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Umgang mit nicht besetzten Stellen im Stellenplan 2027 (Gem. Antrag der FWG-Fraktion und der CDU-Fraktion)

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeGudensberg
Datum2026-09-24 geplant
DatenstufeNur Dokumente
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

FWG und CDU beantragen, im Stellenplan 2027 keine neuen Stellen zu schaffen, da rund 14 Prozent der geplanten Stellen unbesetzt sind. Neue Bedarfe in systemrelevanten Bereichen wie Erziehung und Betreuung sollen nur durch Umwidmung bestehender unbesetzter Stellen gedeckt werden. Punktuelle Stellenanhebungen zur Attraktivitätssteigerung sind zulässig, müssen aber haushaltsneutral durch Streichungen oder Synergieeffekte finanziert werden. Der Magistrat soll detailliert berichten, welche unbesetzten Stellen gestrichen oder umgewidmet wurden.

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Der Magistrat der Stadt Gudensberg Beschlussvorlage Vorlagennummer: 2026/0311 Datum: 13.08.2026 Fachbereich: Stabsstelle Verwaltungsleitung Aktenzeichen: P-GUD10213 Beratungsfolge: Termin: Status: Stadtverordnetenversammlung 27.08.2026 öffentlich Betreff: Umgang mit nicht besetzten Stellen im Stellenplan 2027 (Gem. Antrag der FWG- Fraktion und der CDU-Fraktion) Sachverhalt: Hat die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 27.08.2026 die Überweisung des Antrages zur weiteren Beratung in den Haupt- und Finanzausschuss überwiesen. Text des Antrags und des Beschlussvorschlags, Posteingang am 12.08.2026: Die Grundsätze der Haushaltswahrheit und der Wirtschaftlichkeit erfordern einen adäquaten Stellenplan, weshalb wir die Schaffung neuer Stellen ablehnen, solange der bestehende Plan nicht annähernd ausgeschöpft wird. Aktuell sind rund 14 Prozent der geplanten städtischen Stellen unbesetzt, was einen enormen Überhang an unrealistischen Stellenansätzen darstellt. Dem Gebot der Sparsamkeit folgend muss Gudensberg zwingend diese ungenutzten Kapazitäten abbauen, bevor die Verwaltung weiter aufgebläht wird. Beschlussvorschlag: 1. Im Haushaltsjahr 2027 wird im Stellenplan der Stadt Gudensberg keine zusätzliche Stelle (Planstellen für Beamtinnen/Beamte sowie Stellen für Tarifbeschäftigte) geschaffen. Die Gesamtzahl der Planstellen darf nicht ausgeweitet werden. 2. Neue oder veränderte Stellenbedarfe in den systemrelevanten und bürgernahen Kernbereichen, insbesondere in der Erziehung, Betreuung sowie der kritischen Infrastruktur, sind ausschließlich durch die Umwidmung bereits bestehender, aber dauerhaft unbesetzter Stellen aus anderen Bereichen zu decken. 3. Um die Attraktivität der unbesetzten Stellen in den genannten bürgernahen Kernbereichen auf dem umkämpften Fachkräftemarkt zu erhöhen, sind punktuelle Stellenanhebungen im Stellenplan zulässig. Auch neue Stellenbedarfe durch zwingende Pflichtaufgaben der Kommune können hinterlegt werden. Diese Anhebungen und die Finanzierung der neuen Stellenbedarfe müssen zwingend haushaltsneutral erfolgen. Die dafür notwendigen finanziellen Mittel sind ausschließlich durch die Umwidmung oder Streichung von dauerhaft unbesetzten und nicht zwingend erforderlichen Stellen zu finanzieren oder durch die Nutzung sinnvoller Synergieeffekte der interkommunalen Zusammenarbeit abzudecken. Auch nicht nachbesetzte Stellen durch die natürliche Personalfluktuation können zur Gegenfinanzierung herangezogen werden. 4. Der Magistrat wird beauftragt, der Stadtverordnetenversammlung zur Einbringung des Haushalts 2027 detailliert darzulegen, welche unbesetzten Stellen im Sinne dieses Antrages gestrichen, umgewidmet oder zur Gegenfinanzierung von Stellenanhebungen in den operativen Kernbereichen genutzt wurden.

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