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Antrag der Fraktion Die Linke betreffend Prüfantrag: Feriengebühr in den Kinderbetreuungseinrichtungen
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Eschborn |
| Datum | 2026-09-17 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die Fraktion Die Linke beantragt, dass der Magistrat die neu eingeführte Feriengebühr von 50 Euro pro Woche pro Kind in Kinderbetreuungseinrichtungen prüft. Untersucht werden sollen insbesondere die Einnahmen und deren Verwendung, die Auslastung der Ferienplätze, Auswirkungen auf Anmeldezahlen ab Herbstferien 2026, Regelungen für finanzielle Härtefälle sowie die rechtliche Vereinbarkeit mit dem Hessischen Kinderfördergesetz. Der Magistrat soll der Stadtverordnetenversammlung schriftlich berichten.
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Dokument
Extrahierter Text
Stadt Eschborn
Stadtverordnetenversammlung
XX. Wahlperiode
Beschlussvorlage Nummer 2026/0042/stv
Eschborn, 08.09.2026
Aktenzeichen:
Beratungsfolge Termin Status
Ausschuss für Jugend, Soziales und Sport 15.09.2026 öffentlich
beschließend
Haupt- und Finanzausschuss 17.09.2026 öffentlich
beschließend
Stadtverordnetenversammlung 24.09.2026 öffentlich
beschließend
Antrag der Fraktion Die Linke betreffend Prüfantrag: Feriengebühr in den
Kinderbetreuungseinrichtungen
Die Stadtverordnetenversammlung möge wie folgt beschließen:
Der Magistrat wird beauftragt, die Auswirkungen und die rechtlichen Grundlagen der neu
eingeführten Feriengebühr von 50 Euro pro Woche pro Kind zu prüfen und der
Stadtverordnetenversammlung schriftlich zu berichten.
Dabei soll insbesondere geprüft werden:
1. Wie hoch sind die Einnahmen aus der Feriengebühr, und wie werden diese Einnahmen
verwendet?
2. Wie viele Ferienplätze wurden in den vergangenen Jahren angemeldet, aber nicht in
Anspruch genommen?
3. Welche Auswirkungen hat die erstmalige Erhebung der Feriengebühr in den
Herbstferien 2026 auf die Zahl der Anmeldungen zur Ferienbetreuung?
4. Wie werden finanzielle Härtefälle definiert und welche Möglichkeiten bestehen, Familien
in finanziellen Härtefällen von der Feriengebühr zu befreien oder diese zu ermäßigen,
und wie barrierearm ist die Inanspruchnahme dieser Möglichkeiten?
5. Ist die Feriengebühr mit den Vorgaben des § 32c HKJGB vereinbar?
Das Ergebnis der Prüfung ist der Stadtverordnetenversammlung vorzulegen.
Begründung:
Mit der Neufassung der Satzung wurde eine Feriengebühr von 50 Euro pro Woche und Kind
eingeführt.
Die Gebühr stellt für Familien, die während der Ferien auf eine Betreuung angewiesen sind,
eine zusätzliche finanzielle Belastung dar. Besonders für Familien mit geringem Einkommen,
Alleinerziehende und Familien mit mehreren Kindern kann die Gebühr eine erhebliche Hürde
darstellen. Daher sollte geprüft werden, wie finanzielle Härtefälle berücksichtigt werden
können.
Gleichzeitig ist eine verlässliche Planung der Ferienbetreuung im Interesse der Kinder, der
Familien und der Beschäftigten. Werden Betreuungsplätze angemeldet, aber nicht in Anspruch
genommen, müssen entsprechende Kapazitäten dennoch vorgehalten werden.
Die Herbstferien 2026 sind die ersten Ferien, in denen die neu eingeführte Feriengebühr
tatsächlich erhoben wird. Damit besteht erstmals die Möglichkeit, die Auswirkungen der
Gebühr auf das Anmeldeverhalten der Familien anhand konkreter Zahlen zu bewerten.
Der Antrag verfolgt daher das Ziel, die tatsächlichen Auswirkungen der Feriengebühr
transparent zu machen und zu prüfen, ob die notwendige Planbarkeit der Ferienbetreuung
auch ohne eine pauschale Gebühr von 50 Euro pro Woche und Kind erreicht werden kann.
Darüber hinaus besteht Klärungsbedarf hinsichtlich der Vereinbarkeit der Feriengebühr mit der
Beitragsfreistellung nach § 32c HKJGB.
Die Ergebnisse sollen der Stadtverordnetenversammlung eine belastbare Grundlage für eine
mögliche Änderung der bestehenden Regelung geben.
gez.
Olivia Ronneberger
Fraktionsvorsitzende
Text aus PDF extrahiert