: Stabsstelle Verwaltungsleitung
Aktenzeichen: P-GUD10213
Beratungsfolge: Termin: Status:
Stadtverordnetenversammlung 24.09.2026 öffentlich
Betreff:
Hitzeschutz für Kindertagestätten und Pflegeeinrichtungen (Antrag CDU-Fraktion)
Sachverhalt:
Text des Antrags und des Beschlussvorschlags, 09.09.2026:
Die Sommermonate sind auch in unserer Region zunehmend von intensiven
Hitzewellen geprägt. Während Erwachsene Belastungen oft eigenständig regulieren
können, gehören Kleinkinder und Pflegebedürftige im Hinblick auf Überhitzung und
Dehydrierung zu den vulnerabelsten Personengruppen. Zudem erfordert die
Betreuungsarbeit der Fachkräfte unter hohen Raumtemperaturen erhebliche
körperliche Anstrengung.
Mit dem angekündigten Landesprogramm „Hitzehilfe für Hessen“ stellt das Land
Fördermittel in Aussicht, um Bildungseinrichtungen, Kitas und Pflegestätten bei der
Bewältigung extremer Wärmeperioden durch die Beschaffung von Klimageräten
spürbar zu entlasten.
Da Förderprogramme des Landes oft mit begrenzten Kontingenten
(„Windhundprinzip“) oder engen Antragsfristen arbeiten, muss die Stadt
Gudensberg bestens vorbereitet sein. Durch eine sofortige Bestandsaufnahme wird
Transparenz über den aktuellen Ausstattungsgrad geschaffen. Bei Bekanntgabe
der Richtlinie können die Anträge zur Nachrüstung der unklimatisierten Räume dann
unverzüglich eingereicht werden.
Darüber hinaus gebietet es die kommunale Fürsorge, auch freie Kita-Träger und
Senioreneinrichtungen rechtzeitig mitzunehmen, um ein flächendeckend
hitzeresistentes Umfeld in unserer Stadt zu gewährleisten.
Beschlussvorschlag:
1. Der Magistrat wird beauftragt, die formalen, baulichen und administrativen
Voraussetzungen für eine Teilnahme der Stadt Gudensberg am
angekündigten Landesförderprogramm „Hitzehilfe für Hessen“ zu prüfen und
unverzüglich alle notwendigen verwaltungsseitigen Vorbereitungen zu treffen,
um bei Öffnung des Antragsfensters eine frühestmögliche Antragstellung
sicherzustellen.
2. Der Magistrat wird beauftragt, für sämtliche städtischen Einrichtungen der
Kindertagesbetreuung und der Pflege eine Bestandsaufnahme der bereits
vorhandenen Kühl- und Klimatisierungstechnik durchzuführen. Hierbei ist
detailliert darzulegen, welche Räumlichkeiten in den jeweiligen Einrichtungen
gegenwärtig bereits über eine funktionierende Klimatisierung verfügen
3. Sofern die Bestandsaufnahme ergibt, dass Gruppen-, Spiel- und
Aufenthaltsräume bislang nicht klimatisiert sind, sind diese für eine
Ausstattung mit den durch das Landesförderprogramm „Hitzehilfe für Hessen“
förderfähigen Klimageräten vorzusehen.
4. Unmittelbar nach Veröffentlichung der endgültigen Förderrichtlinie des Landes
Hessen reicht der Magistrat für alle ermittelten, geeigneten Maßnahmen
Förderanträge ein, sofern die Richtlinienbedingungen eine wirtschaftlich und
betrieblich sinnvolle Umsetzung ermöglichen.
5. Die zu erwartenden kommunalen Eigenmittel sowie etwaige nicht
zuwendungsfähige Begleit- oder Montagekosten sind zu beziffern und –
soweit erforderlich – im Rahmen der laufenden Haushaltsbewirtschaftung
beziehungsweise in den anstehenden Haushaltsberatungen bereitzustellen.
6. Der Magistrat wird beauftragt, die nichtstädtischen Träger von
Kindertagesstätten sowie die Träger der stationären Pflege- und
Seniorenwohneinrichtungen im Stadtgebiet frühzeitig und aktiv über das
Landesprogramm „Hitzehilfe für Hessen“ zu informieren und auf deren
Antragsberechtigung hinzuweisen.
7. Der zuständige Fachausschuss für Jugend, Senioren und Soziales sowie die
Stadtverordnetenversammlung sind zeitnah über das Ergebnis der
Bestandsaufnahme, die ermittelten Bedarfe und den Stand der Förderanträge
zu unterrichten.
Text aus PDF extrahiert