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Antrag der Fraktion Die Linke betreffend Prüfantrag: Feriengebühr in den Kinderbetreuungseinrichtungen

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeEschborn
Datum2026-09-17
DatenstufeNur Dokumente
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die Fraktion Die Linke beantragt, dass der Magistrat die neu eingeführte Feriengebühr von 50 Euro pro Woche pro Kind in Kinderbetreuungseinrichtungen prüft. Untersucht werden sollen insbesondere die Einnahmen und deren Verwendung, die Auslastung der Ferienplätze, Auswirkungen auf Anmeldezahlen ab Herbstferien 2026, Regelungen für finanzielle Härtefälle sowie die rechtliche Vereinbarkeit mit dem Hessischen Kinderfördergesetz. Der Magistrat soll der Stadtverordnetenversammlung schriftlich berichten.

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Dokument

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Stadt Eschborn Stadtverordnetenversammlung XX. Wahlperiode Beschlussvorlage Nummer 2026/0042/stv Eschborn, 08.09.2026 Aktenzeichen: Beratungsfolge Termin Status Ausschuss für Jugend, Soziales und Sport 15.09.2026 öffentlich beschließend Haupt- und Finanzausschuss 17.09.2026 öffentlich beschließend Stadtverordnetenversammlung 24.09.2026 öffentlich beschließend Antrag der Fraktion Die Linke betreffend Prüfantrag: Feriengebühr in den Kinderbetreuungseinrichtungen Die Stadtverordnetenversammlung möge wie folgt beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, die Auswirkungen und die rechtlichen Grundlagen der neu eingeführten Feriengebühr von 50 Euro pro Woche pro Kind zu prüfen und der Stadtverordnetenversammlung schriftlich zu berichten. Dabei soll insbesondere geprüft werden: 1. Wie hoch sind die Einnahmen aus der Feriengebühr, und wie werden diese Einnahmen verwendet? 2. Wie viele Ferienplätze wurden in den vergangenen Jahren angemeldet, aber nicht in Anspruch genommen? 3. Welche Auswirkungen hat die erstmalige Erhebung der Feriengebühr in den Herbstferien 2026 auf die Zahl der Anmeldungen zur Ferienbetreuung? 4. Wie werden finanzielle Härtefälle definiert und welche Möglichkeiten bestehen, Familien in finanziellen Härtefällen von der Feriengebühr zu befreien oder diese zu ermäßigen, und wie barrierearm ist die Inanspruchnahme dieser Möglichkeiten? 5. Ist die Feriengebühr mit den Vorgaben des § 32c HKJGB vereinbar? Das Ergebnis der Prüfung ist der Stadtverordnetenversammlung vorzulegen. Begründung: Mit der Neufassung der Satzung wurde eine Feriengebühr von 50 Euro pro Woche und Kind eingeführt. Die Gebühr stellt für Familien, die während der Ferien auf eine Betreuung angewiesen sind, eine zusätzliche finanzielle Belastung dar. Besonders für Familien mit geringem Einkommen, Alleinerziehende und Familien mit mehreren Kindern kann die Gebühr eine erhebliche Hürde darstellen. Daher sollte geprüft werden, wie finanzielle Härtefälle berücksichtigt werden können. Gleichzeitig ist eine verlässliche Planung der Ferienbetreuung im Interesse der Kinder, der Familien und der Beschäftigten. Werden Betreuungsplätze angemeldet, aber nicht in Anspruch genommen, müssen entsprechende Kapazitäten dennoch vorgehalten werden. Die Herbstferien 2026 sind die ersten Ferien, in denen die neu eingeführte Feriengebühr tatsächlich erhoben wird. Damit besteht erstmals die Möglichkeit, die Auswirkungen der Gebühr auf das Anmeldeverhalten der Familien anhand konkreter Zahlen zu bewerten. Der Antrag verfolgt daher das Ziel, die tatsächlichen Auswirkungen der Feriengebühr transparent zu machen und zu prüfen, ob die notwendige Planbarkeit der Ferienbetreuung auch ohne eine pauschale Gebühr von 50 Euro pro Woche und Kind erreicht werden kann. Darüber hinaus besteht Klärungsbedarf hinsichtlich der Vereinbarkeit der Feriengebühr mit der Beitragsfreistellung nach § 32c HKJGB. Die Ergebnisse sollen der Stadtverordnetenversammlung eine belastbare Grundlage für eine mögliche Änderung der bestehenden Regelung geben. gez. Olivia Ronneberger Fraktionsvorsitzende

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