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Umgang mit nicht besetzten Stellen im Stellenplan 2027 (Gem. Antrag der FWG-Fraktion und der CDU-Fraktion)
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Gudensberg |
| Datum | 2026-09-24 geplant |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
FWG und CDU beantragen, im Stellenplan 2027 keine neuen Stellen zu schaffen, da rund 14 Prozent der geplanten Stellen unbesetzt sind. Neue Bedarfe in systemrelevanten Bereichen wie Erziehung und Betreuung sollen nur durch Umwidmung bestehender unbesetzter Stellen gedeckt werden. Punktuelle Stellenanhebungen zur Attraktivitätssteigerung sind zulässig, müssen aber haushaltsneutral durch Streichungen oder Synergieeffekte finanziert werden. Der Magistrat soll detailliert berichten, welche unbesetzten Stellen gestrichen oder umgewidmet wurden.
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Dokument
Extrahierter Text
Der Magistrat der Stadt Gudensberg
Beschlussvorlage
Vorlagennummer: 2026/0311 Datum: 13.08.2026
Fachbereich: Stabsstelle Verwaltungsleitung
Aktenzeichen: P-GUD10213
Beratungsfolge: Termin: Status:
Stadtverordnetenversammlung 27.08.2026 öffentlich
Betreff:
Umgang mit nicht besetzten Stellen im Stellenplan 2027 (Gem. Antrag der FWG-
Fraktion und der CDU-Fraktion)
Sachverhalt:
Hat die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 27.08.2026 die
Überweisung des Antrages zur weiteren Beratung in den Haupt- und
Finanzausschuss überwiesen.
Text des Antrags und des Beschlussvorschlags, Posteingang am 12.08.2026:
Die Grundsätze der Haushaltswahrheit und der Wirtschaftlichkeit erfordern einen
adäquaten Stellenplan, weshalb wir die Schaffung neuer Stellen ablehnen, solange
der bestehende Plan nicht annähernd ausgeschöpft wird. Aktuell sind rund 14
Prozent der geplanten städtischen Stellen unbesetzt, was einen enormen Überhang
an unrealistischen Stellenansätzen darstellt. Dem Gebot der Sparsamkeit folgend
muss Gudensberg zwingend diese ungenutzten Kapazitäten abbauen, bevor die
Verwaltung weiter aufgebläht wird.
Beschlussvorschlag:
1. Im Haushaltsjahr 2027 wird im Stellenplan der Stadt Gudensberg keine
zusätzliche Stelle (Planstellen für Beamtinnen/Beamte sowie Stellen für
Tarifbeschäftigte) geschaffen. Die Gesamtzahl der Planstellen darf nicht
ausgeweitet werden.
2. Neue oder veränderte Stellenbedarfe in den systemrelevanten und
bürgernahen Kernbereichen, insbesondere in der Erziehung, Betreuung sowie
der kritischen Infrastruktur, sind ausschließlich durch die Umwidmung bereits
bestehender, aber dauerhaft unbesetzter Stellen aus anderen Bereichen zu
decken.
3. Um die Attraktivität der unbesetzten Stellen in den genannten bürgernahen
Kernbereichen auf dem umkämpften Fachkräftemarkt zu erhöhen, sind
punktuelle Stellenanhebungen im Stellenplan zulässig. Auch neue
Stellenbedarfe durch zwingende Pflichtaufgaben der Kommune können
hinterlegt werden. Diese Anhebungen und die Finanzierung der neuen
Stellenbedarfe müssen zwingend haushaltsneutral erfolgen. Die dafür
notwendigen finanziellen Mittel sind ausschließlich durch die Umwidmung
oder Streichung von dauerhaft unbesetzten und nicht zwingend erforderlichen
Stellen zu finanzieren oder durch die Nutzung sinnvoller Synergieeffekte der
interkommunalen Zusammenarbeit abzudecken. Auch nicht nachbesetzte
Stellen durch die natürliche Personalfluktuation können zur
Gegenfinanzierung herangezogen werden.
4. Der Magistrat wird beauftragt, der Stadtverordnetenversammlung zur
Einbringung des Haushalts 2027 detailliert darzulegen, welche unbesetzten
Stellen im Sinne dieses Antrages gestrichen, umgewidmet oder zur
Gegenfinanzierung von Stellenanhebungen in den operativen Kernbereichen
genutzt wurden.
Text aus PDF extrahiert