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Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen an den Verkehrsinseln der Hauptstraße in Asemissen (Zeichen 277.1 StVO) hier: Antrag der Bündnis90/Die Grünen Fraktion vom 08.09.2026
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Gemeinde Leopoldshöhe |
| Datum | 2026-10-15 geplant |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die Bündnis90/Die Grünen Fraktion beantragen, an fünf Engstellen der Hauptstraße in Asemissen Überholverbote für mehrspurige Fahrzeuge beim Überholen von Motorrädern und Mopeds (Zeichen 277.1 StVO) einzurichten. Die Verwaltung soll die Straßenverkehrsbehörde des Kreises Lippe zur Anordnung auffordern und die Beschilderung umsetzen. Sie soll zudem berichten, ob einzelne Anordnungen abgelehnt werden und gegebenenfalls gleichwertige Maßnahmen vorlegen.
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Dokument
Extrahierter Text
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Antrag
- öffentlich -
Drucksache 118/2026
Fachbereich: BdR Büro des Rates (2)
Datum: 10.09.2026
Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen an den Verkehrsinseln der Hauptstraße in Asemissen
(Zeichen 277.1 StVO)
hier: Antrag der Bündnis90/Die Grünen Fraktion vom 08.09.2026
Beratungsfolge Termin
Ausschuss für Straßen, Verkehr und Umwelt 23.09.2026
Haupt- und Finanzausschuss 08.10.2026
Rat 15.10.2026
Beschlussvorschlag:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, bei der Straßenverkehrsbehörde des Kreises Lippe die
Anordnung von Zeichen 277.1 StVO (Verbot des Überholens von einspurigen Fahrzeugen für
mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträder mit Beiwagen) einschließlich der zugehörigen Zeichen
281.1 StVO an den folgenden fünf Engstellen der Hauptstraße im Ortsteil Asemissen zu erwirken
und die Beschilderung nach Anordnung umzusetzen:
1. auf Höhe First Stop Reifen / Kfz-Service,
2. im Kreuzungsbereich Eschenstraße / Asemisser Allee,
3. im Kreuzungsbereich Asemisser Allee / Gartenstraße,
4. auf Höhe Bäckerei Kriemelmann / Sparkasse,
5. auf Höhe Bussardweg / Zufahrt Einkaufszentrum (Lüning / REWE).
2. Die Verwaltung berichtet dem Ausschuss in der nächsten Sitzung über die Antragstellung beim
Kreis und den Stand der Aufstellung. Wird die Anordnung an einzelnen der genannten Stellen
abgelehnt, legt die Verwaltung in derselben Sitzung eine gleichwertige Maßnahme vor, mit der das
Überholen von einspurigen Fahrzeugen an der jeweiligen Querungshilfe unterbunden wird.
Sachdarstellung:
Im Büro des Rates ist ein Antrag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen eingegangen. Dieser ist als Anlage
beigefügt. Der zugehörige Beschlussvorschlag ist oben abgebildet.
Anlage(n):
1 Antrag zum Überholverbot Hauptstasse
Text aus PDF extrahiert