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Fortsetzung der Vermarktung des Gewerbegebiets u. Überprüfung der Vergaberichtlinien (Antrag der SPD-Fraktion)
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Gudensberg |
| Datum | 2026-09-24 geplant |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die SPD-Fraktion beantragt, dass der Magistrat bis Q1 2027 ein neues Ausschreibungsverfahren für unvermarktete Grundstücke im Gewerbegebiet einleitet. Gleichzeitig sollen die Vergaberichtlinien überprüft werden, insbesondere durch Flexibilisierung der Arbeitsplatzquote, Umgestaltung des Nachhaltigkeitskriteriums zu einer Bonusregelung und Überprüfung des Kriteriums „Regionale Wirtschaftskreisläufe". Der Magistrat soll zudem über den Stand der Förderabstimmung mit dem Hessischen Wirtschaftsministerium berichten.
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Dokument
Extrahierter Text
Der Magistrat der Stadt Gudensberg
Beschlussvorlage
Vorlagennummer: 2026/0380 Datum: 09.09.2026
Fachbereich: Stabsstelle Verwaltungsleitung
Aktenzeichen: P-GUD10213
Beratungsfolge: Termin: Status:
Stadtverordnetenversammlung 24.09.2026 öffentlich
Betreff:
Fortsetzung der Vermarktung des Gewerbegebiets u. Überprüfung der
Vergaberichtlinien (Antrag der SPD-Fraktion)
Sachverhalt:
Text des Antrags und des Beschlussvorschlags, Posteingang am 08.09.2026:
Seit dem Abschluss des ersten Ausschreibungsverfahrens am 06.06.2024 wurde
kein neues Ausschreibungsverfahren für das Gewerbegebiet seitens der politischen
Gremien beschlossen.
Dementsprechend liegen der Verwaltung nur sporadische Anfragen vor, obwohl
grundsätzlich weiterhin Interesse an einer Ansiedlung im Gewerbegebiet besteht.
Gleichzeitig hat die Verwaltung dargelegt, dass Interessenten und potenzielle
Investoren die Anzahl der Vorgaben aus dem Bebauungsplan und dem
Kriterienkatalog zur Bauplatzvergabe als umfangreich wahrnehmen. Sie hat hierzu
bereits mögliche Anpassungen skizziert und jeweils Vor- und Nachteile benannt –
etwa eine geringere Gewichtung der Ortsansässigkeit, eine Flexibilisierung der
starren Arbeitsplatzvorgabe, eine Umgestaltung des Nachhaltigkeitskriteriums als
Bonusregelung sowie mögliche Anpassungen einzelner Bebauungsplan-
Festsetzungen.
Um die Vermarktung des Gewerbegebiets zeitnah voranzubringen und zugleich eine
fundierte, breit getragene Entscheidung über mögliche Anpassungen der
Vergaberichtlinien zu ermöglichen, soll der Magistrat beauftragt werden, auf Basis
der bereits vorliegenden Bewertung konkrete Beschlussvorschläge auszuarbeiten.
Mit diesem Antrag werden bewusst nur geringe und weiche inhaltlichen
Festlegungen zu einzelnen Kriterien getroffen – die Stadtverordnetenversammlung
soll auf Grundlage einer vollständigen Abwägung eigenständig entscheiden können,
welche Anpassungen sie für sinnvoll erachtet.
Beschlussvorschlag:
1) Der Magistrat wird beauftragt, der Stadtverordnetenversammlung spätestens
im ersten Quartal 2027 eine Beschlussvorlage zur Einleitung eines neuen
Ausschreibungs- bzw. Vergabeverfahrens für die im Gewerbegebiet noch
nicht vermarkteten Grundstücke vorzulegen.
2) Im Rahmen dieser Vorlage werden die Anpassungsmöglichkeiten der
Vergaberichtlinien – insbesondere die Kriterien des Kriterienkatalogs zur
Bauplatzvergabe überprüft werden. Folgende Kriterien sollten damit
mindestens angepasst werden:
• B.2 – Arbeitsplätze: Flexibilisierung der starren Vorgabe 1 Arbeitsplatz je
500m²
• B.3 – Nachhaltigkeit: Die Aspekte der Nachhaltigkeit als Bonus für die
Kriterien aufnehmen, grundsätzlich aber geringer Gewichten.
• B.5 – Regionale Wirtschaftskreisläufe: Grundsätzliche Überprüfung des
Kriteriums und Möglichkeit der vollständigen Streichung. Dieser Teilt stellt
grundsätzlich ein nicht ganz einfach und nach festen Punkten
überprüfbares Kriterium dar.
3) Der Magistrat berichtet der Stadtverordnetenversammlung zudem über den
aktuellen Stand der Abstimmung mit dem Hessischen Wirtschaftsministerium
zu den in Aussicht gestellten Fördermitteln, einschließlich einer Einschätzung
zum voraussichtlichen Zeitpunkt einer Förderentscheidung.
Text aus PDF extrahiert