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Fortsetzung der Vermarktung des Gewerbegebiets u. Überprüfung der Vergaberichtlinien (Antrag der SPD-Fraktion)

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeGudensberg
Datum2026-09-24 geplant
DatenstufeNur Dokumente
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die SPD-Fraktion beantragt, dass der Magistrat bis Q1 2027 ein neues Ausschreibungsverfahren für unvermarktete Grundstücke im Gewerbegebiet einleitet. Gleichzeitig sollen die Vergaberichtlinien überprüft werden, insbesondere durch Flexibilisierung der Arbeitsplatzquote, Umgestaltung des Nachhaltigkeitskriteriums zu einer Bonusregelung und Überprüfung des Kriteriums „Regionale Wirtschaftskreisläufe". Der Magistrat soll zudem über den Stand der Förderabstimmung mit dem Hessischen Wirtschaftsministerium berichten.

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Der Magistrat der Stadt Gudensberg Beschlussvorlage Vorlagennummer: 2026/0380 Datum: 09.09.2026 Fachbereich: Stabsstelle Verwaltungsleitung Aktenzeichen: P-GUD10213 Beratungsfolge: Termin: Status: Stadtverordnetenversammlung 24.09.2026 öffentlich Betreff: Fortsetzung der Vermarktung des Gewerbegebiets u. Überprüfung der Vergaberichtlinien (Antrag der SPD-Fraktion) Sachverhalt: Text des Antrags und des Beschlussvorschlags, Posteingang am 08.09.2026: Seit dem Abschluss des ersten Ausschreibungsverfahrens am 06.06.2024 wurde kein neues Ausschreibungsverfahren für das Gewerbegebiet seitens der politischen Gremien beschlossen. Dementsprechend liegen der Verwaltung nur sporadische Anfragen vor, obwohl grundsätzlich weiterhin Interesse an einer Ansiedlung im Gewerbegebiet besteht. Gleichzeitig hat die Verwaltung dargelegt, dass Interessenten und potenzielle Investoren die Anzahl der Vorgaben aus dem Bebauungsplan und dem Kriterienkatalog zur Bauplatzvergabe als umfangreich wahrnehmen. Sie hat hierzu bereits mögliche Anpassungen skizziert und jeweils Vor- und Nachteile benannt – etwa eine geringere Gewichtung der Ortsansässigkeit, eine Flexibilisierung der starren Arbeitsplatzvorgabe, eine Umgestaltung des Nachhaltigkeitskriteriums als Bonusregelung sowie mögliche Anpassungen einzelner Bebauungsplan- Festsetzungen. Um die Vermarktung des Gewerbegebiets zeitnah voranzubringen und zugleich eine fundierte, breit getragene Entscheidung über mögliche Anpassungen der Vergaberichtlinien zu ermöglichen, soll der Magistrat beauftragt werden, auf Basis der bereits vorliegenden Bewertung konkrete Beschlussvorschläge auszuarbeiten. Mit diesem Antrag werden bewusst nur geringe und weiche inhaltlichen Festlegungen zu einzelnen Kriterien getroffen – die Stadtverordnetenversammlung soll auf Grundlage einer vollständigen Abwägung eigenständig entscheiden können, welche Anpassungen sie für sinnvoll erachtet. Beschlussvorschlag: 1) Der Magistrat wird beauftragt, der Stadtverordnetenversammlung spätestens im ersten Quartal 2027 eine Beschlussvorlage zur Einleitung eines neuen Ausschreibungs- bzw. Vergabeverfahrens für die im Gewerbegebiet noch nicht vermarkteten Grundstücke vorzulegen. 2) Im Rahmen dieser Vorlage werden die Anpassungsmöglichkeiten der Vergaberichtlinien – insbesondere die Kriterien des Kriterienkatalogs zur Bauplatzvergabe überprüft werden. Folgende Kriterien sollten damit mindestens angepasst werden: • B.2 – Arbeitsplätze: Flexibilisierung der starren Vorgabe 1 Arbeitsplatz je 500m² • B.3 – Nachhaltigkeit: Die Aspekte der Nachhaltigkeit als Bonus für die Kriterien aufnehmen, grundsätzlich aber geringer Gewichten. • B.5 – Regionale Wirtschaftskreisläufe: Grundsätzliche Überprüfung des Kriteriums und Möglichkeit der vollständigen Streichung. Dieser Teilt stellt grundsätzlich ein nicht ganz einfach und nach festen Punkten überprüfbares Kriterium dar. 3) Der Magistrat berichtet der Stadtverordnetenversammlung zudem über den aktuellen Stand der Abstimmung mit dem Hessischen Wirtschaftsministerium zu den in Aussicht gestellten Fördermitteln, einschließlich einer Einschätzung zum voraussichtlichen Zeitpunkt einer Förderentscheidung.

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